Diana Chaser Erfahrungen/Meinungsaustausch/Tips & Tricks

Es gibt 6.666 Antworten in diesem Thema, welches 1.074.628 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. April 2024 um 12:22) ist von Juris.

  • Auf die Gefahr hin, daß ich nur alles wiederhole......

    Der Lauf ist ein waffenwesentliches Bauteil.
    Damit unterliegt er dem Gesetz.

    Die Behörde kann, wenn sie es überhaupt macht,
    nur eine gesetzestreue Aussage treffen.
    Änderungen, wenn überhaupt, nur durch einen
    autorisierten Fachmann.

    Normal, dürfte man den Lauf noch nicht einmal
    richten, aber da ist es wie beim Polieren von
    Scheinwerfern. Nicht nachvollziehbar.

    Die technische Seite ist nicht weniger interessant.
    Ist der Lauf gechoket (hier nicht), scheidet kürzen aus.
    Die Treffgenauigkeit steht und fällt mit der Laufkrone.
    Wenn diese beschädigt ist, oder ungenau gearbeitet
    ist, kann das Dia abgelenkt werden, taumeln, oder
    sogar die nachströmende Luft derart falsch lenken,
    daß dadurch das Dia beeinflusst wird.

    Ich hatte mal die gleichen Gedanken und dann wurde
    es mir ebenso erklärt, wie ich es hier schreibe.
    Damit war das Thema vom Tisch.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Oder so:
    Waffengesetzt:

    § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

    (2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.

    Erlaubnis auf dem OA holen.

    „Viele Grüße aus Sachsen-Anhalt“

  • Hallo,
    Antwort der Behörde Zitat:
    bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 09.09.2019 können wir Ihnen wie folgt antworten.
    Die Bearbeitung bzw. Veränderung von wesentlichen Teilen einer Waffe, zu diesen Teilen gehört auch der Lauf, ist gemäß § 21 Waffengesetz (WaffG) nur entsprechenden Erlaubnisinhabern gestattet wie z.B. einem in der Handwerksrolle eingetragenem Büchsenmacher. Die von Ihnen angesprochene Kürzung des Laufs sowie das Einarbeiten eines Gewindes in den Lauf zur Anbaumöglichkeit eines Schalldämpfers würde zum sofortigenErliegen der Zulassungserlaubnis der Waffe führen und müsste von einem Beschussamt geprüft, kategorisiert und zugelassen werden. Wenn das nicht gemacht werden würde, wäre die Waffe als Verboten anzusehen und somit würde der Besitz dann eine Straftat gemäß § 51 ff. WaffG darstellen. Sie sollten sich dessen bewusst sein.
    Diese kurze Erläuterung der Rechtslage sollte Ihre Anfrage bereits beantworten.

    Antwort Büchsenmacher Auszug:
    Angefragt war 1/2" UNF Gewinde
    "für das Gewinde ist der Lauf leider zu dünn. Die Lösung wäre ein neuer, dickerer und gechokter Lauf. Die Kosten schätze ich auf 150,- €. Dabei ist mir bewusst, die es den wert der Waffe überschreitet."

    Damit ist das Thema für mich vom Tisch, ist mir dann doch zu unsicher. Wobei ich bemerken möchte, dass 150,00 € für einen extra angefertigter Lauf nicht zu hoch sind.

    Bedanke mich für alle Kommentare.
    GrußRadi

    PCP Pistolen und div.

  • Und wenn man ein stück präzisionsstahlrohr drüberzieht? dann wäre das ding vielleciht garnicht mehr mit dem lauf verbunden -rechtlich betrachtet- solange es sich abnehmen ließe? aber zumindest müsste man dann ja keinen neuen lauf anbringen...?

  • Einen Lauf kürzen ist eine Straftat. ( Wenn ich kein lizensierter Büchsenmacher bin. )
    Einen gekürzten Lauf am Gewehr haben ist keine Straftat.
    ( In den meisten Fällen. )
    Das kann jeder so interpretieren wie er es will.

    Ausnahme: Pistolen. Da wird es schwierig dem Gesetzgeber zu erklären wie das passieren konnte.

  • Ausnahme: Pistolen. Da wird es schwierig dem Gesetzgeber zu erklären wie das passieren konnte.

    Sie haben das Recht zu schweigen!
    Niemand muss etwas erklären, die Behörden müssen
    eine Straftat nachweisen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Moin!

    So paranoid wie unsere Behörden heutzutage sind, würde es mich nicht wundern wenn die demnächst einen Kontrollbesuch bei dir machen!! ;(

    Niemals nicht schlafende Hunde wecken!!!! =O

  • Ich erinnere mich da an einen Anruf des Obersten vom Sprengstoffdezernat, ob ich vorhätte, den letzten G20 Gipfel zu sprengen. Glücklicherweise war der Mann intelligent und verständig und obwohl Er meine Kenntnisse in seinem Fachbereich recht beeindruckend fand, was Ihn etwas verwunderte, kamen Wir überein, daß ich kein Interesse daran hätte, mich mit dem G20 zu beschäftigen.

    Und das, obwohl ich ein Jahr davor recht harmlose Chemikalien für wissenschaftliche Experimente gekauft hatte.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Da braucht man einen Büma, der sehr gut im Anfertigen Und hat man einen gechokten Lauf, ist der danach nicht mehr so gut.

    Gruß Play

    Hallo Play, stimmt , es braucht etwas Erfahrung und das richtige Werkzeug um einen Lauf so anzusenken das er präzise schiesst.
    Einen Lauf mit Choke, kann man allerdings ohne Präzisionseinbußen nachsenken, da dieser Choke i.d.R. über einen zylindrischen Teil verfügt. So das der eigentliche konische Bereich nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

    VG
    Rotex

    PS: Ich will nicht als Besserwisser dastehen , ich senke sehr oft gechokte Läufe und wollte nur helfen :)

    Einmal editiert, zuletzt von Rotex (11. September 2019 um 18:57)

  • Ansenken ist kein Problem, kürzen schon.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ja, der ist gut, wenn man den Choke abschneidet ist er weg :D

    VG
    Rotex :)

    Edit:
    @NC9210
    Sorry Du meintest sicherlich rechtlich?......!

    Einmal editiert, zuletzt von Rotex (11. September 2019 um 20:38)

  • Das wird nix. Die Bearbeitung wesentlicher Teile ist dem Büchsenmacher vorbehalten. Man kann auch eine Lizenz erwerben, aber das soll recht schwierig sein.

    So eine Lizenz zu bekommen, ist gar nicht so schwer. Man muss nur glaubhaft argumentieren :)
    Meine ist mittlerweile abgelaufen, sie gilt drei Jahre.
    In meinem Bekanntenkreis kenne ich drei die auch eine haben/hatten.
    VG
    Rotex

  • Eine Lizenz alleine macht aber lange keine gute Arbeit :whistling: ... Ich meine, dir und NC und ein paar wenigen anderen hier traue ich das schon zu, aber Büma bleibt bei mir Büma ^^

  • Da hast Du völlig Recht , wobei ich es selbst nicht jedem Büma zutraue !
    Hab da schon einiges erlebt in meinem Schützenleben !

    Eine Vorrausetzung für ein gutes Ergebnis ist eine deutlich positive Werkzeuggeometrie um den Schnittdruck so gering wie möglich zu halten.
    Empfehlenswert ist ein Satz Feldlehren, um die Lage des Chokes zu bestimmen.....sofern einer vorhanden ist :)
    VG
    Rotex

    Einmal editiert, zuletzt von Rotex (11. September 2019 um 20:52)