6mm flobert oder lieber 9mm PAK

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 7.531 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2018 um 08:55) ist von Sagt. Iceman.

  • Ich würde 6 mm zum Einzelverschuss von Pyromunition empfehlen, und die 9 mm PAK zum Schießen mit Multibecher.

    Mit Multibecher vier- oder fünffach geschossen, machen selbst lahme 15 mm Effekte ordentlich was her. Und man braucht weniger Platzpatronen pro Effekt.

    Die Record B1S kann auch ich wärmstens empfehlen, die hat letztes Jahr erstmals meine vorher jahrzehntelang genutzte Röhm RG 3 verdrängt. Da musste ich danach auch zumindest nicht - wie früher - die ganzen Magazine reinigen.

    Das Schießen damit macht viel Spaß, und durch den im Schuss selbstspannenden Hahn ist sie immer sehr schnell nachgeladen.
    Man kann jeweils zwei Effekte extrem schnell nacheinander rausballern.

  • @'shooter45
    Das der kWs kein Freifahrtschein ist, ist mir bewusst. Trotzdem besser haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben.
    Zum Schießen an Silvester, habe das Glück auf dem Land zu Wohnen.

  • Auf privatem Grund ist das Schießen mit Knallmunition erlaubt! Prinzipiell sogar ganzjährig! Einzige Einschränkung ist,dass wenn sich ein Nachbar wegen dem Lärm beschwert kann es nicht mehr gestattet werden! Also in der Stadt eher problematisch als auf dem Land... Wobei man das bei der Weltmeisterschaft als ein Tor viel doch eher gehört hat!
    Pyromunition der Klasse 2 darf vom 31.12. ab 0.00 Uhr bis 01.01. um 24.00 Uhr verschossen werden! Die pyroeffekte dürfen theoretisch das Privatgelände nicht verlassen....
    Auf öffentlichem Grund darf außer zur Notwehr oder Nothilfe mit der ssw nicht geschossen werden!
    Aber aufgrund des sensiblen Themas (Anscheinwaffen) kann das durchaus zu einem Polizeieinsatz führen... auch auf Privatgrund! Also gut überlegen,vor allem wenn man seine Nachbarn nicht gut kennt..... :/

  • Auf öffentlichem Grund darf außer zur Notwehr oder Nothilfe mit der ssw nicht geschossen werden!

    Genau das habe ich doch geschrieben

    Der kleine WSS berechtigt dich nur die Waffe in der Öffentlichkeit zu führen (aber nicht bei öffentlichen Veranstaltungen). Schießen darfst du damit auch nicht, außer es liegt eine Notwehr, Nothilfe oder Notstand Situation vor.

    shooter45

  • Um @Christian 1984 nochmal hervorzuheben...

    @'Baumi2810

    Wo genau willst du damit schießen?
    Mal so vor die Tür - no way
    Vom Balkon - no way
    Vorgarten in der Stadt - no way
    im öffentlichen Bereich - no way

    Wenn "vor der Tür, vom Balkon, Vorgarten in der Stadt" auf Privatgrund ist kannst du da durchaus im gesetzlichen Rahmen schießen... Wenn das an Silvester erkennbar mit pyromunition ist, denke ich auch eher unproblematisch... Bei einem Balkon im Wohnblock würde ich es mir auch überlegen, da kommt es auf die Hausordnung an! Ob es sinnvoll ist, vor allem in einer problematischen Nachbarschaft, ist eine andere Frage....
    Ich wollte das nur noch einmal zusammen fassen...