Armbrust Modell "Survival" von Wolfszeit

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 10.931 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. September 2018 um 19:53) ist von pb207.2.

  • Vieleicht sollte mal Jemand eine Armbrust designen die nicht nach Armbrust aussieht !

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Gibt es schon. Crosman Benjamin Pioneer. Damit kannst aber auch nicht punkten...... weder bei den Armbrustschützen noch bei den Bogenvereinen.

  • Warum zum Henker wird da mit zweierlei Maas gemessen, lag wohl nur an der Lobbyarbeit
    Eine Armbrust ist viel sicherer, wie oft habe ich beim Bogenschießen Leute mit dem "Skydraw" gesehen

    Das liegt eher daran, das die AB im Waffengesetz den Schusswaffen gleichgestellt ist. Über Sinn oder Unsinn braucht man da nicht streiten.

  • Das ergibt nicht wirklich Sinn, der Crosman Benjamin Pioneer Airbow und das FX Zeug gelten nicht als Schusswaffe sondern als Spielzeug (Laut BKA)
    Die sind in 2 sec. nachgeladen und haben mehr Power als KK! Wie lange braucht man für eine normale Armbrust zum nachladen. . . . :wogaga: vieleicht 15 sec (je nach Modell)
    Warum zum Teufel stellt man die Armbrust einer Schusswaffe gleich ? Es wird nicht Geschossen da kein Lauf wie bei einem Gewehr vorhanden ist (Wie auch bei den Pressluftpfeilschleudern)

    Es ist Alles schwammig und unklar formuliert und wiederspricht sich stellenweise selbst, kann man das nicht klipp und klar formulieren?
    Was soll der Mist vom Gesetzgeber ist das Absicht !?

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Das ergibt nicht wirklich Sinn, der Crosman Benjamin Pioneer Airbow und das FX Zeug gelten nicht als Schusswaffe sondern als Spielzeug (Laut BKA)

    Das ist wohl eher eine Gesetzeslücke als Absicht. An die Bauform hat beim Erstellen des Gesetzes wohl keiner gedacht.

    Warum zum Teufel stellt man die Armbrust einer Schusswaffe gleich ? Es wird nicht Geschossen da kein Lauf wie bei einem Gewehr vorhanden ist (Wie auch bei den Pressluftpfeilschleudern)

    Eben weil die AB keinen Lauf hat, wurde sie einer Schusswaffe gleichgestellt. Hätte sie einen Lauf wäre sie eine Schusswaffe und man bräuchte sie im Waffengesetz gar nicht gesondert erwähnen.

  • Das Problem ist weniger die Gleichstellung der Armbrust mit den Schusswaffen. Bei allen wesentlichen Merkmalen ist sie ja dann auch wiederrum freigestellt . Erwerb, Herstellung, Führen . Das Problem des Schießens ist ja rechtlich gesehen noch ein ganz anderes. Aber das Thema hatten wir ja schon dutzende Male.
    Viel schlimmer ist es, dass selbst bei sogenannten "Sachverständigen" immer noch Mythen über die Leistung und Reichweite einer Armbrust kursieren.

  • Warum zum Henker wird da mit zweierlei Maas gemessen, lag wohl nur an der Lobbyarbeit :aufreg: Eine Armbrust ist viel sicherer, wie oft habe ich beim Bogenschießen Leute mit dem "Skydraw" gesehen :laugh:

    Das ist gefährlich, da kann der Pfeil sonstwo hinnfliegen, ich sehe das selbst bei "alten Hasen" noch!
    Warum zum Deufel wird hier in Teutschland immer alles so kompliziert gemacht ???

    Laß die mal, wenn man das anklagt, wird es für den AB-Schützen auch nicht einfacher.
    Und bei welchem Bogen fängt man an, bei welchem Bogen hört man auf?

    Fängt man an, die Behörden zu kritisieren, werden diese mit noch krankeren Auflagen antworten.

    In der aktuellen allgemeinen Situation in Deutschland wird man sicher kein Waffenrecht entschärfen oder lockern, da ist es wohl besser, zu schweigen.

  • Auch wenn es manche nicht hören wollen ...
    Ich hatte erst vor kurzem mit einem Schießstandsachverständigen eine Unterhaltung über das Thema. Armbrustanlagen benötigen eine Abnahme durch einen Schießstandsachverständigen wie Schießstätten für Schusswaffen. Hat der Betreiber diese Abnahme nicht, macht er sich strafbar.
    Eine Bogenwiese benötigt diese Abnahme nicht, das von Bogenpfeilen die selben Gefährdungen ausgehen, spielt dabei keine Rolle.

    Das ist der größte Schwachsinn.Ein Platz zum Armbrustschiessen bedarf keiner Abnahme.Die Sachverständigen bestehen natürlich darauf,sie wollen ja bezahlt werden.Nur wer den Fehler macht,sich dieses Kroppzeug einmal zu Rate zu ziehen,der hat in der Zukunft auch die Abnahmepflicht.Und für uns gelten ausschließlich die Gesetze und nicht Verwaltungsvorschriften.Und nach dem Gesetz Schießen wir nicht.Auch Gerichte fällen ihre Urteile laut Gesetz,denn die Verwaltungsvorschriften haben keinerlei Relevanz.