Schreckschuss im Auto lassen? Gilt das als Lagern oder Transportieren?

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 9.630 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. September 2018 um 11:16) ist von Old_Surehand.

  • Hallo Freunde,

    ich habe jetzt schon gefühlt ganz Google durchsucht. Es ist bei mir nämlich so, dass ich einen KWS habe und eben eine geladene SSW unterm Sitz liegen haben will. Dies ist ja soweit erlaubt, da ich sie ja führe, solange ich im Auto bin.
    Wie sieht es aber genau aus, wenn ich das Auto verlasse(die Aufbewahrung mal kurz außen vorgelassen)? Ist der "Status" der Waffe dann "Transport" oder "Lagerung"? Mir ist bewusst, dass wenn das Auto aufgebrochen wird und mit der Waffe eine Straftat begangen wird, ich belangt werden kann, es geht mir hierbei nur darum, ob jemand weiß, um was es sich handelt, sofern ich die Waffe im Auto lasse, da es ja für "Lagerung" und "Transport" vsd. Formen der Aufbewahrungen gibt. :thumbsup:

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Hallo,

    eine Rechtsberatung gibt's hier natürlich nicht, ich bin auch kein Rechtsanwalt. Das folgende ist meine private Meinung, vielleicht gibt es noch andere dazu.

    Etwas genauer müßtest du vielleicht sagen, was für ein "Verlassen" du meinst. Wenn du die Waffe im Auto liegen hast, während das Auto auf dem Parkplatz vor deinem Haus oder vor deinem Arbeitgeber steht, und du drinnen schläfst oder arbeitest, dann ist das zum Beispiel sicher kein Transportieren.

    Wenn du auf dem Weg vom Kino nach Hause kurz an der Dönerbude anhältst und einen Döner holst, dann vielleicht schon eher, aber auch nicht unbedingt, denn du hast die Waffe ja auch dann nicht mit, um sie von A nach B zu transportieren.

    Einen Status "Lagerung" gibt es nicht, sondern der heißt "Aufbewahrung", und die Aufbewahrung ist auch nirgendwo im WaffG an das eigene befriedete Besitztum gebunden, sondern trifft eigentlich immer zu, wenn du nicht die unmittelbare Kontrolle über die Waffe hast. Ich würde deshalb, wenn du einen Kleinen Waffenschein hast, hier normalerweise eher von Aufbewahrung ausgehen. Da lauten die Regeln, dass du dafür sorgen musst, dass die Waffe nicht abhanden kommt (also z.B. nicht offen unter die Windschutzscheibe legen und damit Diebe zum Aufbrechen des Wagens einladen), und du hast sie "ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen [...] aufzubewahren: mindestens in einem verschlossenen Behältnis [...]". (AWaffV §13)

    Ob das verschlossene Behältnis schon das Auto ist, darüber kann man jetzt wild diskutieren, ich selbst würde zwar sagen ja, aber ich denke eher nicht, dass Gerichte das auch so sehen würden.

    Vielleicht schreibst du auch nochmal, wo du überhaupt den Unterschied siehst zwischen den Regelungen für Transport und Aufbewahrung bzw. was du dir von der Information erhoffst, nach der du gefragt hast. In beiden Fällen ist in der Praxis letztlich gefordert, dass die Waffe ungeladen ist ("nicht schussbereit" bedeutet auch ungeladen) ist und in einem verschlossenen Behältnis liegt ("nicht zugriffsbereit" wird im allgemeinen mit einem verschlossenen Behältnis gleichgesetzt).

    2 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (5. September 2018 um 21:10)

  • SSW im Auto, da gab es angeblich schon für manchen Stress, wobei ich das abgeschlossene Handschuhfach schon definitiv als verschlossenes Behältnis sehe, mehr ist zur Aufbewahrung einer SSW ja nicht erforderlich.
    Sollte also rein rechtlich OK sein.
    Einfach so im Auto, zB. unter dem Sitz, würde ich das Ding aber auch nicht lagern/aufbewahren, das Auto sehe ich ähnlich wie die eigene Wohnung (begehbarer Raum).
    Ich bin aber auch kein Rechtsanwalt.

  • Es geht mir halt genauer um folgendes: Ich will für den Ernstfall immer eine Waffe dabei haben, man kann nie wissen, was einem irgendwo irgendwann mal passiert. Demnach will ich die scharfe Waffe immer griffbereit haben und hab sie deshalb befestigt unterm Sitz liegen(KWS). Und wenn ich dann auf Arbeit bin oder so und das Auto eben für ca. 8h abstelle, will ich die SSW eben im Auto lassen. Jetzt frage ich mich, wie ich die Waffe im Auto zurücklassen soll. Transport ist ja nicht zugriffsbereit und nicht geladen, also Magazin raus und mit Waffe in einen extra Koffer einschließen. Reicht das schon? Tut mir leid, aber in jedem Forumbeitrag steht bissl was anderes :o

  • Ingo deutsche Gesetzgebung ist nicht eindeutig.
    Warum sage ich das unter bestimmten Bedingungen ist Kfz gleich Wohnung.
    zb in einem Hochsommer darfst du am FFK Strand ins Auto hüpfen und zu einem Drive Inn Schalter fahren, ohne auszusteigen im Adamskostüm. wenn du dein Auto verläßt mußt du bekleidet sein.

    So aber bei Waffgesetz gilt dein Auto als öffentlicher raum das Jeder betretten darf. Oder wird wie eine Parkbank im Park gewehrtet.
    Ausnahme Wohnmobil. da kannst SSW lagern wie in deiner Wohnung.

    das ganze hatten wir schon x mal.

  • Darum meine ich ja, im verschlossenen Handschuhfach, das kann niemand betreten.
    Frei rumliegend in der Wohnung darfst du ja auch keine SSW mehr lagern, wenn du die SSW aber in eine Schublade legst, die dann über ein Schloss verschlossen ist, ist Alles in Butter.
    Zumindest theoretisch ;) .

  • Wenn Du die SSW in Deinem Auto lässt, kannst Du die gleich zu Hause lassen...


    ...wann wird die wirklich benötigt? Normalerweise auf dem Weg zum Auto oder vom Auto weg... . Ist wie beim Jäger, der erst im Revier nach verlassen des Fahrzeugs seine KW laden darf, aber beim Aussteigen aus dem Auto zum Zwecke der Waffenerbeutung überfallen wird...

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • Wofür braucht man ne SSW im Auto?Was für Leute nimmst du mit das du eine brauchst? Wenn ich durch nen Ghetto fahre drücke ich die Türverriegelung und gut ist. Da zeigt sich mal wieder das ne Dose Pfefferspray in der Türablage oder Jackentasche mal wieder die bessere Wahl wäre. Aber damit kann man natürlich nicht auf dicke Hose machen. hrn

  • Wofür braucht man ne SSW im Auto?Was für Leute nimmst du mit das du eine brauchst? Wenn ich durch nen Ghetto fahre drücke ich die Türverriegelung und gut ist. Da zeigt sich mal wieder das ne Dose Pfefferspray in der Türablage oder Jackentasche mal wieder die bessere Wahl wäre. Aber damit kann man natürlich nicht auf dicke Hose machen. hrn


    ….nix für ungut , ist zwar sicher gut gemeint von Dir - aber in keinerlei Hinsicht eine Antwort auf die gestellte Frage des Threaderöffners -

  • nix für ungut , ist zwar sicher gut gemeint von Dir - aber in keinerlei Hinsicht eine Antwort auf die gestellte Frage des Threaderöffners -

    Doch und zwar die einzig korrekte.
    Wegen dieser und ähnlicher Fragen ideen und Taten wurde doch jüngst erst das Waffengesetz verschärft.
    Nicht das es mich tangiert hätte das ich meine paar LGs nun einsperren muss da ich es ja schon vorher tat.
    aber was mache ich wenn meine Sammlung weiter wächst?

    SSW im Auto, SSW unterm Kopfkissen SSW am besten auch noch unter der Dusche.
    Alles wurde hier schon Millionenfach durchgekaut.
    Alle Freds endeten mit einem Schlösschen oder verschwanden ganz, und das ist auch gut so.

  • Hallo,

    wenn der TS diese Fragestellung einem Juristen vorträgt, wird dieser vermutlich zurück fragen warum er das geklärt haben möchte. Irgendwie bekomme ich bei einer solchen Frage wieder Bauchschmerzen.

    Wenn ich mein Auto verlasse und abschließe habe ich nicht die unmittelbare Gewalt über mein Auto und dessen Inhalt. Ich muss mir dessen Risiko bewusst sein.

    Meiner Meinung nach sollt man sich bezüglich des WaffenG äusserst defensiv Verhalten und nicht ausreizen, wie weit man gehen kann und darf.

    Gruß Viper1497

  • SSW im Auto, SSW unterm Kopfkissen SSW am besten auch noch unter der Dusche.
    Alles wurde hier schon Millionenfach durchgekaut.
    Alle Freds endeten mit einem Schlösschen oder verschwanden ganz, und das ist auch gut so.

    Was aber nicht daran liegt, dass die Fragen schwer zu beantworten sind, sondern dass garantiert immer jemand wie in diesem Fall @Leichtmatrose das Thema auf eine Diskussion über Schreckschusswaffen im Allgemeinen und Besonderen umlenkt.

    Das ist aber wirklich nicht jedes Mal sinnvoll, diese Diskussion kann man hier im Forum inzwischen hundertfach nachlesen, und die Wahrscheinlichkeit dürfte wohl sehr niedrig sein, dass man beim Threadstarter damit auf offene Ohren stößt.

  • ….lesen UND verstehen …..

    Ich habe gelesen verstanden und den Kopf geschüttelt.
    Ich bin da ganz bei Viper man muss nicht alles ausreizen.

    Nehmen wir da mal ein Beispiel.
    Dem TS wird die Karre geklaut er meldet das.
    Die Karre wurde fùr ne spritztour ausgeliehen illegaler weiße.
    Die Polizei findet die Karre mit leerem Tank.
    Und im Rahmen der spurensuche auch die Waffe, die, die Diebe nicht gefunden haben.
    So war die Waffe nicht vorm Zugriff unberechtigter geschützt.
    Und schon brauch der TS keinen Antrag auf eine WBK zu stellen und den KWS ist er auch los.
    Stichwort zuverlässigkeit.

  • ...das alles hätte , könnte , sollte usw. sind doch nur Mutmaßungen , und immer noch keine konkreten Antworten....

    …daher zu Recht : lesen UND verstehen - und keine Szenarien hier verbreiten die mal eintreten KÖNNEN , aber nicht müssen ….

    ….es wird so langsam wieder albern hier , bin raus aus dem Thema....

  • Transport ist ein Unterfall des Führens (12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG), der von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist. Ob man beim kurzen Trip zum Dönerladen die tatsächliche gewalt ausübt ... tja

  • Man werden hier wieder Theorien aufgestellt, wenn das Auto aufgebrochen oder geklaut wird...
    Was ist wenn bei einem Zuhause eingebrochen wird?
    Eine SSW ist frei ab 18 zu kaufen, für die Lagerung/Aufbewahrung ist lediglich verschlossen in einem nicht begehbaren Behältnis vorgeschrieben, und wenn da eine einfache Nachttischschublade mit Schloss reicht, sollte doch auch das abgeschlossene Handschuhfach reichen.
    Über den Sinn einer SSW zur Verteidigung braucht man nicht diskutieren, das ist hier schon zu Hauf durchgekaut worden.
    Ansonsten, rufe einfach Mal bei deiner zuständigen Behörde an und Frage ob du eine SSW auch in einem verschlossenen Behältnis (für Unbefugte unzugänglich) aufbewahren kannst/darfst.

  • Perfektes Schlusswort. Was hier manche für Theorien aufstellen, ist wirklich nicht konstruktiv. Das Schutzniveau, das der Gesetzgeber für eine freie Waffe verlangt, um sie vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, ist ein verschlossenes Behältnis.

    Ich denke, die Frage wurde mehr als ausführlich beantwortet. Wenn von Seiten des Threadstarters noch Fragen offen sind, dann bitte kurze Konversation mit mir aufmachen, ich öffne dann den Thread wieder für diese Fragen.