Entwurf des neuen Landesjagdgesetz NDS

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.647 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. August 2018 um 22:34) ist von Ingo.M.

  • Endlich, der neue Entwurf des Landesjagdgesetz ist einsehbar. Im Wesentlichen:
    Verbot der Jagd mit Schalldämpfern wird gestrichen.
    Keine Rede mehr eines Bleiverbotes der Jagdgeschosse.
    Jagd von Privatpersonen ohne Jagdschein auf Nutria bei Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten.
    Zusätzliche Regelungen zur Bejagung von Schwarzwild.

    http://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/…+DNR=%221369%22

  • Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Es steht, dass die Jagd auf Nutria auch von Personen ohne Jagdschein ermöglicht werden soll, wenn der Jagdausübungsberechtigte zustimmt. Da die Jagd mit Pfeilen oder Bolzen grundsätzlich verboten ist, wird wohl nur die Fallenbejagung Frage kommen. Ob speziell dazu eine Sachkundenachweis gefordert wird, müssen wir abwarten.

    Nachtrag: Jagsausübungsbrechtigt ist prinzipiell jeder Grundstücksbesitzer. Zur Jagd befugt jedoch nur Inhaber eines Jagdscheines. Deswegen darf jeder auf seinem Grundstück Wild mit der Falle bejagen, wenn er einen Sachkundenachweis hat und das Wild mit der Falle bejagt werden darf. Somit dürfte das nur für Raubwild gelten.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (10. August 2018 um 18:02)

  • Ich Frage mich da immer, wie derart gefangenes Raubwild getötet werden kann ( oder überhaupt darf). Man kann ja schlecht die KK aus dem Schrank holen und in der Reihenhaussiedlung schiessen...??

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Verstehe die Frage nicht.
    Raubzeug darf der Jäger schießen mit was er für richtig hält. Auf befriedetem Besitztum ruht die Jagd. Ausnahmen kann die Jagdbehörde genehmigen.

  • Ich bezog mich auf diesen Satz:


    Zitat

    Deswegen darf jeder auf seinem Grundstück Wild mit der Falle bejagen, wenn er einen Sachkundenachweis hat und das Wild mit der Falle bejagt werden darf.

    Demnach wären ja bei den als vorhanden angenommenen Kriterien:
    -Eigenes Grundstück,
    -Fallenschein (ggf. auch Jagdschein) vorhanden,
    -entsprechendes Wild ist "Frei",
    -befriedetes Besitztum.

    eine Fallenjagd im Hausgarten zulässig (oder nicht?).
    Wie/womit darf dort das gefangene Tier getötet werden..?

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Schwierige Frage, Vanguard.

    Ich versuche es mal, freu mich aber über Korrekturen.

    Jagen darf nur der Jagdausübungsberechtigte. Egal ob mit Falle oder Schusswaffe.
    Der Grundstücksbesitzer hat dabei das erste Recht....ABER! Er muss einen Jagdschein besitzen und sein Grundstück muss eine Mindestgröße von ca. 80ha besitzen ( je nach Bundesland). 1 ha sind 10.000m², 80ha sind also 800.000m². Eine solche Grundstücksgröße erreichen nur Bauern oder Millionäre. Dann muss das Grundstück als Eigenjagdbezirk eingetragen werden.

    Wenn das alles rechtlich sicher ist, kannst du je nach Bundesland als Jäger Fallen aufstellen, mit der Schrotflinte oder auch mit der Büchse in deiner Eigenjagd jagen. Üblicherweise wird Raubwild in der Falle mit einem Kleinkalibergeschoss erlegt.

    In deinem eigenen Garten darfst du (wenn du die obigen Bedingungen nicht erfüllst) .... Nichts! Vor ein paar Jahren durfte in NRW noch ein Gartenbesitzer Wildkaninchen "entnehmen". Den aktuellen Stand kenne ich nicht. "Entnehmen" war aber auch schwierig, wenn du weder Fallen noch sonst etwas legal benutzen durftest.

    Gruß
    Musashi

  • Ich zitiere mal den entsprechenden Absatz des Entwurfes:

    Zitat


    § 9 a
    Nutriafang an Gewässern
    1Auf Gewässern und angrenzenden Uferbereichen dürfen Personen ohne Jagdschein Nutria lebend fangen, töten und sich aneignen, wenn die oder der Jagdausübungsberechtigte eingewilligt hat. 2

    So wie ich das lese, darf dann eine Person ohne JS auch im Revier das Nutria bejagen. Mangels JS darf er das aber nicht mit einer Schusswaffe, egal ob freie Waffe oder nicht, wobei allerdings die Jagd mit Druckluft- oder VL-Waffen ohnehin verboten ist. Er dürfte aber mit anderen Mitteln jagen und töten. Das wäre wohl nur die Falle und ggf. das Töten mit Messer. Ob dazu ein Sachkundenachweis für Fallenbejagung nötig ist, wird sich noch zeigen, aber nach meinem Verständnis - ja.
    Ob sich das "lohnt" muss man selbst wissen. Jede Jagdschule bietet diese Fallenkurse an. Meist ein Wochenendkurs für 50 € oder in der Gegend.

  • Schädlingsbekämpfung darf ich auf meinem eigenen Grundstück durchführen.
    Das fällt unter das Tierschutzgesetz und nicht unter Jagdrecht:

    §4 TierschutzG Absatz (1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

    Grundsätzlich schliesst das die Benutzung von Druckluftwaffen nicht aus. Wobei mir da die Rechtslage etwas knifflig erscheint. Ich würde es lassen.


    Gruß Udo

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (13. August 2018 um 11:24)

  • Schädlingsbekämpfung darf ich auf meinem eigenen Grundstück durchführen.
    Das fällt unter das Tierschutzgesetz und nicht unter Jagdrecht:

    Richtig, dennoch ist anzumerken, dass Schädlinge nicht unter dem Jagdrecht fallen. Bei Tieren, die im Jagdrecht stehen ist das aber anders. Dazu zählen auch Taube, Marder, Nutria usw.

  • In deinem eigenen Garten darfst du (wenn du die obigen Bedingungen nicht erfüllst) .... Nichts! Vor ein paar Jahren durfte in NRW noch ein Gartenbesitzer Wildkaninchen "entnehmen". Den aktuellen Stand kenne ich nicht. "Entnehmen" war aber auch schwierig, wenn du weder Fallen noch sonst etwas legal benutzen durftest.

    Gruß
    Musashi

    Der Stand ist auch noch aktuell. Du musst halt auch die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten von Wirbeltieren haben. Ausserdem bleibt ausser Fallenjagd kaum eine Methode über, vielleicht noch frettieren mit Netzen. Totschlagfallen simd durch das "ökologische" Jagdgesetz verboten und die Falle muss der Unteren Jagdbehörde gemeldet werden.
    In Summe also wohl kaum für die Praxis tauglich. Ähnlich sehe ich den Passus für NDS.
    Ausser Jägern kommen noch Tierärzte, Schlachter, Schädlingsbekämpfer in Frage. Aber stellen die sich dann hin und machen das auch?

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Totschlagfallen simd durch das "ökologische" Jagdgesetz verboten und die Falle muss der Unteren Jagdbehörde gemeldet werden.

    Totschlagfallen sind nur dann verboten, wenn die Auslösung durch Druck geschieht. Das bekannte Ei-Abzugseisen ist eine zugelassene Totschlagfalle, die für Marder gedacht ist.

    Eine Meldung zur Fallenaufstellung wäre mir neu, aber das könnte je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

  • Mir hat vor einiger Zeit Mal ein Jäger/Fallensteller gesagt dass Nutria nur mit Unterwasserfallen gefangen werden dürfen, die Tiere also in den Fallen "ertrinken", ob das stimmt kann ich nicht sagen, er meinte noch dass er die Tiere nicht schießen darf.
    Angeblich sollen die Nutrias sogar gut schmecken, ich habe da vom Kopf her (Ratte) aber wahrscheinlich Probleme.

  • Totschlagfallen sind nur dann verboten, wenn die Auslösung durch Druck geschieht. Das bekannte Ei-Abzugseisen ist eine zugelassene Totschlagfalle, die für Marder gedacht ist.
    Eine Meldung zur Fallenaufstellung wäre mir neu, aber das könnte je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

    Floppyk, nach BJagdG hast du natürlich Recht. Aber in NRW hat RotGrün uns ja das elende "ökologische" (besser: ideologische) Jagdgesetz beschert.
    Da wurde Totschlag verboten und Meldepflicht eingeführt.

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  • Wer kann das schon Floppyk? :n12:
    Zum nicht aufgenommenen Bleiverbot denke ich, dass uns das mit dem novellierten Bundesjagdgesetz allen ins Haus stehen wird.
    Dass das Schalldämpferverbot fällt, zeigt, dass in manchen Belangen doch noch Vernunft in den Ämtern herrscht. Freut mich für euch!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Schade dass das mit den Schalldämpfern nur für die Jagd gild, ich würde es auch im Schützenverein begrüßen wenn auf der KK Bahn mit Schalldämpfer geschossen werden dürfte, würde geräuschtechnisch wirklich angenehmer werden.

  • Da gibt es aber zwei Probleme:
    1. Müsste dann Schalldämpferpflicht auf dem Stand herrschen, sonst reicht ein Schütze, der ohne SD schiesst, damit es nix bringt.
    2. Wird ein Dämpfer für jagdliche Zwecke normalerweise nur für schalenwildtaugliche Büchsenkaliber genehmigt. Da ist das kleinste Kaliber .222Rem, also ist auch für Jäger nix mit KK mit Schalli.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Da gibt es aber zwei Probleme:
    1. Müsste dann Schalldämpferpflicht auf dem Stand herrschen, sonst reicht ein Schütze, der ohne SD schiesst, damit es nix bringt.
    2. Wird ein Dämpfer für jagdliche Zwecke normalerweise nur für schalenwildtaugliche Büchsenkaliber genehmigt. Da ist das kleinste Kaliber .222Rem, also ist auch für Jäger nix mit KK mit Schalli.

    Bei Punkt 1 sehe ich nicht so das Problem, bei uns ist der KK Stand wenig besucht, oft ist man nur mit 2 Mann (das kenne ich auch von anderen Ständen), und ich tippe mal dass 90% unserer KK Schützen sich freiwillig nen Schalldämpfer kaufen würden, wenn dann doch mal Jemand ohne schießen will, macht auch nichts, im Schnitt dürfte es für die Ohren aber angenehmer/gesünder werden.
    Zu Punkt 2, das war mir jetzt nicht bekannt, kenne mich mit den Jagd Vorschriften nicht aus. Kenne zwar ein paar Jäger, nur da geht man bei normalen Gesprächen auch nicht so weit ins Detail, wobei das Thema Schalldämpfer ja auch eher neu ist, war bis jetzt ja immer ganz böse.
    Hatte vor geschätzt 20-25 Jahren Mal ein Gespräch mit 2 Stadtjägern, die hatten mit dem KK und Schalldämpfer (mit Sondergenehmigung), soweit mir bekannt, Enten (bei uns am See im Wohngebiet) Kanickel, Tauben, Bisamratten usw. bejagt.
    Ob die da Standard KK Munition oder Subsonic/Z/Flobert benutzt haben???
    Hat bei den Enten jedenfalls nur Plop gemacht (war nicht lauter als ein normales Luftgewehr) und dann ist der Hund ins Wasser und hat die raus geholt.