Definition Klingenlänge

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 10.206 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Juli 2018 um 00:52) ist von Floppyk.

  • Das mit der Klingenlänge von 12 cm als Limit für das Führen von Messern mit feststehender Klinge dürften sicher die meisten hier kennen. Aber wie ist "Klingenlänge" definiert? Bezieht sich das nur auf den tatsächlich geschliffenen Teil der Klinge, also ohne Ricasso? Wenn nicht: wie wird das dann gemessen, wenn z.Bsp. ein Heft so geformt ist, dass die absolute Länge von der Klingenspitze bis zum Übergang ins Heft oben und unten unterschiedlich groß ist? Hier im Forum wurde das schon diskutiert (z.Bsp. Definition von Klingenlänge ), auch in anderen Foren, aber eine konkrete Antwort ist mir bisher irgendwie entgangen.
    Wer weiss was dazu? :)

  • Naja Einstichtiefe ist relativ, mein Fahrtenmesser hat exakt 11,9cm Klinge und wird danach etwas dicker wegen Heft aber mit etwas Kraft nichtmal Gewalt, könnte ich das ganze Messer in Fleisch versenken.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • ... aber eine konkrete Antwort ist mir bisher irgendwie entgangen.
    Wer weiss was dazu?

    2015 habe ich mit folgenden Bild auch diese Frage gestellt, aber anscheinend ist das Thema im Gesetz nicht genau definiert. Welche Länge jetzt zählt, weiß ich immer noch nicht. Hier ist meine Grauzone ...

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • Das kann man bei der gewaltigen Zahl an verschiedenen Bauformen gar nicht mehr definieren.

    Nach der ursprünglichen Definition ist die Klinge das gesamte Werkzeug bis auf die Teile welche zum Halten und zum Schutz gedacht sind.

    Was macht man da bei Messern ohne Griffschalen, mit skelettiertem Griff der so geformt ist dass der Übergang zur Klinge absolut fließend ist. Ist dann das ganze Teil die Klinge? Oder kommt es auf die jeweilige Handgröße von dem an der es gerade benutzt?

    So lässt sich das nicht definieren.

    Wenn man mal logisch rangeht und einfach mal nachmisst, ist die vom Hersteller angegebene Klingenlänge meistens genau die von der Spitze bis zum Ende der Schneide.

  • Macht das jetzt im Fall der Fälle einen Unterschied ob man mit einem 12,5cm oder 15,5cm Messer niedergestochen wird ?
    Verstehe den Sinn hinter diesem Gesetz nicht sooo ganz :rolleyes:
    Objektiv würde ich sagen das beides gleich Übel ist !

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Wenn man mal logisch rangeht und einfach mal nachmisst, ist die vom Hersteller angegebene Klingenlänge meistens genau die von der Spitze bis zum Ende der Schneide.

    Klar, das wäre am eindeutigsten und zwar die Schneide im Bogen gemessen. ABER, das würde sehr viele Modelle betreffen. Und das Wort "Klingenlänge" wäre falsch, denn es handelt sich dann richtiger Weise um die Schneidlänge.

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • Naja Einstichtiefe ist relativ, mein Fahrtenmesser hat exakt 11,9cm Klinge und wird danach etwas dicker wegen Heft aber mit etwas Kraft nichtmal Gewalt, könnte ich das ganze Messer in Fleisch versenken.

    Können kann man viel, wenn ich nach dem oben geposteten Bild gehe, wäre nach meiner Meinung C)11,8cm die einzig logische Definition.
    Ob da Fleisch noch nachgibt, sollte bei einer festen Größe irrelevant sein, es zählt die messbare Länge bis zum "Stopper", einige haben extra ne Spitze oder Ausbuchtung damit die Klingen noch legale Längen haben.
    Am Flughafen werden die Taschenmesser ja auch aufgeklappt und dann die Klinge bis zum ersten Punkt am Gehäuse/Griff gemessen.

  • Können kann man viel, wenn ich nach dem oben geposteten Bild gehe, wäre nach meiner Meinung C)11,8cm die einzig logische Definition.
    Ob da Fleisch noch nachgibt, sollte bei einer festen Größe irrelevant sein, es zählt die messbare Länge bis zum "Stopper", einige haben extra ne Spitze oder Ausbuchtung damit die Klingen noch legale Längen haben.

    Diese Erklärung finde ich am brauchbarsten, aber ob es das Gesetz oder das konrtollierende Organ genauso sieht, bleibt dahingestellt. Als Ösi betrifft mich das Thema zwar (noch) nicht, dennoch finde ich dass die Klingenlänge im Gesetz, egal ob in DE, AT oder sonst wo, eindeutig definiert sein sollte.

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • da die pseudoparierstange bei dem messer so schtäg ist kann man das maß sicherlich auslegen

    im grunde lkannst du das nut bei ner parierstange oder griffbeginn sauber messen die 90 grad winkel hAT

    ich wette wenns vor gericht geht , zieht irgendeiner einen untewrparagraph aus der tasche wo das dann eindeutig steht.... das wäre zumindestens sehr deutsch...

    aber eigentlich sollten gesetzte, die bürger einhalten sollen, möglichst einfach und ohne interpretationsmöglichkeit desselben sein....

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Das nenne ich mal eine eindeutige Sache.

    Finde ich nicht, weil...


    Was macht man da bei Messern ohne Griffschalen, mit skelettiertem Griff der so geformt ist dass der Übergang zur Klinge absolut fließend ist. Ist dann das ganze Teil die Klinge? Oder kommt es auf die jeweilige Handgröße von dem an der es gerade benutzt?


    Wenn da kein "Stichbegrenzer" ist, bis wo soll man dann messen? *lol*

    Und die bayrischen Cops gehen da ja nicht nach einer rechtlichen Bestimmung sondern "vertreten eine Auffassung".

    Ergo, es gibt da keine wirkliche Festlegung. Das kommt dabei heraus wenn Gesetze von Leuten geschrieben werden die sich mit dem Thema überhaupt nicht auskennen.

    Aber ich denke die Cops würden bei einer Kontrolle genau so messen.

  • Für die bayrische Polizei gilt meines Wissens folgende "offizielle" Messanleitung

    Naja, das ist eher der Versuch, das Thema Blankwaffen im Waffenrecht zusammenzufassen und an einigen Stellen auch unklare/schwammige Gesetzespassagen praxisnah zu interpretieren, so steht da öfter mal "dürfte".... und am Ende (Zitat):
    "Die vorstehenden Ausführungen geben nur die waffenrechtliche Auffassung des Sachgebietes 207 wieder"
    Ist nicht schlecht gemacht, aber das ist sicher nichts, worauf man sich im Zweifelsfall wirklich verlassen sollte (nach meiner Meinung).
    Bei den BKA-Zulassungsbescheiden hinsichtlich Messern ist auch nichts zu finden, zumindest bei dem hier https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…Z389Messer.html
    kann man allerdings sehen, dass dort als Klingenlänge von der Messerspitze bis Beginn des Hefts gemessen wurde, also inkl. Fehlschliff (sofern ich mich nicht vermessen und verrechnet habe).

  • Diese ganzen schwammigen Formulierungen im WaffG sind Absicht.
    Nicht nur im Bezug auf Messer (Blankwaffen)
    Weite Teile im WaffG sowie den Anhängen und Verordnungen sind nichts
    weiter als purer Aktivismus zur Festigung der Daseinsberechtigung von Politik und Verwaltung.

    Ziel ist lediglich den Bürger zu kriminalisieren um dann aus vermeintlichen Verstößen behördliche
    Erfolge zu generieren. Also wird die Klingenlänge zum Nachteil des Bürgers zurecht gemessen.
    Gesetze die man sich als Behörde, ob ihrer schwammigen Vormulierung, etwas hinbiegen kann sind da deutlich im Vorteil

    Kriminalität und Gewalt werden dadurch nicht gehemmt, denn diese nähren sich aus völlig anderen Quellen.

  • Ob das Messer von den Ordnungshütern einbehalten wird (und der Besitzer angezeigt), ist alleine vom abgebrochenen Zollstock aber vor allem von der Laune des jeweiligen Polizisten abhängig. Eine eindeutige rechtliche Definition gibt es nicht. Das ist leider auch so gewollt.

    Grüße - Bernhard

  • Diese Unklarheiten bzw. Ungenauigkeiten spielen sicher eine Rolle bei einer „verschärften Betrachtungsweise“ einer anderen Situation, wohl aber nicht bei der jeweiligen Sache an sich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass „Sünder“ speziell gejagt werden, deren Messer 12,3 cm statt der erlaubten 12 cm lang sind. Ich weiß nicht, ob es einen solchen Begriff gibt, aber als „deliktverschärfend“ werden solche Ungenauigkeiten vielleicht gern genutzt. Das dürfte aber für die meisten nicht relevant sein. Allerdings hatte ich auch mal so über das Thema Einhandmesser gedacht, muss jedoch zugeben, dass meine nunmehrige Vorsicht bei diesem Thema einzig und allein der Diskussionen in diesem Forum geschuldet ist.