Definition Klingenlänge

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 10.201 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Juli 2018 um 00:52) ist von Floppyk.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass „Sünder“ speziell gejagt werden, deren Messer 12,3 cm statt der erlaubten 12 cm lang sind.

    Niemand hat was von Jagen gesagt.
    Hier in der Stadt ist die Kriminalität in den letzten zwei - drei Jahren sowas von in die Höhe geschossen, dass man weite Teile der Innenstadt als Zonen deklariert hat, in denen jeder jederzeit verdachtsunabhängig gefilzt werden kann. Jetzt stell' Dir vor, Dir passiert sowas, und Du hast zufällig ein Messer dabei, was je nach Interpretation wegen einiger Millimeter "noch gut" oder "schon böse" ist... mit allen Konsequenzen, die sowas nachfolgend haben kann.

  • Nun, wenn da echt Sorge besteht, dann wäre es doch besser, nur ein Messer zu führen, welches AUF GAR KEINEN FALL Probleme hervorruft, oder? Einige Antworten hier gehen ja in diese Richtung.

  • Nun, wenn da echt Sorge besteht, dann wäre es doch besser, nur ein Messer zu führen, welches AUF GAR KEINEN FALL Probleme hervorruft, oder?

    Das ist am Thema vorbei.
    Das Thema ist: wie ist die Klingenlänge definiert? Ganz einfach.
    Irgendwo müsste sowas (nach rechtsstaatlichen Prinzipien) eindeutig niedergeschrieben sein, damit man das jederzeit schwarz auf weiss nachlesen kann und nicht raten muss oder irgendwem eine Interpretation überlassen muss, wie es denn nun sein könnte oder auch nicht.
    Ich befürchte, dass es genau das mal wieder nicht gibt, ich sage nur "Führen von Einhandmessern", aber vielleicht kommt ja doch noch jemand und verweist auf einen eindeutigen Gesetzestext. :)

  • Nee, das ist eindeutig im Thema! Und dass das so ist, hast du ja im folgenden geschrieben.

  • Irgendwo müsste sowas (nach rechtsstaatlichen Prinzipien) eindeutig niedergeschrieben sein, damit man das jederzeit schwarz auf weiss nachlesen kann und nicht raten muss oder irgendwem eine Interpretation überlassen muss, wie es denn nun sein könnte oder auch nicht.

    Genau so was brauchen wir eigentlich für den kompletten §42a, ach was eigentlich für das ganze WaffG. :D

    So wie du gern wüsstest wie da nun genau gemessen wird, wüsste ich auch gern warum so Sachen berechtigtes Interesse und sozialadäquater Zweck sowie der Rest vom Messergesetz bei Kontrollen einfach nicht anerkannt wird. Es gibt heute immer noch Cops die dir das Messer abnehmen weil sie denken die Klinge darf nicht länger sein als eine Handfläche breit ist. :crazy3:
    Keine Ahnung wo die den Quatsch her haben...

  • Es gibt heute immer noch Cops die dir das Messer abnehmen weil sie denken die Klinge darf nicht länger sein als eine Handfläche breit ist.
    Keine Ahnung wo die den Quatsch her haben...

    Ich glaube, das ist eine holländische Regelung. Jedenfalls sind mir schon einige Holländer untergekommen, die danach ein Messer auswählen.

  • Im TV kommt gerade eine Reportage über den Zoll. Klingenlänge ist das was aus den Griff hinausragt, laut Dienstvorschrift. Ob Angeschliffen oder nicht ist egal.

    Angaben ohne Gewähr!!

  • Meines Wissens heißt es der dem Griff gerade herausragende Teil wird gemessen. Das wäre für mich der gerade Weg von der Klingenspitze bis zum Heft. Also die maximale Einstecklänge.

    Aber wer will sich im Falle einer (irgendwie zu Stande gekommene) Kontrolle auf der Straße mit einem Polizisten diskutieren. Das ist meist sinnlos.
    Grenzwertige Klingenlängen würde ich deswegen nicht führen.