Gamo Black 1000 IGT zu wenig Joule

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 14.668 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. August 2018 um 23:23) ist von beerwalker.

  • Ach, jetzt geht mir ein Licht auf. Ist sozusagen eine dicke Scheibe mit kurzer Federführung dran. Alles klar. Mein Wissenshunger ist gestillt.
    Danke!

    „Viele Grüße aus Sachsen-Anhalt“

  • Jup, dann hast du die neue Drosselung.
    Ich weiß nicht ob der Transferport als wesentliches Teil gilt, ansonsten könnte man den Vorspannbolzen entfernen und den Transferport dementsprechend vergrößern.
    Bei den alten Gamos bringt der geschlossene Kolben und eine dementsprechend schwächere Feder ein deutlich angenehmeres Schussverhalten.
    Wichtig ist halt dass du nicht über 7,5j kommst.
    Und eben das Ding mit den wesentlichen Teilen.
    Nen Kronkorken ist natürlich auch schon was anderes als ein Bierdeckel (Pappuntersetzer) ^^ .

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (29. Juli 2018 um 23:25)

  • So wie ich das sehe gibt es keinen Vorspannbolzen in der Explosionszeichnung, oder? Und über 7,5J will ich keinsten falls. Aber 7,4J rum wären schonmal 2 mehr als jetzt... und dieser elende Prellschlag geht mir voll auf den Zünder. Gibt´s da schwächere Gasfedern die passen könnten?

  • Mein Fehler, hatte die Feder Version im Kopf, das IGT hat wohl wirklich keinen Vorspannbolzen, ich kann da auf der Zeichnung auch nichts finden, evtl. werden da dann wirklich 2 verschiedene Gasfedern (16j und 24j) je nach Land verbaut, und in D drosselt man dann den Rest von der 16er über die Bohrung, nur ne Vermutung.
    Von Gamo wird es da wohl keine 7,5j Gasfeder geben, evtl. findet man bei Herstellern von Gasdruckdämpfern irgendwas was von den Maßen passt und schwächer ist.

  • Es gibt Gasfedern mit Ventil. Passende Größe einbauen
    und so lange Druck ablassen bis 7,5J erreicht sind.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bei ebay gibt es jede Menge davon.
    Sonst im technischen Großhandel anfragen.
    Du muss natürlich die Abmessungen kennen,
    also vorher ausbauen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Von solchen Experimenten würde ich dringend abraten. Beim Einbau einer schwächeren Gasfeder verliert man natürlich grundsätzlich Leistung. Durch das stufenweise Aufbohren des Transferport könnte dieser Leistungsverlust zwar wieder kompensiert werden. Man könnte sich hier mit diversen Bohrergrößen herantasten. Wen man hierbei nicht mit extremer Vorsicht agiert wäre man schnell über den erlaubten 7,5 Joule und hätte dann eine illegale bzw. WBK pflichtige Schußwaffe. Der Transferport ist fester Bestandteil des Zylinder und nicht als einzelnes Ersatzteil bei Gamo erhältlich. Wenn man versehentlich zu groß bohren würde, müsste man sich irgendwo wieder einen neuen Zylinder bestellen.

    Wie die rechtliche Seite hier aussieht wäre auch nochmal relevant. Das Gamo Black 1000 IGT mit 7,5 J wurde vom deutschen Importeur beim Beschussamt vorgestellt und seitens des Amt bauartgeprüft und abgenommen. Wenn jetzt jemand eigenständig durch basteleien Veränderungen vornimmt dürfte das nicht mehr gesetzeskonform sein. Auch wenn man sich unterhalb von 7,5 Joule bewegt. Also besser die Finger weglassen!

    Gruss

    Baikal_PMM

  • Wenn jetzt jemand eigenständig durch basteleien Veränderungen vornimmt dürfte das nicht mehr gesetzeskonform sein

    Solange man die 7,5 Joule nicht überschreitet ist
    das gesetzeskonform. Man sollte aber natürlich
    wissen was man macht. Dann klappt das auch.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Solange man die 7,5 Joule nicht überschreitet istdas gesetzeskonform. Man sollte aber natürlich
    wissen was man macht. Dann klappt das auch.

    Das "F im Fünfeck" ist ein offizielles Beschußzeichen! Du veränderst damit zwar nicht unbedingt die Geschoßenergie, nach deutschem Recht allerdings erfordert die Änderung von wesentlichen Teilen das bearbeiten durch einen BüMa und ggf. Neubeschuß.
    Ob der Durchmesser des Transferport bzw. der Zylinder offiziell als wesentliches Teil bei einer leistungsbeschänkten Druckluftwaffe anzusehen sind ist mir nicht bekannt. Ich vermute das aber schon. Wenn jemand hierzu Infos hat, dann bitte ich um Rückmeldung.

    Gruss

    Baikal_PMM

    Einmal editiert, zuletzt von Baikal_PMM (31. Juli 2018 um 13:26)

  • Das "F im Fünfeck" ist ein offizielles Beschußzeichen!

    Verbreite bitte keine Falschinformationen.


    nach deutschem Recht allerdings erfordert die Änderung von wesentlichen Teilen das bearbeiten durch einen BüMa und ggf. Neubeschuß.

    Wesentliche Teile sind im WaffG abschließend aufgezählt.
    Bei Langwaffen der Lauf und der Verschluß. Ende.
    Druckluftwaffen werden nicht beschossen. Steht im BeschG.
    Bitte erst lesen, verstehen und dann posten!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das "F im Fünfeck" ist ein offizielles Beschußzeichen! Du veränderst damit zwar nicht unbedingt die Geschoßenergie, nach deutschem Recht allerdings erfordert die Änderung von wesentlichen Teilen das bearbeiten durch einen BüMa und ggf. Neubeschuß.Ob der Durchmesser des Transferport bzw. der Zylinder offiziell als wesentliches Teil bei einer leistungsbeschänkten Druckluftwaffe anzusehen sind ist mir nicht bekannt. Ich vermute das aber schon. Wenn jemand hierzu Infos hat, dann bitte ich um Rückmeldung.

    Baikal hat da nicht ganz unrecht!

    Das Luftgewehr wurde als Baumuster bei derPhysikalisch- Technischen Bundesanstalt so in der Originalversion vorgestellt und hat auch in dieser Variante das F erhalten!
    Auch wenn im Waffenrecht die Bearbeitung nicht relevanter Teile zulassig ist, ist es danach aber nicht mehr konform mit der hinterlegten Version und muss einer erneuten Prüfung vorgelegt werden!
    D.h. es ist nicht erheblich ob nicht relevante Teile bearbeitet wurden, da das System als ganzes das F erhalten hat und somit nicht mehr übereinstimmen würden.
    Das F gilt als Urkunde und deshalb müssen Veränderungen die das System betreffen eingetragen werden, außer es werden zulassige (geprüfte) Teile Verbaut. Wechselschäfte sind unproblematisch....
    So soll sichergestellt werden das von der Originalversion abweichende Umbauten die 7,5 J einhalten!
    Ein Büchsenmacher wird das auch so machen, allein schon um sich rechtlich abzusichern weil er sonnst u.a. in der Haftung ist!

    Rechtlich ist das ähnlich wie im KFZ Bereich.... Umbauten sind erlaubt wenn sie eintragungsfähig sind oder eine ABE Haben...

    Z.B. sind im Waffenrecht u.a. Umbauten mit Wechselläufen nicht neu Beschusspflichtig wenn der Lauf schon einen Beschuss hat! (ABE)

    Letztendlich ob alles mit den Umbauten legal ist oder nicht .... da ist viel Grauzone dabei mit entsprechendem Risiko!

  • Was für ein Quark!!!
    Wenn man über einen Bücjsenmacher eine Druckluftwaffe hier einführen lässt, und dieser die Drosselt schickt der diese nirgendwo hin!
    Der Grund?
    Das :F: ist nix anderes als ein Kennzeichen das diese Waffe unter 7,5J ist.
    Was danach Passiert ist Sache des Eigentümers.
    Bei einer so eingeführten Waffe wird auch nichts bei der PTB hinterlegt.
    Wenn nun eine Waffe behördlich eingezogen wird, wird die geprüft unter 7,5J alles bestens bekommst es zurück drüber verstoß gegen das Waffelgesetz.
    Bis zur Verhandlung bleibt diese als Beweisstück in der Aservatenkammer danach gehts zum Schrott.
    Wer die Manipulliert hat ist erstmal irrelevant.
    Erst wenn du sagst das warst du nicht sondern der Hersteller wird bei einem Einzelstück seine Aufzeichnungen abgerufen, bei Massenware Weihrauch, Diana oder sonstwas das Vergleichsmodell bei der PTB.
    Wenn deine andere Werte spukt als die Aufzeichnung vom Büchsi, oder anders ist als das Vergleichsmassenmodell, bist du dran.
    So oder so immer der Besitzer blutet.

  • Das ist wohl von Büchsenmacher zu Büchsenmacher verschieden.
    Ich hatte solch eine Fall Anfang des Jahres, im Grunde ganz einfach ein LG110 von Steyr das ohne F in einer WBK eingetragen war.
    In der Tat hat hier nur ein Büchsenmacher mit dem Gedanken gespielt das Gewehr in sein Waffenhandelsbuch eintragen zu lassen um dann die Dichtscheibe zu tauschen und die V0 runter zu drehen. Aber er wollte das Gewehr dann zum Beschussamt Köln bringen um dort die Messung machen zu lassen und das Gehäuse “F“ en zu lassen.
    Die ganze Prozedur ging wesentlich einfacher über Steyr Österreich. Gehäuse hingeschickt und mit gelasertem F und dem entsprechenden Schreiben für den Vorbesitzer zurückbekommen. Hat ca. 40€ inklusive Versand gekostet.

  • Auch wenn im Waffenrecht die Bearbeitung nicht relevanter Teile zulassig ist, ist es danach aber nicht mehr konform mit der hinterlegten Version und muss einer erneuten Prüfung vorgelegt werden!

    Wo hast du diesen Unsinn her?

    Das F gilt als Urkunde

    Das wird ja immer schlimmer.
    Lies mal bitte nach was eine Urkunde ausmacht...

    Aber er wollte das Gewehr dann zum Beschussamt Köln bringen um dort die Messung machen zu lassen und das Gehäuse “F“ en zu lassen.

    Das ist wegen der Haftung. Wenn der Käufer das Teil aufdreht
    und behauptet die habe er so erhalten hat der Büchsenmacher
    zumindest Ärger den er nicht braucht.
    Wenn das Beschußamt Ihm amtlich bestätigt daß die Kniffte
    legal ist(war) ist er ohne jedes Problem aus der Nummer raus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wesentliche Teile sind im WaffG abschließend aufgezählt.
    Bei Langwaffen der Lauf und der Verschluß. Ende.
    Druckluftwaffen werden nicht beschossen. Steht im BeschG.
    Bitte erst lesen, verstehen und dann posten!

    Naja, da haben wir wohl ein unterschiedliches Verständnis zu WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

    Wesentliche Teile sind

    1.3.1
    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

    1.3.2
    bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;

    1.3.3
    bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;


    ------------------------------------------------------------------------

    Wer da gerne basteln will kann das gerne tun. Wo kein Kläger da kein Richter. Am Transferport, der Spiralfeder, der Gasdruckfeder oder Kolben und Zylinder würde ich bei einem 7,5 J LG jedenfalls nichts manipulieren.


    Gruss

    Baikal_PMM

  • Dann bestimme mal bitte die Antriebsvorrichtung...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Jetzt wirds mir zu albern, diese Diskussion erspare ich mir. Der technische Aufbau und die Funktionsweise einer Federdruckwaffe sollte Dir als Veteran im Forum wohl hinlänglich bekannt sein. Schönen Abend noch!

    Gruss

    Baikal_PMM