Assisted Opener Messer können verbotene Gegenstände/Springmesser sein??

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 4.322 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juli 2018 um 02:32) ist von Tizzandor.

  • Nabend leute


    Ich hab gerade ein wenig durch die aktuelleren BKA Feststellungsbescheide zum Thema Messer gestöbert als mir dann der Bescheid zu einem Meser auffiel, dessen Bezeichnung mir doch recht bekannt vorkam

    Das Elite Force EF 104

    Ein Messer, das angeblich mal jemand in meinem weiten Bekanntenkreis vor langer langer zeit in einem Laden gesehen hat.

    Das EF 104 ist ein Einhandmesser mit assisted opening funktion, wovon es viele gibt. Dieses Messer wird geöffnet und arrettiert, indem man mit dem Finger den flipper nach hinten drückt und somit die Feder aktiviert, die dem Öffnen assistiert
    jetzt kam allerdings dieser Feststellungsbescheid daher und markierte dieses Messer nicht als Einhandmesser mit assisted opening, sondern als Springmesser, was zusammen mit der klingenlänge von mehr als 8.5 cm einen verbotenen Gegenstand ergibt

    wobei die Klingenlänge an sich bei Einhandmessen keine große Rolle spielt, da es keine Beschränkungen für eine verbotene Waffe gibt und das mit dem führen ist sowieso essig...


    Was mich doch verwundert, da dieses Messer angeblich vor nicht allzu langer Zeit noch im freien Verkauf in waffenläden befand und ausserdem Springmesser für mich immer die art messer waren, die auf Knopfdruck "auslösen", also immer unter spannung stehen und darauf warten, rauszuspringen sobald sich der Rigel löst, anstatt erst an der Klinge selbst angeschubst zu werden


    also der größte unterschied zwischen Springmessern und AO Einhandmessern war für mich das zum Öffnen angefasste Bauteil-beim AO Einhänder war es die Klinge selber, meist der Flipper oder daumenpin, und beim Springmesser ein Knopf in der Griffschale wie beim Stilett z.B. (ergibt das für euch sinn? bin grad noch etwas matschig im Kopf)

    Aber jetzt ist der BKA Bescheid raus, welcher sagt, dass quasi alle Messer mit dieser im EF 104 verbauten Federart und einer Klingenlänge von über 8.5 cm verbotene Gegenstände sind, also... vorsicht und vielleicht mal ausmisten

  • danke, das hab ich nicht wirklich finden können, aber was mich immernoch verwirrt ist, dass das Messer genau wie alle anderen auch nur durch anschieben der Klinge geöffnet wird im gegensatz zu anderen AO Messern.


    Ich hab den Titel schonmal angepasst, aber gut dass da schon klarheit vom BKA geschaffen wurde, auch wenn die Einschätzung etwas verwirrend ist durch die angesprochenen unterschiedlichen Mechanismen

    Edit:


    Assisted Opener sind Messer, bei denen die Klinge federunterstützt herauschnellt, wenn man die Klinge mit dem Finger aus der geschlossenen Position bis zu einem Triggerpunkt anhebt.


    da das Anheben der Klinge mit einem Finger bauartbedingt nicht möglich ist. Stattdessen wird die Klinge durch Betätigung eines Hebels freigegeben, wodurch das Messer einem Vollautomaten entspricht.

    Dieser Hebel ist aber der Flipper, welcher sich direkt an der Klinge befindet..

  • Der Bescheid ist 1,5 Jahre alt, aber in der Tat problematisch. Meines Wissens gibt es aber keinen Folgebescheid in dieser Sache, die ein weiteres Messer mit Assist Opener verboten hätte.
    Aber erstens gilt dieser Feststellungsbescheid nur für das genannte EF 104 von Elite Force und nicht für alle oder ähnliche Messer ähnlicher Bauart.
    Zweitens treffen speziell bei diesem Messer drei Umstände, die alle zusammen erst das Verbotsmerkmal ausmachen.
    Federunterstützer Öffnungsmechanismus
    Nach Auffassung des BKA öffnet das Messer ohne Leerweg, sondern knopfdruckgleich, vergleichbar wie ein Springmesser.
    Das Messer hat eine Klingenlänge über 85 mm.

    Nachtrag: Wer genau dieses Messer gekauft hat, hat in der Tat den schwarzen Peter. Eigentlich muss es der Händler gegen Rückerstattung zurücknehmen, nach meiner Auffassung sogar ohne Zeitlimit, aber ob das mit verbotenen Gegenständen so einfach geht, bin ich überfragt.

  • dass das an sich nur für das EF gillt, klar, aber die Befürchtung da ist halt, dass das ganze sich weiter auf andere Messer ausweiten kann, denn

    Nach Auffassung des BKA öffnet das Messer ohne Leerweg, sondern knopfdruckgleich

    es ist aber kein Knopfdruck oder ein druck auf ein anderes Bauteil, sondern man bewegt die Klinge selbst.

    wenn es schon ausreicht, dass bei Messern mit identischer bedienung einzig unterschiedliche toleranzen (bei einem Billigteil) den Unterschied zwischen erlaubt und verboten machen, ist doch ein wenig seltsam

    Denn das ist der einzige unterschied. hätte das Teil einen längeren Weg, bis die Feder greift, wäre es wohl laut anderer Bescheide kein Problem gewesen.

    Und es ist aus dem waffengesetz ersichtlich, dass die Abtrennung zwischen Springmesser und AO Messer nicht durch Bauteile oder ähnliches festgelegt sind sonern nur durch

    1.4.1
    Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
    -höchstens 8,5 cm lang ist und
    -nicht zweiseitig geschliffen ist;

    aber nach Kriechweg zu beurteilen, ist da doch sehr fragwürdig


    besonders wenn man in betracht zieht, dass andere Messer wie das Kerambit unten genauso funktionieren

  • Um das Messer selbst, ist es nicht schade. Es taugt nicht viel. Aber um ahnungslose Kunden, die von diesem Umstand nichts wissen, könnten Schwierigkeiten bekommen.

    Nachtrag:
    Da dieses Messer überwiegend über das Internet gehandelt wurde und es bei den Händlern zwangsläufig Daten darüber gibt, könnte ein Staatsanwalt auf die Idee kommen...

  • also alles, wofür das standart Küchenmesser zu stumpf und das teure messer zu schade ist, kommt mir bekannt vor :v

    Und vorallem wenn es style haben muss, hab auch mal einen Käsekuchen Katanisiert.
    Da war ein Arbeitskollege zu besuch und meinte "Was hängt da an der Wand?"
    Ich: Das sind meine Kuchenmesser!
    Bei seinem nächsten besuch hatte er eine Käsekuchen dabei.
    War ja dann klar das der mit dem Katana zerlegt wird. :D

  • Ich hab auch ein paar AO von Böker. Hab mich immer gewundert warum der Mechanismus so schlapp ausgelegt ist. Jetzt wird klar warum.

    Edit: Laut Feststellungsbescheid ging es doch gar nicht um den Mechanismus an sich. Es ging nur darum dass sich das Messer nur auf diese Weise öffnen ließ und nicht auf herkömmliche Art.

    „Mit Bescheid vom 9. Juli 2004, AZ KT21/ZV25 – 5164.01-Z-17, hat das Bundeskriminalamt ein „Klappmesser mit federunterstütztem Klappmechanismus“ waffenrechtlich beurteilt. Bei dem damaligen Messer wurde die Klinge mit Daumen oder Finger aus dem Griffstück herausgeführt. Nach einem Weg von ca. 3 cm griff dann ein Federmechanismus, um die Klinge den restlichen Weg bis zur Arretierung heraus zu klappen. Dieser Messertyp wurde damals weder als Springmesser noch als verboten eingestuft.“
    Das nun zur Beurteilung vorliegende Messer „EF 104“ der Firma Elite Force unterscheidet sich technisch, da nach dem „Anschubsen“ am Parierelement die Klinge vollständig und ausschließlich durch den Druck der vorgespannten Feder ausklappt. Ein beidhändiges Öffnen der Klinge ist nicht möglich.“

    Wenn man sich das Ding mal anschaut wird klar was gemeint ist. Die Klinge verschwindet komplett im Griff.

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  • Nehmen wir mal ein ähnliches Messer an.
    Die Klinge wäre federunterstützt und die Klinge wird an der Klingenspitze festgehalten.
    Das Messer hat ein Kettchen und wenn man dieses zieht, klappt das Messer auf.
    Gehört es dann zu den AO-Messern oder zu den Springmessern oder zu nichts?

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Gehört es dann zu den AO-Messern oder zu den Springmessern oder zu nichts?

    Bau das Ding und beantrage einen BKA Feststellungsbescheid.
    Ich tippe aber auf ein Ja wenn man es nur öffnen kann in dem man die Spitze frei gibt und es in der Arritierten Stellung einrastet.

  • Es arretiert nicht. Man zieht nur unten an dem Kettchen und löst damit einen Haken,
    der die Klingenspitze hält. Daraufhin schnellt die Klinge federunterstützt raus, aber
    arretiert nicht.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Daraufhin schnellt die Klinge federunterstützt raus, aber
    arretiert nicht.

    Wenn es an der Klingenspitze Gehalten wird, ist es ja arretiert. Solange bis du mit deinem Kettchen die Arretierung löst und es aufspringt.
    Viel wichtiger ist aber ob es in detr offnen Position arretiert wird.