Assisted Opener Messer können verbotene Gegenstände/Springmesser sein??

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 4.299 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juli 2018 um 02:32) ist von Tizzandor.

  • Das meint er doch ... die Feder drückt die Klinge raus aber ausgeklappt arretiert die Klinge nicht ...

  • Wenn jetzt rein theoretisch und ohne ein fünkchen real zu sein jemand ein solches messer sagen wir mal am 20.12.2013 gekauft hätte und sich entschieden hätte, an einem ungewissen punkt in der vergangenheit, die Feder in diesem betroffenen Messer abzuflexen, sodass das Messer nur noch durch anschubsen und eine handbewegung ausgeklappt und arrettiert wird, dann dürfte es sich dabei doch nicht mehr um einen verbotenen Gegenstand handeln, da die verbotseigenschaften nicht erfüllt sind und das messer nicht mehr springt


    Oder?


    Natürlich eine komplett hypothetische frage.