Zwillen Schießstand für den Garten

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 12.082 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juli 2018 um 11:34) ist von Flitzpiepe.

  • GENAU!

    Wie ich schon in dem anderen Thread schrieb stellt es die ganze Freizeitwaffenindustrie in Frage.

    Ich habe früher selbst gerne und häufig im Garten geplinkt es aber rigorose eingestellt.
    Wenn irgendein Sepp ne Katze im Dorf anschießt steht man doch schon als potentieller Täter am Pranger.

  • Wenn irgendein Sepp ne Katze im Dorf anschießt steht man doch schon als potentieller Täter am Pranger.

    Ähm, heißt das nicht Depp :new2:


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • Wenn irgendein Sepp ne Katze im Dorf anschießt steht man doch schon als potentieller Täter am Pranger.

    Da können die hier jedes Haus auf links drehen, gibt nur 2 Häuser ohne F-Waffe, noch.
    Bald nur noch eines oder sogar keines.

    Aber angeschossene Tiere hat es hier auch noch nicht gegeben!

    Gruß Otti

  • Ziemlich viel Aufregung für einen kleinen Zielstand , also wird das Luftgewehr ( Hämmerli Hunter Force 900 mit F) auch nach Holland auf den Campingplatz umziehen und dort ihre Unschuld verlieren .
    Nach Links könnte zwar kein Diabolo abhauen da dort eine ca. 2,30m hohe Mauer verläuft und das Dach des Unterstandes dort aufliegt und nach Links sind es ca 450m bis zur nächsten öffentlichen Strasse und wie schon geschrieben ist das gesamte Gelände eingezäunt sprich Umfriedet.
    Aber umsonst war der bau des Zielstandes nicht , habe dann eben jetzt einen Nobel Zwillen Zielstand .
    Man soll es kaum glauben aber Zwillen schießen macht auch richtig bock machen wir schon seit 20 Jahren und jedes Jahr sogar ein offenes Turnier mit ca. 50 Teilnehmern mit richtig guter Fete im Anschluss.
    Des wegen werde ich den Beitrag umbenennen in Zwillen Schießstand für den Garten .
    Könnte bitte ein Moderator den Beitrag nach Schleudern & Blasrohre verschieben , schon mal Danke im voraus.
    MfG Hartmut

  • Ihr Lieben.

    Ok, ich habe das Video wohl als einzigster bis zum Ende geschaut.

    Ich auch und fand es bemerkenswert.

    PRO: Informativ, gerade auf die Rechtslage bezogen.

    Kontra: Unser lieber Waffensachverständiger ist stolz darauf seinen Nachbarn denunziert zu haben. Begründung:

    • Er habe auf Stare im Kirschbaum geschossen, was ich ebenfalls strickt ablehne.
    • Gefahr, denn seine Kinder spielten im Sandkasten...

    Wie jetzt, steht der im Kirschbaum??? Einfach schäbig! Man kann doch wenigstens seinen Nachbarn ansprechen, ihm sein Mißfallen ausdrücken und damit drohen ihn zu melden, sollte er das nicht unterlassen. Denn der größte Lump im ganzen Land...

    Ich bleibe dabei:
    Das Waffenrecht bietet eine Basis, für die man sich im Zweifelsfall aber nichts kaufen kann. Du brauchst ein intaktes Verhältnis zu Deinen Nachbarn und die sollten auch Bescheid wissen - als Privatmann genau wie Verein mit abgenommenem Stand.


    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • @ wilder Süden

    Über diesen SCHWACHSINN kannst Du gerne mit dem Sachverständigen diskutieren.

    Bei meinem "privaten Schießstand" im Garten handelt es sich nicht um eine Schießstätte nach dem Waffengesetz, Punkt! Habe ich schwarz auf weiß von der zuständigen Waffenbehörde vorliegen und jederzeit griffbereit.

    Also warum sollte ich dann noch mit einem sogenannten Sachverständigen darüber diskutieren, nur weil der in einem Video was anderes von sich gibt, was rechtlich nicht einmal bindend ist?


    Definiere Kugelfang. :?:
    Ich sehe auf den Bildern nur Aufprallflächen. :/

    "Kugelfang" habe ich zitiert von SPA68 aus Beitrag 13.

    Zitat aus Wikipedia:
    "Der Kugelfang (auch Geschossfang) ist ein bei Schießständenhinter der Zielscheibe errichteter Wall, der die Gefährdung der Umgebung durch Geschosseverhindern soll."

    Wobei umgangssprachlich bei „Schießständen“ und „Schießstätten“ kein Unterschied zwischen genehmigungspflichtig und nicht genehmigungspflichtig (dem Gesetz nach) gemacht wird.

    Ich verwende bei mir im Garten zuerst einmal keinen Wall hinter der Zielscheibe als Kugelfang, sondern eine Bleiplatte.



    Wenn ich etwas tun möchte, was MÖGLICHERWEISE nicht erlaubt ist, muss ich mich eben vorher bei der richtigen Stelle informieren, nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist!
    Was ist daran so schwierig? ?(

    Hätte sich genau dieser Eine von Hundert bei seiner zuständigen Behörde im Voraus informieren und abgesichert, anstatt möglicherweise irgendwelchen Weisheiten von Halbgöttern zu folgen, dann hätte er nicht nur sich selbst einen Dienst erwiesen, sondern seinen Schützenkameraden ebenso! :thumbsup:

    Grüße
    WilderSüden

    Einmal editiert, zuletzt von WilderSüden (10. Juli 2018 um 21:00)

  • Ihr Lieben.

    Sowas nicht öffentlich posten.

    Anderseits: Ich habe Videos auf Youtube und noch nie was davon gehört. Dann gibt es noch Videos von einem Schützenbruder, mit regelmäßigen Turnieren, der sich sogar Buchungsgebühren verlangt.

    Vielleicht gehen mit unserem Sachverständigen auch ein bisschen die Paragraphen durch, auf denen er reitet. Wo kein Kläger, da kein Richter....

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich glaube weder Juristen und schon gar nicht sogenannten Sachverständigen, weil ich da schon viele schlechte Erfahrungen gemacht habe. Amtsrichter sind oft auch ziemlich simpel denkende Menschen, erst ab Oberlandesgericht bekommt man meist vernünftig denkende Richter.

    Also zum Thema:

    Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Waffengesetz(WaffVwV)


    Zu § 27: Schießstätten, Schießen durch Minderjährigeauf Schießstätten
    27.1.1 Von einer Anlage nach § 27 Absatz 1 ist auszugehen,wenn der Ort, an dem geschossen werden soll, für diesenZweck besonders hergerichtet ist.


    Die Begrifflichkeit der Schießstätte umfasst nicht nur die eigentlichen zum Schießen bestimmten Schießstände, sondern auch Aufenthaltsbereiche sowie Nebenräume, die einen funktionalen Bezug zum Schießen aufweisen.
    Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztumnach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte TreibgaseVerwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehaltenwerden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbe-sondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung,keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben.


    Trau keiner Aussage eines Juristen oder Sachverständigen die du nicht selbst überprüft hast!

    Wenn du den Kugelfang immer abmachst und zum gelegentlichen Schiessen vorübergehend wieder dranhängst ist das KEIN Schießstand im Sinne des WaffG.

    Das wäre ja auch völlig unlogisch wenn man sich die Formulierung im WaffG ansieht. Da muß man einfach mal den Verstand einschalten und überlegen was der Gesetzgeber damit sagen will:


    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig....mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    Damit ist das Gartenschiessen schon mal per se kein Schiessen auf einer Schießstätte. Völlig unabhängig davon was in §27 steht. Denn der §12 regelt die Ausnahmen der anderen §.

    Gruß Udo

    2 Mal editiert, zuletzt von Udo1865 (10. Juli 2018 um 21:24)

  • @WilderSüden ich wollte nur darauf hinweisen das die "Verkaufsbezeichnug"
    Kugelfang eben keiner im Waffenrechtlichen Sinn ist.
    Was uns da so als Kugelfang feilgeboten wird, ist im Grunde nur ein Zielscheibenhalter.
    Man kann einen natürlichen Kugelfang nutzen (Erdwall o.ä.)
    oder wenn man ihn selbst erstellt hat, den einschlägigen Vorscriften entsprechen.
    Ist das nicht der Fall, ist es so wie @SPA68 geschrieben hat, nämlich eine üble Grauzone.
    Denn von der Sicherheit her muss man bedenken das auch Stahlkugeln mit 7,5 Joule daher kommen könnten, die sind auch :F: aber böse Querschläger.

    P.S. mit Zwillen würde ich gar nicht hantieren, wenn ich am "Glashaus" sitze. ;)

  • Ist das nicht der Fall, ist es so wie @SPA68 geschrieben hat, nämlich eine üble Grauzone.

    Es gibt keine Grauzone, die Verwaltungsvorschrift ist eindeutig.
    Dort wird der §27 noch mal genauer definiert, was ein Schießstand ist und vor allem was kein Schießstand ist.

    Gruß Udo

  • @ wilder Süden

    Das ist ja eine gute Information die Du jetzt hier beigetragen hast. Die von Udo1865 übrigens auch.
    Aber etwas ohne Begründung einfach als Schwachsinn abzutun bringt in einem Fachforum keinen weiter zumal wenn man die Antwort kennt und zurückhält.

  • Am wichtigsten und das einzige was wirklich zählt, ist immer noch:
    Seht zu das ihr mit euren Nachbarn klarkommt!

    Dann kräht kein Hahn danach.


    Gruß Udo

  • Oh doch und zwar genau dann wenn von Amtswegen her mal wieder Schiessstand mit Schiessstätte verwechselt oder gleichgesetzt wird.

    P.S.
    Das wichtigste ist das der Schiessstand von aussen nicht einsehbar ist!

  • Der Sachverständige verdient sein Geld damit das er Spazieren fährt sich zig Stände in Vereinen anschaut und ein Stempel auf ein Stück Papier drückt.
    Da muss ich sonst nix mehr dazu sagen.
    Das dem jeder Private Stand missfällt solange er den nicht abgenommen hat ist doch wohl klar.

  • @ wilder Süden

    Das ist ja eine gute Information die Du jetzt hier beigetragen hast. Die von Udo1865 übrigens auch.
    Aber etwas ohne Begründung einfach als Schwachsinn abzutun bringt in einem Fachforum keinen weiter zumal wenn man die Antwort kennt und zurückhält.

    Nichts wurde zurück gehalten, alles hier im Forum durchgekaut und nachlesbar, auch für dich:
    Schiessen im Garten mit dem Luftgewehr


    Am wichtigsten und das einzige was wirklich zählt, ist immer noch:
    Seht zu das ihr mit euren Nachbarn klarkommt!

    Dann kräht kein Hahn danach.


    Gruß Udo

    Sehe ich auch so und darum ist da auch alles im grünen Bereich :thumbup:

    Grüße
    WilderSüden

    Einmal editiert, zuletzt von WilderSüden (10. Juli 2018 um 22:27)

  • So langsam müsste doch alles Rechtliche "durchgekaut" sein . . . Übrigens zum "gefühlten" 1.000.000'mal in diesem Forum ;)


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • So langsam müsste doch alles Rechtliche "durchgekaut" sein . . . Übrigens zum "gefühlten"

    Recht kann nie durchgekaut sein.
    Erst dann wenn das Bundesverwaltungs- oder Verfassungsgericht oder der Bundesgerichtshof ein Urteil spricht.
    Und selbst dann gilt das meist nur für stark eingegrenzte Randbedingungen.

    Gruß Udo

  • Lieber Udo.

    Seht zu das ihr mit euren Nachbarn klarkommt!

    Aber sowas von. Und gegen die neugierigen Blicke anderer "selbstberufener Ordnungshüter", schadet ein Sichtschutz nicht.

    Lieber (anderer) Udo.

    Das wichtigste ist das der Schiessstand von aussen nicht einsehbar ist!

    Das ist gemeint. Meine Mutter hat eine Tanne fällen lassen, die jetzt den Blick in meinen Garten preis gibt. Du brauchst nicht zu schießen, es reicht wenn dich so ein "selbsternannter Ordnungshüter" mit dem Gewehr sieht. Dann heißt es: "Zieh!!!" Und er mit seinem Handy ist schneller...

    Ich denke, die Rennleitung wird wenig erfreut sein über die Alarmierung und den einhergehenden Schreibkram. Damit auf jeden Fall Ruhe ist, werden sie Dein Gerät beschlagnahmen o.ä.. Das Gedöne braucht wohl keiner von uns.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!