Schleswig Holstein gibt auch Schalldämpfer für die Jagd frei

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.610 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Mai 2019 um 08:46) ist von Jägermeister17.

  • Outfox-World
    Jetzt isses auch im hohen Norden soweit.

    Gruß,
    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Warum nur für die Jagd?
    Wäre schön wenn das auf Sportschützen ausgeweitet werden würde, weniger Lärm auf dem KK Stand wäre schon Klasse.

  • Rein prinzipiell ist es ja auch als Sportschütze möglich. Du musst dir von deinem Verband ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer ausstellen lassen und die Kreispolizeibehörde dazu bringen, dieses Bedürfnis anzuerkennen.
    Bei den Jägern war es ein langer Weg mit vielen Gerichtsverfahren bis zum aktuellen Stand, wo immer mehr Landesinnenministerien ihre Behörden anweisen, Gehörschutz auf der Jagd als Bedürfnis anzuerkennen. Von ein paar Jahren noch war das nicht möglich, nicht mal bei Berufsjägern, die sogar die Verordnung über Lärmschutz am Arbeitsplatz im Rücken hatten. Dort steht nämlich geschrieben, dass die Verminderung von Lärm an der Quelle Vorrang vor allen anderen Maßnahmen haben muss. Ergo Schalldämpfer vor Gehörschützer. Das hat sich alles erst sehr langsam gedreht. Und in den weitaus meisten Bundesländern ist der Schalldämpfer auf schalenwildtaugliche Büchsenkaliber begrenzt, sprich mindestens .222 Remington.
    Für ein KK gibt es auch heute keinen Schalldämpfer.
    Als Sportschütze wird es komplizierter.
    Dein Schalldämpfer nutzt nur, wenn alle auf dem Stand einen nutzen. Sonst brauchst du trotzdem einen Gehörschutz.
    Müsste also quasi Pflicht sein und das wird schwer durchzusetzen sein.
    Ausserdem ist bei einem GK-Schalldämpfer die Gefahr eines Missbrauchs geringer. Die Dinger sind ziemlich sperrig. Mein SD ist 50mm dick und 275mm lang. Da kommt wohl keiner auf die Idee, sich dem Klotz an eine Kurzwaffe zu zimmern.
    KK Dämpfer sind ja so groß wie die F-Dämpfer für LGs oder LPs. Da werden die Behörden sich schon ihre Gedanken über Deliktrelevanz.
    Aber vielleicht spielt die Zeit da auch für die SD-Nutzung.
    Für den jagdlichen Einsatz hat sich der lange Weg mit vielen kleinen Schritten zumindest bewährt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Rein prinzipiell ist es ja auch als Sportschütze möglich. Du musst dir von deinem Verband ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer ausstellen lassen und die Kreispolizeibehörde dazu bringen, dieses Bedürfnis anzuerkennen.

    Nein, kein Verband wird ein Bedürfnis für einen SD ausstellen, keine Chance. Wenn zudem ein Bedürfnis für eine erlaubnispflichtige Waffe von einem anerkannten Schießsportverband einem seiner Mitglieder zuerkannt wurde, muss die Behörde die Erlaubnis erteilen. Faktisch genehmigt nicht die Behörde, sondern der Verband. Rein formell bleibt es natürlich bei der Behörde.

    Der SD bei den Jägern ist nur zuerkannt worden, weil Berufsjäger sich auf dem Emissionsschutz berufen konnten. Dort stehen Lärmgrenzwerte drin, dessen Einhaltung an der Lärmquelle vermieden werden muss. Daher wurde auch vorerst nur Berufsjägern ein SD gestattet. Das gelang auch nur, weil das BKA bei Jägern und deren Langwaffen keine Bedenken hatte. Aber SD für Kurzwaffen wird man auch Jägern nicht zubilligen, wie meistens auch nur SD für schalenwildtaugliche Langwaffen zuerkannt wird. D.h. Langwaffen mit mindestens 1000 J Energie, also ab dem Kal. .222 Rem.

    Niedersachsen hat (als einziges Bundesland) zudem ein generelles Verbot der Jagd mit SD (und Druckluft- und Vorderladerwaffen). Zumindest das SD-Verbot soll gestrichen werden, was dann in diesem Punkt eine Gleichstellung mit allen anderen Bundesländern bedeuten würde und die Waffenbehörde prinzipiell das Bedürfnis für SD zur Jagd frei macht. Spannend bleibt der genaue Wortlaut, ob für alle Jäger, in welcher Stückzahl und für welche Waffen.

    Zudem soll sich auch das Waffengesetz ändern, was dann wohl die bundesweite Regelung in Sachen SD vereinheitlichen dürfte. So zumindest war es mal angekündigt. Ab Sept. werden wir es wissen, weil dann auch andere Regelungen in das Waffenrecht einfließen müssen. Ich nehme stark an, dass das sinnvollerweise gleichzeitig gemacht wird.

  • Dass kein Verband darauf käme, ein Schalldämpferbedürfnis auszustellen, ist ziemlich klar. Deswegen schrieb ich ja auch “rein prinzipiell“.
    Aber selbst wenn zweifle ich daran, dass die zuständige Behörde das Bedürfnis anerkennen würde, egal, ob sie muss oder nicht. War ja bei den Berufsjägern auch früher so, obwohl diese von Rechts wegen quasi ein zwingendes Bedürfnis hatten.
    Begründung war wohl immer öffentliche Sicherheit (Schalldämpfer benutzen ja nur Agenten und Profikiller).
    In dem Zusammenhang fällt mir ein, dass ja theoretisch Polizisten auch Schalldämpfer beantragen könnten, weil sie sich auf die Lärmschutzverordnung am Arbeitsplatz berufen könnten. Wäre schon spannend.
    Das Verbot, mit SD zu jagen, erklärt auch, warum ihr in Niedersachsen bis nach der Sommerpause warten müsst. Ihr braucht ja eine Änderung im LJG.
    Sonst wäre die Sache mit einem ministeriellen Rundschreiben an die Behörden getan.
    Aber es lohnt sich zu warten. Mit SD schiessen ist sehr angenehm.

    Auf die Novelle des Waffengesetzes bin ich auch gespannt, genau wie die des BJG, die ja auch mal langsam kommen müsste.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Niedersachsen hat (als einziges Bundesland) zudem ein generelles Verbot der Jagd mit SD (und Druckluft- und Vorderladerwaffen).

    Hamburg auch.

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    Einer von Fünfen!