Frage zu Beschusszeichen (mit Foto)

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 3.082 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juni 2018 um 08:25) ist von ManEater.

  • Hallo Mitglieder,

    Ich habe kürzlich ein Konvolut aus alten SSW erstanden. Einige sind ziemlich in Mitleidenschaft gezogen worden, über all die Jahre. Bei dem vorliegenden WTP Modell von Mauser, lassen sich die Beschusszeichen kaum noch erkennen. Meine Frage ist nun, ob die alte Mauser, mit diesen "abgewetzten" Beschusszeichen, überhaupt noch geschossen oder geführt werden darf.

  • Hallo,

    ist doch alles super zu erkennen!
    N- Normalbeschuss, Beschussamt Köln, 1987.
    Ich sehe da überhaupt kein Problem.
    Das PTB-Zeichen wird sicher auch gut zu erkennen sein- das halte ich für noch wichtiger.

    Grüße
    Kai

  • Das PTB-Zeichen wird sicher auch gut zu erkennen sein- das halte ich für noch wichtiger.

    So ist es. Die Beschusszeichen sind zwar wichtig, aber im Prinzip dürfte es gar keine PTB-Waffen ohne Beschuss geben. Außerdem wird bei einer Kontrolle sicherlich nach dem PTB Zeichen gesucht.
    Bei Schreckschusswaffen aus fremder Hand grundsätzlich nach dem PTB im Kreis und Manipulationen suchen. Stimmt da was nicht - Finger weg.

  • Bei dem vorliegenden WTP Modell von Mauser, lassen sich die Beschusszeichen kaum noch erkennen. Meine Frage ist nun, ob die alte Mauser, mit diesen "abgewetzten" Beschusszeichen, überhaupt noch geschossen oder geführt werden darf.


    nein, das ist auf gar keinen Fall erlaubt !!!

    schon allein der Besitz ist hoch problematisch !!

    Schick sie mir bitte zu, ich übernehme kostenlos (!!) alle weiteren notwendigen Maßnahmen !! :thumbup::thumbup::thumbup:

    :D

    (kleiner Scherz, sorry ! :D ... nein, ich schließe mich da ganz meinem Vorredner - und Namensvetter - an ... ;) )

    Einmal editiert, zuletzt von kai (23. Juni 2018 um 14:31)

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Ich muss zugeben, dass ich sie natürlich relativ vorteilhaft ins Licht gehalten habe. Mir kam nur beim Betrachten die Frage auf, wie abgenutzt oder unkenntlich die Beschusszeichen sein dürfen, bis es rechtlich problematisch werden könnte. Ich habe zwar weder vor sie zu schießen, noch zu führen, aber alleine der Gedanke, dass es sich bei dem bloßen Besitz um eine rechtliche Grauzone handeln könnte, bereitete mir Magenschmerzen. Jetzt geht es mir damit auf jeden Fall besser :)
    Zum Glück, habe ich den Satz von Kai dann doch noch mal bis zum Ende gelesen. Hatte sie schon verpackt und versandfertig hier liegen. :D

  • verrrr - flixt ... X(

    wieso musstest Du ausgerechnet diesen post von mir bis zum Ende lesen ?? :rolleyes:||

    Du weißt doch, dass ich hier üblicherweise immer nur Stuss schreibe ... ||:rolleyes:

    :D:D;)

  • Also wenn der Kai sie nicht entsorgen mag (warum auch immer) schick sie einfach an mich ... ich kümmere mich dann schon um das Teil ... ;):D:whistling: