Salut-Waffen nach dem 14.09.18???

Es gibt 109 Antworten in diesem Thema, welches 27.384 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2018 um 12:33) ist von Floppyk.

  • da wäre ich mir in der heutigen Zeit nicht so sicher

    Könnte gut möglich sein.
    In dem man die Besitzer einer WBK mit enormen Kosten und immer neuen Auflagen dermaßen gängelt bis alle hinschmeißen.
    Irgendwann kommt so ein Politheinrich von der Hinterbank auf die Idee.
    Dann wird' s lustig.

    freischütz

  • Was den verkauf angeht würde ich die jetzt vermutlich sowieso nicht los bekommen. Wen ich schreibe verkaufe sie weil sie verboten werden kauft die ja sowieso keiner mehr. Hoffe mal dass es gut ausgeht.

    Tja, wenn du einen so schlechten Verkaufstext schreibst dann gebe ich dir recht.
    Ist ja nicht so dass man immer allen mitteilen muss warum und weshalb man irgendwas zum verkauf anbietet. :rolleyes:

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Da viele in Auktionen, auf Shopseiten, etc. ja den 14.9.2018 als Stichtag anführen, würde mich mal die Quelle für dieses Datum interessieren.

    Wenn bis dahin nichts in nationales Recht umgesetzt ist (und davon gehe ich aus), wie verhält es sich dann?

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Da viele in Auktionen, auf Shopseiten, etc. ja den 14.9.2018 als Stichtag anführen, würde mich mal die Quelle für dieses Datum interessieren.

    Wenn bis dahin nichts in nationales Recht umgesetzt ist (und davon gehe ich aus), wie verhält es sich dann?

    Gruß K.

    Na, dann herrscht Status quo. Logisch oder?

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • So logisch ist das nicht, denn die Sache mit den Dekowaffen wurde auch ohne jegliche Umsetzung in nationales Recht einfach über Nacht EU-weit gültig.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • So logisch ist das nicht, denn die Sache mit den Dekowaffen wurde auch ohne jegliche Umsetzung in nationales Recht einfach über Nacht EU-weit gültig.

    Gruß K.

    Jeder Bürger eines Landes der Europäischen Union sollte deshalb den Unterschied zwischen der Verordnung (wie bei den Deko-Waffen) und Richtlinien kennen. Wikipedia reicht schon.

  • Jeder Politiker der europäischen Union sollte eigentlich die Verträge gelesen haben und wissen, daß das Waffenrecht gar nicht in die Zuständigkeit der EU fällt, sondern den Nationen vorbehalten ist.

    Tja, und was wird grad gemacht?

    Sorry, aber bei der Durchführung von rechtlichen Angelegenheiten verlasse ich mich schon lange nicht mehr auf etwas Niedergeschriebenes.
    Schon gar nicht, wenns ums Waffenrecht geht, denn da ist der Verbotsbefürworter grundsätzlich im Recht und hat die gesamte EU hinter sich.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Sorry, aber bei der Durchführung von rechtlichen Angelegenheiten verlasse ich mich schon lange nicht mehr auf etwas Niedergeschriebenes.

    Das ist erfrischend ehrlich (ernsthaft), aber auch erschreckend. Alternativ zur Schriftform käme noch ein YT-Video, Geruchsradio oder von Madonna gesungen in Frage ;)

    Einerseits ist die Abgrenzung vor Reizüberflutung ja verständlich. Andererseits ist davon auszugehen, das die überwiegende Mehrheit der Äußerungen in Rechtsthemen auch von Leuten kommen, die keine Urtexte lesen.
    So ein Halbwissenspingpong reduziert die Verwirrung nicht.

    Rancon hatte auch nicht gebeten, die EU-Texte zu lesen, sondern nur den Unterschied der Veröffentlichungen in Wikipedia.

    Andreas

  • Zitat

    Wie wir jetzt gerade erfahren haben, bedarf eine EU-Richtlinie immer einer Transformation in nationales Recht (Verordnung oder Gesetz) um Geltung zu erlangen.

    Das ist jetzt echt der Knaller des Tages!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • "Der Unterschied zwischen EG-Richtlinien und EG-Verordnungen ist übrigens folgender: Die Verordnungen des Rates und der Kommission sind Rechtsakte, die in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Sie müssen von den EG-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden; somit sind auch keine Anpassungen in einzelnen Mitgliedstaaten möglich.
    Beispiel: „Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase“ Diese Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
    EG-Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und verpflichten diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele durch Umsetzung in nationales Recht. Das heißt, die Mitgliedstaaten müssen ein nationales Gesetz erlassen, in dem sie diese Ziele regeln.
    Beispiel: Die EG-Maschinenrichtlinie musste in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist in Deutschland durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz geschehen."

    (schwache) Quelle:
    https://www.diekaelte.de/Archiv/Heftarc…en-.html?UPOS=2

    Jo,

    die EU-Verordnung 2015/2403 “Durchführungsverordnung zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden” ist direkt wirksam, die Richtlinie 2017/853/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen eigentlich, mit entsprechender nationaler Umsetzung, in knapp zwei Wochen.

    Nunja. Etwas Zeit zum Verschnaufen.

  • Aha, danke für diese ausführliche Klarstellung. Da die uns betreffende Sache nun eine EU-Richtlinie ist, wird auch klar, warum jedem Mitgliedsland ein gewisser Ermessens- und Deutungspielraum eingeräumt wird. Gerade deswegen gibt es keine 1:1 Umsetzung und deswegen können wir wirklich nur den genauen Wortlaut abwarten, wie diese Richtlinie in Deutsches Recht umgesetzt wird.
    Aber das ist nun oft genug gesagt worden.

  • die Richtlinie 2017/853/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen eigentlich, mit entsprechender nationaler Umsetzung, in knapp zwei Wochen.

    NEIN!

    Die Richtlinie wird niemals wirksam.
    Wirksam wird ein geändertes Waffenrecht;
    wann auch immer das verabschiedet wird.

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  • in zwei Wochen passiert da genau nichts.

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  • Also eigentlich das Gegenteil von dem was du geschrieben hast.
    War grün gerade aus?

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