Vorsicht beim Import von wurfsternähnlichen Fidget Spinnern!

Es gibt 272 Antworten in diesem Thema, welches 31.427 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Juni 2018 um 19:57) ist von eiischbinsnur.

  • Das sind wahrhaft präsidiale Worte! Ed for President!

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  • Bravo und Glückwunsch :new11: und :respect:


    Ich hatte schon einen anderen Ausgang befürchtet. Aber das lehrt auch, dass man sich durchaus erfolgreich wehren kann und auch sollte.
    Ich drücke die Daumen, dass die Staatsanwaltschaft nicht noch in Revision geht.

  • Bravo und Glückwunsch :new11: und :respect:


    Ich hatte schon einen anderen Ausgang befürchtet. Aber das lehrt auch, dass man sich durchaus erfolgreich wehren kann und auch sollte.
    Ich drücke die Daumen, dass die Staatsanwaltschaft nicht noch in Revision geht.

    Das geht bei einer Einstellung nach 153 StPO nach Eröffnung der Hauptsache nicht mehr. Staatsanwaltschaft und angeschuldigter müssen dann nämlich vorher zustimmen, Und der Beschluss ist nicht anfechtbar.

    Das Ding ist also komplett tot.

    Ps: hier hätte man natürlich auch auf eine Ausurteilung bestehen können zwecks Freispruch, da es ja ein recht eindeutiges Gutachten gab.

  • Ich drücke die Daumen, dass die Staatsanwaltschaft nicht noch in Revision geht.

    Da kommt nichts mehr. Die Staatsanwaltschaft muss der Verfahrenseinstellung gem. 153 StPO zustimmen. Der Einstellungsbeschluss ist nicht anfechtbar.

  • Ps: hier hätte man natürlich auch auf eine Ausurteilung bestehen können zwecks Freispruch, da es ja ein recht eindeutiges Gutachten gab.

    Das hätte aber wohl mehr Arbeit verursacht, nämlich ein Urteil mit Begründung. Verfahrensökonomie ftw! Der Verteidiger hatte sicher seine Gründe für die Zustimmung.

  • Verweisen kannst Du auf alles mögliche, auf Urteile, Beschlüsse, Strafbefehle. Die Frage ist, ob es im individuellen Einzelfall irgendeinen anzuerkennenden Wert hat.

    Der Spinner wurde bei der Begutachtung zerstört. :D

  • Play, du überschätzt die Wirkung eines amtsgerichtlichen Urteils zu einem spezifischen Gegenstand auf Grund eines Gutachtens. Das hätte km Grunde keinerlei Wirkung auf andere Gegenstände die entweder Fidget Spinner oder Wurfstern sein können.

    Natürlich kann ein Anwalt in einem ähnlichen Fall mal Bezug darauf nehmen, dass dort in Jahr xyz das Amtsgericht in Pupshausen etwas eingestellt hat.

  • Natürlich kann ein Anwalt in einem ähnlichen Fall mal Bezug darauf nehmen, dass dort in Jahr xyz das Amtsgericht in Pupshausen etwas eingestellt hat.

    Blasphemie. Immerhin handelt es sich um das königlich-bayerische... ähm... Amtsgericht Rosenheim des Freistaates Bayern!

  • So. Wir haben es geschafft das es eingestellt wurde. Meine Frau ist glücklich und ich auch. Der Spinner wurde zerstört als er in Kartons geworfen wurde. Und blieb die Entscheidung offen ob wir weiter weiter machen möchten oder einer Einstellung zustimmen. Hauptsache Ruhe.
    http://rosenheim24.de/rosenheim/rosen…-amtsgericht-9983279.html

    Glückwunsch!
    Ich hatte mit nichts anderem gerechnet.
    Es war was es war ein Spielzeug.
    Ich hoffe ihr könnt nun wieder Ruhig schlafen.
    Jetzt hätte man schadensersatz fordern können aber wegen 4 euro wäre auch das eingestellt worden.
    Seit einfach froh das ihr es hinter euch habt und feiert es.
    Gruß aus München
    LG Ralf

  • Freut mich für Euch. Gut dass Ihr Euch gewehrt habt, ich hoffe, Ihr hattet jetzt dadurch auch wirklich niedrigere Kosten.

    Also die Dinger gehen kaputt, wenn man sie auf Kartons wirft. Und sind natürlich nicht angeschliffen. Was ja eigentlich auch klar war, wenn die aus Zink bestehen.

  • Klar gehen Wurfsterne kaputt, wenn sie wo auftreffen.

    Das sind die fiesesten ever!

    Das nennt der Fachmann `Fragmentation´.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!