Definitionsfrage Gesetz (Stichwort "Gefahrenabwehr")

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 5.113 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juni 2018 um 18:50) ist von edwin2.

  • Hallo,
    gleich vorweg: Nein, es geht um nichts illegales o.ä., es ist tatsächlich eine reine Frage zur Definition die mir so noch nicht untergekommen ist ;) Und Sorry wenn es das falsche Forum ist, aber hier geht es immerhin auch um pyrotechnische Dinge, vielleicht hab ich ja Glück.
    Ich bin kürzlich eher durch Zufall über die Tatsache gestoßen, dass derzeit (genau wie vor etwa 10 Jahren) eine "Amnestie" für illegale Waffen und Munition gilt. Man liest in jedem Zeitungsartikel darüber den Zusatz "Ausgenommen ist dabei pyrotechnische Munition, die zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr bestimmt ist."
    Jetzt hat mich einfach mal interessiert: Was genau ist das? Signalfackeln? Notsignalgeber? Signalpistolen für Boote etc.? Es findet sich irgendwie nirgendwo eine Definition dazu.
    Ich überleg seit Tagen, aber ich komme nicht darauf und mir fällt nichts ein. "Signalgebung" = OK, da fällt mir einiges ein. "Signalgebung bei der Gefahrenabwehr" = What?!
    Kann mir zufällig jemand eine Definition oder ein Beispiel für "Pyrotechnische Munition zur Signalgebung bei Gefahrenabwehr geben"?!
    Nochmals: Mir geht es lediglich um die Definition, weder habe ich vor von dieser Amnestie gebrauch zu machen noch habe ich etwas was ich in diesem Zusammenhang abgeben könnte (ok, man kann SSW auch abgeben, aber davon mal abgesehen).
    Die Gesetze sind ja so schon teilweise verwirrend, aber diese Definition konnte ich nichtmal irgendwo finden :/
    Vielen lieben Dank im Voraus!

  • Was genau für Munition dort gemeint ist weiß ich nicht (bei SSW ist dieser Kram ja eigentlich auch ab 18 zu erwerben oder Notfackeln ebenso aber zweckgebunden zu verwenden) aber wenn du jetzt z.B. damit auf eine Gefahrenstelle hinweist oder diese markiert ist das eben dann schon Gefahrenabwehr.

    Unfallstellen für den nachfolgenden Verkehr, nicht passierbare Bahngleise bei anrollendem Zug....oder eben auch um auf dich aufmerksam zu machen bei Notfall auf See oder meinetwegen im Wald

  • Geht leicht am Thema vorbei aber ich hab immer zwei Signalfackeln rot aus alten US Beständen im Auto, die brennen lange und hell. Wenn man bei Dunkelheit / Nachts ne Panne hat dann sind die Dinger TOP

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Geht leicht am Thema vorbei aber ich hab immer zwei Signalfackeln rot aus alten US Beständen im Auto, die brennen lange und hell. Wenn man bei Dunkelheit / Nachts ne Panne hat dann sind die Dinger TOP

    Und jetzt stell dir mal vor Max Mustermann denkt sich "Ach Mensch, ich hab da ja noch diese alten Dinger im Kofferraum! Seit 10 Jahren abgelaufen und im Winter schon 5 mal nass geworden. Da bring ich die doch zur Polizei, jetzt kann ich die gefahrlos abgeben! Die hat mir ja damals mein Kumpel G.I. Joe gegeben, der sagte ich soll mich damit nicht erwischen lassen!", und Polizist/-in dann so "Ne sorry Max, 'nen 1911er hättste herbringen können, da wär dir nichts passiert. Aber Signalfackeln? Uuuuhhhhh, ganz böse ...". Das kann's doch irgendwie auch nicht sein :D Irgendwie ist alles was ich dazu finde wahnsinnig lückenhaft und unvollständig, und irgendwie ergibt das alles keinen Sinn :D Das geht ja schon los mit (ich nehme mal die Seite der Stadt Berlin als Beispiel, siehe https://www.berlin.de/polizei/polize…lung.613772.php ) Aussagen wie "verbotene Gegenstände, wie zum Beispiel Butterflymesser, Totschläger, Schlagringe". Ja und wenn jetzt Lieschen Müller mit 3 Panzerfäusten im Schlepptau kommt? Nirgendwo findet sich der Hinweis worauf sich die "verbotenen Gegenstände" beziehen. Schwupp-di-wupp sitzt Frau Müller dann im Gerichtssaal weil sie keine Waffen abgegeben hat, sondern entweder gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und/oder das Sprengstoffgesetz verstoßen hat. Und Wenn Maiko Möchtegern unter seinem Bett aufräumt, sagen die dann "Ja, die Glock und die 25 Schuss sind Straffrei. Die Leuchtspurgeschosse hier auch, der M1 auch, aber da! Vogelschreck! Nene, also das geht nicht, weil ist keine Munition und außerdem Sprengstoffgesetz!"? Irgendwie scheine ich zu blöd zu sein. Diese ganze Amnestieregelung klingt für mich eher nach "Kommt mal erstmal her, wir sagen euch dann ob ihr das auch durftet. Falls nicht - c'est la vie!" :O

  • Ein Bekannter hatte mal einen halben Patronengurt. Der war gerissen und wieder in die Kiste gefallen. Aus Beutetrieb hatte er ihn mitgenommen und so begleitete ihn der Gurt durch sein Leben. Irgendwann wurde ihm die Sache zu unangenehm und so schickte er den Gurt zur Polizei. In der Zeitung wurde dann ein "anonymer Finder" gebeten, sich bei der örtlichen Wache zu melden, was er aber vermied. Damit war sie Sache vom Tisch.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

    • Hilfreichste Antwort

    Wenn Zweit- oder Drittquellen nix hergeben, schauen wir in die Erstquelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
    Dortige einzige Fundstelle für für "was in der Zeitung steht" :


    Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5.4

    Zitat

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    .....
    1.5.4
    Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte –) enthalten, sowie
    entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;

    Was ist in Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 definiert ?

    Zitat

    1.5
    panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind.


    Heißt: Erstes Zitat nennt die Ausnahme von der Festlegung in Zitat 2 (Kategorie A Gegenstände).

    -----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Auch zur Amnestie erleuchtet die Erstquelle in § 58 Absätze 7 und 8 abschließend:

    Zitat

    (7) Besitzt eine Person am 6. Juli 2017 ein Geschoss, das nicht dem bis zum 5. Juli 2017 geltenden Verbot der Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.4 unterfiel, so wird das Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.4 gegenüber dieser Person nicht wirksam, wenn

    1. sie bis zum 1. Juli 2018 einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt und
    2. ihr daraufhin eine Erlaubnis nach § 40 Absatz 4 erteilt wird.

    § 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet entsprechend Anwendung.

    (8) Wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn
    1.vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
    2.der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

    Kurz: Da ist keine pyrotechnische Munition zur Gefahrenabwehr von der Amnestie auszunehmen ........

    Lieschen Müller muss nicht das Kriegswaffenkontrollgesetz verstehen. Mit 5 Ct. gesundem Menschenverstand ruft man die Cops, wenn man 3 Panzerfäuste findet + bunkert sie lieber nicht für schlechte Zeiten.......

    Die verlinkte Pressemeldung der Berliner Polizei ist als Zweitquelle schon quer (Führverbot = unerlaubter Besitz), daraus zitiert dann die Drittquelle (diverse Zeitungen ?) und hier im Internet findet sich dann die Viertquelle .....;)

    Naja, in 3 Wochen ist das Thema rum wegen Stichtagsablauf. :new11:

    Andreas

  • Boah, ey! :) Wie geil, das bringt doch mal Licht in die Dunkelheit, vielen Dank :)
    Also hat da im Prinzip irgendwer angefangen "Stille Post" zu spielen, und die anderen haben fleißig mitgemacht? Zwei Quellen die ich auf der Suche nach einer Antwort noch in Tabs offen hatte sind z.B. https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/…geben-547042814 und http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Stad…bgegeben-werden Beide erwähnen hier die pyrotechnische Munition zur Signalgebung.

    Einmal editiert, zuletzt von wim_berlin (13. Juni 2018 um 00:02)

  • Ich frag mich immer wer sich son Blödsinn einfallen lässt...

    Wenn Bauer Heinz stirbt, und die Witwe sein damals legal gekauftes KK oder Flobert findet, zerflext die das Ding und verbuddelt es z.B. Bleibt auch straffrei... wer ist denn so blöde und bringt das zur Polizei, die vermuten könnten das noch mehr davon da sein könnte.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Ich frag mich immer wer sich son Blödsinn einfallen lässt...

    Wenn Bauer Heinz stirbt, und die Witwe sein damals legal gekauftes KK oder Flobert findet, zerflext die das Ding und verbuddelt es z.B. Bleibt auch straffrei... wer ist denn so blöde und bringt das zur Polizei, die vermuten könnten das noch mehr davon da sein könnte.

    Na vielleicht Menschen die keine Ahnung haben ,die Ahnung davon haben nehmen bestimmt immer die Flex *lol* ,hat man am wenigsten Ärger mit !

    Daran sieht man wie beknackt die Gesetze sind,man gibt etwas illegales ab und wird verknackt dafür anstatt die "Herren" dankbar dafür sind,im Umkehrschluss heist das man könnte es auch behalten,die Strafe ist ja die gleiche *lol* .

    Heutzutage ist aber auch alles nur noch ohne Hirn!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (13. Juni 2018 um 18:13)

  • "Man liest in jedem Zeitungsartikel darüber den Zusatz "Ausgenommen ist
    dabei pyrotechnische Munition, die zur Signalgebung bei der
    Gefahrenabwehr bestimmt ist."
    Jetzt hat mich einfach mal interessiert: Was genau ist das? Signalfackeln? Notsignalgeber? Signalpistolen für Boote etc.?"

    Stellt ne Frage und gibt sich gleich selbst die Antwort...... :)

    Ja, genau dies.

    Alles, wo du in ner Not- oder Gefahren-Situation bist und Muni abschießt, die dazu dient und auch ihrer Art nach dazu gedacht ist, andere auf dich aufmerksam zu machen.

    Die Formulierung ist dabei mE eigentlich per se schon recht eindeutig.

  • "Mit 5 Ct. gesundem Menschenverstand ruft man die Cops, wenn man 3 Panzerfäuste findet + bunkert sie lieber nicht für schlechte Zeiten......."

    Pfft, das sehe ich VÖLLIG anders....... :thumbdown:

    "Willst du die Diebe aus dem Haus / so greife rasch zur Panzerfaust".

    Altes Hunnen-Sprichwort.

  • Nur noch kurz zur Ergänzung: ich hab vor (inzwischen kann ich das so nennen. Deprimierend.) Jahrezehnten ein Praktikum bei der Polizei in recht ländlicher Gegend gemacht. Du glaubst nicht auf was für Ideen die Menschen kommen ;) ("Was? Eine Mörsergranate in meinem Garten? Na die bring ich lieber im Kofferraum zur Polizei!" ;) )

  • Auch wenn sich der Hr. Praktikant das nicht vorstellen kann ... der ehemalige Ladeschütze bei der Feldartillerie denkt über den Umgang mit Mörsergranten halt etwas anders und springt nicht gleich hinters Haus wenn er eine sieht ...

  • Auch wenn sich der Hr. Praktikant das nicht vorstellen kann ... der ehemalige Ladeschütze bei der Feldartillerie denkt über den Umgang mit Mörsergranten halt etwas anders und springt nicht gleich hinters Haus wenn er eine sieht ...

    Wenn die neu und verpackt in ihrer Kiste liegen: Ja
    Wenn scharfe (Mörser) Granaten erstmal durch den Lauf gegangen sind und dann irgendwo unexplodiert in einem völlig undefinierten Zustand rumliegen, ist diese Aussage lebensgefährlicher Quatsch.
    edit: Und es ging ja um ins Auto schmeißen, irgendwohin karren und bei der polizei auf den Tisch legen.

  • Oh oh auf einmal reden wir nicht von Granaten sondern von Blindgängern ... ein Granaten Blindgänger, der vor nun mittlerweile über 70 Jahren durch ein Rohr gegangen ist und damals nicht explodiert ist ... na ja das der noch irgendwas macht wage ich ernsthaft zu bezweifeln ... die Startladung ist schon weg, der Aufschlagzünder hat nicht funktioniert und nach der Zeit geht die auch nicht mehr verzögert hoch ...