Auflistung von Vorderladern bei Beantragung von Erlaubnis §27 erforderlich?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 12.066 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juni 2018 um 13:53) ist von Floppyk.

  • Hallo, nach Abgabe meines Antrags auf Erlaubnis nach §27 hat mich mein Sachbearbeiter angeschrieben und eine Liste der von mir besessenen Vorderlader angefordert (plus Fotos davon).
    Habt ihr so etwas auch abgeben müssen? Wofür sind diese Angaben erforderlich?

  • Lagere deine freien Vorderlader beim Nachbarn, dann ist er der legale Besitzer. Dann mach ein Foto von einem leeren Zimmer und schick es der Behörde. Bei der telefonischen Nachfrage dann mit einem italienischen Akzent "Isch abe gar kein Vorderlader."

    Der §27 ist für das Schießen notwendig, nicht andersrum.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich denke, der Sachbearbeiter will damit ein Bedürfnis nachgewiesen bekommen.
    Ohne Nachweis des Bedürfnisses wird er die Erlaubnis nicht erteilen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Du mußt dieser Aufforderung nicht zwingend nachkommen.
    Er muß aber auch nicht zwingend bewilligen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Ich sehe schon, Lehrgang und Realität driften bereits auseinander.
    Für das Bedürfnis hatte ich bereits ein Formular vom Amt bekommen, das ich vom SSV habe ausfüllen lassen.

  • Also von mir wollten sie lediglich eine Beschussbescheinigung für eine Waffe, die mit Pulverersatz wie Pyrodex oder so beschossen wurde. Ansonsten hätten sie nur SP eingetragen. Aber andersrum - Vorderlader mit Pyrodex ist wie alkoholfreier Whisky ;)
    Ach so, ja - bewilligen muss er schon, denn das Bedürfnis besteht durch a) die Mitgliedschaft in einem Verein, b) einem Schießstand, der dafür zugelassen ist, und c) der Sachkundigkeit nach §27. Man kann ja auch sagen, so ein Schießeisen würde ich mir nur kaufen, wenn ich auch den Schein habe ..

  • hallo .
    ich versteh leider denn sinn des threads nic ht und frage nach, warum man vl anmelden muß. weil ich dachte die wären doch frei ab 18 wie bisher.

    kann mir jemand 2 zeilen dazu schreiben.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Vorderlader sind frei, aber nicht das Pulver und die Berechtigung zum Selberladen. Dazu braucht man einen Lehrgang und die Erlaubnis nach §27.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Meine ersten Ansprechpartner wären meine Schwarzpulver schießenden Vereinskameraden. Die haben nämlich im Zweifel die gleiche Behörde und den gleichen Sachbearbeiter. Bei mir im Verein wäre das auch der erste Vorsitzende, der mir mein Bedürfnis unterschrieben hat. Es gibt lokale Unterschiede, wie die Behörde vorgeht. Bei einigen reicht, das der Verein auf dem Bedürfnis ein Kreuz bei "schießt regelmäßig Vorderlader" macht, bei anderen muß aufgelistet werden, welche Arten von Vorderladern.

    Wenn sich da keine vernünftige Antwort finden läßt, frag doch einfach den Sachbearbeiter. Damit Du nichts falsch machst. Weil Du das im Lehrgang anders gesagt bekommen hast. Ganz freundlich.

  • Also von mir wollten sie lediglich eine Beschussbescheinigung für eine Waffe, die mit Pulverersatz wie Pyrodex oder so beschossen wurde. Ansonsten hätten sie nur SP eingetragen. Aber andersrum - Vorderlader mit Pyrodex ist wie alkoholfreier Whisky

    Ich empfehle meinen Teilnehmern in dem Antrag auch sog. Schwarzpulverersatzstoffe einzutragen, weil man mit normalen SP Eintrag kein Pyrodes bzw. Tripple seven kaufen kann. Aber nocht neuerlich beschossene VL dürfen nicht mit Ersatzstoffen geschossen werden, wie auch die Verwendung beim DSB nicht zugelassen ist.
    Wenn man nicht unter dem Dach des DSB schießt, ist das was anderes. Dann kann man sich an das Beschussamt wenden und seine VL begutachten lassen, bzw. neu beschießen zu lassen. Ab einem bestimmten Beschussdatum - ich meine 2005 im Kopf zu haben, sind alle VL auch mit Ersatzstoffen zulässig.
    Da aber zumindest im Moment das meistens nicht verwendet werden darf, ist der Nutzen noch nicht gegeben.
    Böller dürfen grundsätzlich nur mit Böllerpulver betrieben werden.

  • Ich musste es damals nur angeben und eintragen lassen als es um Presslinge ging. Das war aber noch vor meinem Schein. Lass immer, wie Floppy sagt, alles eintragen. Besser haben, als brauchen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Wie gesagt, Ersatzstoffe halte ich nicht für so wichtig, aber wenn es in der Erlaubnis steht, bleibt es ja.
    Der Vorteil besteht ja im wesentlichen der anderen Lagergruppenzuordnung, aber das hat man auch mit „echtem“ SP in Safe Tubes.

  • So, meine Erlaubnis ist jetzt gekommen.
    Allerdings steht unter "Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt:"

    Die Erlaubnis gilt nur zum Erwerb und Umgang ... von und mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen mit erlaubnisfreien Waffen ...

    Damit dürfte ich ja dann nicht mit z.B. EWB - pflichtigen VL - Revolvern schießen.
    Kennt jemand von Euch so eine Einschränkung?
    Ich überlege mir, gegen diese Einschränkung Widerspruch einzulegen.

  • Auch noch nie gesehen. Da würde ich mal nach dem Grund fragen.
    So wäre das Laden eines VL Revolvers eines Vereinsmitgliedes oder die Vereinswaffe ja verwehrt. Unsinnige Auflage. Das sollte allein schon wegklagbar sein, weil die Auflage nicht dem Grundsatz der Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit entspricht.


    Zitat von § 27 SprengG Abs. 2

    (2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

    Somit muss die Auflage begründet werden können.

  • Zudem wurden die beantragten SP - Ersatzstoffe (z.B. Pyrodex) nicht eingetragen. Ob ich die mal verwende weiß ich nicht, aber eine nachträgliche Änderung kostet.

    Wie ist das bei einem Wiederspruch: Kann man da mehreren Punkten widersprechen und wie ist das, wenn nur einem Widerspruch statt gegeben wird?

  • Das ist zumindest dann schlüssig wenn du auf die Anfrage des SB (Wie im ersten Post geschildert) reagiert hast und erlaubnisfreie Waffen als in deinem Besitz befindlich angegeben hast. Was nix daran ändert das der SB offensichtlich die Gebühren nicht wert ist die es dich gekostet hat. (Vgl. Die Ausführungen von Floppyk)

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)