Auflistung von Vorderladern bei Beantragung von Erlaubnis §27 erforderlich?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 12.038 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juni 2018 um 13:53) ist von Floppyk.

  • Nur mal so interessehalber, Du bist aber in einem Verein und hast auch eine WBK ? Falls Ja, verstehe ich die Einschränkung nicht.

    Ich bin im Verein, habe aber noch keine WBK.
    Wenn ich die habe will ich mir einen Vorderlader - Revolver holen, den ich bei dieser Einschränkung dann nur mit Presslingen schießen dürfte.
    Sinn und Zweck dieser Einschränkung verstehe ich nicht, denn auch so gilt zum Erwerb nicht-freier Waffen immer noch das Waffengesetz.

  • Na ja, schräg ist das auf jeden Fall. Aber offensichtlich will der SB damit widerspiegeln, das Du ja keine Erwerbspflichtigen Waffen hast (derzeit).
    Und ja, ist Schwachsinn, genauso wie der Satz "Schwarzpulver darf nur zum Vorderladerschießen verwendet werden" - was ist mit Snider Enfields, Sharps etc . ?
    Aber wenn eine logische Diskussion mit dem SB nicht hilft, Widerspruch ..