EU-Feuerwaffenrichtlinie - Verbot von Pistolenkarabinern?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.766 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2018 um 10:58) ist von Floppyk.

  • Mahlzeit zusammen,

    auf Seite 10 der europäischen Feuerwaffenrichtlinie Artikel 5 Absatz 3 steht:


    (3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorie B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
    a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
    b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann, es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt

    Mal angenommen ich habe schon seit 3 Jahren eine Beretta 92 FS in 9mm Luger als Kurzwaffe und eine Beretta CX4 Storm als halbautomatische Langwaffe ebenfalls in 9mm Luger in der grünen WBK eingetragen.
    Da die Magazine kompatibel sind, wird aus der CX4 mit Umsetzung der Richtlinie in Nationales Recht eine verbotene Waffe der Kategorie A. Die Genehmigung wird entzogen, vermutlich zusammen mit der Zuverlässigkeit...

    In den Kategorien heißt es noch, dass die Waffen erst verboten sind, wenn ein +20 bzw. +10 Magazin verbaut oder eingesetzt wird. Laut dem zitierten Absatz wird allein schon der Besitz (auch Altbesitz) bestraft.

    Absicht? Nicht von der Tapete bis zur Wand gedacht? Darf der glückliche Besitzer seine Sportwaffen nun "an einen Berechtigten abgeben"?

  • Die Problematik ist bekannt, man muss die Umsetzung in nationales Recht abwarten aber es ist zu befürchten dass du keine Magazine mit mehr als 10 Schuß besitzen darfst wenn du die entsprechende LW besitzt, dass diese auch in deine Pistole passen ist dein Problem.

    Ob diese Dinge schlicht nicht bedacht wurden oder ob die purse Boshaftigkeit dahinter steht wird sich nicht klären lassen.

  • Da die Magazine kompatibel sind, wird aus der CX4 mit Umsetzung der Richtlinie in Nationales Recht eine verbotene Waffe der Kategorie A. Die Genehmigung wird entzogen, vermutlich zusammen mit der Zuverlässigkeit...

    Seriennummer der Waffe in das entsprechende Magazin eingravieren lassen.
    Damit wird das Magazin zur Waffe gehörend gekennzeichnet.

  • Trotz Seriennummer kann es immernoch an der langen montiert werden. Ich sehe nicht wie das helfen könnte den Artikel zu umgehen.

  • Seriennummer der Waffe in das entsprechende Magazin eingravieren lassen.Damit wird das Magazin zur Waffe gehörend gekennzeichnet.

    Bringt nichts, man kann es immer noch ins Gewehr stecken und es funktioniert, das allein zählt.