SSW. Magazin mit Pfeffer und Schreckschuss ? ( bei einer Walther P22)

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 11.108 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Mai 2018 um 19:22) ist von Leibniz.

  • ...ich glaube mal ich habe die Fragen vom Thread-Eröffner beantwortet , und bin hier raus aus dem Thema

    weil ich genau weiß wie so etwas hier endet ... :wogaga:

  • Ja aber ich glaube wenn der Vogel (Typ) 2 volle Magazin abbekommt könnte das schon als übertriebene Notwehr gelten obwohl es bestimmt lustig für ihn wäre

    Nennt sich dann Notwehrexzess und gibt echt Punktabzug in der B-Note.

  • Die erste Kartusche am besten nur ne Platzpatrone in der Kammer geladen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass es erschreckt sondern hat auch den Vorteil, dass man im Falle einer Anklage, die sowieso erstmal kommt, man die sagen kann, dass es nicht übertrieben war, sondern erstmal erschrecken wollte. Den Rest würde ich persönlich abwechselnd laden. Also Pfeffer Knall. Pfeffer gibt's halt auch mit 120mg. Außerdem hat CS-Gas den Nachteil, dass die Wirkungen bei Menschen die unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen nicht gut bis gar nicht wirkt. s gibt auch ein paar wenige Menschen die immun sind. Nur wichtig ist, dass man der Polizei sagt, dass man die Pfeffermunition nicht vorsaätzlich gegen Menschen, sondern zur Tieerabwehr mitnimmt. in der Notwehr ist das egal. Außerdem sind Platzpatronen nicht ungefährlich. Unter einem Meter kann es zu Verbrennungen kommen, ab 10-5 cm zu tötlichen Verletzungen. Auch so Sachen wie der jpx Jet protector soll nicht unter einem meter verwendet werden, weil selbst wenn man nur gel verschießt die aufprallenergie enorm ist. Und dass gibt's so bei sprays oder gels aus der dose nicht.

  • Das gefeilsche um Paragraphen und Zentimeter ist mir im Fall der Fälle aber sowas von egal. Der mich angreift möchte einen Raub oder eine schwere Körperverletzung begehen. Und so einen erst zu warnen zu wollen ist schlicht Naiv.
    Wenn ich die Chance sehe, durch Gegenwehr halbwegs unbeschadet da raus zu kommen, ist mir jedes mittel recht den Angriff zu stoppen. Und ich rede hier schon vom ANGRIFF, nicht von anpöbeln, oder ähnlichem. Ob das dann eine SSW, eine Zaunlatte, oder ein Regenschirm ist, ist mir da völlig egal und aufgehört wird erst, wenn ich keine weiteren Aktionen mehr befürchten muss.
    Und dann? Drehe ich mich um und gehe. ER hat angefangen, also soll er auch selber sehen, wie er dann zu seinem Recht kommt...

    Wer unbedingt will, kann natürlich auch erst mal Knall verschießen und dem Angreifer seine Visitenkarte geben, damit hinterher alles von den Anwälten geklärt werden kann. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von JvB (26. Mai 2018 um 13:39)

  • Ich lade das ganze Magazin mit Pfefferkartuschen , je 120 mg Nonivamid. Es gibt ja nicht nur zweibeinige Angreifer, sondern auch vierbeinige. Die Wahrscheinlichkeit, von einem Hund angegriffen zu werden, ist ja auch nicht so gering. Hatte ich bereits zweimal, Ergebnis: Zweimal gebissen. Hatte leider keine SSW bei mir.