Nachtsichgeräte für Waffen jetzt auch in Deutlscand erlaubt??

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 6.396 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2018 um 23:57) ist von Caemi.

  • Puhh, hab ich wohl was ins rollen gebracht:0

    Also ich will mir keine Gerätschaft der Art kaufen da ich kein Jäger etc bin :) nur im vorraus!

    So allerdings glaub ich nicht das Sws so blöde wäre so etwas zu vertreiben, wenn es verboten ist! Die verlieren dann ja ohne Probleme am ende ihre Handelslizenz!

    Trotzdessen bin ich auch der Meining das sich da das Gesetzt wieder beißt „!

  • Umgang erfasst auch den Besitz, siehe gleich Paragraph 1 Abs. 3 WaffG.

    "(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt"

    Ein für den Einsatz an einer Waffe bestimmter Laserpointer unterliegt dem Umgangsverbot. So ein Ding darf man Also in keiner Weise, erwerben, besitzen, überlassen, herstellen ...

  • Hab da eben was gefunden.

    Offenbar ist das BKA nach einem entsprechenden Urteil von seiner bisherigen Rechtsauffassung abgerückt.

    https://www.google.de/url?sa=t&sourc…eSUwVnj58sVfWN-

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Hab da eben was gefunden.

    Offenbar ist das BKA nach einem entsprechenden Urteil von seiner bisherigen Rechtsauffassung abgerückt.

    https://www.google.de/url?sa=t&sourc…eSUwVnj58sVfWN-

    Interessant.

    Ich fasse es mal zusammen. Der BKA Bescheid orientiert sich an einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem anderen Gegenstand und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Gegenstand dann nicht verboten ist, wenn die Zweckbestimmung nicht speziell auf Waffen zugeschnitten ist. Zu einem verbotenen Gegenstand wird es dann nur, wenn es tatsächlich an der Waffe montiert wird. Bedeutet, ein Ziellaser aus dem Zubehörkatalog von HK ist böse, andere ggfs. Nicht

    Was das konkrete Gerät bei Schneider angeht - zumindest Schneider beschreibt nur die Nutzung mit ZF, da müsste man mehr recherchieren zum Gerät ;)

    Edit: ok nö, keine Ahnung, das Ding ist für den Einsatz an ZF für die Jagd und so. Ich würde es nicht bestellen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (18. Mai 2018 um 20:33)

  • Neeeein :D

    Lest ihr nie richtig?

    Es geht um ein Vorsatznachtsichgerät das nicht speziell für Waffen ist, da es z.b. auch an nem Teleskop angebaut werden kann.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Jeder der eben meint der soll es bestellen ist doch ganz einfach ,wie schon angemerkt es reicht wenn einer den Verdacht hat ,dann wird die Bude erst mal auf Links gedreht und alles mitgenommen was nur irgendwie nach was aussieht ,Klagen dagegen kann man ja nachher Jahrelang wenn man Lust hat.

    Wenn so ein Aufwand schon wegen einer Feder getrieben wird dann bei so einem Kram erst recht.

    Im Internet ist alles nachvollziehbar auch wenn so mancher meint es ist nicht so ,wenn sie wollen können die sogar rausbekommen wann und wo du die letzten Lümmeltüten bestellt hast und ob die Genoppt oder Gerippt waren *lol*

  • Die Bestimmung war schon immer das ausschlaggebende Kriterium.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ja, aber dann stellt sich doch die Frage wieso der solchen Mist überhaupt verscherbelt?

    Wenn die Dinger verboten - oder eben nicht erlaubt sind - und er die trotz besseren Wissens verkauft, dann ist das aber schon eine "merkwürdige" Geschäftspraktik.

  • Ein Verkäufer lebt von seinem guten Ruf und seiner Seriosität, ist die kaputt, kann er seinen Laden schließen.

    Jeder CB Funker wusste das Brenner (Sendeverstärker) verboten sind.
    Nicht das besitzen, aber das einsetzen.

    Jeder elektroladen hatte sie im Sortiment. Egal ob Conrad, Völkner oder Westfalia.
    Selbst der kleine Elektro Bolz aus Saarbrücken hatte ne gute Auswahl. :D
    Stand halt immer in Rot dabei benutzen nur für Funkamateure.
    Ja ne ist klar. :D

    Erinnert mich irgendwie An Exportfedern oder auch dieser Nachtsichtoptik.

  • Der Händler will Geld verdienen alles andere ist ihm egal und wenn er nicht gegen ein Gesetz verstößt juckt ihn das wenig.

    Es gibt auch jede menge Tuning Zubehör im KFZ Bereich was man kaufen kann aber im Straßenverkehr illegal ist......

  • Frage mich im Moment warum hierzulande soviel verboten ist ????

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Ist zwar OT aber ich betreibe hinn und wieder Bushcrafting , man stellt sich nicht vor was man da alles beachten muss. . .es ist lächerlich nein geradezu erbärmlich !

    Ein Nachtsichtgerät für ein Zielfernrohr benötige ich nicht, aber wie sähe es aus wenn ich ein Nachtsichtgerät auf dem Kopf hätte und damit durch das Zielfernrohr schauen würde :wogaga:
    Als weltbekannter Katzenpilot brauche ich jedoch sowas nicht :n25:

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Ist zwar OT aber ich betreibe hinn und wieder Bushcrafting , man stellt sich nicht vor was man da alles beachten muss. . .es ist lächerlich nein geradezu erbärmlich !

    Geh doch bitte in den Urwald im Kongo oder in Brasilien, wenn Du frei von zivilisatorischen Errungenschaften und gesellschaftlichen Regeln mal so richtig knorke "bushcraften" (superboah, Englisch, it's cool, man) willst. Vielleicht bleibst Du auch dort, dann brauchst Du Dich nicht mehr über Deine Bevormundung hier zu beklagen.

    Aber bitte nicht weinen, wenn Du dort kein Katzenklo findest und Dir niemand Dein Fressnäpfchen hinstellt.

    P.S.: Ansonsten eine einfache Abhilfe: Kaufe Dir ein Grundstück an der mecklenburgischen Seenplatte, lasse es schön verwildern und schon kannst Du in Deinem private property bush craften was das Zeug hält. Aber bitte schön regelmäßig den Überwuchs zum Nachbarn stutzen.

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (20. Mai 2018 um 08:19)