Möchte erste SSW kaufen , nach youtube Testberichten und Gespräch im Laden verunsichert

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 6.801 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2018 um 17:01) ist von Homer Morisson.

  • Naja... draußen in der Natur rumballern ist auch ein Verstoß gegen das WaffG.

    Hätte ich dich als Jäger hier erwischt, hättest du meine 98er im Nacken gehabt - bis zum Eintreffen der Polizei.

    Bau dir doch einen gedämmten Knallkasten.

  • Es gibt 4 Möglichkeiten eine SSW zu testen:

    1. Ganz Stumpf: Wozi ritsch ratsch bamm funktioniert (Ärger mit Nachbarn)

    2. Kasten: Ritsch Ratsch Plomp funktioniert (Ärger mit Nachbarn)

    3. Natur: Ritsch Ratsch bamm oO Jäger kommt (Ärger mit Jäger)


    4. Gastschütze GK Stand: Ritsch Ratsch Bamm Bamm Bamm Bamm Bamm Bamm Bamm Bamm Bamm Bamm Bamm Bamm Bamm, 2~3€ Gastschützen Gebühr, nen nettes Gespräch beim Kaffee und keine Kartuschen mehr im Magazin / Gepäck.


    Ich würde immer die 4 nehmen :D

    P.S.: Gibt doch noch eine, Badewanne voll Wasser, Ritsch Ratsch dupf

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Und es gibt Leute die haben Bumm Bumm Ritsch ratsch was am Kopf.

  • Glücklicherweise reicht´s bei den meisten davon nur für Ratsch.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Kennste den Spruch "Pitsche Pitsche Patsche ich hab ein an der Klatsche?" oder auch "I´m not Insane my Mother got me tested" könnte ewig so weiter machen. Ist wie "Ich hab ein lila Luftgewehr" und ja ich habe in meinen Schränken wirklich 2 Lila / Pinke eine B3-3 die "Bad Pussy Rifle" das ist der Knaller auf jedem Treffen und eine ganz alte Diana, welche aktuell aufbereitet wird.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Liegt nicht an mir wenn der Hoster aktuell tech. Probs hat. Aus irgend einem Grund habe ich das Gefühl, dass ich dich real kenne

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • @Apep
    Danke für den Bild-Vergleich, das hat mir zumindest in der Tat die Frage beantwortet: der Abstand von Abzugsbügel bis Magazinschuh ist bei der 914 doch ne Ecke kürzer als bei der P99/PPQ entsprechend auch, und genau das wäre für mich eben der Knackpunkt -- um es in Kontext zu setzen, ich habe in der Regel Handschuhgröße 11, also XL bis XXL je nach Firma, und die PPQ passt in Sachen Griff so gerade eben angenehm, soll heißen es ist noch angenehm, dürfte aber keinesfalls noch kürzer sein. ^^

  • so da ja hier einige leutchen waren um mir zu helfen, möchte ich euch auch das ergebnis meines ersten schießen mit der zoraki 917 mitteilen. nachdem ich heut muni kaufen war hab ich mir ne ruhige gegend außerhalb gesucht ( 15 km ländlich gefahren) und habe die ersten 90 schuß gemacht (6 mags a 15 schuß). das mag manuel mit 17 schuß zu laden bin ich wohl zu schwach zu oder die mag feder ist zu stark.

    geschossen habe ich die mun arten walther/ black mamba/ özkursan/ geco sowie titan. jeweils 3 schuß pro mag jeder sorte. allle arten außer der özkursan liefen ohne störung durch. bei 3 magazinen hatte ich jeweils probleme den abzug durch zu ziehen wenn die besagte mun art dran war so das ich sie dann manuel ausgeworfen habe.

    aber genau um das raus zu finden hab ich ja verschiedene mun sorten ausprobiert um zu wissen welche gut und welche weniger gut läüft. ansonsten bin ich sehr zufrieden mit der waffe zoraki 917 auch wenn 90 schuß nicht aussagekräftig sein können ( hab heut im geschäft noch nen me 1911 sowie ne 918) in der hand gehalten und ich denke von der größe des griffstücks hab ich die für mich beste wahl getroffen mit der 917.

    nochmal ein dank an alle die mir helfen wollten. von mir wird jetzt hier nichts mehr kommen da ich es als abgeschlossen betrachte und waffen reinigen angesagt ist.

    MfG
    Tobi

    Vorsicht Tobi, damit hast Du dich schon strafbar gemacht!
    Sowohl das Führen von SSWs in der Öffentlichkeit ohne KWS ist illegal, erst Recht aber das Führen in Kombination mit Munition/schußbereit beladen, und selbst mit KWS ist das Schießen in der Öffentlichkeit ausschließlich im Rahmen der Selbstverteidigung gestattet, mit der einzigen Ausnahme Silvester, aber auch da nur auf privatem, befriedetem Grund!


    Grundsätzlich gilt zwar erstmal: "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber... das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz, und da versteht der Gesetzgeber gar keinen Spaß und schlägt selbst gerne mal deutlich über die Strenge, um maximale Abschreckungswirkung zu erzielen... dazu kommt noch: wenn dich ein Polizist mit einer gezogenen SSW sieht, oder sogar noch schießen sieht, dann hast Du im schlimmsten Falle selbst ne Kugel im Torso... deswegen allein schon, aber eben auch schlicht weil es illegal ist, nie nie nie nie nie nie(!) auf öffentlichem Grund mit ner SSW oder sonstigen Waffe rumballern!


    Selbst wenn niemand zu Schaden käme -- wirst Du dabei erwischt, sind sämtliche Waffen weg, die werden alle erstmal beschlagnahmt, inkl. Hausdurchsuchung, Du wirst entsprechend wegen Verstoß gegen das WaffG angezeigt und irgendwann vorgeladen, und wenn Du dann richtig viel Pech hast, wird Dir generell die charakterliche Eignung zum Waffenbesitz aberkannt, sprich ein generelles Besitzverbot ausgesprochen... selbst wenn es aber nicht so krass käme, eine massive Geldstrafe wäre sicher, und die Waffen wären vermutlich auch für immer weg, oder aber jedenfalls diejenige, die für die Straftat verwendet wurde.


    Mit einer SSW in der Öffentlichkeit rumzuballern, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ausgewachsene Straftat... und gerade weil der Staat und die Polizei eben überhaupt nicht begeistert davon sind, daß sich die Bürger bewaffnen, würde ich immer von maximaler Härte bei der Strafzumessung ausgehen.


    Auf deinem eigenen privaten Grund, oder auf anderen Privatgrundstücken, d.h. in der Wohnung/im Haus, im eigenen Garten, etc pp darfst Du schießen, sofern a) der Lärm niemanden belästigt, und b) falls Du mit Waffen schießst, die Projektile verschießen, darfst Du im Freien auch auf privaten Grundstücken nur dann schießen, wenn Du(!) sicherstellen und gewährleisten kannst, daß in keiner erdenklichen Richtung ein solches Projektil selbst nur theoretisch das Grundstück verlassen könnte.

  • und selbst mit KWS ist das Schießen in der Öffentlichkeit ... mit der einzigen Ausnahme Silvester, aber auch da nur auf privatem, befriedetem Grund!

    Auf deinem eigenen privaten Grund, oder auf anderen Privatgrundstücken, d.h. in der Wohnung/im Haus, im eigenen Garten, etc pp darfst Du schießen, sofern a) der Lärm niemanden belästigt,

    Ja, was ist denn nun richtig? :whistling:

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ja, was ist denn nun richtig? :whistling:

    Beides natürlich, das widerspricht sich doch nicht... das eine ist "solang es keine Nachbarn stört", das andere an Sylvester ist grundsätzlich erstmal genauso erlaubt wie Feuerwerk regulär, selbst wenn der Lärm die Nachbarn stört. ;)

    Davon ab darf man eigentlich beides nur auf privatem, befriedetem Grund -- an Sylvester drückt die Polizei in der Regel beide Augen zu, wenn man mit der SSW und Aufsatz auf dem Bürgersteig steht, strenggenommen bleibt auch das aber verboten, weil Bürgersteig = öffentlicher Grund.