Dashcam-Videos nun als Beweismittel zulässig!

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 5.803 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2018 um 10:50) ist von DonMalzbier.

  • Hier zur Einstimmung schon mal ein paar spektakuläre Dashcam-Videos.

    Und genau um solche Gülle ging es in dem Urteil ganz sicher nicht. Videos, die für voyeuristische Spanner ins Web gestellt werden, um dafür möglichst viele "Clicks" und "Likes" zu bekommen... nein danke. <X:thumbdown:

  • Gut aber nicht perfekt .

    Immer noch Klassenjustiz das der "Staat" überall seinen Überwachungsstaat ausweiten und dich protokolieren darf du aber nur sehr eingeschränkt wo Winkeladvokaten dir nen Bein stellen können mit möglichem Nachtritt .........

  • Und genau um solche Gülle ging es in dem Urteil ganz sicher nicht. Videos, die für voyeuristische Spanner ins Web gestellt werden, um dafür möglichst viele "Clicks" und "Likes" zu bekommen... nein danke.

    Eastwood, wir beide wissen aber das es genau so kommen wird, der voyeuristische Mensch als Sklave seiner niederen Bedürfnisse kann gar nicht anders, als eben diesen Schund auf den Rest der Menschheit los zulassen.
    Wie ich schon schrieb, jede Medaille hat 2 Seiten, die meisten betrachten aber nur eine Seite, nämlich die die ihnen besser gefällt..

  • Ihr Lieben.

    Wie ich schon schrieb, jede Medaille hat 2 Seiten,

    In diesem Fall sogar noch mehr. Die Aufnahmen der eigenen Kamera können Dich ja auch belasten. Wenn Der Sheriff die sieht und einkassiert, muss der Staatsanwalt dann eigentlich auch lange klagen um das Material gegen dich verwenden zu dürfen? Ich vermute nein...

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Man Steht im dunkeln an der Ampel hat vielleicht vorher schon einen Heckschaden gehabt aus der Seiten Straße hintereinem kommt ein Fahrzeug mit Quitschenden Reifen von hinten fährt Links an einem vorbei weil linksabieger gerade grün haben ohne dein Auto zu berühren. Im selben Moment rutscht du von der Kupplung schon sucht jeder den Unfall flüchtigen der dich auf den Vordermann geschoben hat.
    Im Kamerabild sieht man nur das deine Karre ruckartig nach vorne springt.

    Kurz um auch mit einer Dashcam is nicht alles wie es zu sein scheint.

    Ich sage nur 360 Grad Vollsphären-Kamera. Da wird auch die Taube überführt, die einem aufs Dach schei.t, wenn man die auf dem Dach montieren würde. Technisch ist das kein Problem.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Da setze ich noch einen oben drauf, am besten so eine Drohne die das Auto selbstständig verfolgt und alles im Umkreis von 500m aufzeichnet.

    Ja, das war Ironie :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von HW 100 SE (17. Mai 2018 um 17:17)

  • Da setze ich noch einen oben drauf, am besten so eine Drohe die das Auto selbstständig verfolgt und alles im Umkreis von 500m aufzeichnet.

    Alles Pillepalle!

    Einfach nach einem Unfall die NSA Satelliten Bilder anfordern und alles ist geritzt! :D

  • Da setze ich noch einen oben drauf, am besten so eine Drohe die das Auto selbstständig verfolgt und alles im Umkreis von 500m aufzeichnet.

    Ja, das war Ironie :thumbsup:

    Ich wette, die Amis haben sowas für Trump. Nicht wegen der Taube über seinem Kopf. ;)

    Oder eine AC 130 (Fliegende Festung).

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • is ja auch blöde, ne Verkehrsfläche mit Überflutung aufzuweisen. Naja, Hamburch...

    Noch besser allerdings, zweimal täglich die Fahrtrichtung bei Einbahnstrassen zu wechseln.
    Ich sehe da einen Zusammenhang mit so ner Randsportart.

    Einmal editiert, zuletzt von Mike_aus_Bremen (17. Mai 2018 um 15:07)

  • Bei uns in Hamburg saufen jeden Tag Autos am Fischmarkt ab, da die Inland-Touristen keine Ebbe und Flut kennen. :D
    Jeden Tag.

    Gruß Play


    Hallo,

    das wäre mir bei meinem ersten Urlaub in Spanien auch fast passiert. Ich suchte einen Parkplatz für meinen Wagen und fand eine Strasse unter einer Unterführung in der keine Autos standen. Ich hatte überhaupt keine Zweifel, dass ich da parken konnte und durfte. Ich war kaum im Hotel angekommen als die Polizei gerannt kam und nach einem Deutschen fragte. Mit Händen und Füssen erfolgte die Verständigung. Es war ein Gewitter und es regnete sehr heftig. Das einzige was ich verstand war Gefahr und Wasser. Ich hatte mein Fahrzeug in den Entlastungskanälen zum Meer geparkt, die das Wasser führen, wenn es von den Bergen kommt. Nach dem Umparken meines PKW ging ich mit Regenschirm nachsehen und stellte fest, dass der Wasserkanal mit steigendem Pegel sich füllte. Das ging ganz schnell. Ca. 15 Minuten später wäre mein PKW in das Meer gespült worden.

    Gruß Viper

  • Lieber Play.

    Oder eine AC 130 (Fliegende Festung).

    Was ist das für eine Aufnahme? Trump beim Rundflug über Jerusalem?
    Ich persönlich trinke gerne Kaffee. Mich kann man also ausgerichtet nach Mokka beisetzen. ;)
    Zurück zu den Dashcams.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Wie sieht das denn jetzt mit Dashcams und der DSGVO aus? Das beißt sich doch, oder nicht?
    Muss man dann eine Einverständniserklärung des Verursachers eines Unfalls, einholen? Bevor man die Aufnahme vor Gericht verwenden kann?
    Normalerweise müsste man ja schon die Erklärung vor Beginn der Aufnahme haben?

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

    Einmal editiert, zuletzt von Löwenherzchen (10. Juni 2018 um 23:44)

  • Wie sieht das denn jetzt mit Dashcams und der DSGVO aus? Das beißt sich doch, oder nicht?

    Das biss sich schon vorher mit dem Persönlichkeitsrecht.

    Das Gericht hat ja ganz klar gesagt, dass obwohl die Dashcam-Aufnahme illegal ist, sie als Beweis zugelassen wird.

    Wie ich immer wieder sage: Die DSGVO klammert ja den (ausschließlich) privaten Bereich aus. Das heißt, sofern ich eine Aufnahme zu rein privaten Zwecken mache, kümmert mich die DSGVO nicht. Das Recht am eigenen Bild und die informationelle Selbstbestimmung sind älter und greifen weiter: http://www.fr.de/leben/recht/pr…filmen-a-310523

  • Falls es für jemanden hilfreich ist, es steht in DSGVO Artikel 2 Absatz 2 c:

    "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
    [...] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten"