Dashcam-Videos nun als Beweismittel zulässig!

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 5.799 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2018 um 10:50) ist von DonMalzbier.

  • Eben in diversen Medien erschienen, wie z.Bsp.: https://www.focus.de/auto/ratgeber/…id_8930314.html
    Das Urteil haben sicher viele gespannt erwartet, und mich persönlich hat es durchaus etwas überrascht.... die Urteilsbegründung klingt ja mal wirklich nach gesundem Menschenverstand:
    ""Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden", entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht. Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig." :thumbup:

  • Moin,

    ich benutze die Dashcam seit 2,5 Jahren in meinem Auto.
    der Anschafungs Grund,trotz dass es illegal war,waren beinahe zwei unveschuldete Frontal Unfälle,seit dem hängt die Kamera auf der Windschutzscheibe,und die Aufnahmen werden in Dauerschleife überschrieben.

  • Oha, gute Nachricht - direkt 'mal eine kaufen und ab ins Vehikel :thumbup:


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • Meine Kamera hat mir schon 2 mal den Allerwertesten gerettet.
    Von daher begrüße ich die Entscheidung.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Oha, gute Nachricht - direkt 'mal eine kaufen und ab ins Vehikel

    Eben noch daran gedacht - im Pearl-Katalog Frühjahr/Sommer ist (für bereits registrierte Kunden?) eine billige Dashcam für 9,90 Euronen zu haben. Hat zwar nur VGA-Auflösung, aber bei dem Preis ...? Hm. :/

  • Richtig guter Preis, aber ich kaufe NICHTS bei diesem Unternehmen X(


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
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    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • War ja auch nur ein Beispiel. :) Ich habe eben mal geschaut, da gibt es wirklich viele Geräte schon günstig, auch mit Versand aus deutschen Landen und nicht China. Könnte mir vorstellen, dass die Preise demnächst etwas steigen, wenn durch das Urteil im Wesentlichen Rechtssicherheit besteht und viele nun so ein Teil kaufen.

  • Ich begrüße das Urteil.

    Beweisverwertungsverbote sind IMHO sowieso pervers: Eine beweisbare Tatsache muss immer gewürdigt werden können. Stattdessen sollte es für illegale Beweiserhebung (und ich meine damit nicht Dashcam-Aufnahmen) angemessene Strafen geben. So werden im Zweifelsfall beide Täter bestraft: Derjenige, der die zu beweisende Tat begangen hat und der, welcher beim Erheben des Beweises das Recht gebrochen hat. Lässt man beide laufen, weil man illegale Beweise nicht verwendet, so ist das mit meinem Rechtsempfinden nicht vereinbar.

  • hab das vorhin im Videotext nochmal gelesen, da ist mir nochmal aufgefallen :

    "Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden", entschied der BGH in Karlsruhe.
    Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig." (ZDF Videotext)

    also nur bei Unfällen ... (!?) andere Verstöße bzw. (vorgeworfene) Delikte (nach wie vor) nicht ?!

    Focus :

    "es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges", so das Gericht.
    Entsprechende Dashcams würden dann ähnlich funktionieren wie Unfalldatenspeicher, deren Aufzeichnungen permanent überschrieben werden - erst bei einem Ereignis wie einem Unfall wird ein gewisser Zeitraum vor dem Ereignis gespeichert und lässt sich dann auswerten."

    das wird erstens aber wohl kaum für 9,90 Euro zu haben sein ... und zweitens trifft es ja auch überhaupt nicht zu, dass automatisch jedes an einem Unfallgeschehen bzw. dessen Entstehung (!) beteiligte (oder anwesende) Fahrzeug eine "Kollision oder starke Verzögerung" erlebt ...

    man sieht, wie hier nach wie vor rumgeeiert werden muss, im "Datenschutzwahn"-Land D, während anderswo, in anderen Ländern die DashCams ohne Probleme andauernd laufen dürfen, ohne dass da irgend jemand (nennenswertes ...) ein Problem damit hat ... :rolleyes:

    ich glaube, wenn man einem Amerikaner (oder auch Russen, da sind DashCams ja auch sehr beliebt), also wenn man denen damit kommen würde, dass sie ihre DashCams abschalten sollen, weil ich in meinem Auto "mich in meinem informationellen Selbstbestimmungsrecht verletzt fühle" ... tja, dann würden die vermutlich (und vermutlich auch ganz zu Recht ... :thumbup: ) denken, dass eine Einweisung in eine Psychiatrie in dem Fall vielleicht eine ganz gute Idee wäre ... :S

    DAS ist aber im Moment nach wie vor noch die gültige Rechtslage hier im Lande ...

    wenn ich mir so was mal besorge, darf die bei mir jedenfalls gerne permanent laufen, und auch ohne "Überschreibung" ! (hier fehlt jetzt noch ein Mittelfinger-smiley Richtung Regierung ... ;)^^ )

    ich hab mich auch schon früher immer gefreut, wenn Leute so was benutzen, über diesen quasi "zivilen Ungehorsam" gegen schwachsinnige Regelungen einer abgehobenen Regierung ... :thumbup:

  • Beweisverwertungsverbote sind IMHO sowieso pervers: Eine beweisbare Tatsache muss immer gewürdigt werden können.

    So ist es. Alles andere hatten wir schon zur Nazizeit.
    Der Richter hieß Roland Freisler und hat viele Unschuldige verurteilt (ca. 2600 Todesurteile)

    Richter die verhindern das man seine Unschuld beweisen kann, in dem Sie Beweise nicht verwerten wollen, gehören nicht nur ihres Amtes enthoben, sondern ins Gefängnis:
    Es sind Straftäter, da Sie das "Recht" beugen und bewußt Unschuldige verurteilen.

    Gruß Udo

  • Um diese Art der Argumentation mal weiterzuspinnen wäre es also für dich völlig ok wenn jemand zB deinen Rechner hackt und die dabei gefundenen Daten als Beweismittel für Datendiebstahl (illegale Filmkopien oä) oder Steuerhinterziehung verwendet?!?

    Ganz dünnes Eis.....

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Um diese Art der Argumentation mal weiterzuspinnen wäre es also für dich völlig ok wenn jemand zB deinen Rechner hackt und die dabei gefundenen Daten als Beweismittel für Datendiebstahl (illegale Filmkopien oä) oder Steuerhinterziehung verwendet?!?

    Ganz dünnes Eis.....

    Da hast du wohl falsch gesponnen. Lies mal was ich geschrieben habe:

    Richter die verhindern das man seine Unschuld beweisen kann, in dem Sie Beweise nicht verwerten wollen,....

    Es geht um nichts anderes als den Unschuldsbeweis......bitte nicht rumspinnen. ;)
    Ein Unschuldsbeweis ist für mich immer ein höheres Rechtsgut als eine Datenschutzverletzung oder die Verletzung etlicher anderer Rechtsgüter. Wobei es da natürlich auch Grenzen gibt.

    Was du da beschreibst ist etwas völlig anderes.


    Gruß Udo

  • Ich habe mir bei Pearl schon vor längerer Zeit eine Dashcam gekauft, aber nie angeschlossen. Sie hat einen so ungünstigen Stromsteckeranschluß, dass das Kabel immer unschön und störend von dem Halter am Fenster nach unten zur 12-V-Dose hängt. Ich wollte eigentlich auch weniger Unfallprävention betreiben, als von meinen Lieblingsstrecken "Roadmovies" in HD machen. Das habe ich in den USA mit einer einfachen Digitalcam auf nem Saugnapfhalter gemacht, schon Country-Musik mitlaufen lassen und hab jetzt tolle Erinnerungen. Aber genau diese Daueraufzeichnung wäre demnach ja weiterhin nicht erlaubt, weil mir immer irgendein datengeschützter Typ oder ein Autokennzeichen ins Bild kommen kann.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Es ist wie immer, jede Medaille hat 2 Seiten, für mich ist es wieder ein Schritt in Richtung totaler Überwachung und fast alle sind begeistert und freuen sich über den Verlust von einem Stück ihrer Freiheit.
    Ich bin Erwachsen und bewege mich im Straßenverkehr gesetzeskonform, ich brauch keine Überwachung durch mir fremde Verkehrsteilnehmer.

    Und jetzt kommt gleich das große - "Aber . . ."

  • Was du da beschreibst ist etwas völlig anderes.

    Nö!

    Illegal aufgenommene Videos (und das bleiben sie auch trotz des heutigen Urteils) werden zum Unschuldsbeweis heran gezogen.
    Ich bin da sehr zwiegespalten. Das von mir gesponnene Beispiel ist unterm Strich nichts anderes.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Um diese Art der Argumentation mal weiterzuspinnen wäre es also für dich völlig ok wenn jemand zB deinen Rechner hackt und die dabei gefundenen Daten als Beweismittel für Datendiebstahl (illegale Filmkopien oä) oder Steuerhinterziehung verwendet?!?

    Das von mir gesponnene Beispiel ist unterm Strich nichts anderes.

    Wo ist der Zusammenhang mit einem Unschuldsbeweis?
    Das erschließt sich mir noch nicht.

    Gruß Udo

  • Kein Unschuldsbeweis, aber Beweisführung allgemein.

    Solltest du ausschliesslich auf den Beweis der Unschuld anspielen habe ich dich tatsächlich mißverstanden.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!