Waffenversand, Drohung mit Anwalt...Hilfe

Es gibt 119 Antworten in diesem Thema, welches 30.471 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2018 um 21:02) ist von Able Archer.

  • Hallo liebe Community,
    ich bin ein bisschen am verzweifeln und vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Ich habe meine gebrauchte CO2 Waffe über das Internet verkauft. Alles ordnungsgemäß, von der Beschreibung der Waffe (auch optische Gebrauchsspuren), über den Altersnachweis des Käufers bis hin zum ordnungsgemäßen Versand der Waffe. Sie ist vor 5 Tagen angekommen und seit dem bestand auch immer mal wieder Kontakt zum Käufer, da er noch zwei nebensächliche Fragen hatte.

    Heute kommt er urplötzlich über E-mail mit der Drohung seines Anwalts, der Polizei und einer Anzeige. Er sagt "so wie sie mir die Waffe gesendet haben, verstößt es gegen das Waffengesetz, sie wurde schussbereit versendet". :(
    Nun ist es aber so, dass ich sie in einem Karton versendet habe, mit separierter Munition in Dosen. Sie war NICHT geladen und GESICHERT. Lediglich eine CO2 Kartusche war noch drin.
    Ich hatte mich aber vorher im Waffenrecht ein bisschen informiert und dort steht in einem Paragraph: "„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig."
    Das hieße doch eigentlich, dass alles richtig versendet wurde oder heißt eine verbaute CO2 Kapsel, dass die geladen ist? Vor allem finde ich es komisch dass er damit 5 Tage rumhantiert und ihm dann erst der Versand rechtswiedrig vorkommt.

    Ich mache mir wirklich Gedanken, weil ich eigentlich sicher war auf alles geachtet zu haben. Sind es nur leere Drohungen oder kann er mir wirklich was? :?::?::?:
    Ihr würdet mir wirklich echt helfen!

    Dankeschön!

  • Ich hatte mich aber vorher im Waffenrecht ein bisschen informiert und dort steht in einem Paragraph: "„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig."

    So ist das auch. Es gibt keine weitere Definition, die ein gespannte Feder oder unter Gasdruck stehendes System als geladen betrachtet. Allenfalls Gasdruckbehälter über einer gewissen Größe müssen als Gefahrengut versendet werden, wenn unter Druck stehend. Das gilt aber nicht für einzelne 12 oder 88 g Behälter.

  • Klingt so, als ob der Käufer jetzt über Hintertürchen das Ding zurückgeben will oder den Preis nachträglich drücken will.

    Wenn alles so ist, wie von Dir beschrieben, mach Dich nicht verrückt. Da will wohl einer nur spielen.

  • Ihr seid super, danke! Das beruhigt mich tatsächlich, jetzt bin ich mir auch wieder sicher, alles richtig gemacht zu haben und was ich antworten kann, wenn er nochmal so ankommen sollte.

    Vielen Dank!

  • Ist ohnehin komisch. Wenn das Ding gut angekommen ist, ist es doch gut. Was will er mit einem Hinweis auf möglichen Verstoß gegen das Waffenrecht erreichen?
    Will er wandeln oder mindern?

  • Nur nicht bange machen lassen.
    Frsg ihn doch einfach mal freundlich, was genau er damit meint und ob er dir ein Foto davon zeigen kann damit du siehst, wo das Problem liegt.
    Immer dran denken, dass er ja seine Anschuldigungen auch beweisen muss, wenn er dir an den Karren p...n will.
    Klingt nach jemandem, der ggf. eine Rücknahme oder Preisnachlass rausholen will.
    Übrigens sind Diabolos keine Munition im waffenrechlichen Sinne sondern nur Geschosse.
    Also musst du auch nicht die Vorschriften für Munition beim Transport beachten, ausser dass du sie nicht in die Waffe laden darfst.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Er hat nicht geschrieben, was er eigentlich möchte. Es war bloß die Drohung und er meinte laut Anwalt müsste ich mich bis Freitag bei ihm melden. Einschüchterungstaktik ohne Grundlage und irgendwie noch ohne Sinn...
    Ich habe halt versucht alles richtig zu machen und dies ist ja dann auch der Fall nach der gesetzlichen Grundlage. Ich habe ihm gesagt, dass er sich gerne mit mir in Verbindung setzten kann, wie zuvor auch, um alles zu klären, aber es kam auch nichts...
    Hoffentlich jetzt ein Schrecken mit Ende :)

  • ....monnnomann , nur nicht in die Buxe machen wegen so eine Lapalie , ich würde gar nichts machen , nix schreiben , nix telefonieren - was er will , ist Dich verunsichern ... reine Psychospielchen .... :rolleyes:

    Du hast alles richtig gemacht , und gut ist - keinerlei Mail,-Briefwechsel mehr , und fertig ....

  • Falls du die Finger trotzdem nicht von dem Tasten lassen kannst schreib einfach das die Waffe Abschlags- aber nicht schussbereit war

    Bei Luftdruckwaffen besteht darin ein klarer Unterschied denn man kann jede Luftdruckwaffen auch leer abschlagen
    Schussbereit ist sie dahingegen nur wenn auch Munition in der Waffe ist und sie gleichzeitig abschlagsbereit ist

    Würd ich jetzt Mal behaupten...

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Schreib nix! Hat ohnehin keinen Sinn und am
    Ende schreibst du aus Versehen noch etwas
    unglückliches.
    Mich täte der Nick interessieren - solche Leute
    setze ich gerne vorsorglich auf die schwarze
    Liste...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • chreib nix! Hat ohnehin keinen Sinn und am
    Ende schreibst du aus Versehen noch etwas
    unglückliches.


    ...sehe ich genauso , keine Reaktionen mehr und gut isses ...ohne großen Blablabla ...

  • Würde entweder garnix schreiben oder, dass du dich beim Versand an geltendes Recht gehalten hast, er sich dahingehend informieren solle und die Sache damit für dich erledigt ist.

  • Ich werde definitiv nix mehr antworten, ich weiß jetzt, dass er mir nix kann und das reicht mir.

    Aber auf jeden Fall vielen Dank für eure schnellen Antworten!

  • Wie die Anderen rate ich auch. Schreibe nix. Gar nix. Auch wenn noch Mails, ... kommen. Erst wenn ein Brief vom Anwalt kommt Wiederspuch einlegen. Aber ohne viel Infos. Einfach nur Ich lege gegen die Beschuldigung Wiederspruch ein. Fertig.

    Laß Ihn doch hoch und niedrig hopsen, Geld für Anwalt ausgeben.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • wenn du darauf antwortest stellst du eine beziehung her, in dessen folge dieses fragment

    dann weiter mit dir redet....

    deswegen mach die merkel und sitz das aus.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich stelle mir sowieso die Frage, was er mit 'nem Anwalt will, wenn er strafrechtlich
    relevante Dinge entdeckt hat, die ggfs sogar ein Offizialdelikt darstellen.
    Und zivilrechtlich kann er dir ja nun gar nichts, weil er keinerlei Ansprüche in diesem
    Rahmen geltend machen kann. Die Ware war ja in Ordnung.

    Der Typ is' 'nen Spinner. Fertig.

    Field Target Club Nordhessen
    SILHOUETTEN-STAMMTISCH SG STEINHORST 1850 e.V.

    Einmal editiert, zuletzt von Rumms (7. Mai 2018 um 22:34)

  • Wie bereits x-mal geschrieben: Mach nichts, trink einen Tee (oder was immer) und warte ab :)
    Du wirst sehen, da passiert nichts ^^


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!