Waffenversand, Drohung mit Anwalt...Hilfe

Es gibt 119 Antworten in diesem Thema, welches 30.502 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2018 um 21:02) ist von Able Archer.

  • Kann sicher bei kleineren Billigversicherern eher passieren als bei den Großen. Ist denke ich nicht zuviel gesagt, wenn ich sage, dass ich bei der Lvm bin. Da habe ich auch etliche weitere Versicherungen und ich denke die tun sich selber keinen Gefallen wegen 1000€ oder etwas mehr mich als Kunde zu verlieren.

  • Udo,

    so krass meinte ich das natürlich nicht.
    Wahre Freunde werden immer einen festen Platz in meinem Leben haben, da geht man durch dick und dünn.
    Ich denke du weißt genau was und wie ich das gemeint habe

    Ich wußte es nicht, dann dann hätte ich nichts geschrieben. Ich war ziemlich erstaunt so etwas von Dir zu lesen.

    Danke für die Klärung. Jetzt bin ich doch etwas beruhigt.

    Gruß Udo

  • Des deutschen liebster Spruch, "Sie hören von meinem Anwalt", ich könnt mich immer kaputtlachen.

    Ist der Versuch den "New American Way Reich zu werden " nach zu Ahmen. Oder anders gesagt Du hast Geld mein Anwalt hohlt´s mir.

  • Ihr seid super, danke! Das beruhigt mich tatsächlich, jetzt bin ich mir auch wieder sicher, alles richtig gemacht zu haben und was ich antworten kann, wenn er nochmal so ankommen sollte.

    Vielen Dank!

    Auch wenn es sich jetzt hier schon erledigt hatte, vielleicht bekommst Du das ja noch mit:

    Grundsätzlich möchte ich dir als selbst ehemaliger Jura-Student mit auf den Weg geben:

    Erstaunlich wenige Leute in Deutschland haben tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung.
    Von dieser Gruppe X an Menschen haben noch viel, viel weniger Menschen eine solche Rechtsschutz-Police, daß die Versicherung jeden Sch*iß (lol, ernsthaft zensiert?), und insbesondere quasi hoffnungslose Fälle übernähme.
    Meistens ist es die Sparversion der Versicherung, die nur dann die Kosten übernimmt, wenn man selbst verklagt wird, nicht selber klagt, oder aber sie ist begrenzt auf Mietrecht o.Ä..

    Wie dem aber auch immer sei:
    Wenn jemand per eMail was von Anwalt labert, dann kannst Du das getrost ignorieren... Anwälte schreiben keine Mails, denn offizielle Post kommt immer, oh Wunder, per Post, und bei rechtlichen Dingen sogar in aller Regel immer per Einschreiben mit Zustellbescheid... insofern einfach müde lächeln, oder wenn Du antworten willst, dann mit der süffisanten Frage, ob der "Anwalt" seinem Mandanten dann mal die Begriffe "Üble Nachrede" oder "Vortäuschung einer Straftat" erklären möge. :thumbup:

  • Auch noch eine Anmerkung: Als Verkäufer überlasse ich dem Käufer die Wahl des Versandes. Mit der Bezahlung der Ware ist der Käufer schon Eigentümer der Ware. Der Versand wird von ihm bezahlt, liegt also in seiner Verantwortung. Hat er besondere Ansprüche an Verpackung und Versand, muss er die Kosten tragen. Ich selbst schlage nur eine Versandart vor, die der Käufer akzeptieren oder ablehnen kann. Abholung ist schließlich immer möglich.
    Was man ja auch beachten muss. Der Verkäufer muss im Grunde auch sicherstellen, dass der Käufer berechtigt ist die Waffe in entgegen zu nehmen. Man müßte also einen Ihr Versand mit Altersprüfung wählen, wenn mehrere Personen die Ware entgegen nehmen könnten, oder gar der Nachbar. (Der Kindergarten gegenüber ;) )
    Bei Paket rund 1 Euro teurer, fast 2 Euro bei Brief-Warensendung.

  • Es geht hier um eine Co2 plempe und nicht um ein Sturmgewehr. Was wäre bei einem Federdruck oder einer Multipump gewesen? (alles LG die keine Fremddruck brauchen

  • Auch noch eine Anmerkung: Als Verkäufer überlasse ich dem Käufer die Wahl des Versandes. Mit der Bezahlung der Ware ist der Käufer schon Eigentümer der Ware. Der Versand wird von ihm bezahlt, liegt also in seiner Verantwortung.


    <Achtung, Juristen-Klugsch***:>

    Mit der Bezahlung ist er nach deutschem Recht noch nicht (!) "Eigentümer der Ware". Das ist er erst, wenn ihm die Ware übersandt wurde. Er hat aber einen Anspruch darauf, dass Du ihm als Verkäufer das Eigentum an der Ware verschaffst (Abstraktions-/Trennungs-Prinzip im deutschen Recht).

    Der Versand liegt auch nicht in der Verantwortung des Käufers, wenn er ihn bezahlt. Normalerweise ist Erfüllungs- und Leistungsort beim Versandgeschäft der Wohnort des Verkäufers. Daraus ergibt sich, dass man als Verkäufer dann aus dem rechtlichen Schneider ist, wenn man die Ware ordnungsgemäß auf den Versandweg gebracht hat, sofern ein Versand an den Käufer vereinbart wurde. Vorher trägt man idR noch als Verkäufer zB das Risiko des Untergangs der Sache.

    </Achtung, Juristen-Klugsch***:>

  • Vorher trägt man idR noch als Verkäufer zB das Risiko des Untergangs der Sache.

    Moin!

    Gilt das nicht nur bei gewerblichen Verkäufern?

    Dort trägt der Versender ja die Haftung bis der Käufer die Ware in den Fingern hat. Selbst bei einer nicht vereinbarten Nachbarschaftsabgabe!
    Der Privatverkäufer ist mit versenden des Paketes aus der Sache raus!
    Ist mein Stand vom letzten Jahr!

  • Moin!
    Gilt das nicht nur bei gewerblichen Verkäufern?

    Dort trägt der Versender ja die Haftung bis der Käufer die Ware in den Fingern hat. Selbst bei einer nicht vereinbarten Nachbarschaftsabgabe!

    Darum verkaufe ich grundsätzlich keine Wasserfahrzeuge ...

  • Moin!
    Gilt das nicht nur bei gewerblichen Verkäufern?

    Dort trägt der Versender ja die Haftung bis der Käufer die Ware in den Fingern hat. Selbst bei einer nicht vereinbarten Nachbarschaftsabgabe!
    Der Privatverkäufer ist mit versenden des Paketes aus der Sache raus!
    Ist mein Stand vom letzten Jahr!

    Beim Handel an Privat ist der Verkäufer erst raus aus der Sache, wenn der Käufer seinen Kram in seinen Händen hält.
    Beim Handel an Gewerbliche ist der Verkäufer mit Übergabe des Gedöns ans Versandunternehmen fertig mit der Nummer.

  • Nun war ich neugierig und habe mal das I-Net befragt!

    "
    Kauf von Privat

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
    Kauf vom Händler
    Findet ein Online-Kauf nicht zwischen zwei Privatleuten, sondern zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher statt, gelten andere Regeln. Es handelt sich dann nämlich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), bei dem die Vorschrift über den Versendungskauf (§ 447 BGB) gerade nicht anzuwenden ist.
    Hier trägt also immer der Verkäufer das Versandrisiko. Er muss daher einen versicherten Versand vornehmen oder mit dem Risiko leben. Es handelt sich übrigens um zwingendes Recht, das nicht durch Vereinbarungen der Vertragspartner abgeändert werden kann. Enthält die Angebotsseite Aussagen wie "Versandkosten: unversichert 2,20 Euro, versichert: 6,50 Euro", so trägt der gewerbliche Verkäufer in beiden Fällen das Versandrisiko.
    "
    Quelle: https://www.das.de/de/rechtsporta…sandkosten.aspx

    Das sollte wohl die aktuelle Rechtslage sein!

  • Auszuge AGB EGun

    Zitat

    Angebote und Versand erlaubnispflichtiger Waffen und Munition


    Waffen und Munition, die nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland einer Erlaubnis bedürfen, können nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen angeboten werden. Deshalb muss in der Artikelbeschreibung der Zusatz "Erwerbsberechtigung (EWB) erforderlich" enthalten sein. Gewerbliche Anbieter sind zur Angabe Ihrer kompletten Anschrift in der Artikelbeschreibung verpflichtet. Der Verkäufer eines EWB-pflichtigen Artikels muss sicherstellen, dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG). Dies kann bei einem Versand nur durch eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers durch den beauftragten Beförderer erfolgen. Für die Erfüllung der waffenrechtlichen Vorraussetzungen hat jeder Verkäufer selbst Sorge zu tragen, um strafrechtliche Konsequenzen auszuschließen.

    das öffnet halt Versuchen Tür und Tor

  • Hat sich der nette Mitmensch denn in der Zwischenzeit nochmal beim Verkäufer gemeldet?

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Ja, eine Rückmeldung wäre :thumbup:


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!