Waffenversand, Drohung mit Anwalt...Hilfe

Es gibt 119 Antworten in diesem Thema, welches 30.472 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2018 um 21:02) ist von Able Archer.

  • Viper, ehrenhaft, dass Du Dich abmühst. Du kannst sagen: “Der Kaiser ist nackt!", denn der Kaiser ist tatsächlich nackt. Sie aber werden nicht müde zu behaupten, wie prächtig des Kaisers neue Kleider seien. Immer und immer wieder.

  • Selbst wenn, du hast nichts falsch gemacht. Der kann dir gar nichts.Wenn er sich noch meldet und auf seiner Meinung beharrt, hätte ich ihm einfach nur einen Textausschnitt des entsprechenden Gesetzes geschickt + Link zum ganzen Text. Wenn er es dann noch nicht versteht ist ihm nicht mehr zu helfen. Dann soll er halt sein Geld seinem Anwalt in den Hals werfen, der wird ihm dann später wahrscheinlich das selbe sagen.


    Hallo,

    jeder kann einen Anwalt seines Vertrauens konsultieren, das ist gutes Recht.

    Strafrechtlich kann prinzipiell auch jeder eine Strafanzeige stellen, wenn er meint eine Straftat gesehen zu haben. Über den Sinn muss man sich nicht unterhalten, es gibt Leute, die einem Anderen Arbeit machen möchten. Die Sache kann dann im sog. Vorverfahren eingestellt werden, von einem Richter eingestellt werden oder es kann ein Urteil ergehen, das entweder zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch kommen kann.


    Gruß Viper1497

  • Ach, ich denke, der Käufer war wegen der eingelegten Kartusche erschrocken und artikuliert das in einem obrigkeitsorientierten Rechtsbewusstsein. Auf die Fehlerhaftigkeit desselben würde ich mit den o.g. Argumenten kurz hin- und jegliche Unrechtsunterstellung zurückweisen.
    Ernstnehmen, Beruhigen, Beschwichtigen. Manche Leute brauchen das eben.

  • Hmm.ich würde auch sagen erstmal abwarten.
    Ich hatte das auch mal als ich von Egun die Cp99 erworben hatte. In großer Vorfreude das Paket aufgerissen und Sicherung und Abzug probiert, und Bumm es knallt.
    War kurz ein Riesen-Schreck , fands aber eher lustig und Hey ,kostenlose Kapsel.
    Vorbesitzer war wohl ein alter Sparfuchs.

    Wenn der Empfänger sich da so drüber aufregt war er wahrscheinlich eh irgendwie genervt und hat was gesucht um sich aufzuregen.
    Legt sich nach geraumer Zeit meistens. Haben wir auch manchmal im Ladengeschäft mit ausufernden beschwerden über ein 50Cent Brötchen.

    Makarov , Umarex Racegun, Colt Python 2,5" , Sig Sauer P250 BlowBack , Walther Lever Action, GSG WF600 , Perfecta 62 , Weihrauch HW40, Diana Mauser K98, Legends P08, GSG M712, Baikal MP 61 , IWI Mini UZI

  • Er sagte eben lediglich der Versand wäre, so wie er stattgefunden hat, strafbar.

    Eben, und hier geht es gar nicht um das WaffG, den das beschreibt lediglich den Transport, mithin den privaten Transport der eigenen Waffe zu persönlichen / privaten Zwecken.
    Für den Versand von Waffen, also über einen externen Dienstleister (DHL, UPS, DPD, GLS, etc.) kommen andere Vorschriften zum tragen.
    Und da weiß ich es mit der angestochenen CO²-Kapsel, also einer unter Druck stehenden Tech-Apparatur, auch nicht.

    Also, wie schon geschrieben, besser nicht darauf eingehen.

  • Zivilrecht:
    Der Kläger ist beweispflichtig für seine Anträge der Klage.

    Strafrecht:
    Der Staat ist Ankläger und der Beweis ist eine Tat oder ein Zeuge.

    Nicht ganz so Staatsanwalt und Schadenersatzanwälte nutzen den Pasus "der angeklagte muß alles in seiner Macht stehende tun um seine Unschuld zu beweisen" nennt sich mitwirkungspflicht. Oder auch Beweisumkehr genannt.

  • Schadenersatzanwälte = Zivilrecht.
    Wenn dir einer so etwas erzählt kannst du dich beruhigt zurücklehnen,
    der spielt nur (hat aber nix in der Hand).

    Staatsanwalt = Strafverfahren.
    Ein Staatsanwalt wir so einen Bullshit nicht verbreiten. Das kommt in
    der Regel von Polizisten. Und wie schon beim Schadenersatzanwalt
    bevorzugt dann wenn die nix in der Hand haben.

    Die Beweislastumkehr gibt es nur im Zivilverfahren und auch da nur
    äußerst selten. Für den Normalo kommt Sie nur bei der Gewährleistung
    für einen Kauf in Betracht, nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen
    daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In Deutschland gilt gerade bei Strafprozessen "im zweifel für den Angeklagten"

    Selten so gelacht, Staatsanwälte sind mitlerweile ware Künstler darin Medien für sich einzuspannen und so druck auf den Richter aus zu üben. Du mußt dein Alibi beweisen weder Polizei noch Staatsanwaltschaft müßen das überhaupt prüfen. Besser wäre es sonst sitzt du im Gerichtssaal und der Richter fragt wo waren sie amm... um die Uhrzei? und du antwortest beim Kurpfälzer Gartenflinten schießen in... Gibt's zeugen ? ja etwa 50 60 Leutchen. dann bekommt der Staatsanwalt einen aber nur einen einzigen bösen blick und das wars. warst du stattdessen zuhause backen wir kuchen für dich

  • Du warst noch nicht oft in einem Gericht?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der Käufer wusste in sofern von der Kartusche, als das er sich am Tag als er sie zugestellt bekommen hat, mit mir darüber unterhalten hat. Er hat eben ganz normal gefragt, wie viel Schuss damit getätigt wurden... Er war weder geschockt, noch verärgert darüber. Also darum scheint es ihm jetzt ja gar nicht zu gehen, wenn er sagt, sie sei geladen gewesen. Sonst hätte er es ja dann schon anmerken können.

  • Der Käufer wusste in sofern von der Kartusche, als das er sich am Tag als er sie zugestellt bekommen hat, mit mir darüber unterhalten hat. Er hat eben ganz normal gefragt, wie viel Schuss damit getätigt wurden... Er war weder geschockt, noch verärgert darüber. Also darum scheint es ihm jetzt ja gar nicht zu gehen, wenn er sagt, sie sei geladen gewesen. Sonst hätte er es ja dann schon anmerken können.

    ...weil er damit zu Hause die rote Karte bekommen hat! :direx:
    Nu will er Dir das Ding wieder zurückdrücken. ;)

  • Schadenersatzanwälte = Zivilrecht.

    Staatsanwalt = Strafverfahren.

    Genau so ist es. Wenn man eine Verquickung beider Verfahrensarten sehen kann, dann auch nur, weil ein verlorener Strafprozess es sehr wahrscheinlich macht auch im folgenden Zivilprozess Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zahlen zu müssen.

    Ein Staatsanwalt wir so einen Bullshit nicht verbreiten. Das kommt in
    der Regel von Polizisten.

    Polizisten dürfen sich aber in Sachen Rechtsfragen nicht äußern oder gar Ratschläge erteilen. Das ist ihnen untersagt. Was die Polizei über das Waffenrecht weiß, kann man gelegentlich der Presse traurigerweise entnehmen. Ich erinnere da mal an das Neck-Knife als verbotener Gegenstand.

  • Polizisten dürfen sich aber in Sachen Rechtsfragen nicht äußern oder gar Ratschläge erteilen.

    Wenn die von einem Delinquenten gerne ein Geständnis
    oder Informationen hätten erzählen die Ihm das Blaue vom
    Himmel.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nach Beitrag 4 war bereits alles gesagt, aber anscheinend noch noch nicht von allen, wie man unschwer an der Zahl von nun schon 58 sich ständig wiederholenden Beiträgen sehen kann.

    :thumbsup:

    Gruß Udo duck und wech. :anon: