Waffenversand, Drohung mit Anwalt...Hilfe

Es gibt 119 Antworten in diesem Thema, welches 30.322 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2018 um 21:02) ist von Able Archer.

  • Auch wenn ich mich jetzt wieder unbeliebt mache,
    aber eine angestochene co2-Kapsel ohne Hinweis?
    ist nun auch nicht das gelbe vom Ei.
    Das kann bei Unwissenheit doch noch unangenehm werden...

    Auch wenn das WaffG jetzt nicht eindeutig zum Zuge kommt,
    Bedienungsanleitung (Sicherheitshinweise) und / oder Transportbestimmungen
    könnten etwas anderes aussagen und sind letztlich genauso verbindlich.

    Vom "hohen Pferd" würde ich daher mal weg bleiben.

  • Natürlich geht auch (rein rechnerisch) eine Gefahr von angestochenen Kapseln aus.
    Mir kann auch meine Dampfe auf den Fuß fallen, wodurch sich ein Gerinnsel bildet,
    was mich dann später tötet. Das Gesetz hat für diesen Fall keine Handhabe und er
    hat da wahrscheinlich einen Streitbürger erwischt. Da antwortet man am Besten gar
    nicht und läßt ihn am langen Arm verhungern. Gib dem Troll kein Futter. Warte ab.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Das mit der abmahnmasche kann ich mir durchaus vorstellen
    Passiert doch immer bei Dingen bei denen die Leute sich nicht so 100% sicher sind bzw. die ein solches Potential in sich bergen

    Ich erinnere mich noch an die Zeit in der DSL und schnelle Downloads neu waren
    Wie oft haben die Leute da Post oder Mails bekommen weil sie angeblich auf nen kostenoichtigen Link gekommen sind und die als kostenlos deklarierte Software jetzt doch was kosten soll

    Resulatat war ja das nun überall kostenpflichtig bestellen stehen muss

    Selbst ich hab so ne Mahnungen bekommen

    Ist aber nie was passiert

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Ist jetzt etwas OT, aber:

    Aus diesem bzw. ähnlichen Gründen versende ich absolut NICHTS mehr,
    egal was ich verkaufe ob PCs / LPs / Autoteile ... alles nur Abholung :!:

    Das schränkt natürlich den Käuferkreis deutlich ein, aber bringt RUHE <3

    Diskussionen über Versandkosten, angebliche Mängel / Defekte ... :cursing:<X
    - alles nur noch Vergangenheit :thumbup:

    Gruss
    AA


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • Hat er das schreiben selber verfasst oder ist es von Anwalt.

    Das würde mich auch interessieren.
    Mit einem Anwalt drohen, ist eine Sache. Dient ja nur als Meinungsverstärker.
    Aber man beauftragt ja keinen Anwalt auf blauen Dunst heraus. Denn auch ein simples Schreiben eines Anwalts kostet Gebühr. Allerdings wäre es sehr schwach, wenn ein Anwalt sich vorher nicht im Waffenrecht informiert. Denn offenbar hat der das ja nicht getan. Daher peinliche Vorstellung des Anwalts.

  • Heute kommt er urplötzlich über E-mail mit der Drohung seines Anwalts, der Polizei und einer Anzeige. Er sagt "so wie sie mir die Waffe gesendet haben, verstößt es gegen das Waffengesetz, sie wurde schussbereit versendet".

    Demnach war da kein Anwalt beteiligt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo liebe Community,
    .
    Heute kommt er urplötzlich über E-mail mit der Drohung seines Anwalts, der Polizei und einer Anzeige. Er sagt "so wie sie mir die Waffe gesendet haben, verstößt es gegen das Waffengesetz, sie wurde schussbereit versendet". :(

    Ich mache mir wirklich Gedanken, weil ich eigentlich sicher war auf alles geachtet zu haben. Sind es nur leere Drohungen oder kann er mir wirklich was? :?::?::?:
    Ihr würdet mir wirklich echt helfen!

    Dankeschön!


    Hallo,

    ich frage mich, warum dein Käufer nach kartet? Was möchte dein Gegenüber erreichen?

    Die Drohung mit einem Anwalt und zugleich eine Strafanzeige oder einen Strafantrag zu stellen ist verwirrt. Das erste ist Zivilrecht und das zweite ist Strafrecht. Welcher Vorwurf wird dir in conreto gemacht? Welche zivilrechtliche Forderung steht im Raum?

    Wenn du schreibst, dann bitte keinen Schnellschuss. Überlege zehnmal was du formulierst, wenn du nicht erfahren in solchen Sachen bist. Es besteht die Möglichkeit, dass dir etwas falsch ausgelegt werden könnte. Wenn du schreibst, dann vorschlagsweise, dass du die Ware ordnungsgemäß versendet hast und diese auch unbeschadet beim Empfänger angekommen ist.

    Gruß Viper1497

  • Nix schreiben! Jede Information kann und wird sonst gegen Dich verwendet. Wenn man Nichts schreibt, bietet man auch keinen (weiteren) Angriffspunkt und verschiebt die Beweislast auf den Anderen / in deinem Fall Verklagenden.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Nix schreiben! Jede Information kann und wird sonst gegen Dich verwendet. Wenn man Nichts schreibt, bietet man auch keinen (weiteren) Angriffspunkt und verschiebt die Beweislast auf den Anderen / in deinem Fall Verklagenden.

    Gruß Play


    Hallo,

    das musst du mir einmal erklären. Eine Verschiebung der Beweislast auf die andere Partei, fände ich gut, gibt es aber nicht so einfach.

    Zivilrecht:
    Der Kläger ist beweispflichtig für seine Anträge der Klage.

    Strafrecht:
    Der Staat ist Ankläger und der Beweis ist eine Tat oder ein Zeuge.

    Gruß Viper1497

    Einmal editiert, zuletzt von Viper1497 (8. Mai 2018 um 16:29)

  • Der kann ja nicht einfach was behaupten und Anzeige stellen. Mal angenommen er hätte rechtlich irgendeine Handhabe, was er nicht hat, wie wollte er dann nachweisen dass die Waffe Schussbereit verschickt wurde wenn er selbst schon damit geschossen hat?

    Und überhaupt, nach 5 Tagen kommt er auf einmal auf den Trichter?

    Faktisch gibt es keine Rechtsgrundlage mit der er dich für irgendwas belangen kann. Ein reiner Wichtigtuer.
    Mich würde mal ein Zitat, also der exakte Wortlaut seiner Äußerungen interessieren.

  • Der kann ja nicht einfach was behaupten und Anzeige stellen. Mal angenommen er hätte rechtlich irgendeine Handhabe, was er nicht hat, wie wollte er dann nachweisen dass die Waffe Schussbereit verschickt wurde wenn er selbst schon damit geschossen hat?

    Und überhaupt, nach 5 Tagen kommt er auf einmal auf den Trichter?

    Faktisch gibt es keine Rechtsgrundlage mit der er dich für irgendwas belangen kann. Ein reiner Wichtigtuer.
    Mich würde mal ein Zitat, also der exakte Wortlaut seiner Äußerungen interessieren.


    Hallo,

    doch er kann strafrechtlich einen Strafantrag stellen und er ist dann selbst der Zeuge der Anklage. So ist unser Rechtssystem aufgebaut.

    Bitte vermischt nicht Zivil- mit Strafrecht.

    Meine Frage, die ich bereits schon einmal gestellt habe, warum sollte er so etwas tun?

    Gruß Viper1497

  • doch er kann strafrechtlich einen Strafantrag stellen und er ist dann selbst der Zeuge der Anklage. So ist unser Rechtssystem aufgebaut.

    Das mag ja sein, aber man muss doch einen Nachweis erbringen können.
    Anklagen ist eine Sache, aber es kann doch dann keine rechtlichen Konsequenzen haben.

    Dann könnte ich ja sonst was behaupten und jeden verklagen. Oder werden noch Hexen verbrannt?

  • Der kann ja nicht einfach was behaupten und Anzeige stellen.

    Doch, das kann er.
    Könnte allerdings auch zurückfallen, eine wissentlich
    unrichtige Beschuldigung ist strafbar.


    Mal angenommen er hätte rechtlich irgendeine Handhabe, was er nicht hat, wie wollte er dann nachweisen dass die Waffe Schussbereit verschickt wurde wenn er selbst schon damit geschossen hat?

    Im Strafverfahren ist seine Zeugenaussage ein Beweis.
    Allerdings habe ich erhebliche Zweifel ob sich überhaupt
    ein Staatsanwalt findet der in so einem Fall das öffentliche
    Interesse bejaht und den Fall nicht gleich in die (runde)
    Ablage befördert.


    Ein reiner Wichtigtuer.

    Ja. zweifellos.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dann könnte ich ja sonst was behaupten und jeden verklagen.

    Nimm den Fall Kachelmann. Da war das genau so.
    Es gibt ganz ernsthafte Untersuchungen die in Fällen von
    Vergewaltigung - insbesondere bei Paaren die um das
    Sorgerecht streiten - von mehr als 80% falschen
    Beschuldigungen ausgehen.
    Und nicht wenige wurden verurteilt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ok ich hab mich falsch ausgedrückt. Ntürlich kann er Anzeige stellen und natürlich besteht die unwahrscheinliche Möglichkeit dass es zur Verhandlung kommt. Aber diesen Prozess kann er doch unmöglich gewinnen, nur weil er eine Behauptung hat. Zumal wir ja die Sache mit der "schussbereiten" Waffe schon von vorn herein als Unsinn abhaken können.

  • Ich hatte gar nicht mehr mit soviel Resonanz gerechnet.
    Also es ist so, das er mir eine E-mail geschickt hat und dort mit Anwalt und Polizei drohte bzw. sagte er sei dort gewesen. Es kam also keine direkte Post vom Anwalt oder etwas Vergleichbares. Warum und mit welchem Hintergedanken er dies geschrieben hat, habe ich bis jetzt noch nicht mitgeteilt bekommen und auch nicht verstanden. Er sagte eben lediglich der Versand wäre, so wie er stattgefunden hat, strafbar. Das war eigentlich der ganze Inhalt der E-mail und dass ich bis Freitag antworten müsste. Er sagte halt, sie wäre "quasi abschussbereit" verschickt worden.
    Warum ihm das nach 5 Tagen einfällt, weiß ich nicht und wie ich den Versand beschrieben habe, war es ja eben nicht strafbar. Und danach wollte ich mich eben hier im Forum erkundigen.
    Ich hatte direkt auf die E-mail geantwortet, also noch bevor ich hier schrieb. Und zwar "Falls wirklich Klärungsbedarf besteht bitte ich um Anruf oder direktes Schreiben vom Anwalt. Die Waffe wurde gesichert und nicht geladen verschickt".

    Ich glaube nicht, dass noch etwas kommen wird...

  • Ok ich hab mich falsch ausgedrückt. Ntürlich kann er Anzeige stellen und natürlich besteht die unwahrscheinliche Möglichkeit dass es zur Verhandlung kommt. Aber diesen Prozess kann er doch unmöglich gewinnen, nur weil er eine Behauptung hat. Zumal wir ja die Sache mit der "schussbereiten" Waffe schon von vorn herein als Unsinn abhaken können.


    Hallo,

    ich habe bereits mehrfach geschrieben, dass es Zivilrecht gibt und Strafrecht.

    Beim Strafrecht klagt der Staat an und die Beweise sind Zeugen oder die Tat. Ob eine Sache zur Anklage kommt und weiter eine Strafe durch ein Urteil ausgesprochen wird wäre von einem Staatsanwalt bzw. weiter von einem Richter zu entscheiden. Man spricht hier eigentlich nicht von gewinnen, weil der Staat dann gewinnt.

    Beim Zivilrecht gibt es Parteien, die Klägerseite und auf der anderen Seite die Beklagte. Der Kläger kann androhen, jemanden in Verzug setzen und Klage einreichen bei Gericht mit diversen Anträgen. Er ist beweisfällig für sein Vorbringen. Der Beklagte kann Gegenbeweise bringen oder einfach nur bestreiten. Das kommt auf den Einzelfall an, was klüger und besser ist.

    Das deutsche Recht ist kompliziert, ich erwarte nicht, dass es Jeder in wenigen Minuten versteht.

    Gruß Viper1497

    Einmal editiert, zuletzt von Viper1497 (8. Mai 2018 um 17:10) aus folgendem Grund: Sinnentstellenden Fehler korrigiert.

  • Ich glaube nicht, dass noch etwas kommen wird...

    Selbst wenn, du hast nichts falsch gemacht. Der kann dir gar nichts.
    Wenn er sich noch meldet und auf seiner Meinung beharrt, hätte ich ihm einfach nur einen Textausschnitt des entsprechenden Gesetzes geschickt + Link zum ganzen Text. Wenn er es dann noch nicht versteht ist ihm nicht mehr zu helfen. Dann soll er halt sein Geld seinem Anwalt in den Hals werfen, der wird ihm dann später wahrscheinlich das selbe sagen.