EU-Dekowaffen Verschluss-98er System

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 3.308 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juli 2018 um 10:47) ist von Flitzpiepe.

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine rechtliche Frage zu den "neuen" EU-Dekowaffen.

    Es geht um Langwaffen im 98er System, abgeändert nach der neuen EU-Deaktivierungsrichtline.
    Bei diesen Waffen sind ja die Bauteile Lauf, System und Verschluss mit der EU-XX Kennzeichnung versehen.
    Bei dem fraglichen 98er ist allerdings ein Verschluss jugoslawischer Bauart verbaut und ich würde diesen gerne aus Gründen der Authentizität durch einen Verschluss deutscher Bauart ersetzen.

    Dieser deutsche Verschluss weist eine identische Deko-Abänderung zu dem Jugo-Verschluss auf, ist allerdings nicht mit EU-XX gestempelt.

    Meine Frage: Darf ich den deutschen Deko-Verschluss legal in der Waffe verbauen? Wie gesagt, die Änderungen der Verschlüsse sind identisch, lediglich der EU-Stempel fehlt.

    Zweite Frage: Gibt es einen rechtlichen Grund dafür, dass Auszieher und Auszieherring bei den 98er-EU-Dekoverschlüssen fehlen? In der EU-Verordnung zur Deaktivierung kann ich keinen entsprechenden Passus finden, der ein Entfernen dieser Bauteile vorschreibt.

    Danke und viele Grüße

  • Zweite Frage: Gibt es einen rechtlichen Grund dafür, dass Auszieher und Auszieherring bei den 98er-EU-Dekoverschlüssen fehlen?

    Wüsste ich auch nicht, hat wohl einer gebraucht. Der Auszieher ist ein Verschleißteil.

  • Ich habe Mal bei ZIB-Militaria nachgefragt da ich ebenfalls das gleiche Problem habe, und die meinten dass es wohl nicht erlaubt ist diesen auszutauschen da die EU-XX gestempelten Teile nicht verändert oder durch andere Teile ersetzt werden dürfen.

    Da haben wir wohl Pech gehabt.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Klar, auch wenn beide Verschlüsse die gleichen Abänderungen erfahren haben. Im Prinzip wäre es für so einen Fall super wenn es EU-XX zertifizierte Verschlüsse einzeln zu kaufen gäbe, was aber die Kosten immens steigern würde da ja jeder Verschluss einzeln abgenommen werden müsste.

    Edit: Was mir sehr gut gefällt an den EU-XX abgeänderten K98 ist dass sie im Prinzip schonender deaktiviert worden ist als vor 04/2016,

    Sie ist abschlagbar,zerlegbar und man kann sogar komplett durch den Lauf schauen da lediglich ein Stahlbolzen eingesetzt wurde.
    Bei meiner P08 ebenso.

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    Einmal editiert, zuletzt von El Tadashi (5. Juli 2018 um 19:10)

  • Man darf nicht vergessen, dass nummerngleiche Arsenalwaffen i.d.R. wohl nicht zu Deko verwurstet werden, sondern als Besonderheit den Sportschützen verkauft werden. Der eher minderwertige Kram wird dann zu Deko gemacht.
    Man muss auch wissen, dass bei damaligen Kriegswaffen gern mal die Verschlüsse vertauscht wurden. Das mag schon bei der gemeinschaftlichen Reinigung der Waffen passiert sein, wie auch bei der Einlagerung der Waffen mit ausgebauten Verschlüssen. Da hat sich dann angesichts der Menge der Waffen keiner mehr die Mühe gemacht, die Verschlüsse zu sortieren.

    Mir ist ein alter K98 Portugiese in die Hände gefallen. Der Verschluss ist leider auch nicht nummerngleich, aber das Ding schießt wenigstens halbwegs. Ist keine Deko.

  • Jedoch denke ich nicht dass M48 Verschlüsse mit deutschem K98 Verschluss vertauscht wurde. Vielleicht sind das einfach Reste die zu einer Deko zusammengeschustert wurden.

    Edit:

    Zitat aus dem englischen Wikipedia: "Most M48s were put into government storage shortly after they were manufactured. Most M48s that are encountered in the United States and Australia today show only slight wear—usually from storage. Many rifles are sold with accessories, including bayonet, bayonet scabbard, leather bayonet frog, ammo pouches, cleaning rod, and field cleaning kit. The rifles are normally sold coated in the protective grease 'cosmoline' which needs to be cleaned out before the rifle is fired. The condition is frequently excellent due to a Yugoslavian maintenance program that cleaned and inspected the stored rifles in rotation every 5 years until that nation's breaking up.[citation needed]
    As such, the M48 only saw limited use in the Yugoslav Wars. Often the M48 was used as the basis for a sniper rifle, drilled and tapped for the ZRAK 4x32 telescopic sight and mounts.[1] However, other than an experimental batch of approximately 4000 rifles, no official M48 sniper rifle was ever fielded by the Yugoslav Army. (ref. Serbian & Yugoslav Mauser Rifles by Branko Bogdanovic, North Cape Publishing, 2005)"

    Zitat Ende.

    Also bestand scheinbar nie die Gefahr des Vertauschens von deutschem K98 und M48 Teilen, da die Wehrmacht nie M48 eingesetzt hat. Die Verschlüsse in den jetztigen EU-XX K98 sind also scheinbar wirklich Depotware die zur Deko verwertet werden.

    Edit 2: Peinlich, es konnte auch nie von der WH eingesetzt werden da der M48 Karabiner ja eine Nachkriegsfertigung ist. Achja manchmal steht man eben auf dem Schlauch. :D

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    6 Mal editiert, zuletzt von El Tadashi (5. Juli 2018 um 20:16)

  • Ich habe an die Waffenbehörde Hamburg eine Anfrage bezüglich dieses Problems geschickt, und heute eine Antwort erhalten.

    Meine Anfrage war:

    "An: POL-waffenbehörde
    Betreff: Auskunft bezüglich EU-Dekowaffen

    Sehr geehrte Waffenbehörde Hamburg,

    ich schreibe Ihnen weil ich eine Frage bezüglich EU-Dekowaffen deaktiviert gem. EU Verordnung 2015/2403 habe.
    Folgender Fall, ich habe ein Repetiergewehr des Typs K98 aus deutscher Produktion bei einem Dekowaffenhändler erworben welcher gem. EU Verordnung 2015/2403 demilitarisiert worden ist.

    An diesem Gewehr ist jedoch kein historisch korrekter deutscher K98 Verschluss verbaut sondern ein Jugoslawischer M48 Verschluss.
    Meine Frage lautet nun, ist es gesetzlich erlaubt den M48 Verschluss gegen einen deutschen ebenfalls deaktivierten K98 Verschluss zu tauschen damit die originale Optik wiederhergestellt werden kann?

    Falls dies nicht erlaubt ist, gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu lösen? Bzw. muss der separat gekaufte Deko-Verschluss nochmals zur Prüfung und Abnahme?

    Ich bedanke mich vorab für Ihre Mühe, und hoffe bald von Ihnen zu hören.

    Freundliche Grüße.
    *******"

    Die Antwort:

    "Sehr geehrter Herr *****,
    wenn der Verschluß, der neu eingesetzt werden soll, nach der EU-Dekowaffenrichtlinie abgeändert ist (Schlagbolzen gekürzt, Stoßboden im Winkel von 45° abgeschliffen; Schlagbolzenbohrung verschweißt), handelt es sich auch bei diesem nicht mehr um ein wesentliches Teil einer Schußwaffe.
    Sie können dieses Deko Teil dann in die Deko-Waffe einsetzen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    _____________________________________
    Polizei Hamburg - Justiziariat 4
    Waffen- und Jagdangelegenheiten
    Grüner Deich 1 , 20097 Hamburg"


    Ich werde mir diese Antwort ausdrucken und zu meinem K98 legen, und gehe nun davon aus dass es rechtlich unbedenklich ist den Verschluss zu tauschen.

    Gruß Tadashi

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    Einmal editiert, zuletzt von El Tadashi (24. Juli 2018 um 10:36)

  • Das wundert mich jetzt, dass die Polizei sich über Rechtsfragen beratend auslässt. Normalerweise dürfen die das gar nicht, weil sich der Bürger darauf berufen könnte.

  • Das ist die Waffen Behörde.
    Die dürfen das!
    Selbige Behörde hatte damals auch meine Anfrage bezüglich des verschlossen Behältnisses beantwortet.

  • Ich würde aber in der Antwort den Namen entfernen.
    Wegen dem Datenschutz!
    Oh, schon passiert! :D