Basiswissen Schalldämpfer

Es gibt 140 Antworten in diesem Thema, welches 71.314 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Oktober 2023 um 09:21) ist von lupischreck.

  • Lassen wir das du hast deine Meinung ich hab meine ... wenn ein Gegenstand keine Waffe ist dann darf ich den selber bauen fertig ...

    das "ist gleichgestellt bezieht" sich ausschließlich darauf, dass der SD auch Frei ist und keine besondere Genehmigung braucht.
    Es ist ja nichteinmal die gesamte Waffe vom Bearbeitungsverbot betroffen sondern nur wesentliche Teile davon

  • Das ist gelinde gesagt Schwachsinn ... wenn ich die Innereien bearbeiten, auswechseln oder was auch immer darf, dann darf ich mir das Ganze Ding auch bauen.

    Eben nicht. Du darfst ja auch an freien Waffen Schäfte, Griffe, Visierungen, usw tauschen. Trotzdem aber keine ganze Waffe selbst bauen. Genau so ist es beim SD, weil er eben gleichgestellt ist.


    Es ist ja nichteinmal die gesamte Waffe vom Bearbeitungsverbot betroffen sondern nur wesentliche Teile davon

    Ja und der SD hat keine wesentlichen Teile.

  • natürlich darfst du dir aus fertigen Komponenten selber eine Waffe bauen, du darfst nur der wesentlichen Waffenteile nicht selber bearbeiten oder anfertigen ... da ein SD keine wesentlichen Waffenbestandteile aufweist, was folgt daraus?

    Es ist doch nur eine Frage wie du das Teil benennst oder darf man jetzt auch keine Laufgewichte oder Kompensatoren mehr bauen?
    Und natürlich haben die Hersteller ein Interesse daran, dass nur sie das bauen dürfen ...

  • Streng genommen ist das F auf SD schon Schwachsinn, weil es eben keine Waffe ist und nur verdeutlichen soll, dass es nur für freie Waffen gedacht ist ... weil für Schalldämpfer, die auf Waffen ohne F angebracht werden sollen grundsätzlich eine gesonderte Erlaubnis zusätzlich zu EWB und WBK notwendig ist und eine Verwendung von F-SD dafür illegal wäre ohne diese Erlaubnis ...

    Genauso ist es, darum steht auf dem F Schalldämpfer auch nicht nur das F sondern:
    Nur für F Luftdruckwaffen.
    Es geht dabei rein um die rechtliche Zuordnung.

  • Ok, nachdem wir letztens schon die Behauptung widerlegen konnten dass der Schalli das F braucht, bahnt sich hier vielleicht das nächste an. Ich hatte auch schon die Überlegung dass sich die Gleichstellung eigentlich nur auf Erwerb und Besitz beziehen kann. Andernfalls dürfte man einen losen SD ja nicht in der Öffentlichkeit bei sich tragen, das wäre ja Schwachsinn.

    Ich gebe gerne zu dass mein "Wissen" stark von dem geprägt ist was hier schon tausende Male runter gebetet wurde.
    Aber ich lasse mich gern belehren, und an dem was der Menschenfresser da schreibt ist schon was dran.
    Das muss man noch mal überdenken.

  • Ein freier Schalldämpfer muss/sollte diesen Satz zwecks Zuordnung drauf haben, Schalldämpfer ohne diesen Satz werden als Schalldämpfer für nicht F Waffen angesehen und die sind dann eben WBK pflichtig, auch wenn diese absolut baugleich mit den "F" Dämpfern sind.
    Rein theoretisch kannst du dir nen Dämpfer selber bauen und schreibst da eben mit Edding den besagten Satz drauf, so sollte es rechtlich ein freier Dämpfer sein.
    Eine Typenprüfung gibt es bei Schalldämpfern meines Wissens nicht.

  • Hi Patrick

    Super Beitrag mit vielen guten, passenden Bildern zur Erklärung. :thumbsup::D:thumbup: Klasse gemacht. Stimme Dir da voll zu.

    Zum F:
    Eigentlich müßte das F eher in Hinblick auf das Kaliber (4,5mm) und die Stabilität (7,5J) auf den SD. Ich weis nicht, ob ein billiger 7,5J SD auf einem ausländischen LG z.B. in den USA lange halten würde. Meiner Meinung müßten daher eigentlich eher Nicht-F-SDs gekennzeichnet werden. Am besten mit max. Kaliber- und Joule-Angabe.

    Das System verstehe ich daher nicht wirklich da unlogisch. Warum man rein technisch für ein F-LG ein F-SD brauchen würde, erschließt sich mir nicht. Aber Gesetze müssen auch nicht zwangsweise logisch sein. ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    2 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (17. Mai 2018 um 09:09)

  • Ich gebe gerne zu dass mein "Wissen" stark von dem geprägt ist was hier schon tausende Male runter gebetet wurde.

    Ja, das ist hier ein häufiges Problem.


    Ich weis nicht, ob ein billiger 7,5J SD auf einem ausländischen LG z.B. in den USA lange halten würde.

    Kein Problem, hält. Die meisten billigen Schalldämpfer sind ursprünglich
    für .22lr gebaut.

    Das System verstehe ich daher nicht wirklich da unlogisch.

    Kein Wunder, das war ein Unfall.
    Niemand hatte die Absicht Schalldämpfer zu erlauben.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • moin nachdem ich dem f umarex dämpfer und den f weihrauchdämpfer aufgemacht habe. würde ich sie nicht auf einem nicht f luftgewehr oder gar .22 kk draufschrauben.... das ist so billig innen mit lockenwickler drin und 2 dünnsten blechscheiben.....
    die f dämpfer halten sicher nur an f waffen.

    allerdings läüßt sich bei beiden die dämpfleistung rapide erhöhen, wobei der vielgescholtene original umarexdämpfer genauso leise werden kann wie der weihrauch ....der eine ist dicker und kürzer , der andre dünner und länger , nur das öffnen ist beim weihrauch einfacher, da gewinde...
    habe es mit einem labor messgerät getestet... in 1 m entfernung.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Es ging ja auch um die Billigen.
    SAI und ähnliche Fabrikate sind aus Stahl.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Vielleicht solltet ihr bei der ganzen Diskussion über die Beschriftung „F nur für Luftdruckwaffen“
    bedenken, dass es ja auch noch F- Schalldämpfer für Schreckschusswaffen gibt.
    Das Innenleben mancher SD für Luftdruckwaffen würde sicher schnell in Flammen aufgehen, beim Benutzen mit SSW.
    Ebenso besitzen einige SD für SSW keine mittige Durchschussöffnung.
    Da müsste das Dia dann um die Ecke fliegen.

    Waffenrechtlich ist es auch verboten eine PET Flasche über eine scharfe Waffe zu stülpen.
    Zum schießen mitnehmen dürfte man sie trotzdem, wenn man nur daraus trinken möchte.

  • Nein waffenrechtlich sind für EWB Waffen Schalldämpfer grundsätzlich verboten außer du hast ein Bedürfnis und eine Ausnahmegenehmigung dafür ... deshalb darfst du dir für EWB Waffen auch keinen selber dranbasteln ... auch nicht aus einer PET Waffe ... ihr verwechselt hier einfach Ursache und Wirkung ...

  • Ja, das ist hier ein häufiges Problem.

    Das Problem ist aber eher die Ursache als die Wirkung. Der Schüler kann nichts für einen schlechten Lehrer.

    Zudem finde ich es schon fast schändlich dass falsche Angaben jahrelang unkommentiert bleiben, obwohl hier plötzlich so viele mit dem Gegenteil um die Ecke kommen, die sicher schon genau so lange angemeldet sind. Wem soll man den hier noch was glauben? Jetzt kommt mir nicht mit selbst recherchieren. Wozu ist das Forum wohl da?

  • Hallo allerseits.
    Interessantes Thema.

    Irgendwie verstehe ich die Sache mit SD nicht so ganz. Man darf also Bestandteile von SD nach belieben verändern, aber den SD selbst nicht. Ohne Innenteile ist ein SD jedoch nur ein dünnwandiges Rohr/Büchse. Logik?

    Noch eine Frage: wozu braucht man ein SD für eine Schreckschusspistole? 8|

    Gruß
    Ywes

  • Irgendwie verstehe ich die Sache mit SD nicht so ganz. Man darf also Bestandteile von SD nach belieben verändern, aber den SD selbst nicht. Ohne Innenteile ist ein SD jedoch nur ein dünnwandiges Rohr/Büchse. Logik?

    Die gibt es nicht. Politik und Gesetz in der BRD kommen schon seit je her ganz gut ohne aus. ;)

    Ob und wie man doch irgendwas darf muss erst ausreichend geklärt werden.

  • Prinzipiell darfst du auch nen kompletten Schalldämpfer selber bauen, könnte ja auch nen Auspuff für deinen Rasenmäher oder dein Modellauto werden, so wie ich das sehe muss dieser eben nur mit dem Satz: "nur für F Luftdruckwaffen"
    Deklariert werden, wenn er an ein F Luftgewehr, legal montiert werden soll.
    Sollte zB ein Jäger mit nem Kleinkalibergewehr und angeschraubtem F Dämpfer angetroffen werden, hat dieser ein Problem, dieser braucht halt eine Genehmigung und einen in der WBK eingetragenen nicht F Schalldämpfer.
    Das ist eine rein rechtliche Sache die versucht wurde, irgendwie zu regeln/formulieren.

    Ein Schalldämpfer für eine SSW ist prinzipiell Quatsch, es gibt aber halt Personen die mit som Ding gerne rum hantieren und wo die Nachbarn die laute Knallerei eben nicht wirklich gut finden würden.
    So bietet der Handel halt solche Dämpfer an, die Nachfrage regelt das Angebot

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (17. Mai 2018 um 20:58)