Kommt ein totales Messerführverbot?

Es gibt 195 Antworten in diesem Thema, welches 23.786 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2018 um 22:54) ist von Old_Surehand.

  • Sicher ist es möglich, daß ein Polizist das dann ahndet. Andererseits würde ich das als Handwerker publik machen. Zur Bild, ... gehen. Ist eine prima Schlagzeile a la:
    Handwerker konnte nicht arbeiten weil Ihm sein Werkzeug abgenommen wurde.
    oder
    Handwerker wurde wegen Teppichmesser verurteilt, ....

    Und ich behaupte mal, daß dann der öffentliche Druck gegen diesen Schwachsinn steigen würde.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • es gibt ein Urteil, wo ein Teppichmesser auf dem Beifahrersitz eines Autos lag und von einer Polizeistreife erkannt wurde. Der Mann musste zahlen weil er er zu diesem Zeitpunkt nicht arbeitete sondern mit dem Auto fuhr. Das Teil war rechtswidrig geführt.

    Gibt es dazu ein Aktenzeichen, wo man das mal nachlesen kann? Mich beschäftig schon länger die Frage, ob das Führverbot auch auf dem Weg zur Tätigkeit gilt oder steht das mit "im Zusammenhang mit der Tätigkeit"?
    Wenn nicht, wäre das für die Jäger ein klares Paradoxum, denn der Jäger darf seine Schusswaffen auf dem Weg zur und von der Jagd ganz offiziell (ungeladen) führen. Ein Jagdmesser müsste er dann aber in ein verschlossenes Behältnis packen.

    Nur wenn die Klinge länger als 12cm ist.
    Die Klinge der üblichen Abbrechmesser ist 11cm lang.

    Gilt ein Cuttermesser nicht als Einhandmesser? Dann wäre die Klingenlänge unerheblich.

  • Gilt ein Cuttermesser nicht als Einhandmesser? Dann wäre die Klingenlänge unerheblich.

    Stimmt.
    Ist einem Maschinengewehr gleichgestellt.

    :bash::bash::bash::bash::bash::bash::bash::bash::bash:

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Was mich brennend interessiert: Gibt es eigentlich öffentlich einsehbare Statistiken, die nun auch klar belegen, dass es seit diesen tollen Einschränkungen bezüglich des Führens weniger Messertote/Verletzte gibt?

    Jens

    Hier in HH mehr. Da Migranten das ohnehin nicht interessiert so wie dem Islamisten, der im Osten Hamburgs einige Personen mitten im Supermarkt abgestochen hat.

    Ein Führverbot kennen die nicht und interessiert Sie auch nicht. Verbote sind nur für die, die etwas zu verlieren haben. Das ist oft nicht der Fall.

    Ich habe prinzipiell nichts gegen andere Religionen und Migranten. Aber einige halten sich nicht an die Regeln.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das ist ja das Leidige am § 42a, dass er schwammig formuliert wurde und deswegen sogar recht weiten Interpretationsspielraum zulässt.
    Selbst die WaffVwV listet für den anerkannten Zweck nur Beispiele auf. Ebenso wenig ist vielen klar, wie der Weg zur Tätigkeit bewertet wird und was genau "einhändig feststellbare Klinge" bedeutet.
    Auch die Seite des BKA ist da wenig erhellend:
    https://www.bka.de/SharedDocs/FAQ…chtFrage03.html

  • Hier in HH mehr. Da Migranten das ohnehin nicht interessiert so wie dem Islamisten, der im Osten Hamburgs einige Personen mitten im Supermarkt abgestochen hat.

    Naja, das gilt aber für alle Kriminellen. Auch ein deutscher Bankräuber darf seine Schusswaffe nicht führen. Ich nehme mal stark an, das interessiert ihn nicht und bin sicher, dass das vor Gericht im Rahmen der Strafzumessung angesichts der Gesamtstrafe völlig unberücksichtigt bleibt.

    Ich habe prinzipiell nichts gegen andere Religionen und Migranten. Aber einige halten sich nicht an die Regeln.

    Dieser Gedanke weiter gedacht, wird in Deutschland ein "geteiltes Waffenrecht" für Deutsche und Ausländer nicht kommen. Das widerspricht dem Grundgesetz und m.W. auch europäischen Gesetzen. Deswegen hat mich die neuerliche Meldung gewundert, dass in Österreich nun tatsächlich ein "geteiltes Waffenrecht" eingeführt wurde, was zumindest in den deutschen Medien widerspruchlos hingenommen wurde.
    Ein mit deutschem Recht gangbarer Weg wäre eigentlich nur, dass man auch zum Führen von Messern einen Zuverlässigkeitsnachweis einführen könnte. Aber den Mini-Waffenschein nun auch für Messer will sicherlich keiner.

  • Aber den Mini-Waffenschein nun auch für Messer will sicherlich keiner.

    Da wäre ich aber nicht so sicher.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das Problem:
    Welcher mit Migrationshintergrund kennt das deutsche Waffengesetz? Und wenn Er es kennt. Interessiert es Ihn? Hat Er etwas zu verlieren?

    Das widerspricht dem Grundgesetz und m.W. auch europäischen Gesetzen.

    Richtig. Dummerweise sind nicht alle Menschen gleich. Es gibt Lieschen Müller und Jack the Ripper.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Richtig. Dummerweise sind nicht alle Menschen gleich. Es gibt Lieschen Müller und Jack the Ripper.

    Es heißt ja sinngemäß, vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Aber das sind eben bestimmte Gruppen in ihrem Wesen nicht.

    Das mit dem Führen von Messern und einer gedachten Erlaubnis trifft nicht das Problem. Meiner Meinung ist es der Alkohol, den manchen Menschen einfach nicht unter Kontrolle haben. Bei den allermeisten Straftaten spielt Alkohol eine Rolle, bzw. er wird als Minderungsgrund genannt. Da sollte man mal ansetzen und wirksamere Regularien schaffen und dieses große gesellschaftliche Problem zu mindern.

  • Nicht nur Alkohol. Perspektivlosigkeit, andere Gesetzte, Ethik, Moralvostellungen, Kulturen, ...

    Bedenkt man z.B. das in manchen Kulturen die Frau, wenn Sie vor der Ehe Sex gehabt hat, getötet werden darf oder Sex mit Minderjährigen normal ist, .... dann kommt es halt hier zu kulturellen Problemen. Dann kommen Religonsstreitigkeiten,, keine Möglichkeit, Geld zu verdienen, Perspektivlosigkeit und Alkohol dazu. Es ist die Summe bzw die Kombination.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • das ganze multikulti ist eh nur träumerei von ein paar intellektuellen spinnern.

    solange das ähnlichen kulturraum gibt mit ähnlicher entwicklung , wird es gehen. sonst nicht.

    ich brauch hier kein verhalten und ansichten, die bei und damals im mittelalter herrschten

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Gibt es dazu ein Aktenzeichen, wo man das mal nachlesen kann? Mich beschäftig schon länger die Frage, ob das Führverbot auch auf dem Weg zur Tätigkeit gilt oder steht das mit "im Zusammenhang mit der Tätigkeit"?Wenn nicht, wäre das für die Jäger ein klares Paradoxum, denn der Jäger darf seine Schusswaffen auf dem Weg zur und von der Jagd ganz offiziell (ungeladen) führen. Ein Jagdmesser müsste er dann aber in ein verschlossenes Behältnis packen.

    Gilt ein Cuttermesser nicht als Einhandmesser? Dann wäre die Klingenlänge unerheblich.


    Hallo,

    das Problem mit dem Handwerker, wohl ein Raumausstatter, und seinem Teppichmesser auf dem Beifahrersitz bzw. Ahnung durch die Polizeistreife als unerlaubtes Führen eines entsprechenden Messers ging vor einige Zeit durch die Medien. Ich müsste den Vorgang wieder suchen. Seinerzeit haben sich einige Leute über diese Anzeige arg aufgeregt. Ich erinnere mich, daß ihm auf jeden Fall vorgeworfen wurde beim Fahren von oder zur Arbeit oder zu Besorgungen nicht auf der Arbeit zu sein und somit das Messer hätte ablegen bzw. nicht zugriffsbereit hätte ablegen dürfen.

    Bei den Cuttermessern ist das Problem, dass diese einhändig bedienbar und feststellbar sind, da spielt die Klingenlänge keine Rolle. Nach dem Gesetz sind diese Teile sog. Einhandmesser.

    Es gibt im Baumarkt inzwischen Cuttermesser zu kaufen, die zwar einhändig bedienbar aber nicht feststellbar sind. Mit solch einem Teil kann man nicht bei solch eine Situation belang werden, weil „nicht feststellbar“. Die Klinge springt zurück, wenn man den Daumen los lässt. Diese Teile kann man allerdings nicht zu jeder Tätigkeit nehmen, weil man die feste Klinge oftmals zum Schneiden benötigt.

    Gruß Viper1497

  • daß ihm auf jeden Fall vorgeworfen wurde beim Fahren von oder zur Arbeit oder zu Besorgungen nicht auf der Arbeit zu sein und somit das Messer hätte ablegen bzw. nicht zugriffsbereit hätte ablegen dürfen.

    Das ist genau der springende Punkt. Denn dann müsste der Handwerker extra ein verschlossenes Behältnis haben, auch wenn er auf/von dem Weg zur Arbeitsstelle ist. Man stelle ich das vor, wenn er von Baustelle zu Baustelle fährt.
    Ebenso ist es für uns Jäger paradox, denn wie schon gesagt darf der Jäger eindeutig seine Schusswaffe auf dem Weg führen, aber dann wohl nicht das Jagdmesser.
    Auch der Angler müsste extra seine Angelkiste anschließbar machen.
    Es wird mal Zeit, dass man diesen Unsinn wegklagt.

    Bei den Cuttermessern ist das Problem, dass diese einhändig bedienbar und feststellbar sind, da spielt die Klingenlänge keine Rolle. Nach dem Gesetz sind diese Teile sog. Einhandmesser.

    So auch meine Auffassung.

    Die Klinge springt zurück, wenn man den Daumen los lässt. Diese Teile kann man allerdings nicht zu jeder Tätigkeit nehmen, weil man die feste Klinge oftmals zum Schneiden benötigt.

    Da liest sich als Sicherheitsmesser. Das sind aber nicht die einfachen klassischen Cuttermesser, die meist mit dem Kunststoffschieber arretiert werden können.
    Überhaupt wäre das in Sachen Gefahreneinstufung unerheblich, da man mit solchen Messern nicht zustechen kann. Mit Cuttermessern wird geschlitzt, was durchaus gefährlicher sein kann.

  • Nicht nur Alkohol. Perspektivlosigkeit, andere Gesetzte, Ethik, Moralvostellungen, Kulturen, ...

    Bedenkt man z.B. das in manchen Kulturen

    Naja, andere Moralvorstellungen und uns fremdartige Kulturen dürfen dennoch nicht per se ein Strafratsbestand werden. Das wäre schon schlimm, wenn man allein seiner Gedanken und Ansichten schon bestraft werden würde. Das wäre faktisch eine Abschaffung der Meinungsfreiheit.
    Ich wäre aber durchaus dafür die Respektlosigkeit als strafbewährte Beleidigung anzugleichen, insbesondere gegenüber Beamten und Rettungsdienste. Letztere sollten bei ihren Einsätzen besseren Schutz erhalten. Es ist ein Unding, dass Rettungseinsätze vorsätzlich Behindert werden, wie es in letzter Zeit immer häufiger geschieht. Das sollte knallhart sanktioniert werden.
    Wir driften aber vom Thema ab.

  • Das ist genau der springende Punkt. Denn dann müsste der Handwerker extra ein verschlossenes Behältnis haben, auch wenn er auf/von dem Weg zur Arbeitsstelle ist. Man stelle ich das vor, wenn er von Baustelle zu Baustelle fährt.Ebenso ist es für uns Jäger paradox, denn wie schon gesagt darf der Jäger eindeutig seine Schusswaffe auf dem Weg führen, aber dann wohl nicht das Jagdmesser.
    Auch der Angler müsste extra seine Angelkiste anschließbar machen.
    Es wird mal Zeit, dass man diesen Unsinn wegklagt.


    Hallo,

    wenn man sicher sein möchte, dass man keinen Vorwurf einer Tat erhalten möchte, legt man seine Teile in eine Kiste und hängt ein Schloss für 1,50 € dran.

    Das Problem ist allerdings, dass ein Handwerker im Stresse ist und ihm fehlt auf der Baustelle irgendwas. Dann springt er in voller Montur in sein Auto und fährt los und besorgt das Fehlende. Wenn er in eine Kontrolle kommt, dann bekommt er einiges auf die Mütze. Die Handwerker haben oftmals ein Messer am Gürtel, weil sie dieses ständig benötigen. Der Handwerker müsste sich also angewöhnen vor Abfahrt sich zu kontrollieren und alles abzulegen, was verfänglich sein könnte.

    Weiterhin kann ich mir nicht vorstellen, dass Handwerker so viel Zeit haben und sich von einem Anwalt vertreten lassen können. Meist wird es so sein, dass man die Einstellung gegen eine Spende vorzieht und somit die weiteren Mühen sich erspart.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Statistik gibt über Messerangriffe. Weiterhin müsste irgendjemand diese S. ausgewertet haben, damit sie lesbar und nutzbar ist. Das Ganze macht Arbeit und wer arbeitet schon ohne Bezahlung. Die Regierung müsste eine Statistik in Auftrag geben.

    Gruß Viper1497

  • wenn man sicher sein möchte, dass man keinen Vorwurf einer Tat erhalten möchte, legt man seine Teile in eine Kiste und hängt ein Schloss für 1,50 € dran.

    Prinzipiell stimmt das schon, aber man kann nicht von der Hausfrau erwarten, dass sie nun extra ein abschließbares Behältnis für ihr (großes!) Brotmesser anschafft, wenn sie das Messer zum Schleifen abgeben will, geschweige denn, dass sie diesen Umstand überhaupt weiß.

    Eben weil der 42a so viele Unwägbarkeiten hat, gehört er ersatzlos gestrichen. Allenfalls die Notwendigkeit eines Führverbots von Anscheinwaffen kann ich nachvollziehen.

    Aber das Sportschützen und Jäger zum Transport das Futteral anschließen müssen, ist reine Polemik. Denn mir ist kein Fall bekannt, wo eine Bedrohungssituation oder gar Schusswaffengebrauch dieser Benutzergruppe während des Transports einher ging.
    Diese Regel ist völlig unbegründet und ohne Not herbei gezaubert worden.

  • Naja, andere Moralvorstellungen und uns fremdartige Kulturen dürfen dennoch nicht per se ein Strafratsbestand werden.

    Andere Kulturen, andere Gesetze: Kindersex und Mord an Frauen sind hier verboten. D.h. müssen sich Personen mit anderen Kulturen anpassen. Und das funktioniert nicht.

    Zu neuen Messern, die z.B. nicht feststellbar sind:
    Super. Und es gibt dann reihenweise Arbeitsunfälle. Würde jeder Handwerker mit so einem Schrott arbeiten, würden sich Arbeitunfälle verzehnfachen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play


  • Zu neuen Messern, die z.B. nicht feststellbar sind:
    Super. Und es gibt dann reihenweise Arbeitsunfälle. Würde jeder Handwerker mit so einem Schrott arbeiten, würden sich Arbeitunfälle verzehnfachen.

    Gruß Play


    Hallo,

    man kann diese Messer, die nicht feststellbar sind, nicht für viele Arbeiten nehmen. Ich habe mir ein solches Teil gekauft aber wenig mit gearbeitet. Die Klinge fährt auch wenig aus dem Schutz heraus. Man kann damit auf einem Brett etwas durchschneiden, Zeitungsausschnitte herauslösen. Die Klinge zieht sofort beim Loslassen des Daumens zurück. Die Verletzung dürfte hier weniger sein.

    Das Cuttermesser ist so ein Messer, das man für viele Tätigkeiten nehmen kann.


    Gruß Viper1497