Gewehrständer oder Wandhalterung für Walther Rotex RM8 Varmint und Weihrauch HW97k black edition

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 8.867 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. April 2018 um 22:41) ist von Knallkopp007.

  • Hallo zusammen,

    ich suche für meine beiden o.g. Luftgewehre eine praktikable Lösung, diese zu lagern.
    Entweder in einem Gewehrständer oder an der Wand.
    Eine Wandlösung sollte möglichst unauffällig sein.

    Gewehrkoffer oder Taschen sind für mich erst einmal keine Option.

    Auszuschließen ist ja auch nie, dass noch ein weiteres dazu kommt.

    Ich möchte mir jedoch auf keinen Fall so einen altbackenen Wandhalter aus den 60er Jahren in dunkler Kiefer an die Wand nageln <X .

    Zu beachten ist aus meiner Sicht, dass alle Gewehre mit Zielfernrohren ausgestattet sind.
    Und unterschiedliche Gewehrlängen aufweisen.

    Wie habt ihr das Thema gelöst?

    Würde mich über rege Teilnahme freuen. Vielleicht sogar mit Bildern :saint: .

    Danke euch

    Torsten

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    FWB 602, FWB 300s, FWB 65, Walther Rotex RM8, Hämmerli AR20, Walther LG400

  • ich suche für meine beiden o.g. Luftgewehre eine praktikable Lösung, diese zu lagern.
    Entweder in einem Gewehrständer oder an der Wand.

    Wie Parasite das schon schrieb ist das seit 2017 ofiziell nicht mehr erlaubt.
    War es nie nur schwammiger formuliert, somit grauzone.
    Nun brauchst offiziell ein verschlossenes Behältnis.

    Ich habe es schon vor langer Zeit anders gelöst denke es geht dir wie mir du willst deine Waffen sehen wenn du vor dem TV Sitzt.

    Meine Lösung:
    Geschlossen

    Offen

  • Ich habe einen eigenen "Spielkeller" mit mehr als 10 Metern Länge. Den kann ich komplett abschließen.
    Von daher dürfen sie auch an die Wand.

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  • Ich habe einen eigenen "Spielkeller" mit mehr als 10 Metern Länge. Den kann ich komplett abschließen.
    Von daher dürfen sie auch an die Wand.

    Nö. Ein Raum ist kein Behältnis. Dein Haus/Wohnung wäre ja auch abschließbar.....

  • Vielleicht gibt es ja noch weitere Ideen. Danke

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  • Die gesetzeslage ist da sehr eindeutig, da gibts keine Alternativen wenn es gesetzeskonform sein soll.Entweder Vitrine, Kaffer/Futteral oder Schrank.

    Dann zeigt doch mal eure Vitrinen, Futterale oder Schränke

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  • Für Feuerwaffen gibt es diese Regeln zum Glück nicht. Die darf man auch in einem genzen Raum/Kellergewölbe/Gebäudekomplex lagern, solange die Schutzklasse eingehalten wird. Ich habe bis heute noch keine Regeln gefunden, dass in einem Waffenschrank der Einbau von Zimmer/Küche/Bad verboten wäre.

    Ich finde diese Werkzeugwände recht brauchbar. Besonders für den verschließbaren Hobbyraum, der sowieso damit ausgerüstet ist. Ihr wisst schon, diese Lochwände, bei denen man die Halterungen frei wählbar in jedes Loch stecken kann und somit voll flexibel ist.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Meine Läufe habe ich mit Klarlack behandelt. Den gibt es auch in matt.
    Das hält die Brünierung in gutem Zustand, auch wenn man die Läufe
    oft anfässt oder sie in Halterungen schiebt. Gerade bei Knickern kommt
    das ja oft vor, daß man den Lauf anfässt. Da sollten dann die Halter auch
    kein Problem darstellen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Die gesetzeslage ist da sehr eindeutig, da gibts keine Alternativen wenn es gesetzeskonform sein soll.Entweder Vitrine, Kaffer/Futteral oder Schrank.

    Es heißt: mindestens in einem verschlossenen Behältnis.
    Ein nicht bewohnter abgeschlossener Raum erfüllt diese
    Vorschrift.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (25. März 2018 um 21:48)