Aufbewahrung von Luftgewehr im Futteral - Stoff egal?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 13.216 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. März 2018 um 20:48) ist von Oblatixx.

  • Moin,
    habe diverse Threads gelesen zur neuen Aufbewahrungspflicht von F Luftgewehren ( <7,5 J ).

    Es geht um die Frage, welche Stoffe bei Futteralen erlaubt sind, falls sie mit einem Schloss verriegelt sind.

    Obwohl ja zum Blechschrank geraten wird, würde ich aus Kostengründen gerne auf eine Stofftasche ( Futteral bzw. Angeltasche ) ausweichen. Die Tasche ist wohl aus Nylon oder ähnlichem Stoff.

    Wenn ich die Waffe da nun entladen und gesichert reintue und ein dickes Schloss davor mache, d.h. durch die Reißverschlussendungen durch. Gilt das dann als verschlossenes Behältnis?

    Nur am Rande: Wann darf die Polizei die Waffen "besichtigen"? Sind ja alle erlaubnisfrei und soweit ich weiß, weiß die Behörde ja nicht einmal, dass ich dieses Luftgewehr besitze. Können die trotzdem bei mir unangekündigt aufkreuzen und mein Haus durchsuchen?

    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

  • Es geht um die Frage, welche Stoffe bei Futteralen erlaubt sind, falls sie mit einem Schloss verriegelt sind.

    Alle (festen) Stoffe!

    Wenn ich die Waffe da nun entladen und gesichert reintue und ein dickes Schloss davor mache, d.h. durch die Reißverschlussendungen durch. Gilt das dann als verschlossenes Behältnis?

    Ja! Selbst eine undurchsichtige Plastiktüte mit Kabelbinder gilt als verschlossenes Behältnis!

    Können die trotzdem bei mir unangekündigt aufkreuzen und mein Haus durchsuchen?

    Nein!
    Auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage?

  • Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.

    Der Stoff ist definitiv nicht von Hand aufzureißen o.Ä.. Nur mit einem Messer wahrscheinlich. Aber mit einem Messer kriegt man wahrscheinlich auch die meisten Plastikkoffer auf...

    Ist es bei WBK Besitzern, z.B. Jägern, nicht so, dass diese mit unangekündigten Hausdurchsuchungen rechnen müssen? Mir wurde gesagt, da müsse man dann vorzeigen, dass die Waffen vorschriftsgemäß gelagert sind.

    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

  • Das sind keine Hausdurchsuchungen sondern eine Aufbewahrungskontrolle, das heißt, die Klingeln unangekündigt, dann gehst du mit denen zu deinem Waffenschrank, die schauen sich die ordnungsgemäße Lagerung deiner in der WBK eingetragenen Waffen an und fertig.
    Die Wohnung durchsuchen dürfen die nicht. Dazu braucht es einen richterlichen Beschluss, und dafür muss ein triftiger Grund vorliegen.
    Allerdings solltest du dein F Luftgewehr nun nicht unbedingt in Sichtweite deines Tresors ungesichert rumstehen haben ;) .

  • Ist es bei WBK Besitzern, z.B. Jägern, nicht so, dass diese mit unangekündigten Hausdurchsuchungen rechnen müssen? Mir wurde gesagt, da müsse man dann vorzeigen, dass die Waffen vorschriftsgemäß gelagert sind.

    Ja, bei WBK Inhabern. Aber da Du "nur" nach eine F Luftgewehr gefragt hast (so habe ich es verstanden) gilt das für Dich nicht!
    Wie Du ja schon geschrieben hast: Woher sollen die wissen, das Du eines hast und auf blauen Dunst Bürger zu besuchen geht ja nicht so einfach!


    Das sind keine Hausdurchsuchungen

    Das kommt noch dazu! ;)
    Da sollte man echt unterscheiden! :D

  • Alles klar, freut mich sehr, dass Anfängerfragen hier so kompetent behandelt werden.

    Habe keine WBK, mache mir da also keine Sorgen. Der Verkäufer bei Frankonia hat mir auch gesagt, dass meine Daten des Kaufs an keine Behörden weitergegeben werden. Auf jeden Fall nicht ohne triftigen Grund ( seine Worte ). Also alles gut.

    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

  • Lieber Moltke.

    Aufbewahrungspflicht von F Luftgewehren ( <7,5 J ).

    Können die trotzdem bei mir unangekündigt aufkreuzen und mein Haus durchsuchen?

    Die Kontrollbesuche finden in der Regel nur bei meldepflichtigen Waffen statt. In welchen Haushalten die zu finden sind, wissen sie ja durch die WBK.
    Es sei denn, die Katze des Nachbarn kehrt nach Hause zurück und hat ein 4,5mm Loch im Ohr für einen Ohrstecker. Ruft der dann die Rennleitung weil Du so ein Luftgewehr hast, könnte....

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Werde die nur auf dem Schießstand benutzen, bin selbst im Schützenverein.

    Falls den Thread hier noch jemand liest:

    Schlösser sind dann auch nach Belieben zu wählen, verstehe ich nun aus den Antworten, korrekt? Zahlenschloss müsste ja gehen.

    Wie wäre es bei einem Schlüsselschloss mit dem Schlüssel? Muss man den immer bei sich tragen oder darf man den Zuhause auch "verstecken"?

    Freue mich über die Antworten!

    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

  • Du kannst den auch ans Schlüßelbrett hängen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Kannst sogar einem Kabelbinder oder einen Schnürsenkel mit ein paar ordentlichen Knoten nehmen, es geht lediglich um eine verschlossene Lagerung in einem Behältnis. Mehr ist für F Waffen nicht nötig, im Prinzip reicht auch ein Pappkarton der mit Packetband ordentlich verschlossen ist.
    Ja, es ist eine schwachsinnige Vorschrift die sich da unsere ahnungslosen Politiker wieder ausgedacht haben, aber es gibt sie nun mal.
    Ein einfacher Satz wie: "ist vor dem Zugriff von Minderjährigen zu sichern", wäre da sicher sinnvoller gewesen.

  • So war es ja bis letztes Jahr.
    Irgendwelche Grün-Dämliche Totalversager haben das dann
    ins Gesetz gebracht als alle anderen gerade weg waren.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ist doch gut, wenn's klarer definiert ist jetzt. Das schafft mir ein besseres Gefühl, weil Ich weis dass Ich genau nach dem verfahre, was im Gesetz steht. Und mir deswegen keiner was kann. Verschlossenes Behältnis ist verschlossenes Behältnis.

    Bei unklarer Definition bin Ich vielleicht der Meinung, oben im Regal reicht - der Bengel knallt den preisgekrönten Gockel vom Nachbarn ab - und der Richter befindet, das war nicht ordnugsgemäß aufbewahrt... MIR ist da eine eindeutige Regelung lieber. Davon ab würde Ich die guten Stücke sowieso nicht offen lagern (Staub). Dann kommt halt noch 'n Schloss für 5€ dran und gut.

  • Ist doch gut, wenn's klarer definiert ist jetzt

    In diesem Fall ist es Müll.
    In einer Wohnung, ich allein, keine Minderjährigen, auch nicht auf Besuch muss die F-Waffe vor mir verschlossen werden!
    Schwachsinniger geht nicht!

    Trotzdem schönen Sonntag ..

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • In diesem Fall ist es Müll.In einer Wohnung, ich allein, keine Minderjährigen, auch nicht auf Besuch muss die F-Waffe vor mir verschlossen werden!
    Schwachsinniger geht nicht!

    Trotzdem schönen Sonntag ..


    Hallo,

    ich frag mich wie viele Schlösser und Schlüssel notwendig sind.
    Auch eine Zimmertür, die mit Schlüssel verschlossen ist, ist abgeschlossen.
    Was ist an einem zusätzlichen Schrank mit Schlüssel anders?


    Gruß Viper1497

  • Zimmer ist eben kein Behältnis. Oder wohnst du in einem Behältnis? 8o
    Und im Zimmer hast du sie ja zugriffsbereit, weil bestimmt Einbrecher kommen und die sich dann totlachen, wenn sie den Knicker erkennen.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Man kann sich auch einen Spind umbauen. Die sind praktisch und abschließbar.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Hallo,

    es gibt Tresore und es gibt sog. begehbare Tresore.
    Beides ist erlaubt, wenn Schutzstufe stimmt.
    Warum geht das?
    Wenn ich mein Zimmer abschließe, dann ist der begehbare Schrank auch verschlossen.

    Gruß Viper1497

  • Man kann sich auch einen Spind umbauen. Die sind praktisch und abschließbar.

    Vollkommen richtig.
    Aber nicht jeder hat noch Platz für einen Spind (sieht auch in einer Einraumwohnung schei*e aus) und wenn einer alleine lebt, hmmm, wofür den Spind?
    Die Regelung "sicher vor Minderjährigen" war schon ganz in Ordnung.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Dann darf dein begehbares Zimmer aber keinen anderen Zweck als der Aufbewahrung von Waffen dienen, sobald da nen Stuhl, PC, TV oder sonst was drin steht, ist es eben kein Behältnis/begehbarer Schrank mehr, sondern ein bewohnter Raum ;) .
    Die Diskussion mit der Behörde wird man sonst verlieren.