Haftungsfrage / Rechtliche Frage zur Aufbewahrung von Luftgewehr

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.521 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2018 um 14:15) ist von BMP I.

  • Moin Moin

    Ich bin am Wochenende oft bei meiner Freundin, wie sieht das aus wenn ich die Woche über ein F Luftgewehr bei ihr in der Wohnung lassen würde und dieses durch einen Diebstahl
    endwendet würde. Wer haftet dafür, Ich als Besitzer oder meine Freundin als Mieterin ?

    Schonmal Danke im vorraus ^^

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Verstehe ich die Frage richtig, Haften für's beklaut werden?

    Also wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften erfüllt sind,
    sollte Deine Privathaftpflicht für Schäden durch das LG eintreten.
    Ggf. mal in der Police genau nachschauen.

  • Die Mutter meiner Freundin sagte das : Meine Freundin dafür haftet wenn Schäden entstehen,
    natürlich währe das Gewehr verschlossen ! Ich bin der Besitzer und meine Haftpflicht deckt das ab !

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Wenn jemand das Teil klaut und damit Mist macht
    haftet derjenige dafür.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Angeklagter, warum haben Sie 18 mal auf Ihre Schwiegermuttter geschossen?
    Ich hatte nicht mehr Munition...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn das Gewehr aus der Wohnung deiner Freundin (ordnungsgemäß verwahrt) gestohlen wird, sollte Ihre Hausrat Versicherung die Kosten übernehmen, da Sie ja die Aufbewahrung für dich übernommen hat und die Waffe zum Zeitpunkt des Diebstahls in Ihrem "Besitz" war.
    Ansonsten ist es ja dein Eigentum, so könntest du es auch deiner Hausratversicherung melden, die wird sich dann aber wahrscheinlich mit der Versicherung deiner Freundin in Verbindung setzen.

  • Lieber Jahn.

    Ansonsten ist es ja dein Eigentum, so könntest du es auch deiner Hausratversicherung melden, die wird sich dann aber wahrscheinlich mit der Versicherung deiner Freundin in Verbindung setzen.

    Guter Ansatz, lieber Ingo, den man aber noch verbessern kann:
    Sollte es denn wirklich aus der Wohnung Deiner Freundin entwendet werden, war es selbstverständlich das Gewehr Deiner Freundin - sofern sie 18 Jahre alt ist. Das erspart Diskussionen mit dem Versicherungsträger der Hausrat.
    Du hast nur einen Kaufbeleg auf Deinen Namen? Logisch, denn Du hast es ihr ja geschenkt.

    Nicht vergessen: Es dauert sehr lange Leute wieder dumm zu bekommen, die Du zuvor schlau gemacht hast! Und bevor Du versehentlich ein Törchen öffnest, durch das sich die Versicherung der Haftung entziehen kann...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!