Ab 2019 kein Verkauf von Privat an Privat mehr erlaubt?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 3.301 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. März 2018 um 17:42) ist von Viper1497.

  • Ich war beim Händler um Muni zu kaufen, in einem interessanten Gespräch sagte er mir, dass es ab 2019 ja wieder so einige Verschärfungen im W.G. geben wird, Magazinkapazitäten usw.
    Unter anderem meinte er dann dass der Verkauf von Waffen von Privat an Privat Verboten wird, er als Händler müsse dann als Vermittler die Waffen ankaufen, Ein bzw Umtragungen im europäischen Waffenregister vornehmen, und dann die Waffen an den Gewünschten weiterverkaufen. Was natürlich zusätzliche Kosten produzieren wird.
    Stimmt das so wirklich?
    Hat da Jemand genauere Infos?

  • Im Mai 2017 wurde eine Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie erlassen. EU-Richtlinien sind nicht unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gültig, müssen aber von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundestag muss also das deutsche Waffenrecht entsprechend anpassen.

    In der neuen Richtline steht folgende Regelung:

    Artikel 5b


    Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass beim Erwerb und Verkauf von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Munition der Kategorie A, B oder C über einen Fernabsatzvertrag im Sinne von Artikel 2 Nummer 7 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates die Identität des Käufers der Feuerwaffe, wesentlicher Bestandteile oder Munition, und im Bedarfsfall seine Genehmigung, vor der Lieferung, spätestens jedoch bei der Lieferung an diese Person überprüft werden, und zwar durch
    a) einen genehmigten oder zugelassenen Waffenhändler oder Makler oder
    b) eine Behörde oder einen Vertreter dieser Behörde.

    Also so ganz blabla ist es nicht, aber auch nicht wirklich richtig. Zum einen gilt es nur für Versandgeschäfte, zum anderen muss der Händler die Waffe nicht kaufen, sondern nur ggf. die Erlaubnisse überprüfen. Es gilt auch nicht ab 2019 sondern dann, wenn es von Bundestag und Bundesrat umgesetzt wurde.

    Für freie Waffen gilt das sowieso nicht.

  • Zum einen gilt es nur für Versandgeschäfte......

    Vielen Dank für die Klarstellung O_S.

    Falls man aber seine scharfe Munition von einen guten Freund erwirbt, der 300km entfernt wohnt und kundenspezifisch laboriert, könnte es aber nach den von dir genannten - noch ausstehenden innerdeutschen Verfahren/gesetzlichen Umsetzungen - zu zusätzlichen Schwierigkeiten kommen.
    Schwierigkeiten, die kleine hochspezialisierte Munitionshersteller vielleicht stark betreffen könnten. Vielmehr als die Sportschützen/Jäger, die sich ja an jeder zweiten Ecke irgendeine andere Munition kaufen können.
    Es wäre eine Entscheidung zugunsten der Munitionsgiganten und gegen kleinere Spezialunternehmen.

    Gruß
    Musashi

  • Ja, ich finde ziemlich unklar, wie das funktionieren soll mit der Identitätsprüfung. Soll das bedeuten, dass dir der Händler die Waffe oder Munition letztlich praktisch persönlich übergeben muss? Es gibt ja im Versand normalerweise auch Möglichkeiten, die Identitätsprüfung vom Versandunternehmen durchführen zu lassen, und wenn der Händler die Munitionserwerbserlaubnis schon vorher geprüft hat, müsste das ja eigentlich reichen ... Man wird sehen.

  • Dumm gefragt: wie läuft das denn bisher? Nehmen wir an ich verkaufe privat an privat via eGun meine WBK Waffe?

    Was das Beispiel mit der Munition angeht: sind die kleinen Spezialunternehmen dann nicht "Waffenhändler" (die brauchen doch sicher eine Genehmigung)? Die können also selbst das Vorliegen der erlaubnis prüfen. Identität wird wie gehabt durch DHL etc geprüft.

    Article 5b
    Member States shall ensure that, in cases involving the acquisition and selling of firearms, essential components or ammunition classified in category A, B or C by means of distance contracts as defined in point (7) of Article 2 of Directive 2011/83/EU of the European Parliament and of the Council (*2), the identity, and where required, the authorisation of the purchaser of the firearm, essential components or ammunition are checked prior to, or at the latest upon, delivery thereof to that person, by:

    (a)a licensed or authorised dealer or broker; or
    (b)a public authority or a representative of that authority.


    Man beachte hier: "dealer", d.h. Händler. Jemand, der Munition laboriert und verkaufen darf, ist ein solcher licensed or Authorized Dealer.


    Wie das funktionieren soll gibt die EU nie vor. Bei der Umsetzung har jeder Staat großen Spielraum. Und in manchen Staaten hast du halt weniger Veränderungsbedarf als in anderen am geltenden Recht.

  • Wir müssen da ersteinmal die den genauen Wortlaut mit der Umsetzung in das Deutsche Waffenrecht abwarten. Etwa ab August sollten die ersten Entwürfe bekannt werden, da es ab September Gesetz werden muss.

  • Geschäfte privat zu privat scheinen sogar gar nicht betroffen zu sein, denn ein "Fernabsatzvertrag im Sinne von Artikel 2 Nummer 7 der Richtlinie 2011/83/EU" ist nur gegeben, wenn der Verkäufer Unternehmer ist.

    Ja, es hilft wirklich nur Abwarten -- wenn der Bundestag sich mit dem Waffengesetz beschäftigt, weiß man ja vorher sowieso nie so genau, was noch alles dabei rauskommt.

  • Dumm gefragt: wie läuft das denn bisher? Nehmen wir an ich verkaufe privat an privat via eGun meine WBK Waffe?

    Im Prinzip ganz einfach: Du hast mir via egun Deine WBK Waffe verkauft.
    Ich teile Dir meine Daten mit. Name, Geburtsdatum, Anschrift, WBK Nummer und ausstellende Behörde. Die meisten wollen einen Scan von allem, braucht man nicht wirklich, völliger Schwachsinn ist eine beglaubigte Kopie. Ein Händler wird die Original WBK haben wollen, weil er die Eintragung darin vornimmt.
    Du fragst bei meiner Behörde nach, ob Du mir diese Waffe übergeben darfst. Da die von mir das ok bekommen haben eine solche Frage überhaupt zu beantworten, werden Sie dir antworten das das ok ist.
    Du suchst Dir einen zertififizierten Versender, der in der Lage ist eine Übergabe an mich persönlich lückenlos zu belegen und schickst das Ding auf die Reise.
    Du zeigst Deiner Waffenbehörde die Veräußerung der Waffe an mich an.
    Deine Waffenbehörder verständigt meine Waffenbehörde.
    Ich nehme die Waffe persönlich entgegen und zeige innerhalb von 14 Tagen meiner Behörde den Erwerb an. Dafür gibt es einen Vordruck, da wird nach Waffenart, Hersteller, Nummer, Kaliber und Veräußerer , seiner WBK und Behörde gefragt, den schicke ich mitsamt meiner WBK per Einwurfeinschreiben an meine Behörde.
    Die Behörde vergleicht die Angaben mit den Daten Deiner Behörde und trägt die Waffe in meine WBK und Dich als Veräußerer ein und macht den Stempel dahinter. Sie teilt Deiner Behörde dies mit. Die WBK bekomme ich mitsamt einer Rechnung über ~12 Teuro als Einwurfeinschreiben zurück. Ich kann das auch persönlich machen, ist aber Glückssache wie lange ich da auf dem Amt sitze.
    Dann kannst Du Dir von Deiner Behörde den Eintrag in Deiner WBK abholen, das Du die Waffe an mich als Erwerber übergeben hast.

    Der einfachste Weg war mal mit einem Schützenkameraden den ich gut kenne.
    Ich habe ihm eine Waffe verkauft. Wir haben im Vereinsheim die Anzeige der Veräußerung und die Anzeige des Erwerbs ausgefüllt. Wir haben uns die Übergabe der Waffe gegenseitig quittiert, ein Zeuge hat unterschrieben. Danach ist mein Schützenkamerad mit beiden WBK´s zur Behörde und hat uns alles eintragen lassen. Geht so einfach nur, wenn es die gleiche Behörde ist.

    Keine der Behörden will übrigens die Waffe sehen. Ich hatte mal eine Nachfrage weil ich die Waffennummer mit führender Null abgelesen habe, in der alten WBK war keine Null davor. Also gleich die WBK mitsamt Foto der Waffennummer nochmal hin und her geschickt.

    Es gibt übrigens von Behörde zu Behörde leichte Abweichungen.

  • Lieber Old_Surehand.

    Ja, ich finde ziemlich unklar, wie das funktionieren soll mit der Identitätsprüfung.

    Das geht schon. Als ich meine Morph angeliefert bekam, brauchte meine Zustellerin meinen Perso, da sie dessen Nr. im Scanner angeben musste. Und sie hätte diese Sendung auch nur an mich ausliefern dürfen:

    Zitat: "Aufgrund des Waffengesetzes sind wir dazu verpflichtet, Artikel mit Altersbeschränkung nur an berechtigte Personen auszuhändigen. Um dies sicher zu stellen, verwenden wir den DHL-Service "Identitäts- und Altersprüfung"."

    Hier eine Info von DHL:https://www.dhl.de/content/dam/im…latt-102017.pdf

    Unter anderem meinte er dann dass der Verkauf von Waffen von Privat an Privat Verboten wird

    Lieber Ingo.
    Möglich ist grundsätzlich alles. Ich bekam ja ein Infoschreiben im Zusammenhang mit meinem Kleinkaliber. Dort heißt es: "Sollten Sie sich entscheiden die Waffe nicht länger im Besitz halten zu wollen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Schusswaffen an einen Berechtigten (z.B. Händler) zu überlassen bzw. .....ersatzlosen Vernichtung abzugeben."

    Wozu man jetzt hier ausgerechnet den Händler aufführt, kann ich nicht sagen. Berechtiger ist für mich jeder mit entsprechender Erwerbsberechtigung.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Erstmal danke für die Rückmeldungen, es war ja auch nur ein zwangloses Gespräch mit einem Händler, und er meinte halt dass ab 2019 Waffenverkäufe grundsätzlich nur noch über autorisierte Händler laufen sollen (eben auch von/an Privat), soll angeblich was mit dem Europäischen Waffenregister zu tun haben, Näheres könnte er mir da auch noch nicht zu sagen, wäre wohl nur so eine vorab Info für die Händler gewesen, glücklich schien er da auch nicht drüber zu sein, nach seinen Worten: "viel unnütze Arbeit....den legalen Waffenbesitzern wird es immer schwerer gemacht....die illegalen Waffen sind ja nicht greifbar.....zum Glück habe ich es bald geschafft und gehe in Rente".
    Also warten wir es ab wie es weiter geht, ich bin gespannt.
    Gruß Ingo

  • Das geht schon. Als ich meine Morph angeliefert bekam, brauchte meine Zustellerin meinen Perso, da sie dessen Nr. im Scanner angeben musste. Und sie hätte diese Sendung auch nur an mich ausliefern dürfen:

    Zitat: "Aufgrund des Waffengesetzes sind wir dazu verpflichtet, Artikel mit Altersbeschränkung nur an berechtigte Personen auszuhändigen. Um dies sicher zu stellen, verwenden wir den DHL-Service "Identitäts- und Altersprüfung"."

    Ja, genau das ist die Frage, ob das in Zukunft weiter so funktioniert. In der Richtlinie steht ja, dass die Identität des Käufers von einem zugelassenen Waffenhändler, -Makler oder einer Behörde überprüft werden muss. Ob die das dann wie bisher an DHL "outsourcen" dürfen, müssen wir halt abwarten. Ist ja eigentlich mehr als ausreichend so wie @Akula das schildert.

  • Geschäfte privat zu privat scheinen sogar gar nicht betroffen zu sein, denn ein "Fernabsatzvertrag im Sinne von Artikel 2 Nummer 7 der Richtlinie 2011/83/EU" ist nur gegeben, wenn der Verkäufer Unternehmer ist.

    Ja, es hilft wirklich nur Abwarten -- wenn der Bundestag sich mit dem Waffengesetz beschäftigt, weiß man ja vorher sowieso nie so genau, was noch alles dabei rauskommt.


    Hallo,

    Fernabsatz und Online Handel sind ja bereits schon eine ganze Weile in der Diskussion.
    Hier wurde bereits veröffentlicht, dass es an einer Kontrolle fehlt. Mit der Umsetzung der EU Richtlinie wäre dann die Transparenz zumindest gegeben, die von einigen Mitgliedsstaaten der EU gefordert wurde.

    Bei der Umsetzung der EU Richtlinie in nationales Recht könnte der Bundestag allerdings auch mehr gesetzlich regeln als gefordert. Wenn man schon dabei ist, kann man auch noch einiges mehr erledigen.

    Ich befürchte, dass weitere Vorschriften auf uns zu kommen. Warten wir es ab.

    Gruß Viper1497