Rechtliche Einordnung der Cold Steel Templar-Wurfaxt

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 2.247 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. März 2018 um 17:55) ist von the_playstation.

  • Hallo,

    ich bin auf der Suche nach einem Wurfmesser/einer Wurfaxt, welches man ohne (rechtliche) Probleme z.B. im Wald verwenden darf. Dabei bin ich auf das Cold Steel Templar gestoßen. Da man es auf Amazon kaufen kann, denke ich, dass es schon mal nicht zur Kategorie "Wurfstern" gehört.
    Aber wo darf man so etwas, oder auch klassische, zweischneidige Wurfmesser denn überhaupt verwenden ?

  • Messer mit beidseitigem Schliff sind definitionsgemäß Dolche und die zählen zu den Waffen. Sind also nicht führbar.
    Wenn du im Wald deine Wurfübungen an den Bäumen mächst, wirst du Ärger bekommen.

  • Ja, aber wo hört diese Definition denn auf?
    Dann müssten ja auch Jagd-Pfeilspitzen als Dolche zählen. ?(

    Und Teppichmesser als Einhandmesser :thumbdown:

    Ein Cold Steel Torpedo dürfte aber kein Problem sein, da es keine scharfen Klingen, sondern lediglich 2 Spitzen hat, oder?

    Ich würde so was eh nur an nem selbstgebasteltem Ziel, oder einem totem Baum ausprobieren.

  • BKA sagt zum Führen nein:

    https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…Z83Wurfaxt.html

    Wenn du mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers irgendwo damit dem Sport des Axtwerfens nachgehst, sollte das meiner Meinung nach aber als berechtigtes Interesse gelten.
    Auf dem Weg dahin und zurück muss die Axt nur "nicht zugriffsbereit" transportiert werden.

    Besondere Anforderungen wie beim Schießen (befriedetes Grundstück etc.) gelten nicht. "Darf ich auf Ihrer Wiese mein Ziel aufstellen und Axtwerfen üben?" - "Ja" genügt.

  • Yup DonMaltbier :thumbsup:
    Ist eine Axt und damit ein Werkzeug. Wenn Du es zum Holzhacken oder zur Hobbyausübung verantwortungsvoll benutzt und dabei Sicherheitsregeln einhältst, sehe ich kein Problem. Man muß Sie entsprechend transportieren. Zumindest der Axtkopf sollte verschlossen sein.

    Ähnlich wie beim Bogenschiessen wird ein unverantwortungsvoller Umgang sicherlich zu Ärger führen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • @Play: Nee, eben nicht. Der Feststellungsbescheid ordnet eine Wurfaxt als Waffe und explizit nicht als Werkzeug ein.

    Deswegen gilt § 42a WaffG
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

    Genau dieser Paragraph erlaubt uns den Umgang aber "wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient".

  • Schaut euch das Ding mal an, ist eine moderne Version der mittelalterlichen Hurlbat, Ganzstahl und mit Spitzen auf allen Seiten. Ich habe mir mal mittelalterliche machen lassen, das wurde durch die Kreispolizeibehörde auch eher skeptisch betrachtet. Führen ist definitiv nicht drin.
    Auf dem Markt haben sie es zugelassen, aber mehr auch nicht. Ich habe die hier, die erste Version davon hat mir ein freundlicher Foren-Kollege angefertigt:
    Wurfäxte im Einsatz
    Ich betrachte den Feststellungsbescheid auch für das Modell Templar als gültig, weiter weg einer Gebrauchsaxt (Werkzeug) geht kaum.

    malum pro malo

  • Stimmt. Wobei diese moderne Interpretation auch wenig mit normalen Äxten zu tun hat und daher der Begriff Werkzeug (und auch nur begrenzt Brauchtumspflege) anwendbar ist.

    Bei meiner Gransfors Brucks sieht das anders aus. Die ist sowohl Werkzeug als auch Brauchtumspflege.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play