Vorsicht bei der Online-Bestellung von sogenannten Export-Federn

Es gibt 183 Antworten in diesem Thema, welches 106.180 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. März 2018 um 22:48) ist von Musashi.


  • Macht er sich der Strafvereitelung schuldig, wird er gar keine Umsätze mehr machen, jedenfalls nicht mit Waffen.

    Von welcher Strafvereitelung spricht man denn dann überhaupt wenn Erwerb und Besitz erlaubt sind? Ist mir was entgangen oder gilt in diesem Land keine Unschuldsvermutung mehr?

    Was hätte denn der Händler falsch gemacht? Er verkauft einen legalen, zum Besitz freien Artikel. Was der Kunde damit macht liegt nicht in seiner Verantwortung - egal ob jemand irgend eine freie Waffe, Messer (welches z.B. einem Führverbot unterliegt) oder so ne Feder kauft. Alles für sich genommen erlaubt und legal wenn das Mindestalter erfüllt ist und das lässt sich ja der Händler nachweisen.

  • Lieber DIE_HARD

    Was hätte denn der Händler falsch gemacht?

    Nichts, jedoch wenn er befragt wird, muss er Auskunft geben. Auch wenn ein eigentlicher Verstoß noch nicht fest steht, jedoch im Rahmen zu den Ermittlungen des Anfangsverdachts.
    Würde mich (und vermutlich nicht nur) halt interessieren, wie der Anfangsverdacht entsteht.


    Von welcher Strafvereitelung spricht man denn dann überhaupt wenn Erwerb und Besitz erlaubt sind? Ist mir was entgangen oder gilt in diesem Land keine Unschuldsvermutung mehr?

    Scheinbar nicht, wenn es die von Musashi geschilderten Vorfälle mehrfach gab.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Wie gesagt. Für mich ist es völlig irrelevant, wie und ob die nun ein blaues oder grünes Forumular nutzen. Das sind nebensächliche Fragen, die, wenn man netten Besuch bekommt, ziemlich unwichtig sind. Es ist wenig hilfreich, sich darüber Gedanken zu machen. Da könnte höchstens ein betroffener Verkäufer Aufschluß geben.

    Sonst ist das reine Spekulation.

    Zitat von BMP I

    Nur wie kommen die an diese Angaben. Besteht eventuell eine Meldepflicht?

    Man sieht ja am Shopangebot, ob Verkäufer Anschütz xyz, Diana xyz, ... verkauft. Und wie schon geschrieben kann man sich mit Leichtigkeit darüber informieren. Dann findet man z.B. bei US-Shop xyz GSG LG xyz gibt es mit 1,2,3J Energie, ....

    Ist ganz einfach.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Lieber Play.

    Man sieht ja am Shopangebot

    Dann weiß man aber immer noch nicht

    • wer den entsprechenden Artikel gekauft hat.
    • ob er das passende Gewehr dazu besitzt.

    Eine Meldepflicht des Händler wäre hier plausible Erklärung. Polizei ist Ländersache. Wäre interessant zu erfahren, ob es nur bestimmte Bundesländer getroffen hat.
    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Hallo,

    Auch diesen Thread hier halte ich für Panikmache. Zwei Fälle sind bekannt, lass es wegen meiner 100 Fälle sein. Prozentual gar nicht relevant und ich kenne die Umstände nicht, die zu den HD geführt haben. Wer natürlich mit Klarnamen im Internet Bewertungen oder sogar Ergebnisse des Umbaus veröffentlicht oder Gott und die Welt davon in Kenntnis setzt, der braucht sich bestimmt nicht wundern.

    Die genauen Umstände sind ja nicht bekannt. Jede Diskussion dazu führt zu nichts.

    Zwei Fälle bei denen Kundendaten des Online-Händlers an die Staatsanwaltschaft herausgegeben wurden. Aber wieso?

    Ich sehe das ebenso, keiner weiß wieso was gemacht wurde.

    Sei mir nicht böse aber ich habe es erlebt, wie das funktioniert. Alles andere ist Spekulation. Der Verkäufer muß im Zweifelsfall die Daten rausrücken. Ich kann Dir das gerne per PN erklären.

    Das muss er nur wenn er dazu rechtlich aufgefordert wird, sprich das veranlasst ein Staatsanwalt oder ein Richter. Auch wenn man es nicht immer glauben mag, wir leben immer noch in einem Rechtstaat.

    Natürlich muss ein Händler die Bücher offenlegen, gegenüber dem Finanzamt und gegenüber der Staatsanwaltschaft bei begründetem Verdacht auf Straftaten.

    Aber nicht einfach so auf's gerade Wohl den Verkauf einer Exportfeder melden.

    Das kommt wiederum drauf an was für ein Art Unternehmen er betreibt, welchen Beschränkungen und gesetztliche Auflagen er erfüllen muss. Dem entsprechend muss er dem Finanzamt, oder anderen Behörden gewisse Sachen vorlegen. Aber zb. ein reiner Versender mit GmbH als Gesellschaftsform legt dem Finanzamt ne Bilanz vor, und da steht sicherlich nicht drin wieviele Artikel er an wen verkauft hat. Das Finanzamt interessiert nur die Steuerschuld, nit was der vertickt 8)
    Wenn allerdings die Staatsanwaltschaft anklopft, dann ist er natürlich auskunftpflichtig, aber dann ist da schon was im Laufen sprich es gibt eine rechtliche Grundlage dafür.

    Ein Beschluss für den Händler braucht man nicht. Wenn die Polizei Auskünfte zum Versand dieser Dinge fordert, muss er sie rausrücken. Ansonsten sitzt er mit im Boot, Stichwort Strafvereitelung.
    Auch wenn die Federn frei sind, bei den Ermittlungen schweigen darf man nur, um sich selber nicht zu belasten oder im Rahmen des Zeugnisverweigerungsrechts. Allerdings beschränken sich meine juristischen Kenntnisse auf laienhaftes Basiswissen.

    Das stimmt so nicht, wie oben schon geschrieben, wir haben immer noch einen Rechtstaat. Der Geschäftsführer kann den Beamten freiwillig Auskunft geben, muss es aber nicht. Meist wird das aber freiwillig gemacht, weil die Beamten entweder ne Drohkulisse aufbauen oder einfach nur nett fragen.

    Auch wenn sich das "Gerücht" immer wieder auftaucht, wenn man eine E-Feder legal verkauft und der Käufer die einbaut und damit auf die Nachbarskinder schiesst, bist du nicht mit im Boot. Wie soll das auch gehen ? Auf welcher rechtlichen Grundlage ?...

    Auch ich bin kein Volljurist und besitze auch nur laienhaftes Wissen in dem Bereich, aber ich kann der hier aufgebauten Konstellationskette keinerlei sinnvolles erkennen.

    Gruß
    Peter

    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    (Albert Einstein)"

  • Udo. Ich nehme stark an, daß der Verkäufer "nett" gefragt wird, wer das LG + Kit gekauft hat, falls Er diese im Shop anbietet. An die Daten kommt man über den Verkäufer ran. Punkt.

    Das muss er nur wenn er dazu rechtlich aufgefordert wird, sprich das veranlasst ein Staatsanwalt oder ein Richter. Auch wenn man es nicht immer glauben mag, wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.

    Eben. Hatte ich doch schon erklärt.

    Für mich ist diese Diskusion etwas sinnlos. Man kann darüber 1000 Seiten diskutieren. Ob Sie nun rosa Formulare oder magenta Formulare oder okafarbene Formulare benutzen. Das bringt nur Nichts.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Wie ist denn eigentlich die Rechtslage, wenn jemand einen Presslüfter mit :F: und verbauten Ex- Ventil besitzt, aber die Pressluftkartusche nicht eingeschraubt hat?
    Oder bei einem Gewehr mit starker Feder zb. der Lauf demontiert ist?
    Damit wäre die Waffe ja nicht einsatzbereit.
    Damit dürfte man im Falle einer Durchsuchung ja evtl. mit einem blauen Auge davon kommen?

    Planlos geht mein Plan los.

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  • Beides kaufen ja (legal). Man hat dann nur endlosen Ärger, auch wenn man legal gehandelt hat.

    Baut man ein Kit ein, hat man sich strafbar gemacht. Dann gibt es richtig Ärger. Völlig egal, ob da Schraube xyz noch fehlt.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Lieber DIE_HARD

    Nichts, jedoch wenn er befragt wird, muss er Auskunft geben. Auch wenn ein eigentlicher Verstoß noch nicht fest steht, jedoch im Rahmen zu den Ermittlungen des Anfangsverdachts.Würde mich (und vermutlich nicht nur) halt interessieren, wie der Anfangsverdacht entsteht

    Dann könnte man so eine gelinde ausgedrückt zwielichtige Praxis doch auch auf alles andere anwenden um einfach mal von der fixierung auf die Federn etwas weg zu kommen. Zum Beispiel freie Waffen ab 18 ganz allgemein. Dann wäre dort ja auch jeder pauschal verdächtig. Oder eben bestimmte Messer, die man nie draußen nutzen / führen dürfte aber der Besitz erlaubt ist. Oder eben anderer Waffen Sammelkram Deko usw....

    Da würde ich eher vermuten - aber dazu könnten nur die Opfer was sagen - ob nicht etwa ganz andere Sachen der Auslöser waren, damit die Behörden überhaupt aktiv werden und nicht etwa so eine Feder im einzelnen.

    Sonst würde ja jeder Kunde beim Kauf von sogenannten Komplettsets mit LG & Ex-Feder samt anderem Klimbim bei manchen Händlern gleich mit einem Bein im Knast stehen wenn der Kauf der Waffe + Feder allein schon verdächtig macht. Der Händler würde sich (und seinen Kunden) ja dann auch keinen Gefallen tun sowas in dieser Form anzubieten.

  • Gegenfrage: wenn ich in einen Benziner einen Dieselmotor einbaue und das nicht in der Zulassungsstelle melde weil das Steuern spart, ist das dann verboten oder nicht? Und spielt das eine Rolle ob der Tank leer ist oder voll?

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Wird doch im Bereich Chemie gemacht. Ein anderes mögliches Beispiel könnte z.B. sein:

    Wasserpistole + ätzende Flüssigkeit. ;)

    oder

    Alufolie + Tischtennisbälle. ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Gegenfrage: wenn ich in einen Benziner einen Dieselmotor einbaue und das nicht in der Zulassungsstelle melde weil das Steuern spart, ist das dann verboten oder nicht? Und spielt das eine Rolle ob der Tank leer ist oder voll?

    Solange du mit den Auto nicht an dem öffentlichen Strassenverkehr teilnimmst, sollte das egal sein!

    Planlos geht mein Plan los.

    RxNIznfLcu3TfsI0O5CwuGJ0QlPf5w2LcQr7VdOJ-rp-ZPYlq7aXTX98tWRHhD5WB3lqh3F8h09LKGZwOVegoIDXwgggWAG8b_j0wzFJ9Txf6UUXv_QfNcBIyrz1fCa7mSmknI5jOLdhVU3JSj2zGPskJgjkNG8y-SK7Dmel_LZhelAL1lRM5TfFQ7DA1AGXakN69yexxrqkai3AV9KSYE8f_da3Wa5L6dziVeH_eFKUUpyfE5nDQz_eYvzDWUNpB-S0NH6MY1BywFfxFqHjuV8MD9EI_i1Ct1mRhOqfwapTFV5Hgg68NtHs2CIWgOU8cB2-NcIe02lIORbzgoJGwbyzng9gL1X7IcBsLJEnYWIKYz7jaOGoFksgXByNJgCpe8usY0KbF_na1_BuzweTv31-5SEZd2jXiJy-Jh4duyKYxEpmQroHM0f51Pf6r1fTJJ5g0dJo7T4NARUu9p_lBR0LU0FLQKbtyPIE7OW5DKCNHVFljF1yp9nKaIlpYyKLR_ixsukJpHGXB8-86KiJnEer-7gqeD0H8UGQ7gYNaGsYRcIgcKLo_hoIFu_Lh6dQmOdCVg=w590-h80-no

  • Wie ist den eigentlich die Rechtslage, wenn jemand einen Presslüfter mit und verbauten Ex- Ventil besitzt, aber die Pressluftkartusche nicht eingeschraubt hat?

    Dann hast dich Strafbar gemacht.

    Du brauchst erstmal die Erlaubnis wesentliche Teile zu verändern

    Waffengesetz (WaffG)
    § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.
    (2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.

    Ohne diese Erlaubnis dürftest nichmal den Lauf demontieren erst recht nicht an Federn oder Ventilen hantieren.

  • Wie ist denn eigentlich die Rechtslage, wenn jemand einen Presslüfter mit :F: und verbauten Ex- Ventil besitzt, aber die Pressluftkartusche nicht eingeschraubt hat?
    Oder bei einem Gewehr mit starker Feder zb. der Lauf demontiert ist?
    Damit wäre die Waffe ja nicht einsatzbereit.
    Damit dürfte man im Falle einer Durchsuchung ja evtl. mit einem blauen Auge davon kommen?

    Na wenn du eine unangemeldete scharfe Waffe ungeladen zu Hause hast, ist diese auch nicht schussbereit. Aber das ändert auch nichts am illegalen Status dieser Waffe und du wirst verknackt. Das ist doch logisch.

  • Hallo,

    Gegenfrage: wenn ich in einen Benziner einen Dieselmotor einbaue und das nicht in der Zulassungsstelle melde weil das Steuern spart, ist das dann verboten oder nicht? Und spielt das eine Rolle ob der Tank leer ist oder voll?

    das ist doch bestimmt ein, das Thema aufheitender, Scherz oder ? :P

    Wenn du das allerdings wirklich ernst meinst : Nein, ist nicht verboten, aber das Fahrzeug hat dann keine Betriebserlaubnis mehr, spricht auch keinen Versicherungsschutz. Dabei ist es völlig Wurscht was im Tank ist 8)
    Abgesehen davon dass das in einem neueren Auto so gar nit möglich ist ^^

    Gruß
    Peter

    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    (Albert Einstein)"

  • Das ist denn ja auch Steuerhinterziehung!
    Wenn du aber ein Fahrzeug hast, was nicht an den öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt, kannst du fast alle machen! Nur nicht zu viel Lärm, Feuer oder Qualm/ Staub.

    Planlos geht mein Plan los.

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  • Du brauchst erstmal die Erlaubnis wesentliche Teile zu verändern

    Ohne diese Erlaubnis dürftest nichmal den Lauf demontieren erst recht nicht an Federn oder Ventilen hantieren.

    Dann wäre ja jeder kürzere / längere Original Wechsellauf / Ersatzlauf - ja sogar ganz grundlegende Ersatzteile zu tauschen illegal. Ist mir da was entgangen oder betrifft das nur scharfe Waffen?

    Warum soll man nicht auch selbst Reparaturen durchführen an seinen freien Waffen so lange Original dafür bestimmte Ersatzteile herangezogen werden.

    Kann ich so bald garnicht glauben.

  • ist auch Quatsch.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Naja Kompressor oder auch mein Stapler mit Hallenbereifung nimmt sehr selten am Öffentlichen Straßenverkehr Teil.
    Dennoch hat man bei einer Firma wo ich gearbeitet hat Proben aus den Dieselstapler und der Zapfstelle gezogen.