Vorsicht bei der Online-Bestellung von sogenannten Export-Federn

Es gibt 183 Antworten in diesem Thema, welches 106.358 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. März 2018 um 22:48) ist von Musashi.

  • Welchen Grund sollte ein Verkäufer haben, sich selbst zu schädigen?

    Eben.
    Und wenn er einen frei verkäuflichen Artikel verkauft, ist das weder zu beanstanden noch meldepflichtig.

    Einzig eine Überprüfung im Bezug auf die geführten Altersnachweise könnte ich mir noch als
    Datenquelle vorstellen.
    Nur alleine auf Grund dessen wird niemand einen Durchsuchungsbefehl ausstellen.
    Bestenfalls kommt es da zu einem Besuch oder einer Vorladung.

  • Lieber Udo.

    Und wenn er einen frei verkäuflichen Artikel verkauft, ist das weder zu beanstanden noch meldepflichtig.

    Genau so! Es kann ja auch sein, dass ich die Feder verwenden möchte um Omas altes Chaiselongue in Stand zu setzen. Denn wo ich Platz drauf nehme, sollte die Feder schon mehr als 7,5 Joule....

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Denn wo ich Platz drauf nehme, sollte die Feder schon mehr als 7,5 Joule....

    ... kenn' ich, kann ich auch ein Lied von Singen :laugh:


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • Udo.

    Sei mir nicht böse aber ich habe es erlebt, wie das funktioniert. Alles andere ist Spekulation. Der Verkäufer muß im Zweifelsfall die Daten rausrücken. Ich kann Dir das gerne per PN erklären.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Eben.Und wenn er einen frei verkäuflichen Artikel verkauft, ist das weder zu beanstanden noch meldepflichtig.

    Einzig eine Überprüfung im Bezug auf die geführten Altersnachweise könnte ich mir noch als
    Datenquelle vorstellen.
    Nur alleine auf Grund dessen wird niemand einen Durchsuchungsbefehl ausstellen.
    Bestenfalls kommt es da zu einem Besuch oder einer Vorladung.

    Oldcrow, genau die Meinung hatte ich bis vor ein paar Wochen auch nocht. Bis ich in dem einschlägigen Nachbar-Thema eines besseren Belehrt wurde! Ich weiß nicht ob du das schon gelesen hast, ansonsten empfehle ich die Lektüre im LG-Unterforum!

    Bis dahin hätte ich ein solches Vorgehen auch nicht für möglich gehalten! :S

    Und eine Rechtsschutzversicherung hilft da auch erst mal wenig. Mit der Hausdurchsuchung ist das Kind nämlich schon ein ganzes Stück weit im Brunnen und je nach persönlichem Umfeld sind damit schon irreparable Schäden eingetreten. :!:

  • Und wie Musashi schon sagte: es gäbe viel dringendere Dinge für Polizei und Staatsanwaltschaft zu tun, welche der inneren Sicherheit weitaus dienlicher wären.

    Die "richtigen" Probleme und unangenehmen Wahrheiten will man in diesem Land unter der bereits viel zu lang und leider bald schon wieder amtierenden Regierung doch gar nicht wissen. Sie existieren nicht.
    Stattdessen wird für den Pöbel in allen Bereichen genau solch eine Show abgezogen zwischen Dschungelcamp und Fussball und alle sind dann erstmal wieder beruhigt wenn zur besten Sendezeit im Ersten verkündet wird, dass alles supi ist und bloß keiner anfangen soll selbstständig über irgendwas nachzudenken....


    Finde das alles aber irgendwie "komisch". Wenn sich jemand so eine Feder kauft müssten die Behörden das ja da schon irgendwie spitz kriegen um dann bei dem konkreten Händler nach ganz bestimmten Daten eines Kunden zu fragen oder sich diese per Richterlichen Beschluss aushändigen zu lassen. Aber das setzt ja schon genau dieses Wissen nach dem man vermeintlich fragt über eben diesen Vorgang bereits voraus !?

  • Natürlich muss ein Händler die Bücher offenlegen, gegenüber dem Finanzamt und gegenüber der Staatsanwaltschaft bei begründetem Verdacht auf Straftaten.

    Aber nicht einfach so auf's gerade Wohl den Verkauf einer Exportfeder melden.

    es sind mindestens zwei Fälle bekannt geworden, bei denen ein Online-Händler Kundendaten an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat, bei denen es um die Bestellung einer sogenannten Exportfeder geht.

    Das Eingangsposting klingt hier nach "Freiwillig" und "Unaufgefordert"...oder?

  • Finde das alles aber irgendwie "komisch". Wenn sich jemand so eine Feder kauft müssten die Behörden das ja da schon irgendwie spitz kriegen um dann bei dem konkreten Händler nach ganz bestimmten Daten eines Kunden zu fragen oder sich diese per Richterlichen Beschluss aushändigen zu lassen. Aber das setzt ja schon genau dieses Wissen nach dem man vermeintlich fragt über eben diesen Vorgang bereits voraus !


    Immer, wenn jemand „Eigene Dateien“ anklickt, fällt irgendwo ein NSA-Mitarbeiter lachend vom Stuhl :new2:

    Vielleicht auch ein BND Mitarbeiter :?:=O


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
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    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • Groß ist das Wissen über LGs nicht. Die Behörden haben sich wahrscheinlich in der Vergangenheit eher mit KK und GK Waffen auseinandergesetzt. Der Markt an LGs wird aber größer und die möglichen Energien sind vielfältiger und breiter gefächert. Im Internet können Staatsanwälte und Beamte sich in ausländischen Shops und Foren, ... informieren.

    Finden Sie jetzt (hypothetisches, unsinniges Beispiel) im Ausland z.B. eine 50J HW 99, dann gibt es eine Wahrscheinlichkeit, daß ein Käufer hier illegal tunt. Findet sich nun ein Richter, der z.B. einen Verkäufer auf Bestreben eines Staatsanwaltes dazu verdonnert, Kundendaten herauszugeben. So einfach ist das.

    Und dann hat man eine CD (nicht mit mrd. schweren Steuerbetrügern im 3stelligen mrd Bereich, sondern mit einer Hand voll kleinen Bürgern).

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Bis ich in dem einschlägigen Nachbar-Thema eines besseren Belehrt wurde! Ich weiß nicht ob du das schon gelesen hast, ansonsten empfehle ich die Lektüre im LG-Unterforum!

    Wo genau? Würde ich gerne lesen. Danke!

  • Die "richtigen" Probleme und unangenehmen Wahrheiten will man in diesem Land unter der bereits viel zu lang und leider bald schon wieder amtierenden Regierung doch gar nicht wissen. Sie existieren nicht.Stattdessen wird für den Pöbel in allen Bereichen genau solch eine Show abgezogen zwischen Dschungelcamp und Fussball und alle sind dann erstmal wieder beruhigt wenn zur besten Sendezeit im Ersten verkündet wird, dass alles supi ist und bloß keiner anfangen soll selbstständig über irgendwas nachzudenken....


    Finde das alles aber irgendwie "komisch". Wenn sich jemand so eine Feder kauft müssten die Behörden das ja da schon irgendwie spitz kriegen um dann bei dem konkreten Händler nach ganz bestimmten Daten eines Kunden zu fragen oder sich diese per Richterlichen Beschluss aushändigen zu lassen. Aber das setzt ja schon genau dieses Wissen nach dem man vermeintlich fragt über eben diesen Vorgang bereits voraus !?

    Komisch ist m.E.nicht das richtige Wort. Ich finde das eher verstörend....
    Auch wenn der Themenstarter nichts zu dem Fall geschrieben hat, auf den sich seine Warnung bezog und es womöglich um das im LG-Unterforum diskutierte Problem mit den (legalen :!: ) Big-Bore-LGs und nur einem Händlar geht, ist das grundsätzlich auf alle Anderen übertragbar. Sobald ein Händler erkennbar Exportfedern anbietet, und das machen fast alle, würde das einen Anfangsverdacht einer Straftat darstellen der zuerst zu einem Beschluss gegen den Händler führt die Namen aller Käufer herauszugeben um dann bei diesen eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

  • Und bei welchem Produkt man aktiv wird hängt vom Bundesland und den zuständigen Personen ab, wie motiviert diese sind und ab welcher Energie Sie Gefahr in Verzug sehen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ihr Lieben.

    Sobald ein Händler erkennbar Exportfedern anbietet, und das machen fast alle, würde das einen Anfangsverdacht einer Straftat darstellen der zuerst zu einem Beschluss gegen den Händler führt die Namen aller Käufer herauszugeben um dann bei diesen eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

    Ein Beschluss für den Händler braucht man nicht. Wenn die Polizei Auskünfte zum Versand dieser Dinge fordert, muss er sie rausrücken. Ansonsten sitzt er mit im Boot, Stichwort Strafvereitelung.
    Auch wenn die Federn frei sind, bei den Ermittlungen schweigen darf man nur, um sich selber nicht zu belasten oder im Rahmen des Zeugnisverweigerungsrechts. Allerdings beschränken sich meine juristischen Kenntnisse auf laienhaftes Basiswissen.

    L.G. Udo

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    waren bewaffnet!

  • Ich denke die rechtlichen Details sind hier nicht ganz so wichtig. Udo hat sehr wahrscheinlich Recht. Fakt ist, daß der Verkäufer nicht grundlos die Daten abgibt. Er hat keine Wahl. Fakt ist, daß der Staat da rankommt und diese Daten dann nutzt.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ja dann müssten pauschal sämtliche Kundendaten eines Händlers eingefordert werden oder zumindest "nur" solche, wo so eine Feder erworben wurde. Anders kann ich es mir auch nicht vorstellen.
    Aber ob das so einfach erstmal möglich wäre seitens der Behörden und ob der Händler sowas mitmacht oder sich gar rechtlich dagegen wehrt? In Zeiten des Internets wäre der wohl erledigt, würde so eine Massenherausgabe rauskommen.

  • Wenn der Händler keinen super RA hat, wird Er wohl einlenken. Auch wenn das für Ihn (in Hinblick auf seine Kunden) höchst unangenehm ist und Er mit Umsatzeinbußen rechnen muß.

    Hängt vieleicht auch davon ab, ob es ein kleiner Privatladen ist oder z.B. ein sehr großes Unternehmen.

    Das sind aber alles Nebenfragen, Spitzfindigkeiten. Wenn die Polizei vor der Tür steht und mitnimmt oder (ohne Anwesenheit des Besitzers) aufbricht und mitnimmt, spielt das denke ich für den Besuchten keine große Rolle. ;)

    Nosferatu:
    Yup. Ein netter, schlauer Verkäufer könnte so agieren.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Lieber Play.

    Auch wenn das für Ihn (in Hinblick auf seine Kunden) höchst unangenehm ist und Er mit Umsatzeinbußen rechnen muß.

    Macht er sich der Strafvereitelung schuldig, wird er gar keine Umsätze mehr machen, jedenfalls nicht mit Waffen.

    L.G. Udo

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  • Eben. Er wird sich für das (kleinere) Übel entscheiden. Erst recht, wenn Er keinen Rechtsbeistand hat.

    Fakt ist, daß es passiert. Ob die nun ein grünes Formular oder ein blaues Formular verwenden, ist meiner Meinung nach unwichtig.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Lieber Play.

    Erst recht, wenn Er keinen Rechtsbeistand hat.

    Vermutlich ist das unerheblich. Ein berechtigter Verdacht könnte ja schon bestehen, wenn sich ein Kunde eine "freie Waffe" mit Export- oder Tuningzubehör kauft. Nur wie kommen die an diese Angaben. Besteht eventuell eine Meldepflicht?
    Im Rahmen dieser Ermittlungen wird der Onlinehändler befragt und muss selbstverständlich Auskunft geben.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!