Ein rabenschwarzer Tag :(.

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 28.628 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2023 um 09:51) ist von BMP I.

  • Ihr Lieben.
    Lange hatte ich darauf gewartet oder mich davor gefürchtet. Eben weckte mich meine Frau (Nachtschicht): "Du hast einen dicken Brief von der Polizei bekommen."

    - Aufbewahrungsnachweis von Waffen, Bedürfnisprüfung, Blockierpflicht -

    Es war einmal...:
    Ein kleiner Udo, der mächtig stolz war: "Mein Papa hat ein richtiges Gewehr!" Irgendwann erworben 1965 in einem Set mit einem Fernglas als freie Waffe. Selbst das Geschäft gibt es nicht mehr, abgerissen, da steht jetzt das Rathaus drauf. Immer wenn das Ding raus geholt wurde, klebte ich an seinen Fersen wie ein Sputnik. Von der ersten Sekunde an war ich fasziniert. Warum? Keine Ahnung!
    Und die Waffe selber, was erlebte sie. Frisch gekauft sackte sie der Uropa ein, Veteran zweier Weltkriege. Der richtete sie irgendwie mit zwei Spiegeln ein. Wie genau? Keine Ahnung! Dieses Wissen nahm er mit ins Grab. Die Schützenseite des Korns malte er weiß. Ein toller Kniff, den ich heute noch anwende. Hilft beim Anvisieren dunkler Ziele.
    "Kannst du nicht vorbei kommen? Du hast doch einen Kleinkaliber und ich Ratten..." Solche Zeiten gab es hier in Deutschland. Als das Pflicht wurde, beantragte er selbstverständlich die WBK, auf der sogar noch ein Munitionserwerbsberechtigung vermerkt war und nach einer kurzen Belehrung des SB, hing das Ding dann einfach nur noch im Schuppen und wurde nicht mehr geschossen. Die Munition gab er einem Jäger.
    Erschrocken stellte er fest, dass es Rost ansetzte. Unglaublich, aber er nahm es mit zur Arbeit, wo es lackiert wurde. Eine kleine Hinterhoflackiererei? Nein! Es fuhr, gemeinsam mit Neukarossen, durch die Lackstrasse eines Automobilherstellers!!! Korrekt! In einer einfachen Segeltuchtasche ohne Schloss, vorbei am Werkschutz. Schöne alte Zeit!!!

    Richtig, ein Anschütz. 2006, mit nur 65 Jahren, verstarb mein Vater an Krebs. Mutter und Schwester verzichteten auf das Erbe, ich brachte den Nachweis eines Waffenschranks und für 28 € war es dann offiziell auf mich registriert. Bemerkung in der grünen WBK: "Aus dem Nachlass des Vaters".
    Eigentlich ist das Ding für mich total nutzlos, steht im Waffenschrank rum und nimmt Platz weg. Hin und wieder habe ich es genommen, geputzt und an die alten Zeiten im Garten gedacht. Beim Gedanken daran, was jetzt kommt, muss ich schon schwer schlucken, auch wenn das viele vermutlich nicht verstehen können.
    Wenn ich es behalten möchte, muss die Erbblockierung her und der Nachweis davon erbracht werden. Hierfür wird mir eine Frist gesetzt bis zum 16.05.2018. Danach kann diese auch angeordnet werden. Einen Besitzstand für Erbwaffen vor der letzten Gesetzesänderung vom 26.03.2008 gibt es nicht, Zitat: "...gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 16.03.2015 - 6 C 31.14).

    Und jetzt?

    • Blockiert hat es für mich seine Charaktereigenschaft als Gewehr verloren, was jedoch nicht ausschlaggebend für mein Handeln ist.
    • Laut Schreiben liegen die Kosten zwischen 80 € und 250 €. Da gehe ich lieber mit der Familie essen.

    Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Polizei und dann geht der gute, alte KK seinen letzten Weg.

    Ach ja, in diesem Zusammenhang, er ist nicht zu haben, der Termin steht!

    Er soll dann später, im Rahmen der Entsorgung, eingeschmolzen werden. Übrigens, mein Vater wurde auch in einem Krematorium... Glaubt Ihr, im Himmel gibt es Ratten und er braucht seinen Kleinkaliber?

    Ich dachte mir, er soll nicht so ganz still gehen, einen Thread hier im Forum hat er schon verdient. Ob ich sauer bin. Nöö! Eher traurig. Es ist gültiges Gesetzt und das die so in dieser Form erlassen werden, hat man meist anderen Vollpfosten zu verdanken. Viele hier im Forum sind mir schon persönlich begegnet und wissen, dass ich sehr gewissenhaft im Umgang mit Waffen bin. Von dem Ding ging nie eine Gefahr aus, die Erblockierungspflicht somit, speziell in meinem Fall, weit übers Ziel hinaus geschossen.

    Ich hoffe Ihr hattet eine schöneren Tag wie ich... ;(

    Liebe Grüße
    Udo

    P.S.: Moment, jetzt bekomme ich ja wieder Platz im Waffenschrank...

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (8. März 2018 um 16:19)

  • Hallo,

    kannst du das Teil nicht mehr einem Berechtigten verkaufen, der eine WBK besitzt?
    Vielleicht könntest du eine Berechtigung für eine WBK erwerben und könntest das Erbstück später wieder zurück erwerben.
    Vernichten kann man das Teil nur einmal. Wenn es doch so viele Erinnerungen für dich hat.

    Gruß Viper1497

  • Lieber Viper.
    Das geht bestimmt, wäre mir aber zu aufwendig. Es ist und bleibt ein Erinnerungstück an meinen Vater und das möchte ich nicht weitergeben.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Hallo Udo,

    ich kann Dir nachfühlen. Es ist halt die Entscheidung zwischen

    1. "Sentimentalitätenbehafteter Metallschrott" oder
    2. "Vaters Erbstück gepaart mit Kindheitserinnerungen".

    Wenn es meine Sache wäre, wurde ich es als 2. betrachten und es allen Widrigkeiten zum Trotz irgendwann zum Erbstück meiner Kinder machen... in der Hoffnung, dass sie Papas Erbstück wertschätzen und auch irgendwann mal weitergeben.

    Wegen solcher unsäglichen Widrigkeiten bin ich geneigt, meinen Kindern ausschließlich freie Waffen zu hinterlassen, die - so der große Wumbaba will - hoffentlich frei bleiben.

    Vielleicht überlegst Du es Dir nochmal. Putzen kannst Du sie auch blockiert. Und die Erinnerung ist unbezahlbar.

    Beste Grüße vom tumben
    Tambour

    P.S.: Da Du den Tresor ohnehin schon besitzt, ist die Hürde des Behaltens doch nicht wirklich hoch. :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (8. März 2018 um 16:04)

  • Ja schade um das Teil. Aber es is wie es nunmal is.
    Gute und konsequente Entscheidung. Zumal dieses KK sicher nicht die einzige Erinnerung ist.

    Was "freie Waffen" und deren Weitergabe an zukünftige Generationen betrifft: Auch Udos KK bzw. das des Vaters war ja mal frei.
    Insofern, alles über Wattebällchenpustanlagen sollte man dann nicht auf dem Zettel haben.

  • Es ist und bleibt ein Erinnerungstück an meinen Vater und das möchte ich nicht weitergeben.

    Lieber Udo!

    Zwei Gedankengänge:
    1: Eingeschmolzen ist eingeschmolzen! Das kommt nie zurück!
    2: Blockiert ist es immer noch da! Und kann in x Jahren immer noch eingeschmolzen werden, wenn Du es dir anders überlegst!

  • Bist du sicher daß es eine geeignete Blockiervorrichtung dafür gibt?
    Falls nicht bleibt es nämlich wie es ist!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Lieber Tambour.

    P.S.: Da Du den Tresor ohnehin schon besitzt, ist die Hürde des Behaltens doch nicht wirklich hoch.

    Und dann hätte ich einen Gegenstand da rum stehen, dessen Nutzung, zum Beispiel als Gast bei irgendeinem Verein, durch Blockierung verhindert wird.
    Und wenn ich mir jetzt irgendein altes :F: -Schätzchen auf EGUN gönne und wieder herstelle, kostet mich das gleiche und ich kann das dann auch wirklich nutzen.
    Trotzdem danke für die Hinweise, jedoch ist meine Entscheidung endgültig getroffen.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Bist du sicher daß es eine geeignete Blockiervorrichtung dafür gibt?
    Falls nicht bleibt es nämlich wie es ist!

    Korrekt! Aber gerade die 22 lfb wird es in Unmengen und massenhaft geben, auch und gerade als Erbstück. Das es dafür nichts gibt, wäre ein Wunder...

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Da diese Teile weniger Wert sind als die Blockiervorrichtung
    wäre ich da gar nicht so sicher ....

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bist du sicher daß es eine geeignete Blockiervorrichtung dafür gibt?
    Falls nicht bleibt es nämlich wie es ist!


    Hallo,

    was bedeutet das in Worten? Keine Erbblockierung möglich, weil es keine Teile gibt, also bleibt das Teil wie es ist. Was ist mit dem Nachweis gem. Post Nr. 1?

    Gruß Viper1497l

  • Ich bin mir da gerade auch unsicher... ?(

    Du hast eine WBK. -> Bestandsschutz
    Du hast einen Waffeschrank Klasse A oder B -> Bestandsschutz

    Ich würde hier formlosen Widerspruch einlegen und auf §20 Abs.7 WaffG verweisen.

  • Lieber NC9210

    Bist du sicher daß es eine geeignete Blockiervorrichtung dafür gibt?
    Falls nicht bleibt es nämlich wie es ist!

    Zitat aus dem Brief: "Sofern Sie Waffen besitzen, für die es aktuell noch kein Blockiersystem gibt, bitte ich dies durch eine entsprechende Erklärung eines Büchsenmachers nachzuweisen. In diesem Zusammenhang bitte ich zu beachten, dass Sie auch zukünftig zur unverzüglichen Blockierung dieser Waffe verpflichtet sind, sobald ein technisches Blockiersystem vorliegt."

    Ich denke dann bekomme ich neue und regelmäßige Brieffreundschaft mit der Kreispolizeibehörde. Ehrlich gesagt viel zu lästig.

    Trotzdem möchte ich mich für die rege Anteilnahme und guten Tipps recht herzlich bedanken.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Hallo,

    lese mal den Post Nr. 1. darin hat BMP I ein Urteil zitiert.

    Ohne dass ich das Urteil jetzt genau gelesen habe, gehe ich davon aus, dass ein zukünftige Blockierung von Erbwaffen nötig wird und damit kein Bestandschutz gelten würde.

    Mit einem Widerspruch hast du vermutlich wenig Erfolg, weil die Einstweilige Anordnung erfolgt ist. Damit läuft dir die Zeit weg.

    Gruß Viper1497

  • Lieber Ralf.

    Bin mir jetzt nicht sicher, aber wenn Du eine Waffensachkunde nachweisen würdest, sieht die Sache möglicherweise schon ganz anders aus.
    Erkundige dich mal bei deiner Waffenbehörde.

    Bereits 2006 erkundigte ich mich bei der SB. Für explizit diese Waffe wäre es schwer ein Bedürfnis nachzuweisen. Kein Diopter, wäre ja nichts sportliches in dem Sinne.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Lieber Viper.

    Mit einem Widerspruch hast du vermutlich wenig Erfolg, weil die Einstweilige Anordnung erfolgt ist. Damit läuft dir die Zeit weg.

    Ganz abgesehen davon, dass ich damit gestehe gegen §20 Abs.3 WaffG verstoßen zu haben. Denn die Blockierung hätte ja eigentlich bereits vor 10 Jahren erfolgen müssen ohne dass mich jemand daran erinnert...

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Udo so ist es mit dem Abschied nehmen.
    Auch wenn es schwer fällt es gehört zum Leben dazu und wir müssen lernen los zu lassen.
    Da kommen noch ganz andere Dinge auf uns zu.

    Gruß Stefan