Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?

Es gibt 2.406 Antworten in diesem Thema, welches 380.834 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 18:35) ist von Marechal.

  • Das ist nicht richtig Udo!

    Ein Luftgewehr ist eine Waffe, genauso wie ein Küchenmesser, ein Hammer, ein Eicheknüppel oder ein LKW.
    :whistling:

    Wenn wir hier alles auflisten, was alles eine Waffe sein kann, wird das längste Thread aller Zeiten. ;)

    Gruß Otti

  • Aber hier gehts um Waffen, da werden keine Kosten und Mühen gescheut.

    Ein LG ist für mich keine echte "Waffe", auch wenn das per deutschem Gesetz so definiert ist.Die sollten sich mal mit illegalen Feuerwaffen befassen, da kommt deutlich mehr bei rum.
    Offensichtlich ist unsere Justiz und Polizei unterfordert, das die Zeit ihre für Luftplempen verschwenden.

    Gruß Udo

    nee, die sind nicht unterfordert, aber so kann auf einfache und ungefährliche Art und Weise Statistik gemacht werden.

  • Das muss nicht im Beschluß stehen. Es ist die Rechtslage.

    Hmmm..... Das stimmt so nicht ganz!
    Im Beschluss steht drinne: "..... nach folgenden Gegenständen angeordnet: Schusswaffen und Schusswaffenteilen aller Art......"
    Der Beschluss geht also über die Feder hinaus! Ein aushändigen bringt also nicht unbedingt was..... Wenn die Beamten wollten könnten sie munter weiter machen....

    Wenn alles abgeschlossen ist kann ich den Beschluss hier mal gerne veröffentlichen... (Geschwärzt)....

  • Missverständniss.
    Bei einer derartigen Formulierung hast du den schwarzen Peter.
    Es muss aber nicht im Beschluß stehen das die Durchsuchung
    mit der Herausgabe des gesuchten Gegenstands beendet ist.
    Klappt natürlich nur bei einem genau bezeichneten Gegenstand.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ein Problem ist, das sich zwar die drei Gewalten ergänzen und gegenseitig kontrollieren sollen, es aber für die Judikative kein effektives undunabhängiges Kontrollorgan gibt.
    Grobe Fehler werden dadurch zwar von der nächst höheren Instanz korrigiert, jedoch nur selten geahndet .
    Ich empfehle da immer den Vortrag von Udo Vetter beim CCC zum Thema Hausdurchsuchungen.
    So reicht z.B. ein reiner Anfangsverdacht rechtlich für eine Hausdurchsuchung nicht aus.
    Trotzdem kommt das angeblich immer wieder vor und hat anscheinend in der Regel für die Verantwortlichen keine ernstzunehmenden Konsequenzen.

    https://media.ccc.de/v/23C3-1346-de…ht_zu_schweigen

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    2 Mal editiert, zuletzt von Bad.Boy (23. September 2018 um 11:48)

  • Im Januar 2014 kaufte ich ein Billig-Luftgewehr bei ihm, quasi, ein Konvolut (u.a. Exportfeder !) !!!!

    Im Juli 2018 wurde bei mir um ca. 07.45 Uhr Sturm geklingelt .... morgen geht es weiter

    Die Strafverfolgung mit der HD ist wegen der drohenden Verjährung angesetzt worden.

  • Ein Luftgewehr ist eine Waffe, genauso wie ein Küchenmesser, ein Hammer, ein Eicheknüppel oder ein LKW.

    Oder alles ein Werkzeug oder Sportgerät, was selten von manchen zweckentfremdet wird. Das LG z.B. als Keule (was deutlich effektiver wäfre als z.B. mit 9-10 J zu schießen. ;) Für mich ist das LG daher eher mit einem Knüppel gleichzusetzen. ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Die Strafverfolgung mit der HD ist wegen der drohenden Verjährung angesetzt worden.

    Nö. Da man vom Besitz ausgeht verjährt da nichts,
    der vermutliche Besitz dauert ja an.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn sie was Finden hast du den Schaden finden die nichts blecht der Polizist. bzw die Stelle die in dazu befohlen hat.Schon mehrfach mit bekommen wie da ein Polizist meinte er dürfe alles nur weil einer was abnickte und dann riesen Augen bei den Konsequenzen machte. Manchmal habe ich das Gefühl das die Ausbilder bei der Polizei mit Absicht den Polizisten da Unfug erzählen, dazu noch falscher Corpgeist.

    Es ist richtig, dass der Schaden wenn keine Straftat begangen wurde, bezahlt werden muss. Allerdings muss sich dann darum, wieder der Anwalt kümmern, weil sonst passiert bei denen ja garnichts. Das schlimme ist, wenn dann was bezahlt wird, wird nur der Zeitwert ersetzt. Heißt ganz einfach, wenn der Tresor vor 2Jahren 450€ gekostet hat, liegt der jetzige Wert (2Jahre später) nur noch bei 250€. Jetzt darfst Du für 250€ versuchen wieder genauso einen unbeschädigten (wie neuen) Tresor zu finden und den wieder in den dritten Stock zu schleppen. Wenn Du den gleichen in neu holst, weils den gebraucht nicht mehr gibt, und Du dann 580€ dank gestiegener Preise (Inflation etc.) zahlen musst, so ist das nicht das Problem der Verantwortlichen, sondern deins.
    Schadenersatz für den benötigten Zeitaufwand geltend zu machen, kann man auch vergessen.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    "Alles eine Frage des Geschmackes" sagte der Affe und biss in die Seife

  • Es ist richtig, dass der Schaden wenn keine Straftat begangen wurde, bezahlt werden muss. Allerdings muss sich dann darum, wieder der Anwalt kümmern, weil sonst passiert bei denen ja garnichts. Das schlimme ist, wenn dann was bezahlt wird, wird nur der Zeitwert ersetzt. Heißt ganz einfach, wenn der Tresor vor 2Jahren 450€ gekostet hat, liegt der jetzige Wert (2Jahre später) nur noch bei 250€. Jetzt darfst Du für 250€ versuchen wieder genauso einen unbeschädigten (wie neuen) Tresor zu finden und den wieder in den dritten Stock zu schleppen. Wenn Du den gleichen in neu holst, weils den gebraucht nicht mehr gibt, und Du dann 580€ dank gestiegener Preise (Inflation etc.) zahlen musst, so ist das nicht das Problem der Verantwortlichen, sondern deins.
    Schadenersatz für den benötigten Zeitaufwand geltend zu machen, kann man auch vergessen.

    Falsch du stellst Wiederherstellungsantrag per Anwalt und die Staatskasse muß sämtliche kosten übernehmen. Ganz Lustig war ein Fall als die Knackerboys 25000.--DM Sachschaden bei einer Haus Durchsuchung verursachten. Um einen 500 DM Tresor aufzubrechen, ließen diese Kasper das Mauerwerk aufbrechen was dazu führte das das Haus schwer beschädigt wurde. Gefunden wurde nichts.

  • Falsch du stellst Wiederherstellungsantrag per Anwalt und die Staatskasse muß sämtliche kosten übernehmen. Ganz Lustig war ein Fall als die Knackerboys 25000.--DM Sachschaden bei einer Haus Durchsuchung verursachten. Um einen 500 DM Tresor aufzubrechen, ließen diese Kasper das Mauerwerk aufbrechen was dazu führte das das Haus schwer beschädigt wurde. Gefunden wurde nichts.


    Hallo,

    das ist so nicht ganz richtig. Das betreffende Land muss eine
    Haftpflichtversicherung haben und diese muss ggf. haften
    und bezahlen und nicht dieStaatskasse, das ist ein Unterschied.


    Gruß Viper1497

  • Ist jetzt nicht gerade mein Spezialgebiet; soweit mir bekannt
    muss das Land nicht mal die KFZ-Haftpflicht abschließen.
    Schäden werden aus der Landeskasse bezahlt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Stimmt tatsächlich, kaum zu glauben ist aber so!

    Für Gemeinden gilt das aber zB erst ab 100.000 Einwohnern, siehe dazu insgesamt Paragraf 2 Pflichtversicherungsgesetz.

    Und sooo außergewöhnlich ist das ja nicht. Die Pflicht zur Krankenversicherung entfällt ja sogar bei Privatpersonen ab ca. 60.000 Euro bruttoeinkommen, weil man ab da theoretisch die meisten Behandlungen auch selbst tragen kann. Bei der KfZ haftpflicht dasselbe im Grundsatz.

  • Nicht ganz das selbe. Auch große Firmen müssen eine KFZ-Haftpflicht
    abschliessen. Ausnahmen gibt es nur für Behörden.
    Ausserdem deckt die Krankenversicherung das eigene Risiko, die Haftpflicht
    aber den fremden Schaden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es geht ja hier nich

    Nicht ganz das selbe. Auch große Firmen müssen eine KFZ-Haftpflicht
    abschliessen. Ausnahmen gibt es nur für Behörden.

    So ist es. Das sind Selbstversicherer. Bekannte Beispiele sind z.B. die Bundeswehr mit ihren Y-Nummern und die frühere Bundespost, beginnend mit BP auf dem Nummernschild. Mit der Dreiteilung und Privatisierung hat sie das Privileg aber verloren und deswegen haben die jetzigen Fahrzeuge eine normale Zulassung und Versicherung.

    Bei den Behörden ist die Sicherstellung eines evtl. Schadensausgleiches sichergestellt und deswegen unterliegen die nicht der Pflichtversicherung ihrer Dienstfahrzeuge.

    Eine gesamte Liste dieser Sondernummernschilder findet sich hier:
    http://www.autokiste.de/service/kennze…kennzeichen.htm

  • Hä Nur weil eine Serpentes von Hausdurchsuchung auf Kfz-Versicherungspflicht zahlt trotzden der Staat / das Land den Wenn eine Hausdurchsuchung nichts erbringt und dabei erheblichen Schaden verursacht wird fällt das unter Vorsatz und das ist von jeglicher Versicherung ausgenommen.

  • nc 9210.

    das land hat tausende von dienstfahrzeugen .du mußt ja auch boten und hausmeisterdienste mitzählen.

    deswegen haben die keine haftpflicht..... es ist billiger nen anstehenden schaden so zu bezahlen, als haftpflicht abzudrücken.

    ist natürlkich ne risikonummer, falls mal ein dienstwagen nen millionenschaden produziert....

    was mich dabei ärgert, ist, das wenn du gegner bei nem unfall mit dem staat bist, dauert da un ter umständen länger als erhofft, um sein geld zu bekommen....

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Falsch du stellst Wiederherstellungsantrag per Anwalt und die Staatskasse muß sämtliche kosten übernehmen. Ganz Lustig war ein Fall als die Knackerboys 25000.--DM Sachschaden bei einer Haus Durchsuchung verursachten. Um einen 500 DM Tresor aufzubrechen, ließen diese Kasper das Mauerwerk aufbrechen was dazu führte das das Haus schwer beschädigt wurde. Gefunden wurde nichts.

    Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit, kann ich sagen: "Es kommt darauf an". Ich habe öfters mit dem § 823 BGB Schadensersatzpflicht zu tun.

    Ein einfaches Beispiel: wird bei der Durchsuchung der Flachbildfernseher Ultra HD aus z.B. 2015 beschädigt, so wird nur der Zeitwert von 2018 ersetzt und gesetzlich muss auch nur dieser ersetzt werden. Es wird nur der Betrag ersetzt, den der Fernseher nach Wertverlust wegen Alter und Abnutzung noch wert ist. Nach drei Jahren, ist das halt deutlich weniger als das, was er vor 3 Jahren mal gekostet hat. Das bekommt man spätestens mit, wenn man mal was bei ner z.B. Privathaftpflichtversicherung einreicht.

    Bei der Wand habe ich ein Beispiel aus der Praxis, ein Auto fährt in eine Hauswand eines 30 Jahre alten Hauses. Es entsteht ein Schaden von ca. 20.000€ für die Reparatur des Loches in der Wand. Die Krafthaftpflichtversicherung muss nicht die kompletten kosten übernehmen. Es wird zugrunde gelegt, dass die neuen Steine (der Ersatz für die Beschädigten), im Vergleich zu den 30 Jahre alten Steinen, einen Mehrwert für den Eigentümer haben (da neue Steine) und dabei ist es völlig egal, ob die alten Steine noch 30 Jahre gehalten hätten oder nicht. Es müssen nur die Reparaturkosten abzgl. dem "Mehrwert" bezahlt werden. In der Regel zahlen die meisten Versicherungen alles, da die Gerichtskosten wegen evtl. 500€ mehr oder weniger, höher wären als wenn gleich alles bezahlt wird (auch abhängig von der Höhe der Summe).

    Was das Thema Kommunen über 100.000 Einwohner angeht, ist auch so ne Sache. Wenn die Kommune keine Autohaftpflicht hat (da nicht vorgeschrieben), ratet mal, was bei einem Unfall passiert, wenn die Kommune verschuldet ist?
    Drauf gekommen... :whistling: ?
    Richtig... noch mehr Schulden 8o
    Und der Geschädigte ist der .....

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    "Alles eine Frage des Geschmackes" sagte der Affe und biss in die Seife

    4 Mal editiert, zuletzt von Align (25. September 2018 um 13:44)