Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?

Es gibt 2.406 Antworten in diesem Thema, welches 379.509 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 18:35) ist von Marechal.

  • ... Ein Kumpel von mir ist Jurist er sagte mir mal, das Polizisten gerne mal Schwachsinn erklären was Sie dürfen...

    Wenn Dein Kumpel Jurist ist, ist meiner Deutschlehrer :)

  • Ja!

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • ...Wer will schon mit Polizisten diskutieren...

    Zumal die ja sicherlich auch keine andere Wahl haben, diese ganzen Durchsuchungsbeschlüsse, die ihnen von der Staatsanwaltschaft zugeteilt werden, dann auch zu vollstrecken.

  • Wurden die Hausdurchsuchungen eigentlich nur aufgrund der Daten eines bestimmten Händlers durchgeführt?

    Nein. Ein Händler ist mit besonders vielen Kunden aufgefallen.
    Es gibt aber die verschiedensten Anlässe für eine HD. Ganz
    besonders beliebt ist das anschwärzen durch Verflossene oder
    Nachbarn.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zumal die ja sicherlich auch keine andere Wahl haben, diese ganzen Durchsuchungsbeschlüsse, die ihnen von der Staatsanwaltschaft zugeteilt werden, dann auch zu vollstrecken.

    Das ist so zu einfach:

    Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss jeder Beamte seine dienstlichen
    Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Recht-
    mäßigkeit einer Weisung, so muss er dem Vorgesetzten gegenüber remonstrieren,
    d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben.
    Bestätigt der Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden.
    Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere
    Vorgesetzte die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen.
    Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die
    Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.

    In der Realität schert sich allerdings keiner darum.

    Dann ist noch die Frage WIE der Beschluß umgesetzt wird. Es muss nicht immer
    ein SEK sein, manchmal kann man auch einfach Klingeln und nach dem gesuchten
    Gegenstand fragen ...
    Das nennt man dann Verhältnismäßigkeit. Die ist so manchem leider völlig fremd.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In der Realität schert sich allerdings keiner darum.

    Dann ist noch die Frage WIE der Beschluß umgesetzt wird. Es muss nicht immer
    ein SEK sein, manchmal kann man auch einfach Klingeln und nach dem gesuchten
    Gegenstand fragen ...
    Das nennt man dann Verhältnismäßigkeit.

    Genau das ist es exakt.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • @NC9210
    Über die Art & Weise, wie diese Beschlüsse durchgesetzt werden, da kann man wirklich streiten, da gebe ich Dir völlig Recht, keine Frage, vorallem, wenn es offensichtlich "nur" um Federn geht, wenn ich das richtig sehe. Eine Durchsuchung kann man abwenden, wenn der Gegenstand freiwillig gleich herausgegeben wird und das im Beschluss auch so drinnensteht. Ob das in den vorliegenden Fällen so niedergeschrieben war, weiß ich nicht, Du bestimmt. Nach Beamtenrecht muß der Beamte sein eigenes Handeln auf Rechtmäßigkeit prüfen, d.h. wie er selber vorgeht. Du mußt mir allerdings mal erklären, wie er den, von einem Amtsrichter erlassenen Durchsuchungsbeschluss selber "aushebeln" soll und sich weigern soll, diesen umzusetzen...? Die Beschlüsse werden doch sicherlich kreuz und quer durch die Repulik versendet, bis sie mal bei der örtlichen Polizei zur Vollstreckung landen, die garnicht ermittelde Dienststelle in dem Fall war, oder? Der einzelne Polizist z.B. sagen wir in München soll also Deiner Meinung nach die "Weisung" eines Gerichts / einer Staatsanwaltschaft, sagen wir z.B. in Hamburg, anzweifeln und sich weigern? Woher soll der denn dann überhaupt wissen, dass die erlassenden Beschlüsse vielleicht "streitbar" sind? Da sind Deine Ausführungen m.M. nach doch sehr realitätsfremd, oder?

  • Eine Durchsuchung kann man abwenden, wenn der Gegenstand freiwillig gleich herausgegeben wird und das im Beschluss auch so drinnensteht.

    Das muss nicht im Beschluß stehen. Es ist die Rechtslage.

    Du mußt mir allerdings mal erklären, wie er den, von einem Amtsrichter erlassenen Durchsuchungsbeschluss selber "aushebeln" soll und sich weigern soll, diesen umzusetzen...

    Der Beamte soll und kann nicht den richterlichen Beschluß aushebeln.
    Das Aufbrechen der Wohnung oder den Einsatz eines SEK ohne die
    erforderliche Gefährdungslage allerdings schon.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ...Der Beamte soll und kann nicht den richterlichen Beschluß aushebeln...

    Naja, weiter oben deute ich das aber ein klein wenig anders. Er soll und muss nach dem Beamtenrecht remonstrieren, wenn er an der Rechtsmäßigkeit zweifelt, schreibst Du. Das ist ja auch völlig korrekt so. Aber warum sollte er das? Du unterstellst damit, dass jeder dieser Beamten von vornherein Kenntnis davon hat, dass dem ihm übertragenen Auftrag, sagen wir, ein "streitbar" erlassener Durchsuchungsbeschluss zugrunde liegen könnte. Wie kommst Du denn darauf oder ist es grundsätzlich Deine persönliche Meinung, das Polizeibeamte immer extra alles "falsch" machen und sich generell mit ihren Amtshandlungen "zu weit aus dem Fenster lehnen"? Nennst Du sie deshalb auch gelegentlich "Büttel"?
    Aber lassen wir das, wir sind ja hier grundsätzlich schon ein- und derselben Meinung, dass der alleinige Kauf einer Feder schon zu einem Straftatverdacht führt, sehr weit an den Haaren herbeigezogen ist und wenn schon solche Federn des Gesetzgebers Meinung nach nicht verkauft werden sollen, dann muss man anders reglementieren, als rechtschaffende Menschen erst völlig legal was erwerben zu lassen, um sie anschliessend unnötig dafür zu kriminalisieren. Das ist schon wirklich arg merkwürdig und hebelt jegliche Unschuldsvermutung von vornherein aus. Ich denke auch, bei der derzeitigen Sicherheitslage in Deutschland sollte man die Polizei mit wichtigeren Sachen beauftragen, oder sie einfach nur ihre en masse vorhandenen Überstunden abbauen lassen und sie nicht immer weiter mit sinnlosem Zeugs beschäftigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Deutschler (21. September 2018 um 14:30)

  • Naja, weiter oben deute ich das aber ein klein wenig anders.

    Das interpretierst du (wissentlich) falsch. Ein Polizist kann gegen
    einen richterlichen Beschluß nicht remonstrieren. Das war daher
    auch nie so gemeint.
    Daß Polizisten sich mit ihren Amtshandlungen zu weit aus dem
    Fenster lehnen kommt allerdings häufig vor. Teilweise wegen der
    desaströs schlechten Ausbildung aber auch aus Überzeugung.
    Und ja, diese betrachte und bezeichne ich als Büttel.
    Ein "generell" würde ich aber nicht daraus machen. Es gibt noch
    einige die Ihre Arbeit mit Herz und Verstand machen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ...Es gibt noch einige die Ihre Arbeit mit Herz und Verstand machen.

    Das glaube ich auch, ich persönlich würde sogar aus einigen - sehr sehr viele - machen!
    Es gibt auch bestimmt sehr viele, die, wenn sie diesen Thread hier lesen würden, sicher ein- und derselben Meinung wären, dass die alleinige Tatsache des Kaufes einer solchen Feder schon zu einem Straftatverdacht führen soll, eigentlich sehr weit an den Haaren herbeigezogen ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Deutschler (21. September 2018 um 15:08)

  • "wenn der Gegenstand freiwillig gleich herausgegeben wird"

    Ich lese hier zwar meist nur mit aber warum sollte man diese hergeben muessen? Der Besitz ist meines Wissen doch immer noch erlaubt, nur der Einbau eben nicht. Folglich haette die Beamten maximal Dein LG pruefen duerfen (und falls die Exportfeder eingebaut worden waere dieses beschlagnahmen - was ja im genannten Vorfall aber nicht gegeben war).

    Einmal editiert, zuletzt von JS-Pyropath (23. September 2018 um 01:16)

  • Hallo, und moin aus Norddeutschland (Oldenburg-Land) !
    Ich bin neu hier in diesem Forum und habe schon einiges nachgelesen.

    Jetzt hat es mich auch erwischt ... und ich hatte eine HD !! Warum ?? Natürlich wegen des Naunin !!!!!!!!!!!!!!!
    Ich würde ihm deshalb gerne mal die Fre**e polieren !!!!!

    Meine Geschichte :

    Im Januar 2014 kaufte ich ein Billig-Luftgewehr bei ihm, quasi, ein Konvolut (u.a. Exportfeder !) !!!!

    Im Juli 2018 wurde bei mir um ca. 07.45 Uhr Sturm geklingelt .... morgen geht es weiter ............. :):):)

    Einmal editiert, zuletzt von smoker01 (23. September 2018 um 13:42)

  • Kann man so eine Feder nicht einfach persönlich im Laden kaufen? Oder wird das dann auch mit den persönlichen Daten registriert?
    Auch wenn ein Kauf den Beigeschmack eines evtl Einbaus hätte, sind diese Sachen ja trotzdem noch frei käuflich und der Besitz ebenso.
    Man kann das System dahinter nicht verstehen, man darf es haben, aber man steht irgendwie sofort unter Verdacht.
    Is schon doof sowas

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Hach ja ... in einem Praktikum im Studium habe ich eine HD begleitet ... ging um Wirtschaftsstrafrecht. Man traf niemanden an. Allerdings hat man ihn angerufen und er beauftragte einen Bekannten mit dem Schlüssel zu kommen. Wir haben 2 Stunden beim Edeka in der Nähe Kaffee getrunken :D "Bei so was holen wir nicht den Schlüsseldienst, das verursacht nur unnötige Kosten"

  • Aber hier gehts um Waffen, da werden keine Kosten und Mühen gescheut.

    Ein LG ist für mich keine echte "Waffe", auch wenn das per deutschem Gesetz so definiert ist.
    Die sollten sich mal mit illegalen Feuerwaffen befassen, da kommt deutlich mehr bei rum.
    Offensichtlich ist unsere Justiz und Polizei unterfordert, das die Zeit ihre für Luftplempen verschwenden.

    Gruß Udo