Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?

Es gibt 2.406 Antworten in diesem Thema, welches 379.937 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 18:35) ist von Marechal.

  • Bist du Hersteller oder Büchsenmacher? Nein? Dann ist ein Eingriff jeglicher Art, der die Leistung verändert nicht zulässig. Dazu gehören Läufe verlängern/ verkürzen, andere Federn, Ventile einbauen ( egal was da an Joule rauskommt) ohne Abnahme des Beschussamtes nicht zulässig.im übrigen selbst dann nicht, wenn du eine wbk hättest ( was ich mal nicht hoffe).

    Fehlt nur noch, dass du dies ‚ schriftlich und öffentlich hier kund tust, dass du dies nichts desto trotz so bereits gemacht hast.

  • Bist du Hersteller oder Büchsenmacher? Nein? Dann ist ein Eingriff jeglicher Art, der die Leistung verändert nicht zulässig.

    Falsch.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bist du Hersteller oder Büchsenmacher? Nein? Dann ist ein Eingriff jeglicher Art, der die Leistung verändert nicht zulässig. Dazu gehören Läufe verlängern/ verkürzen, andere Federn, Ventile einbauen ( egal was da an Joule rauskommt) ohne Abnahme des Beschussamtes nicht zulässig.im übrigen selbst dann nicht, wenn du eine wbk hättest ( was ich mal nicht hoffe).

    Fehlt nur noch, dass du dies ‚ schriftlich und öffentlich hier kund tust, dass du dies nichts desto trotz so bereits gemacht hast.

    Kopfschüttel!!

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__26.html

    1. Schon mal was von Paragraph 26 gehört?
    2. Ist der Austausch einer Feder, sofern die zulässige Leistung nicht überschritten wird, keine Bearbeitung einer Waffe, sondern eine Wartung oder Optimierung!
    3.Scheint es mit Deinem Wissen was LG´s und den Gesetzen angeht nicht weit her zu sein!

    Da sich das hier wirklich nur im Kreise dreht und mittlerweile den Usern Straftaten unterstellt werden bin ich ab jetzt nur noch kopfschüttelnder Mitleser!

    Gehabt Euch wohl!

  • Dafür benötigt man keine Erlaubnis.
    Unter Erlaubnisvorbehalt steht die Bearbeitung
    wesentlicher Teile. Also Lauf und Verschluss bei
    einer Langwaffe.
    Weder Federn noch Ventile sind reglementiert. Es
    darf lediglich die max. zulässige Energieabgabe
    nicht überschritten werden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Schön.

    Da kann man dann empört sein und vorwurfsvoll den bundesdeutschen Zeigefinger erheben, bis man schwarz wird - das wird nichts daran ändern, was passiert ist. Oder daran, daß die Sicherheitsorgane dieses Staates weiterhin genau hinsehen, wer mit Exportfedern und anderem Krams in der Richtung herumhantiert. Sollte nun keinen wundern - erst recht nicht, wenn man sich so´nen Kram immer noch in´s Haus holt. Das kann man so überzogen finden, wie man will - ändern wird sich dadurch nix.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Das kann man so überzogen finden, wie man will

    Darum geht es nicht. Es geht darum daß auch die
    Justiz sich an geltende Gesetze zu halten hat.
    Die sind nämlich aus gutem Grund so gemacht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ah..jetzt ja! Stimmt!

    Ihr habt ja völlig Recht... sofern ihr über den zugehörigen Erlaubnisschein verfügt ;) sonst bleibt es weiterhin eine Straftat, was ihr auch wisst.


    P.S. Wer lesen kann ( und damit ist auch mehr als eine Passage gemeint)... ist im Vorteil!

    Ich gebe hier keine Ruhe!!! Wieso? Weil es mir gewaltig stinkt, dass im größten Fourm für freie Waffen solche gefährlichen Halbwahrheiten rausgehauen werden und uns alle in eine ziemlich miefige Ecke stellen lässt!

  • Ob ich noch mal zur Ruhe komme?

    sofern ihr über den zugehörigen Erlaubnisschein verfügt sonst bleibt es weiterhin eine Straftat, was ihr auch wisst.

    Waffengesetz Anlage 1
    1.3 bis 1.3.3


    1.3
    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind, sowie Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst;
    Wesentliche Teile sind
    1.3.1
    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;
    1.3.2
    bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;

    1.3.3
    bei Schusswaffen mit anderem Antrieb (Luftgewehr :Anmerkung meinerseits) auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Ein Luftgewehr fällt unter 1.3.3!!!
    Und eine Feder ist NICHT fest mit der Schusswaffe verbunden und somit KEIN Waffenrelevantes Teil!!!!

    So viel zum Thema:

    freie Waffen solche gefährlichen Halbwahrheiten rausgehauen werde


    Adios!

  • Achja:

    Paragraph 26 Absatz 1 sagt aus:

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

    Heisst, das Du ohne diese Berechtigung keine relevanten Teile kaufen darfst. Und der Händler dir diese Teile nicht verkaufen darf.

    Da Ventile und Federn frei verkäuflich sind.......... 8o;):D:thumbsup:

  • Die Erlaubnis ist gleichzeitig die Erwerbserlaubniss für
    wesentliche Teile die nicht frei sind.
    Das bezieht sich nicht auf Luftgewehre sondern vor
    allem auf Feuerwaffen. Natürlich trifft es auch starke
    Luftgewehre - wobei die Teile sich ja nicht von freien
    unterscheiden. Da wird es unübersichtlich...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (17. Juni 2018 um 15:26)

  • Was ja eigentlich auch logisch ist...es kann ja kaum verboten sein, sich einen Lauf oder Sonstwas als Ersatzteil für eine freie Waffe zu besorgen, wenn ich mir komplette die eh im Laden kaufen kann.

  • Die Erlaubnis ist gleichzeitig die Erwerbserlaubniss für
    wesentliche Teile die nicht frei sind.
    Das bezieht sich nicht auf Luftgewehre sondern auf
    Feuerwaffen.

    Soweit richtig!
    Mit der Einschränkung bei z.B. Luftgewehr Laufrohlingen!
    Da die ja wiederum auf das vorgesehene LG passend bearbeitet werden müssen!
    Was dann wieder Bearbeitung eines Waffenrelevanten Teiles ist! :S

    Es gibt in der Tat einfachere Gesetze als das WaffG! ;(


    Da wird es unübersichtlich...

    Daher auf vielen LG´s schon das -F- auf dem Lauf! ;)

    Was mache ich hier überhaupt schon wieder? Wollte doch längst raus sein aus dem Thema!! :D:D:D



  • Was mache ich hier überhaupt schon wieder? Wollte doch längst raus sein aus dem Thema!! :D:D

    Och ...noch gehts...noch nicht mal 1000 Posts zu dem Thema. guck dir mal Wolfsthread den 3. an..da hängen die Leute in einer Dauerschleife fest. :thumbsup:

  • Och ...noch gehts...noch nicht mal 1000 Posts zu dem Thema. guck dir mal Wolfsthread den 3. an..da hängen die Leute in einer Dauerschleife fest.

    Warte ! Nicht mehr lange... ;) Wenn ich da mal vorbei schau ist der Thread zu :D:D:D ups.. in Deckung da kommt was geflogen :P:D

    Ganz vergessen...

    Es lebe der W O L F

    Einmal editiert, zuletzt von PCPAirgunFan (17. Juni 2018 um 16:32)

  • Mit der Einschränkung bei z.B. Luftgewehr Laufrohlingen!
    Da die ja wiederum auf das vorgesehene LG passend bearbeitet werden müssen!
    Was dann wieder Bearbeitung eines Waffenrelevanten Teiles ist!

    Um die Erlaubnis zur Bearbeitung geht es ja gerade.
    Ohne die Erlaubnis bekommst du keinen Rohling.
    Einen fertigen Lauf schon; der passt ja auch in die
    F-Version.
    Ich sag ja, jetzt wird es unübersichtlich ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Lohnt die Diskussion nicht. Sind ja ohnehin immer die selben paar Leute, die sich vom pösen, pösen Staat verfolgt sehen und in ihrer selbstgewählten Opferrolle suhlen. Die wird die Republik auch noch verkraften.

    Und wenn ich sieben Aggro-Smileys in zwei Absätzen eines Postings in Verbindung mit Beschimpfungen (Zitat: "Verbrecher", "Saubande") sehe, halte ich sowohl das Waffengesetz im Allgemeinen, die Joule-Begrenzung freier Waffen im Speziellen als auch die Zensur von Gewaltdarstellungen für gut, richtig und wichtig. Mancher User hier belegt meiner Meinung nach, dass Kontrolle und konsequentes Durchgreifen wichtiger denn je ist.

    Die "tumbe" Obrigkeitshoerigkeit mancher User hier macht einem echt Angst. Nichts gelernt aus der Geschichte. Frueher hat Mami und Papi gesagt wo es lang geht und heute macht es Vater Staat. Betreutes Denken im Endstadium. Kein weiteren Kommentar mehr.

  • Es gibt sehr viele Menschen die können mit Macht nicht umgehen ! :( Das zeigt uns leider immer wieder unsere Geschichte

    Jedoch kenne ich einige Mützenträger die wirklich schwer in Ordnung sind und denke die meisten Mützenträger machen einen guten Job ;):)

    Kommt halt immer auf jeden Einzelnen an ;)

    Am Ende steht jeder vor seinen eigenen Richter oder Schafrichter :thumbsup:
    Muss also jeder selbst entscheiden was er zu Lebzeiten tut...

    Einmal editiert, zuletzt von PCPAirgunFan (17. Juni 2018 um 20:53)

  • Darum geht es nicht. Es geht darum daß auch dieJustiz sich an geltende Gesetze zu halten hat.
    Die sind nämlich aus gutem Grund so gemacht.

    „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als andere.“
    G. Orwell

    Unter dem Deckmantel der Terrorabwehr wurde in den letzten Jahren so einiges durchgeboxt. Für manche Staatanwälte und Richter scheint der Zweck die Mittel zu heiligen.

    "Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren."
    B. Franklin