Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?

Es gibt 2.406 Antworten in diesem Thema, welches 378.539 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 18:35) ist von Marechal.

  • Irgendwas muss da vorgefallen sein...

    Ich vermute, das war eine Aktion gegen den Händler aus irgendeinem Anlass, der vermutlich noch gar nicht mal mit diesen Federn zu tun hatte. Dann sind wohl Lieferungen dieser Federn an Privatpersonen gefunden worden und weil sicherlich das Wort "Exportfeder" drin stand, ist man da hellhörig geworden. Möglicherweise hat man auch tatsächlich in diesem Zusammenhang ein frisiertes LG gefunden. Vielleicht hat auch ein Kunde behauptet, ihm sei ein LG mit eingebauter Exportfeder (frei) verkauft worden und das hat den Stein ins Rollen gebracht.
    Das werden wir wohl nie genau erfahren.
    So zumindest reime ich mir das zusammen.

  • mann konnte auch früher cb funkgeräte kaufen, die man in deutschland nicht betreiben durfte, weil sie leistung höher war

    es gab und gibt zig sachen die du legal kaufen konntest die letzten jahre ohne es benutzten zu dürfen

    ich darf zum beispiel an meinem motorradhelm den getöten sonnschutzvisir nicht runterklappen. in deutschland nicht legal.weil zu dunkel getönt..sieht aber cool aus

    das ist nun mal einfach so, das dewr gesetzgeber denkt, wer sich nem sportauspuff kauft, hat auch den sportwagen dazu.

    was sich heutzutage aber echt geändert hat sind die zugriff,möglichkeiten auf diuese daten. das scheint ja ziemlich unbegrenzt zu sein , woran deutsche behörden kommen, wenn sie wollen und dürfen.

    es gibt bei egun auch einen typen aus dem eu ausland, der meldet seit jahren nach einem verkauf freiwillig den deutschen den käufer. obwohl ihn gar keiner auffordert. da geht es nur um freie waffen ab 18.

    ein sausack...

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ah. Also auch ein Fehler und eine Tat und alle werden unter Generalverdacht gestellt.

    Gruß Play

    Ist das nicht typisch deutsch?
    Alle BMW Fahrer rasen, alle Flüchtlinge wollen nur unser Geld, alle ...

  • Welche Staatsanwaltschaft ist in so einem Fall eigentlich zuständig? Die am Sitz des Händlers? Die beim Wohnsitz des Käufers? Irgendeine der langweilig ist?

  • Sitz des Händlers. Die beantragt dann Amtshilfe bei der Polizei beim Wohnort des Beschuldigten. Denn die Polizei (aus dem Land des Händlers) darf (im anderen Bundesland) nicht die Tür aufbrechen, ...

    Liegen beide im selben Bundesland, kann der es wahrscheinlich selbst machen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • .... welchen Hintergrund die Aktion hatte, - ich weiß es nicht.
    Möglich ist, da ich seit 2016 Jagdscheininhaber bin ( keine Waffen, keine WBK ), sollte Aufgrund der Daten des Verkäufers eine Selektion stattfinden, die guten ins Töpfchen die schlechten ins Kröpfchen.
    Im Idealfall, mir Vorort die Waffe mit Exportfeder, und den gelösten
    Dreijahresjagdschein abnehmen.
    Ich könnte mich auslassen wegen dem Titel des Beschlusses, "Illegaller Waffenbesitz", rein formal m.E völlig falsch, weil ich als Jäger legitimiert bin Langwaffen in unbegrenzter Zahl zu erwerben. Hier , wenn es denn so wäre, stände WBK - Eintrag und ordnungsgemäße Verwahrung von Schusswaffen in Rede, dass wäre dann diskussionswürdig.... alles andere gibt mir Rätsel auf.

    Gruß

  • Sag mal Waldschrat....

    Im Ösiforum und auch bei Bewertungen bei SWS zur HW80 kurz in 6,35 und zur Tell 400 in 5,5 schrieb damals gerne ein Hans H*** oder auch Hans Heger.
    Der hatte sich mehrmals als Waldschrat (auch Wilderer) etc. betitelt.
    Gab ausführliche Statements,was OX und Titanfedern so bringen..... :whistling:
    War auch hier mal mit anderem Pseudonym angemeldet.
    DER bist Du jetzt aber nicht,oder?

    P.S.
    Ich fand den sympathisch ;)

  • Das ist ein sehr fragwürdiges und endloses Thema. Aus dem Besitz einer Feder eine Hausdurchsuchung nach Waffen (Plural!) zu rechtfertigen, wird mit einiger Sicherheit in einer angemessenen Instanz als Rechtsbeugung eingestuft werde.

    Nur wird kaum ein Betroffener den ihn zur Verfügung stehenden Rechtsweg zur Gegenwehr vollständig ausnutzen. Im Gegenteil, in vielen solchen Fällen stimmen die zu Unrecht beschuldigten am Ende der Vernichtung ihrer legalen, sichergestellten "Waffen" zu. Was eigentlich nur Spiel und Sportgeräte sind. Weil man ihnen großzügig die "Einstellung" des Verfahrens anbietet. Womit sie in der pervertierten Denkweise der ermittelnden Beamten bei Polizei und Justiz ihre Schuld eingestehen. Beim nächsten Verdacht wird dann bei dem Waffennarren im Morgengrauen das MEK die Tür eintreten.

    Genauso könnte man aus dem Kauf eines Kanisters mit Benzin auf eine geplanter Brandstiftung schließen. Hier wird der Kauf eines völlig legalen Artikels missbraucht um die Unverletzlichkeit der Wohnung aus zu hebeln und so dem Bürger einfach mal so auf den Zahn zu fühlen. Bei den Richtern, die so etwas unterzeichnen, ist vermutlich das Grundgesetz und die Werte, die es darstellt, völlig in Vergessenheit geraten.

    Ich habe gerade (nicht bei einem Waffenhändler!) zwei kleine Federn gekauft, um eine Schattenfugenfräse zu reparieren. Theoretisch ließe sich daraus sicherlich auch ein Bombenzünder konstruieren. Dann eine Lichtschranke, auch damit wäre das Zünden einer Bombe möglich, wie auch mit den Funksteckdosen von Lidl, dieich letztes Jahr gekauft habe. Rechtfertigt das jetzt eine Durchsuchung wegen des Verdachtes auf einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz?

    Die Liste kann man endlos weiterführen, aus Backpulver kann man Crack machen, Klebeband wird bei jeder Entführung benutzt, von Keramikmessern (will der Terrorist am Metalldetektor vorbei schmuggeln!) ganz zu schweigen.

    Man muss das einmal verstehen: Beamte, die so etwas veranlassen, bekommen dafür ihr Gehalt. Der unschuldig betroffene Bürger muss sich mit eigenem Geld und Zeit gegen eine willkürliche Anschuldigung wehren. Die Unschuldsvermutung wird abgeschafft und die Beweisumkehr eingeführt. Wenn der Bürger nicht aussagt, hat er etwas zu verbergen, sagt er etwas wird das NUR benutzt um ihn zu beschuldigen und den Anfangsverdacht sowie die Durchsuchung zu rechtfertigen. Alles Entlastende muss ignoriert werden, weil der Beamte sich ja nicht blamieren will.
    Sicher ist das nicht überall so, aber auch ein solcher Fall ist zu viel.

    Schönen Sonntag!

  • Also es ist ein bisschen wie früher in der DDR.

    19.45 Klingelt der Abschnittsbevollmächtigte (das Wort alleine schon, war sowas wie Blockwart) an der Tür und sagt "Bürger, bei dir auf dem Schei**haus brennt Licht."

    Totale Überwachung und das alles zum Schutz des Bürgers. :thumbdown::thumbdown::thumbdown:

  • .... welchen Hintergrund die Aktion hatte, - ich weiß es nicht.
    Möglich ist, da ich seit 2016 Jagdscheininhaber bin ( keine Waffen, keine WBK ), sollte Aufgrund der Daten des Verkäufers eine Selektion stattfinden, die guten ins Töpfchen die schlechten ins Kröpfchen.
    Im Idealfall, mir Vorort die Waffe mit Exportfeder, und den gelösten
    Dreijahresjagdschein abnehmen.
    Ich könnte mich auslassen wegen dem Titel des Beschlusses, "Illegaller Waffenbesitz", rein formal m.E völlig falsch, weil ich als Jäger legitimiert bin Langwaffen in unbegrenzter Zahl zu erwerben. Hier , wenn es denn so wäre, stände WBK - Eintrag und ordnungsgemäße Verwahrung von Schusswaffen in Rede, dass wäre dann diskussionswürdig.... alles andere gibt mir Rätsel auf.

    Gruß

    Das hat soweit ich das hier und von Anderen gehört/gelesen habe, erstmal nicht viel mit den Käufern zu tun, der besagte Laden mit vorne wie hinten einem N (auch bei Egun recht aktiv) verkauft exklusiv exotische Großkaliber Luftgewehre, anfangs auch die passenden Ventile zur sehr deutlichen Leistungssteigerung.
    Da soll es wohl Mal angeblich Auffälligkeiten gegeben haben, daraufhin soll der Shop Besuch bekommen haben und es sollen wohl auch sämtliche Kundendatensätze sichergestellt worden sein.
    Und wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat dann wohl ein Staatsanwalt/Gericht in Braunschweig diese Datensätze weiterverarbeitet, so wird jetzt wohl jeder der in den letzten 10 Jahren (Händleraufbewahrungspflicht) dort ein ex-Ventil/Feder gekauft hat in der kommenden Zeit Besuch bekommen.
    Ein absoluter Irrsinn bei normalen Federn, bei nem 100+Joule PCP was mit 7,5Joule praktisch nicht nutzbar ist, kann ich das ja noch halbwegs nachvollziehen, wobei, warum haben die solche Plempen dann überhaupt zugelassen?
    Dass die nichts wichtigeres zu tun haben als hinter legal Federkäufern hinterherzuhecheln!!!
    Und selbst wenn die dabei ein paar Gewehre die 11 oder 16 Joule haben finden, mit Sowas ist meines Wissens noch nie Jemand wirklich ernsthaft verletzt oder gar getötet worden.
    Da müsste es in unseren Nachbarländern ja täglich schwere Vorfälle mit Luftgewehren geben :huh: .

  • Ich wäre dafür, dass jede neue Freie Waffe nicht nur auf Einhaltung der 7,5Joule sondern auch auf Erreichung eines gewissen Spaß-Niveaus im beschussamt geprüft wird ;-)Dann kämen die Hatsan Kaliber >5,5mm gar nicht erst mit F auf den Markt, weil eh nur Steilfeuer möglich ist um am Ziel anzukommen.
    Schräg finde ich auch, dass bei Online-Händlern dann teilweise steht, Kunden, die dieses Produkt ( maximal kastriertes F-Gewehr) kauften, interessierten sich auch für... tara! Exportfeder!

    Es gibt halt solche und solche. Ich würde als Staat auch eher Daten von Apotheken und Baumärkten abgreifen, ob jemand legal sich die Kombination Batterien, Glyzerin, Unkraut ex, tape etc. beschafft hat. Da halte ich ein netten Besuch der Kripo definitiv mal für erwägenswert.

    Könnte zwar auch ein Chemielehrer sein, der als Hobby Gärtner ist, den Frühjahrsputz machen will und sein Fahrad Reparieren will.
    der Schaden dabei aber falsch zu liegen ist um ein Vielfaches höher, wie beim Missbrauch einer Exportfeder.