Aufbewahrung im Vereinsheim

Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 13.999 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2021 um 13:06) ist von Oldcrow.

  • Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich gerade damit in einen Schützenverein einzutreten um dort Großkaliber Pistole zu schießen.
    Ich habe mir auch schon ein paar Vereine angeschaut. Der Verein, der mir aufgrund der angebotenen Disziplinen und den Leuten bisher am meisten zusagt, ist sehr nah bei meinem Arbeitsort. Ich könnte also direkt nach der Arbeit zum Schießtraining.
    Das Problem, was ich nun sehe ist, wie ich später, wenn ich eine eigene Waffe habe, diese zum Training mitnehmen kann. Ich möchte direkt von der Arbeit zum Training und nicht extra wieder 30 Minuten nach Hause fahren, Waffe holen und wieder 30 Minuten zurück zum Schießstand.
    Die Waffe tagsüber im Auto lassen ist keine Option. Bliebe also nur die Möglichkeit die Waffe beim Verein aufzubewahren.
    Mir sind die Nachteile klar, aber eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
    Nun zu meinen Fragen:
    Ist es zulässig eine Waffe nicht Zuhause sondern im Vereinsheim aufzubewahren. Natürlich in einem zugelassenen Waffenschrank.
    Was ist dabei zu beachten, wenn man dies der zuständigen Behörde nachweist?
    Ist es auch möglich zwei Aufbewahrungsorte nachzuweisen (z.B. Zuhause und im Vereinsheim)?
    Für praktische Tipps von Leuten, die mit dem Thema Erfahrung haben, wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    Andreas

  • Das ist in der Regel NICHT statthaft. Waffen dürfen grundsätzlich nicht in unbewohnten Gebäuden aufbewahrt werden (falls Euer Vereinsheim keine Einliegerwohnung hat, ist es unbewohnt).
    Soll dies doch geschehen, sind die Anforderungen so hoch, dass ein Verein das für einige Mitglieder nicht stemmen wird. ( Dicke Betonwände, fensterloser Raum Sicherheitstüren, Alarmanlage etc.)

  • Das kommt auf den Verein bzw. die Standausrüstung drauf an, unser Stand ist auch nicht bewohnt, hat aber eine Zulassung zur Lagerung (es gibt halt einen abgeschlossenen Raum wo die Tresore drin stehen), da sind halt bestimmte Auflagen mit verbunden, Beispiel: Alarmanlage mit automatischer Polizei Meldung. Und ja, nach einem Fehlalarm waren die innerhalb von 10 Minuten an der Tür.
    Da hilft nur mal beim betreffenden Verein nachzufragen ob es die Option der Lagerung vor Ort gibt.

  • Wenn der Verein eigene (WBK-pflichtige) Waffen hat, sollten die Voraussetzungen für die Lagerung ja alle erfüllt sein.
    "Mein" Verein macht das trotzdem nicht, aus Versicherungsgründen wurde mir erklärt.

    Du kannst dir ja nen Tresor in den Kofferraum schweißen lassen ;)

  • Die Frage ist am falschen Platz gestellt. Was sagt der konkrete Verein dazu ?

    Unser Vereinsheim ist ständig bewohnt. Im Keller ist ein zugelassener 25m² Raum mit Stahbeton Wänden und fetter Tür davor. Das ganze hat einen direkten Draht zu Polizei. Wenn der Alarm losgeht (auch Fehlalarm) stehen 3min später 10 Polizisten im Haus und 2000 Euro sind fällig.

    Die Behörde erkennt diesen Raum als Aufbewahrungsort an. Wir haben Mitglieder, die keinen Waffenschrank daheim haben. Das sollte man sich aber genau überlegen.

  • Wenn der Verein eigene (WBK-pflichtige) Waffen hat, sollten die Voraussetzungen für die Lagerung ja alle erfüllt sein.
    "Mein" Verein macht das trotzdem nicht, aus Versicherungsgründen wurde mir erklärt.

    Du kannst dir ja nen Tresor in den Kofferraum schweißen lassen ;)

    Die Aussage ist so pauschal nicht korrekt.

    Ich kenne zwei Vereine die WBK Pflichtige Waffen haben aber diese aufgrund von den beschriebenen Gründen nicht dort lagern können.

    In beiden Fällen nimmt die z. B. Der Sportleiter mit.

    Der Vorschlag mit dem Auto ist hoffentlich als Scherz gemeint, nicht das der Thread Ersteller das noch auf falsche Gedanken bringt.


    Ich befürchte aber das es noch ein ganz anderes Problem geben kann. In einem anderen forum gab es ein ähnliches Thema. Da hatte ein Jäger seine Waffe bei einem anderen Jäger lagern wollen, da das Jagd revier 150km weg ist und es aus seiner Sicht nicht sinnvoll war die Waffe immer durch die Gegend zu schleifen.

    Das ordnungsamt hat ihm aber Ärger gemacht mit dem Verweis, dass er eine WBK Pflichtige Waffe so lagern muss das sie bei einer Kontrolle in seinen gemeldeten Räumen auch in seinem Zugriff ist.

    Das würde bedeuten, der Verein könnte nur Waffen in seinen Räumen dauerhaft lagern, die auch auf der Vereinswbk stehen.

    Da ich das aber nur vom Hören-sagen habe, würde ich einfach eine Rückfrage bei der jeweiligen zuständigen Behörde machen. Die kann ganz flott sagen ob sie so etwas überhaupt duldet.

    Das wird wohl von Wohnort zu Wohnort anders ausgehen

    2 Mal editiert, zuletzt von Tastenfuchs (21. Februar 2018 um 06:57) aus folgendem Grund: Können eingefügt

  • Es ist in nicht ständig bewohnten Gebäuden unzulässig mehr als erlaubnispflichtige 3 Langwaffen zu lagern. Kurzwaffen sind grundsätzlich unzulässig. Da Schützenheime oft nicht ständig bewohnt sind, ist das ein Problem. Als Vorstand würde ich das ohnehin nicht dauerhaft dulden, denn die Fremdeinlagerung übernimmt auch eine gewisse Sorgfaltspflicht. Als Schütze würde ich auch nicht wollen, denn man weiß ja nie sicher, ob nicht Andere diese Waffe benutzen und sogar verstellen. Wenn das Eisen dann mal Kratzer hat, ist der Ärger vorprogrammiert.
    Eine Ausnahme würde ich nur in solchen Fällen sehen, wenn z.B. der Schütze umziehen will und verständlicherweise den erlaubnispflichtigen Kram wenige Wochen zwischenlagern möchte, um das aus den "Umzugswirren" sicher herauszuhalten. In allen anderen Fällen muss der Besitzer der Waffen selbst für seinen Kram sorgen und Lagerplatz schaffen.

  • AWaffV
    Abschnitt 5
    Aufbewahrung von Waffen und Munition
    § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    ...
    (6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz
    es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/
    EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann
    Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf
    Antrag zulassen.
    ...

  • Zitat

    Die zuständige Behörde kann


    Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf
    Antrag zulassen.

    So geschehen bei uns.
    Diverse erlaubnispflichtige Kurz- und einige Langwaffen lagern dort. Ist aber auch ein speziell gesicherter Raum im Vereinsheim mit dicken Mauern und "fetter" Stahltür ohne Fenster.
    Unmöglich ist das also nicht, aber "private" Waffen lagern dort auch nicht.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Bei uns ist das Vereinsheim Ständig Bewohnt, im Gastätte mit Pächterwohnung.
    Einen speziell gesicherten raum gibt es ebenfalls, allerdings gabs mal ein Schreiben das keine Private Waffen dort gelagert werden sollen. Ab wann das sein sollte wollte man dem Vorstand nochmals mitteilen.
    Ob das so geschehen ist kann ich nicht sagen, meine FT Knifte 7,5J lager ich immer dort ausser es steht ein Wettkampf an.

  • Das THEMA wollte ich auch mal erwähnen.Ich war am 8.8 20 wieder mal schießen. Waffe war so eine wie auf dem Bild nur in schwarz. So. Da der VEREIN keine MAKAROW hat mit der ich seit 1989 wieder mal schießen wollte hatte ich vor über ein HÄNDLER so eine WAFFE zu kaufen also bezahlen und dem VEREIN sie solange zu übergeben bis ich meine WBK selbst habe. Und auch wollte ich wenn ich sie dann mit WBK privat besitze sie dort einlagern lasse. Ich werde mich aber erstmal erkundigen wie die RECHTSLAGE ist. Denn der eine Verein macht das so und der andere so.

    Einmal editiert, zuletzt von LeutnantH (9. August 2020 um 05:39)

  • Da hast einen älteren Fred ausgegraben. Dennoch will ich da gerne drauf antworten.
    Mit deinem Anliegen sprichst du eine Menge Probleme an.
    So wie die Homepage des Vereins aussieht, dürfte er dem DSB angegliedert sein. Damit hast du schon mal ein Problem mit Selbstladern. Vollauto geht ohnehin nicht, bei Selbstladern gibt es mehrere Dinge zu beachten. Einmal § 6 AWaffV. Deswegen hat man das Gewehr im Foto von dir eine andere Schäftung verpasst, damit es den Kriegswaffenanschein verliert. Dennoch ist das ein Selbstlader. Der DSB hat keine Disziplinen für Selbstladebüchsen, jedoch gibt es die "Liste-B", die gewisse Ausnahmen einzelner Landesverbände (!) zulässt. Ansonsten bekommst du als Sportschütze kein Bedürfnis dafür.
    Weiterhin muss der Verein, bei dem du angemeldet bist, auch eine dafür zugelassene Schießbahn haben. Das scheint mir dort auch der Fall zu sein.
    Diese Gattung von Waffen taugen jedoch zum sportlichen Schießen auf Ringwertung wie Esel zum Geländeausritt. Man kann und darf schon, aber ernsthaft auf Wertung schießen ist damit weitgehend sinnlos. Weder die Patrone noch das Gewehr ist zum Matchschießen sonderlich geeignet.
    Was die Einlagerung fremder Waffen betrifft, so sollte jeder Schießwart das ablehnen. Ein im Umzug befindlicher Schütze, dessen Waffen temporär für den Umzug für die nächsten 4 Wochen in sichere Hände soll, ist etwas anderes und auch gut begründbar. Aber eine mehr als einjährige Einlagerung bloß weil das Jungmitglied nicht abwarten kann, würde ich ablehnen, wenn ich denn im Vorstand wäre.
    Überhaupt, du hast noch mehr als ein Jahr vor dir. Da solltest du eine Menge anderer Waffen kennenlernen und sich dein Fokus automatisch auf anderer, weit sinnvollere Begehrlichkeiten lenken. Ich kann dir schon fast sicher garantieren, dass die erste voreilig gekaufte Waffe zu fast 100 % ein Fehlkauf wird, insbesondere weil du noch gar nicht wissen kannst, auf was es bei einer sportlichen Waffe ankommt. Dein historisches Interesse an einer Kaschi kannst später mal erfüllen, so dass das mit dem Bedürfnis klappt, aber als Erstwaffe ist das Unsinn.
    Zudem hast du noch mehr als ein Jahr bis zum Bedürfnisantrag vor dir. Absolviere in dieser Zeit zuerst die zwingend nötige Waffensachkunde. Dort sollten die Feinheiten des WaffG, insbesondere des Bedürfnisses geschult werden.

    Nachtrag; Was mir noch gerade einfällt. Mit der letzten Novellierungsstufe des WaffG ab dem 01.09.2020 werden die NWR-ID's zwingend beim Waffenhandel. Zumindest im Moment kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Waffenhändler eine Waffe wo anders lagern kann. Möglich bleibt nur eine temporäre Ausleihe an Berechtigte für längstens 14 Tage. Wenn man den Hintergrund der NWR-ID's kennt, weiß man, dass die Behörden genau wissen wollen, wo sich jede einzelne Waffe genau befindet. Dazu muss jeder Waffenhändler künftig jede Waffenbewegung im NWR eintragen.
    Zumindest nach meinem Wissensstand dürfte damit die angedachte Ausleihe nicht mehr möglich sein.

  • @Floppyk Ich glaube der LeutnantH wollte eine Markarov haben. Bei kleinen Vereinen habe ich das durchaus schon gesehen das der Verein die Wunschwaffe gekauft und vom Neumitglied bezahlen hat lassen. War praktisch Vereinseigentum, aber exklusive Leihwaffe für den künftigen Besitzer. Waren aber kleine Vereine wo man sich viele Jahre kannte und das Vertrauen da war das alles seinen Gang läuft.

    Ob das im Schützenhof (schöner Verein übrigens, hoffentlich bleibt die 300m Bahn erhalten) möglich ist weiß ich aber nicht.

  • Bei kleinen Vereinen habe ich das durchaus schon gesehen das der Verein die Wunschwaffe gekauft und vom Neumitglied bezahlen hat lassen. War praktisch Vereinseigentum, aber exklusive Leihwaffe für den künftigen Besitzer.

    Kann man so machen. Das Problem ist aber dabei, selbst wenn das Mitglied die Kosten der Eintragung und der Waffe selbst trägt, ist ja eine spätere Übertragung nicht sichergestellt. Es gibt ja die Möglichkeit, dass das Mitglied im Laufe des Pflicht-Trainingsjahres an diesem Modell die Lust verliert oder generell (später) gar keine Waffen haben darf oder er später gar kein Mitglied mehr ist. Dann hat der Verein eine Waffe an den Hacken, die zwar auf den Verein eingetragen ist, ihm aber nicht gehört. Der Verkauf ist dann eine zusätzliche Sache, weil sich dann kaum einer findet, der das in die Hand nimmt.
    Lässt der Verein diese "Sonderregelung" zu, kommen auch andere Schützen, die "unbedingt" dieses oder jenes Modell im Vereinsschrank haben wollen. Ich kenne auch einen Fall, wo eine Waffe dauerhaft im Vereinstresor gelagert werden soll, weil die Waffe aus vermutlich familiären Gründen aus dem Haus soll. Damit übernimmt der Verein die Verantwortung fremder Waffen und muss wohl möglich für Kratzer gerade stehen. Deswegen rate ich dem Vorstand dazu dringend ab, auch weil die Lagerung gerade bei Kurzwaffen begrenzt ist. Die Anschaffung und Lagerung der Waffe ist das Problem des Schützen. Er muss die Lagerung nachweisen und kann das nicht auf den Schultern anderer übertragen.
    Ein Problem wird auch gerne vergessen. Der Verband muss bekanntlich ein Bedürfnis bestätigen. Darin bescheinigt er, dass das Mitglied .... eine Waffe ... nach Disziplin ... eine Waffe benötigt und erforderlich ist. Es gibt Fälle wo das abgelehnt wurde, weil der Verein eine dazu passende Waffe als Vereinswaffe hatte. Das kann also zum Bummerang werden, wenn man "seine" Waffe zuerst in der Vereins-WBK eintragen lässt.


  • Genau das meinte ich. In genanntem Fall war vereinbart das die Waffe im Fall der Fälle als Geschenk beim Verein bleibt.

    Eine Walther GSP . 22 wäre da sowieso immer willkommen.

  • Guten Morgen und danke für die Hinweise und Ratschläge die ich befolgen werde.Ich werde mich erstmal mit Fachliteratur beschäftigen was machbar ist und was der Gesetzgeber vorschreibt so das es um Gottes Willen ja nicht zum Ärger kommt.
    Also werde ich das mit der MAKAROW sein lassen und mich weiter mit der KASCHI beschäftigen.Da werde ich mir mal dort berichten lassen welche Kurzwaffen es dort zu schießen gibt die der Eigenschaften der MAKAROW entsprechen. Nehmt es mir bitte nicht übel wenn ich auf MAKAROW und KALASCHNIKOW geeicht bin. Denn es sind die Waffen mit denen wir es in der DDR zu tun hatten und die ich auch kenne. :)

  • @Floppyk Ich glaube der LeutnantH wollte eine Markarov haben. Bei kleinen Vereinen habe ich das durchaus schon gesehen das der Verein die Wunschwaffe gekauft und vom Neumitglied bezahlen hat lassen. War praktisch Vereinseigentum, aber exklusive Leihwaffe für den künftigen Besitzer. Waren aber kleine Vereine wo man sich viele Jahre kannte und das Vertrauen da war das alles seinen Gang läuft.

    Ob das im Schützenhof (schöner Verein übrigens, hoffentlich bleibt die 300m Bahn erhalten) möglich ist weiß ich aber nicht.

    300 Meter Bahn =O ??Ich hatte schon am Samstag bei der 50 Meter Bahn Probleme die SCHEIBE zu treffen ;( . 5 Schuß und dann ne 2 geschossen. der Rest sind Fahrkarten. Auch nicht schlecht da kann ich wenigstens kostenlos mit den öffentlichen NV Mitteln fahren. Aber ich möchte ja lernen und üben.Damals bei VEB Gleichschritt war es anders. Da waren 10 Schuß und da hatte ich um den schwarzen Ring geschossen. Auch nicht besonders aber fürs erste mal gings.-Bei der GST mit der KK MPi 69 schoß ich besser.. :) Naja wird schon. Immer ruhig Blut und immer aufpassen.

    Hier ist sie die GUTE :love::love::love::love::love::love::love::love::love::love::love::love::love:

  • Kann man so machen. Das Problem ist aber dabei, selbst wenn das Mitglied die Kosten der Eintragung und der Waffe selbst trägt, ist ja eine spätere Übertragung nicht sichergestellt. Es gibt ja die Möglichkeit, dass das Mitglied im Laufe des Pflicht-Trainingsjahres an diesem Modell die Lust verliert oder generell (später) gar keine Waffen haben darf oder er später gar kein Mitglied mehr ist. Dann hat der Verein eine Waffe an den Hacken, die zwar auf den Verein eingetragen ist, ihm aber nicht gehört. Der Verkauf ist dann eine zusätzliche Sache, weil sich dann kaum einer findet, der das in die Hand nimmt.Lässt der Verein diese "Sonderregelung" zu, kommen auch andere Schützen, die "unbedingt" dieses oder jenes Modell im Vereinsschrank haben wollen. Ich kenne auch einen Fall, wo eine Waffe dauerhaft im Vereinstresor gelagert werden soll, weil die Waffe aus vermutlich familiären Gründen aus dem Haus soll. Damit übernimmt der Verein die Verantwortung fremder Waffen und muss wohl möglich für Kratzer gerade stehen. Deswegen rate ich dem Vorstand dazu dringend ab, auch weil die Lagerung gerade bei Kurzwaffen begrenzt ist. Die Anschaffung und Lagerung der Waffe ist das Problem des Schützen. Er muss die Lagerung nachweisen und kann das nicht auf den Schultern anderer übertragen.
    Ein Problem wird auch gerne vergessen. Der Verband muss bekanntlich ein Bedürfnis bestätigen. Darin bescheinigt er, dass das Mitglied .... eine Waffe ... nach Disziplin ... eine Waffe benötigt und erforderlich ist. Es gibt Fälle wo das abgelehnt wurde, weil der Verein eine dazu passende Waffe als Vereinswaffe hatte. Das kann also zum Bummerang werden, wenn man "seine" Waffe zuerst in der Vereins-WBK eintragen lässt.

    Moin. Das habe ich gestern mal dort angesprochen. Das lohnt nicht. Da sind die Zusatzkosten höher als der Anschaffungspreis der Waffe. Auch nicht schlimm. Ich will versuchen das ich am 23.8 20 mal mit der CZ 82 oder 83 üben kann. Erst mal dabei sein , reinschnuppern und abwarten.Und fleißig üben. Ein Sportler von mir hat ne 22 iger Waffe von Walther glaube ich und da wollen wir mal zusammen üben. Da bezahle ich den mal ne Packung mit 50 Schuß und das geht ja auch.Er hat ja die Genehmigungen also WBK.. Und Danke noch mals das ihr mir das erklärt habt. :D