Neuer hat Frage zur Walther P99 (und nur dazu...) ;-)

Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 11.136 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2018 um 11:51) ist von michel_xi.

  • an mistermister:

    danke für den Link, das sieht vielversprechend aus.

    Hast Du Erfahrung mit den Gehstöcken von denen? Halten die wirklich was aus, auch Belastung von oben? Bin nämlich nicht gerade vom Typ Feder... ;)

  • Ich kenne nur die Messer von Cold Steel. Aber so wie die Klappmesser gebaut sind (woran sich ein männlicher Erwachsener hängen kann, ohne dass der Verschluss nachgibt), so werden bestimmt auch diese Walking Sticks gebaut sein und deine wie viel Kilogramm auch immer aushalten.

    Google einfach mal. Da findest du genug.

  • Kurz angemerkt. Für die SSW kann man den kleinen Waffenschein beantragen. Hat man den KWS, hat man kein Problem.
    Schlag- und Hiebgeräte als Angriffs- bzw. Verteidigungswaffen sind verboten. Es gibt dafür keine Führerlaubnis.

    Hierfür kannst Deinen POK mal fragen. Die Antwort wird Dir sicher nicht gefallen und es kann passieren, daß der gute Bekannte namens POK plötzlich garnicht mehr so nett zu Dir ist.

    Du selbst wolltest, daß es hier nur um die P99 geht. Also bleib auch selbst dabei und schreib nicht so einen Unsinn zusammen.

    Einmal editiert, zuletzt von Knoedelfan (21. Februar 2018 um 19:33)

  • Ich frage mich warum die P99 hier als "großer, schwerer Klotz" der nur zum Werfen geeignet ist, hingestellt wird.

    180mm lang
    660g schwer ?

    Somit gerade mal 12mm länger als die mehr gelobte PK380.

    Gewicht und Größe fast identisch zur PPQ M2.

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Schlag- und Hiebgeräte als Angriffs- bzw. Verteidigungswaffen sind verboten.

    Na sowas! Ich denke mal, ein Angreifer macht sich gar nichts aus irgendeinem Verbot, denn Angreifen selbst ist auch verboten.

    Und welches Gesetz will mir verbieten, mich mit meinem Wander/Krückstock, also meiner Gehhilfe mich zu verteidigen, indem ich damit zuschlage? Aber Hallo, wenn ich das Teil dabei habe, geht bei Notwendigkeit aber die Post ab. Und wenn's nur ein Schirm ist.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Es gibt dafür keine Führerlaubnis.

    Ups, grade erst zur Kenntnis genommen.
    Führerlaubnis für Gehstock. Reich das mal bei unserer Regierung ein, die machen da was draus. Ach, geht nicht, ham wir ja nicht ...

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • an Oblatixx:
    volle Zustimmung.

    an Knoedelfan:
    stimmt, es sollte hier nur um die P99 gehen. Ob ich aber Unsinn schreibe oder nicht, überlasse bittschön mir, denn Du bist hier nur ein User, wie ich auch, kein Moderator. Letztendlich isses ja "meine" Diskussion, und für den Gehstock-Hinweis bin ich als leider behinderter Mensch sehr dankbar.
    Mein Bekannter von der Polizei hat auch nichts gegen meinen derzeitigen Metall-Gehstock, dessen anatomischer Griff sich auch sehr gut eignet, um Schädel einzuschl.....n. Die Idee stammte übrigens von ihm... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Broesel (21. Februar 2018 um 20:24)

  • Ja. Ich überlasse das Unsinnschreiben lieber Dir. Dein POK ist entweder eine Erfindung oder ein Trottel.
    Wenn ein "Gehstock" seiner Bauart nach erhebliche Verletzungen verursachen kann, dann wird man Dir das sicher nicht als Gehhilfe abkaufen....... im Falle einer tatsächlichen Anwendung erst recht nicht.

    Hieb- und Stoßwaffen:

    Unter das
    Führensverbot fallen auch Hieb- und Stoßwaffen, d. h. Gegenstände, die
    ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der
    Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen
    beizubringen (Beispiele: Dolche, Stilette, Gummiknüppel). Auch für sie
    gilt aber die allgemeine Ausnahme eines berechtigten Interesses.

    Einmal editiert, zuletzt von Knoedelfan (21. Februar 2018 um 20:49)

  • Jetzt geht das Gezanke wieder los. Ich hol dann mal die Chips.

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

  • Unter das
    Führensverbot fallen auch Hieb- und Stoßwaffen, d. h. Gegenstände, die
    ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der
    Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen
    beizubringen (Beispiele: Dolche, Stilette, Gummiknüppel). Auch für sie
    gilt aber die allgemeine Ausnahme eines berechtigten Interesses.

    Ich hab die Hervorhebung mal etwas korrigiert ... ;)

    (Die Beleidigung ist übrigens auch nicht ok!)

  • Die Hervorhebungen waren nicht von mir sondern aus dem Original so mitgenommen.
    Das berechtige Interesse bezieht sich im Kontext auf Brauchtum wie "Ritterturniere" oder "Schützen in Umzügen".

    Man kann eine fiktive Person nicht beleidigen. Denn ein POK würde solche Tipps als reale Person nie geben!

  • Du verstehst schon, was ich mit der anderen Hervorhebung sagen will, oder?

    Ein schwerer Gehstock ist keine Hieb- oder Stoßwaffe, genausowenig wie ein Baseballschläger, weil sie nicht ihren Wesen nach dazu bestimmt sind.

    Und deshalb ist der Tipp vielleicht auch gar nicht so falsch, und folglich der POK eventuell doch existent ... ?

  • unter unmittelbarer Ausnutzung der
    Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen
    beizubringen (Beispiele: Dolche, Stilette, Gummiknüppel).

    Ich hab noch keinen gesehen, der sich gehbehindert auf einen Gummiknüppel oder ein Stilett stützt. Jetzt komm mal wieder runter, von deinen Höhenflügen.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Beispiele nennen nur einen Teil der Möglichkeiten. Umdichtung ist im Fall der Fälle eine Sache des Gerichts und nicht von uns.

    Ein Basballschläger auf dem Sportplatz wird seiner Bestimmung gemäß verwendet. Bei einer Schlägerei ist das nicht so, oder?

    Es kommt auf den Fall an, wie ein Gegenstand angewandt wird. Ein schwerer Stock als Schlagwaffe wird vor Gericht sicher anders betrachtet werden.

    So. Für mich hat sich das Thema hier erledigt. Danke für Euer Interesse.

    Einmal editiert, zuletzt von Knoedelfan (21. Februar 2018 um 21:43)

  • Ein Basballschläger auf dem Sportplatz wird seiner Bestimmung gemäß verwendet. Bei einer Schlägerei ist das nicht so, oder?

    Das hat mit der Frage, ob man ihn führen darf, nichts zu tun.

    Nochmal: ein Gegenstand ist nur dann eine Hiebwaffe, wenn er seinem Wesen nach dazu bestimmt ist. Mit einem Gehstock darf man herumlaufen.

  • Wenn man genauer liest, kam es in diesem Thread darauf an, einen "alltäglichen" Gehstock so zu bauen, daß er als wuchtige Schlagwaffe dienen kann. Normale Gestöcke aus der Orthopädie erfüllen diesen Zweck nicht. Es ging also ganz klar darum eine Schlagwaffe in einem "alltäglichen Gegenstand" zu tarnen.

    Zum Gehen nur bedingt geeignet wenn man es wirlich durchhält ein paar Kilogramm Stahl als Gehilfe zu missbrauchen.
    Aber im Falle der Anwendung eine justiziable Angelegenheit. Deshalb hatte ich es als Unsinn bezeichnet.

  • Nein, es ging um das hier:

    Mein Bekannter von der Polizei hat auch nichts gegen meinen derzeitigen Metall-Gehstock, dessen anatomischer Griff sich auch sehr gut eignet, um Schädel einzuschl.....n. Die Idee stammte übrigens von ihm...

    Das war ja der Grund, warum du die Existenz des POK in Zweifel gezogen hast ...

    Wenn man einen Gehstock aus Vollstahl baut, der dann vier Kilo wiegt und Nägel am Ende hat, das ist das wohl eher eine Hiebwaffe als ein Gehstock, ja.

  • Guten Morgen,

    es ist bedauerlich und befremdlich, daß Leute wie der User Knoedelfan mit unhöflichem Gehabe und bräsigem Oberlehrerton eine Diskussion stören.

    Noch bedauerlicher ist, daß solche Affektiertheit in diesem Forum oft geschieht, und die Administration das sogar unterstützt, anstelle es zu unterbinden.

    Daher geh ich meiner Wege, denn das brauch ich nicht. Löscht bitte mein Benutzerkonto.

    Danke an jene, die nett und freundlich mit mir diskutiert haben.