Tach
Was mich schon immer mal interessiert hat. Wenn man eine WBK mit Voreintrag für eine Kurzwaffe hat, darf man dann ein Kit von zB 1911builders.com haben? Oder gilt eine deutsche WBK nur für im deutschen Handel erworbene "fertige" Waffen?
Danke!
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Tach
Was mich schon immer mal interessiert hat. Wenn man eine WBK mit Voreintrag für eine Kurzwaffe hat, darf man dann ein Kit von zB 1911builders.com haben? Oder gilt eine deutsche WBK nur für im deutschen Handel erworbene "fertige" Waffen?
Danke!
Klar darf man, vorausgesetzt die Waffen haben gültigen Beschuss. 1911'er Custums sind gang und gäbe.
Versuche mal ein Paar 1911er Griffschalen oder einen einfachen Gewehrschaft aus den Staaten zu bestellen.
Dann wirst du merken, dass dein Plan nicht aufgehen wird. 80%er sind schwer zu importieren.
Importieren dürfte man selbst, mit der entsprechenden Gehehmigung. Aber so wie ich das sehe, müssen die restlichen 20% der Bearbeitung an wesentlichen Waffenteilen durchgeführt werden - Das darf nur der Büchsenmacher. Auch fehlt der deutsche Beschuss.
Eigenimporte sind schwierig, aber prinzipiell auf WBK besitzen darf man. Vielleicht findet sich ja ein Importeur für diese Dinger.
Einfacher käuflich sind Custums von Willson, Les Baer, u.a.
Nachtrag: Unfertige Griffstücke geht natürlich nicht. Da hat er recht. Das würde auch keinen Sinn ergeben, weil man daraus mit privaten Mitteln und Möglichkeiten keine funktionierende Waffe fertig bekommt.
Die 80%-Waffen-Kits sind eine amerikanische Besonderheit. Lauf und Verschluss sind bei denen keine wesentichen Teile.
Nur das Grifftsück/ Gehäuse ist relevant. Bearbeiten darf man diese in den Staaten auch selbst.
Die 80%er sind im US Recht keine Waffen im Sinne des Gesetzes.