Nein, dann wirst Du bereits "be-straft".
Das Gesetz droht die Strafe nur unter dem genannten Gesichtspunkt an.
"Diese Handlung ist strafbar"
Der Richter entscheidet erst einmal ob du überhaupt gesetzwidrig gehandelt hast.
Hat mit bestrafen erstmal gar nix zu tun.
Gruß Udo