Frage zu schießen im Garten

Es gibt 208 Antworten in diesem Thema, welches 25.342 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. März 2018 um 20:37) ist von HW 100 SE.

  • Nein, dann wirst Du bereits "be-straft".
    Das Gesetz droht die Strafe nur unter dem genannten Gesichtspunkt an.
    "Diese Handlung ist strafbar"

    Der Richter entscheidet erst einmal ob du überhaupt gesetzwidrig gehandelt hast.
    Hat mit bestrafen erstmal gar nix zu tun.

    Gruß Udo

  • Der Richter entscheidet erst einmal ob du überhaupt gesetzwidrig gehandelt hast.Hat mit bestrafen erstmal gar nix zu tun.

    Gruß Udo

    Zuerst entscheiden 2 Polizisten daß da Gefahr im Verzug ist.
    Deshalb wird/werden deine Waffe/n auch erst mal sichergestellt.
    Dann werden die auf zulässige Energie geprüft. Das dauert gerne
    mal 6 Monate oder mehr.
    Dann entscheidet ein Staatsanwalt ob das weiter verfolgt wird. Da
    bereits einige Kosten angefallen sind und auch Staatsanwälte mit
    dem Waffengesetz nicht oft zu tun haben wird häufig fortgesetzt.
    Das ist meistens der Zeitpunkt zu dem ein Anwalt ins Spiel kommt.
    Wenn er kein WaffR-Spezialist ist wird er versuchen das Verfahren
    ohne Verhandlung zu beenden. Das gelingt dann regelmäßig nach
    §153a gegen Auflage. Man ist nicht vorbestraft aber der Dumme.
    Ab da gibt es auch erhebliche Probleme mit der Zuverlässigkeit.
    In Verkehrskontrollen verhalten Polizisten sich übervorsichtig. Der
    Vermerk lautet nur Verstoß gegen das WaffG.

    Da war kein Richter involviert und der Delinquent ist trotzdem über
    alle Massen gestraft.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wie sieht das mit Softair unter 0,5 Joule aus im Garten?

    Todesstrafe natürlich. Du wirst dazu in ein entsprechendes Land deportiert.
    Aber vorher hast du ca. 20min Spaß mit der Softair bevor dich die Satelliten erfassen und das SEK den Garten stürmt.

    Gruß Udo

    PS: Waren das nicht früher diese Erbsenpistolen? oder hatten die mehr als 0,5J?

    PPS:
    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
    1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird,

    Also fallen solche Softair nicht unter das WaffG. Damit darfste soviel im Garten Ballern wie du willst. Aber nicht auf der Strasse, da gilt § 42a Führverbot.

    4 Mal editiert, zuletzt von Udo1865 (20. Februar 2018 um 22:22)

  • Können wir bitte einen Strich unter das Thema ziehen ^^

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  • Dürfte die Polizei eigentlich Pfeil und Bogen/ Steinschleuder/ Fx Pfeilgewehr konfiszieren, wenn man damit im Garten schießt, obwohl kein Geschoß das Grundstück verlassen hat ?

  • Jein, wenn du alles draußen aufgereiht hast oder die in dein Haus / Wohnung lässt.

    Je nach dem was du für einen Eindruck machst, nehmen Sie dir wohl auch offensichtlich freie Waffen mit.

    Das FX Pfeilgewehr werden die wenigsten einordnen können. Ich würde mir den Bericht / Test dazu ausdrucken.

    Es kommt ja auch immer auf die Art an, wie die Polizei verständigt worden ist.

    Wenn mehrere Leute anrufen: da rennt jemand mit einer Waffe rum und ich hab den auch schießen gesehen (obwohl es das eigene Grundstück war und du vielleicht noch gar nicht geschossen hast).... das KÖNNTE sehr blöd für dich enden.
    Aber das wurde doch schon tausendmal durchgekaut. Les doch einfach mal den ganzen Thread.

  • Sie können es. Ob das rechtswidrig war darfst du hinterher
    überprüfen lassen. Es ergeben sich aus dieser Prüfung aber
    keine Konsequenzen für die Polizisten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Joah geil :|

    Das Zeug dass nicht unters Waffengesetz fällt müssen die einem aber wieder geben, sofern man damit nichts rechtswidriges angestellt hat, oder ?

    Mit den Luftgewehren meinte ich das so: wenn man zb. 2 Stück hat. Eines hat 50€ gekostet, das andere über 1000.....

  • By the way:

    Hoffentlich hat dich noch keiner bei der Deutschen Umwelthilfe angeschwärzt.

    Werden die eigentlich vom BND beobachtet? Mit anderen Terrororganisationen wird das ja gemacht.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Braking News:

    Die CO2 Waffen Hersteller stehen im Verdacht, eine Schummelsoftware verbaut zu haben, um den CO2 Ausstoß beim Schießen zu vermindern!
    Angeblich regelt die Software den CO2 Ausstoß auf dem Schießstand unter die Grenzwerte und beim Schießen im Garten werden die Grenzwerte
    deutlich überschritten!
    Gegen Umarex läuft in den USA bereits ein Ermittlungsverfahren und ranghohe Manager von Umarex sind in einem internen Rundschreiben aufgefordert
    worden, nicht mehr in die USA einzureisen um dort Urlaub zu machen.
    Führende CO2 Waffen Hersteller waren für ein Interview nicht erreichbar und verweisen durch ihre Pressestellen auf das laufende Verfahren, weshalb sie
    derzeit keine Auskunft geben.
    Insgeheim werde, so ein Insider, über Soft- und Hardware Nachrüstungen nachgedacht um ein weltweites Schießverbot in Gärten, die in Umweltzonen liegen
    zu verhindern. Die Nachrüstlösungen werden in Kürze angeboten und sind für die Waffenbesitzer kostenlos. Die erfolgte Umrüstung wird auf der jeweiligen
    CO2 Waffe mit einem blauen "F" im Fünfeck dokumentiert. Damit darf die CO2 Waffe dann auch wieder in Gärten, die in Umweltzonen liegen, geschossen werden,
    allerdings auch nur dann, WENN DAS GESCHOSS DAS EINGEFRIEDETE GRUNDSTÜCK NICHT VERLASSEN KANN. 8o

  • allerdings auch nur dann, WENN DAS GESCHOSS DAS EINGEFRIEDETE GRUNDSTÜCK NICHT VERLASSEN KANN.

    Was man aber hiermit ausschließen kann. Es sei denn, der Schütze sitzt auf dem Gartenzaun und hält die "Waffe" in Richtung draußen. Wenn es "Plupp" macht, ist der Schießvorgang beendet. :D

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • und was ist, wenn man mehrere LG und LP's
    besitzt ?
    Dürften die einem alles wegnehmen ?


    Hallo,

    du bekommst eine Quittung für die Beschlagnahme, ist das nichts. Möchtest du eine Begründung für die Beschlagnahme? Ermittlung lautet das Zauberwort.

    Wenn Gefahr in Verzug ist oder ein Anfangsverdacht für eine Straftat ersichtlich ist, dann werden zuerst Beweise gesammelt.

    Im Zweifel geht die Polizei auch über deinen Gartenzaun auf dein befriedetes Gelände, wenn sich ihrer Meinung nach dort etwas Verdächtiges befindet oder sie einen Anruf bekommen haben mit entsprechendem Inhalt. Sie dürfen es nicht weil Hausfriedensbruch. Dann musst du halt eine Strafanzeige oder Strafantrag schreiben.

    Wenn du der Meinung bist, dass die Polizei etwas verkehrt gemach hat, kannst du dich ja schriftlich beschweren. Strafanzeige oder Strafantrag stellen je nachdem, ob du selbst betroffen bist oder Dritte. Du kannst es dir auch ersparen, weil der Ausgang des Verfahrens ist wahrscheinlich so, dass die Polizei viel Freiheit hat in ihren Entscheidungen und Handlungen. Meistens kommt nichts heraus aus den Anzeigen oder Strafanträgen gegen die Polizei.

    Gruß Viper1497

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    Ich zieh jetzt selber den Strich unter die Sache

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  • Vergl.
    WaffG § 41 § 41 Waffenverbote für den Einzelfall
    und
    WaffVwV zu § 41 WaffVwV Pdf Seite 45


    Einmal editiert, zuletzt von Oldcrow (21. Februar 2018 um 17:33)

  • Hallo,

    ich mache mich nicht kleiner als ich bin und ich habe auch keine Angst. Ich bin nur, was das Thema „Waffen“ angeht inzwischen sehr defensiv eingestellt.

    Ich hoffe ihr kommt irgendwann auch Alle zu dieser Einsicht.


    Gruß Viper1497