Genau so läuft das in der Regel.
Frage zu schießen im Garten
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Airror -
17. Februar 2018 um 11:08
Es gibt 208 Antworten in diesem Thema, welches 25.307 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Man muss das klar sehen.
Zum einen "Luftgewehr schiessen im Garten" ist Vorsatz! Das heisst die Rechtsschutzversicherung wird nicht leisten.
(Strafsachen die nur durch Vorsatz herbeigeführt werden können sind in der Regel nicht versichert.)
Hallo,eine kleine Ergänzung zu deinem Beitrag sei mir erlaubt.
Du schreibst:
(Strafsachen die nur durch Vorsatz herbeigeführt werden können sind in der Regel nicht versichert.)Die RS Bedingungen schließen
Ordungswidrigkeiten, die auch vorsätzlich begangen werden können von der Erstattungspflicht aus.Strafsachen sind für eine Normalbürger nicht versicherbar, ausser du hast eine sündhaft teure RS Versicherung, die so etwas in ihren Risiken aufgenommen hat.
Gruß Viper1497
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Als Heranwachsender (über 18-unter21) bekam ich mal eine Anzeige vom Nachbar, ich soll auf seine Hühner geschossen haben. Die Polizisten , die bei mir waren, habe mich gefragt , ob ich ein Luftgewehr hätte. Hab ich bestätigt. Habe sie gefragt um was es gehe.
Sie haben mir Rundkugeln gezeigt, die auf Nachbars Grundstück gefunden wurden.
Ich hab denen daraufhin mein Diana 25 gezeigt und gesagt, dass diese Rundkugeln nicht von mir stammen. Mit dem Diana 25 könne ich diese Kugeln nicht verschießen. Sie haben das Gewehr sichergestellt, mir eine Sicherstellungsquittung ausgestellt.
Nach 4 Wochen kam dann die Antwort von der Polizei, dass ich mein Diana 25 bei der zuständigen unteren Jagdbehörde wieder abholen könne. Die ballistische Untersuchung im BKA habe ergeben, dass mit dieser Waffe, die gefundene Munition nicht verschießbar sei.
Das Verfahren hat noch nicht mal die Staatsanwaltschaft erreicht. Die Polizei hat die Akte, falls es je eine gab, geschreddert. -
Tach,
ich hab zwar keine Ahnung von Juristerei, sehe und definiere das aber folgendermaßen:
erst mal AufklamüsernZitat von gesetz(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7
des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,...
Eine genaue definition für "Schießen" habe ich nicht gefunden, wohl aber eine für "Schussabgabe" :Zitat von WikiSchussabgabe ist ein Begriff, der im deutschen Waffengesetz[1], in der Forensik sowie bei Polizei, Militär, Jägern[2] und Sportschützen[3] den Vorgang der Abgabe des Schusses bezeichnet.
Der Begriff beschreibt die Vorgänge, die sich nach der Betätigung der Auslösevorrichtung (Abzug, Luntenschloss, Radschloss, Zündloch mit Lunte) bis zur Wirkung des Geschosses im Ziel abspielen (meist deutlich weniger als eine Sekunde). Der Begriff dient der technischen Beschreibung des Vorgangs sowie zur zeitlichen Trennung der Abläufe vor, während und nach dem Schießen. Wie in der Ballistik[4] allgemein üblich, zerfällt die Schussabgabe in vier Phasen:
- Innenballistik: Vorgänge im Patronenlager und Lauf einer Waffe beim Abschuss eines Projektils
- Abgangsballistik: Vorgänge an der Laufmündung einer Waffe beim Schuss
- Außenballistik: Vorgänge während des Fluges am Projektil, welches verschossen wurde
- Zielballistik: Wirkung des Projektils im Ziel (insbesondere Wundballistik für die genannten rechtlichen und kriminalistischen Belange)
...
Ersetzt man das Wort "Schießen" im Gesetz erst einmal durch "Abdrücken" (Landläufig ) wird die Sache für mich klarer :Ich darf nur abdrücken, wenn das Geschoss mein Grundstück nicht verlassen kann!
Wenn ich zum Beispiel nach oben halte, darf ich nicht Abdrücken sonst mache ich mich Strafbar - ganz einfach eigentlich.
Wenn ich auf meinen sehr Großzügig dimensionierten Kugelfang (hier Beurteilung Einzelfall) halte, darf ich Abdrücken.ImHO
Klar sein sollte meiner Meinung nach auch das niemand anderes belästigt, geschweige denn gefährdet wird!!
Anmerkung: ich gehe als Gesetzestreuer Bürger natürlich davon aus das die aufwendige Bauartzulasssung und Erteilung des F
auch sicherstellt das das Geschoss ungefähr da ankommt wo ich den Lauf hinhalteEine andere Interpretation halte ich, mit Verlaub, für eine Form von "vorauseilendem Gehorsam"
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Das ist Quark...Das Schiessen meint den gesamten Vorgang, also auch wenn du damit im Garten rumrennst. Wer soll denn feststellen, ob du richtig abgedrückt hast und sich nicht aus Versehen ein Schuss gelöst hat (geht ganz schnell bei Matchabzügen)..Das ist der gleiche Murks, wie...ich schiess ja nur auf den Kugelkasten und treffe immer.
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Das Schiessen meint den gesamten Vorgang, also auch wenn du damit im Garten rumrennst. Wer soll denn feststellen, ob du richtig abgedrückt hast und sich nicht aus Versehen ein Schuss gelöst hat (geht ganz schnell bei Matchabzügen)..Das ist der gleiche Murks, wie...ich schiess ja nur auf den Kugelkasten und treffe immer.
Solange die Waffe ungeladen ist, liegt kein Schiessen vor.
Da kannst du mit rumrennen soviel du willst, das Thema hatten wir schon.
Das Schiessen kann erst mit dem Ladevorgang beginnen, vorher nicht.Wird aber erst dann geladen, wenn der Lauf in eine sichere Richtung zeigt (wie auf dem Schiessstand) kann das Geschoss unmöglich das Grundstück verlassen (genauso wie auf dem Schiesstand)
Natürlich muß dazu ein hinreichend grosser Kugelfang vorhanden sein (ca. 25° seitlich, wie auf dem Schiessstand reicht auf jeden Fall aus) und die Möglichkeit von gefährlichen Abprallern ausgeschlossen werden.Aber wie schon 1000x festgestellt, auch das ist alles nur Meinung, da es scheinbar keine Rechtsprechung dazu gibt. Was darauf hindeutet, das diese bisher nicht nötig war.
Gruß Udo
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Aus gegebenem Anlass argumentiere ich jetzt mal mit dem Olympischen Gedanken
Das Schiessen meint den gesamten Vorgang, also auch wenn du damit im Garten rumrennst.
Na klar, wie beim Biathlon - gell - das gesamte im Kreis rum rennen wird dort als Schießen bezeichnet - deswegen auch "Bi"
Wer soll denn feststellen, ob du richtig abgedrückt hast und sich nicht aus Versehen ein Schuss gelöst hat ....
Wenn ein von mir abgeschossenes Projektil mein Grundstück verlässt, habe ich mich Strafbar gemacht!
Da gibts sonst nix festzustellen.Ich verweis auf meinen letzten Satz im obrigen Post.
Nette Grüße.
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Wenn ein von mir abgeschossenes Projektil mein Grundstück verlässt, habe ich mich Strafbar gemacht!
Bereits wenn dies behördlich als möglich erachtet wird.
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Bereits wenn dies behördlich als möglich erachtet wird.
Nur, wenn das ein RICHTER auch so sieht.
Behörden haben nur in Ausnahmefällem die Befugnis unbestimmte Rechtsbegriffe, rechtsverbindlich auszulegen.
EDIT: Nebenbei gefragt: Wie kommt die Behörde oder die Polizei überhaupt auf die Idee in meinen Garten zu kommen?Gruß Udo
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EDIT: Nebenbei gefragt: Wie kommt die Behörde oder die Polizei überhaupt auf die Idee in meinen Garten zu kommen?
Weil dein neidischer und schwachköpfiger Nachbar der Meinung ist, dass dein SUV größer ist als seiner und er dir schon immer eins reindrücken wollte, du Waffennarr?
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Wenn ein von mir abgeschossenes Projektil mein Grundstück verlässt, habe ich mich Strafbar gemacht!Da gibts sonst nix festzustellen.
Doch, da gibt es festzustellen, dass du das kleine Wörtchen "kann" vergessen hast.
Ansonsten..
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Nicht böse gemeint Aber wenn man hier im Forum was erleben will in Richtung lebhafter Diskussionen, die nieeee enden, dann muss man einfach hin und wieder ne Frage zum Schießen im Garten stellen
Immer wieder amüsant
Wobei diesmal ja wirklich handfeste Aussagen von Polizisten und Fachanwälten beigetragen wurden.
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Weil dein neidischer und schwachköpfiger Nachbar der Meinung ist, dass dein SUV größer ist als seiner und er dir schon immer eins reindrücken wollte, du Waffennarr?
Ganz genau !!!
Also wieder die Erkenntnis die von Anfang an die einzig Wahre ist:
Egal was im WaffG steht, sieh zu das deine Nachbarn mit deiner Ballerei einverstanden sind und alles ist gut.Gruß Udo
EDIT: Ich hätte auch schreiben können: Sch... aufs WaffG, aber ich will meine WBK behalten.
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Wobei diesmal ja wirklich handfeste Aussagen von Polizisten und Fachanwälten beigetragen wurden.Die manche nicht interessieren, da sie lieber die Gesetzte einfach zu ihren Gunsten umformulieren. Was passieren kann, steht ja auch schon hier im Forum
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Egal was im WaffG steht, sieh zu das deine Nachbarn mit deiner Ballerei einverstanden sind und alles ist gut.Eben..das sollte man checken.
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Ich finde wir sollten die Frage: "Darf ich im Garten schießen" in die häufig gefragten Fragen bzw. Anfängerfragen aufnehmen.....als Antwort: "Macht was ihr wollt...."
Ist doch am Ende auch so.
Ich meine diejenigen die im Garten schießen wollen machen es eben und bekommen Ärger oder eben nicht....das wird schon jeder selber wissen.Wenn ich nen großen Garten und keine bzw. nette Nachbarn habe, dann schieße ich sicher im Garten....
Wenn ich keinen Garten habe oder viele bzw. unfreundliche oder ängstliche Nachbarn, dann sollte ich das lieber lassen....
Wenn ich eine bestimmte Rechtsauffassung zu besagtem Thema habe, dann kann sie richtig sein oder auch nicht....denn (wie bereits von jemand Anderem erwähnt) "Die Wahrheit liegt irgendwo da draußen"....dem füge ich noch hinzu....."...und bewegt sich irgendwo zwischen legal und verboten" -
Super Antwort EgonM.
Das könnte man als Schlusswort belassen !
Gruß Udo
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Nicht böse gemeint Aber wenn man hier im Forum was erleben will in Richtung lebhafter Diskussionen, die nieeee enden, dann muss man einfach hin und wieder ne Frage zum Schießen im Garten stellen
Ich mach's nich wieder, großes Ehrenwort!Wobei Ich hier durchaus einen Erkenntnisgewinn verzeichnen kann und viel fundierte Beiträge dabei waren. Ich denke, Ich kann die Sachlage jetzt, als Neueinsteiger, deutlich besser einschätzen. Das konnte Ich vorher nicht. War doch nicht alles umsonst, oder?
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Heheh ja keine Sorge =)
Ich muss ehrlich zugeben, diesmal waren echt haltbare Aussagen dabeiSonst (= so gefühlt 3 mal/ Jahr) ist das eher eine Abfolge von
Ich denke ich darf das
Nein, ich denke das darfst du nicht
Ok, aber was wenn [...]
und so weiter
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Nur, wenn das ein RICHTER auch so sieht
Nein, dann wirst Du bereits "be-straft".
Das Gesetz droht die Strafe nur unter dem genannten Gesichtspunkt an.
"Diese Handlung ist strafbar" -