Frage zu schießen im Garten

Es gibt 208 Antworten in diesem Thema, welches 25.303 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. März 2018 um 20:37) ist von HW 100 SE.

  • Ja, hab ich. Er bleibt eher unverbindlich.
    Becks ebenfalls.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hat eigentlich mal jemand im Steindorf nachgelesen, was der entsprechende Kommentator zu der fraglichen Norm schreibt ?


    Hallo,
    Ja habe ich.

    Steindorf, Waffenrecht, Verlag C.H.Beck, Waffg. §12 Abs. 4 RNr. 37.

    Zitat:

    Rdn. 37:

    Dem Sicherheitsbedürfnis in den Rdn. 35 und 36 aufgeführten Fällen wird dadurch Rechnung getragen, dass die Freistellung nur gilt, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das befriedete Besitztum (Rdn. 34) nicht verlassen können. Das Schießen in dicht besiedelten Wohngebieten wird von der Freistellung grundsätzlich nicht gedeckt. Nach der Begr. zur früheren Fassung (BT-Drucks. VI/2678 S. 35) soll „das Schießen mit gewissen Luftgewehren im befriedeten Besitztum ermöglicht werden“.


    Der Begriff des befriedeten Besitztums wird in WaffG § 1 RNr. 50 erläutert.


    Gruß Viper1497

    Einmal editiert, zuletzt von Viper1497 (17. Februar 2018 um 23:25)

  • Es ist doch müßig daruber zu diskutieren, solange nirgendwo die Bedingungen stehen. Ich kann dafür sorgen, daß mein Geschoss nicht das befriedete Besitztum verlässt. Aber was heißt das ? Von meiner endgültigen Schiesspostion ? Dann wär es einfach. Das steht aber nirgendwo, oder doch ? ?(

    Anderseits kann ich auch über die Brüstung des Schiessstandes springen und durch die Blenden ballern..usw..usw..

    Ergo, für mich wäre diese Definition maßgeblich, allles andere ist Kaffesatzleserei 8) Ich würde mich nach gesundem Menschenverstand daran halten, wo sich sich die geladene Waffe befindet, darf das Geschoss nicht...usw...blabla

  • Es ist doch müßig daruber zu diskutieren, solange nirgendwo die Bedingungen stehen. Ich kann dafür sorgen, daß mein Geschoss nicht das befriedete Besitztum verlässt. Aber was heißt das ? Von meiner endgültigen Schiesspostion ? Dann wär es einfach. Das steht aber nirgendwo, oder doch ? ?(

    Anderseits kann ich auch über die Brüstung des Schiessstandes springen und durch die Blenden ballern..usw..usw..

    Ergo, für mich wäre diese Definition maßgeblich, allles andere ist Kaffesatzleserei 8) Ich würde mich nach gesundem Menschenverstand daran halten, wo sich sich die geladene Waffe befindet, darf das Geschoss nicht...usw...blabla


    Hallo,
    Gemeint ist hier von deiner Schießposition, die du freiwillig einnehmen kannst, wie du willst.

    Das Gelände muss allseitig umzäunt sein!
    Auf deinem Gelände:
    Du kannst dir also eine Hundehütte bauen mit Dach und das als Schießstand nehmen. Muss nur weit genug nach oben und seitlich überstehen. Wenn du dann in deine Garage schießt ist mE die Sache in Ordnung.

    Der Entwurf zum ersten Waffengesetz steht im Netz. „BT-Drucksache“

    Das Problem ist und bleibt das dicht besiedelte Wohngebiet.

    Gruß Viper1497

  • Der wesentliche Unterschied zwischen privatem Schießen und dem Schießen auf einem Schießstand besteht in der Schießaufsicht, die dafür verantwortlich ist, dass kein Schuss 25° seitlich zur Scheibenrichtung und über 30° Höhe abgegeben wird, bzw. 20° bei Luftdruckwaffen, wenn ich das in den Schießstandrichtlinien richtig verstanden habe. Daher muss auf einem Schießstand nur dieser Bereich gesichert sein und privat dann 360°, da keine Schießstandaufsicht den Gefahrenbereich einschränkt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hallo,
    Gemeint ist hier von deiner Schießposition, die du freiwillig einnehmen kannst, wie du willst.

    Das Gelände muss allseitig umzäunt sein!
    Auf deinem Gelände:
    Du kannst dir also eine Hundehütte bauen mit Dach und das als Schießstand nehmen. Muss nur weit genug nach oben und seitlich überstehen. Wenn du dann in deine Garage schießt ist mE die Sache in Ordnung.

    Der Entwurf zum ersten Waffengesetz steht im Netz. „BT-Drucksache“

    Das Problem ist und bleibt das dicht besiedelte Wohngebiet.

    Gruß Viper1497

    Ich kann auch aus meinem Haus mit heruntergelassener Jalousie schiessen...je nach Position (wenn ich mich hinlege, sieht das anders aus) wird das Geschoss niemals das Grundstück verlassen.

    So mach ich das übrigens. 8) ...Was bringt da eigentlich eine Umzäunung ? Gehts jetzt weiter mit "Maschendrahtzaun"...oder wie Dicht müssen die Maschen sein ?

    Wohngebiet ? Wozu...das Geschoss darf das befriedete Besitztum nicht verlassen...können...wie auch immer...

  • Hallo,
    @Olja
    Liest du bitte meinen vorletzten Post und das Zitat des WaffG Kommentars.

    Umzäunung und zwar ringsum zusammenhängend wird verlangt. Maschendrahtzaun geht, wie ich meine. Höhe meine ich ab 1,3 m sonst ist der Zaun nur ideell und nicht physisch vorhanden, weil jeder leicht drüber kann. Allerdings wird bei der Höhe nichts genaues gesagt, weil auch ein Minizaun von 0,5m zu übersteigen ein Einbruch darstellt und es wird auf § 123 StGB bezogen.

    Gruß Viper1497

  • Bei der Einfriedung sind die Anforderungen eher niedrig. Ein
    Flatterband reicht nicht, aber jede Maßnahme die klarstellt
    daß ein Betreten unerwünscht ist reicht aus.
    Es macht nichts aus wenn das Hindernis leicht zu überwinden
    ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das Problem ist und bleibt das dicht besiedelte Wohngebiet.

    Ja und ich denke genau auf diese jeweilige Situation stellt der Gesetzgeber ab.
    Hier geht's - da nicht. Gleiches Recht für alle.

    Der wesentliche Unterschied zwischen privatem Schießen und dem Schießen auf einem Schießstand besteht in der Schießaufsicht

    Auch so ein Punkt, denn bei den "Freien"-Waffen sind ja erstmal alle blöd, da keine Sachkunde-
    (Prüfung) erforderlich ist.

  • Auf einem zugelassenen Stand ist auch bei freien Waffen
    eine fachkundige Aufsicht erforderlich.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Auf einem zugelassenen Stand ist auch bei freien Waffen
    eine fachkundige Aufsicht erforderlich.

    Ganz genau und beim privatem Schiessen im Garten muß der Schütze selber sicherstellen das kein Geschoss den Garten verlassen kann. Das steht ja deshalb so im Gesetz, weil der Gesetzgeber weiß das keine Aufsicht da ist und der Schütze deshalb selber verantwortlich ist.

    Unterschied jetzt verstanden?

    Nebenbei bemerkt, kann eine Aufsicht nicht verhindern das in die falsche Richtung geschossen wird, Dazu müßte bei jedem Schützen eine Aufsicht stehen. Das ist aber nicht der Fall (ausser bei einem total Anfänger, das sollte klar sein) Aber das ist ein anderes Thema.

    "......sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können"
    Ich finde es unglaublich was alles in diesen Halbsatz reininterpretiert wird.
    Da gibt es eine Million Möglichkeiten das sicherzustellen und das hat nichts damit zu tun allseitig absichern zu müssen. Wer das annimmt ist selber schuld. Der sollte besser im Keller schiessen. Vorher aber bitte bei der Behörde nachfragen ob er einen Schiessstand im Keller einrichten darf. Gegebenenfalls benötigt man dazu dann einen Gutachter und eine Standabnahme, falls regelmäßig geschossen wird.

    Da es keine Ausführungsbestimmungen zum verlassen der Geschosse gibt, darf man den gesunden Menschenverstand benutzen um das sicher zu stellen. Man muß sich da etwas überlegen das funktioniert, mehr nicht. Ob das ausreichend ist, darf ggf. nur ein Richter feststellen. Ich fürchte nur, das dieser Fall noch nie eingetreten ist.
    Ich hoffe, es finden sich noch ein paar Urteile zu diesem Thema.


    Gruß Udo

    6 Mal editiert, zuletzt von Udo1865 (18. Februar 2018 um 09:54)

  • Lieber Udo.

    "......sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können"
    Ich finde es unglaublich was alles in diesen Halbsatz reininterpretiert wird.

    Eben! Wenn ich eine Zielscheibe in meinen Zaun hänge und als Kugelfang einen Kronkorken, weil ich mir zu 100% sicher bin den zu treffen und das auch tatsächlich so ist, ist dem Gesetz genüge getan - übertrieben ausgedrückt. Nur wehe wenn nicht... Gut, ich käme jetzt nicht auf die Idee.
    Ich werte das einfach als Vertrauensvorschuss des Staates. Traurig das er das überhaupt erwähnen muss, da es für den gewissenhaften Schützen selbstredend sein sollte.
    Logisch, wenn ein besorgter Nachbar die Polizei informiert, werden die sich vor Ort ein Bild über die Einhaltung machen. Zu 99% werden die das Treiben beenden, damit sie keine Arbeit mehr damit haben. Sie werden Dir zeigen wo das Geschoss das Besitztum verlassen kann und da vor Ort nicht möglich, vielleicht das :F: kontrollieren lassen. Also alles Dinge, die man absolut nicht haben muss.

    Fazit:

    • Sicherheit schaffen!
    • Mindestens so wichtig wie ein guter Kugelfang ist das gute Verhältnis zur Nachbarschaft.

    Bei mir alles gegeben! Und von einer regelmäßigen Nutzung bin ich sehr weit entfernt.


    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • War aber nicht halbwegs sicher zu sagen daß es erlaubt ist, wenn dein Grundstück befriedet und gleichzeitig so groß ist, dass die Kugel es nicht verlassen kann?

    Also theoretisch wie praktisch kann dann ja nix passieren

    Ich meine es wären 180 Meter in jede Richtung gewesen oder?

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Ganz genau und beim privatem Schiessen im Garten muß der Schütze selber sicherstellen das kein Geschoss den Garten verlassen kann.

    Der ist aber nicht fachkundig.
    Unterschied jetzt verstanden?

    Ich meine es wären 180 Meter in jede Richtung gewesen oder?

    Ja, stimmt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich habe das Thema für mich jetzt anders lösen können. Ich darf in der 4ma in der Halle schießen, da habe Ich - je nach "Füllstand" der Halle einen Korridor zwischen 12 und 20m. Ich kann die Halle abschließen (so ist sicher dass niemand in die Schussbahn kommt) und ggfs. in den Heizkeller ausweichen, da sind immerhin 10-12m Bahn möglich. Da es Gewerbe- bzw. Mischgebiet ist, sollte Lärm auch kein Thema sein.

    Damit brauche Ich den Garten gar nicht mehr. Und das ist die an sich beste und in allen Belangen sicherste Lösung in jeglicher Hinsicht.

    Was den Text im Gesetz angeht; es ist so kurz wie präzise. Knackpunkt ist das Wort "können". Im Zweifelsfall wird das Gesetz restriktiv angewendet, und das - meiner Meinung nach - absolut zu Recht! Ich bin ehrlich gesagt erstaunt, wie kräftig eine 7,5 Joule Luftpumpe ist, da besteht ein nicht unerhebliches Verletzungspotential. Und ausgehen muss man immer vom GAU, wenn es um Sicherheit geht!

    Auf die "gute Nachbarschaft" und "wo kein Kläger da kein Richter" - auf solch ein Fundament will Ich keinen Umgang mit einer Schusswaffe stellen.

  • Das ist nicht weiter geregelt. Wird also im Zweifel nicht viel helfen.
    Behörden neigen eher dazu einem das umzudrehen, nach dem Motto:
    Sie sind sach- oder fachkundig und wussten das daher, ergo war das
    nicht fahrlässig (wie man es bei Laien annehmen muss) sondern
    vorsätzlich.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Na, hier sehen es Polizei und Nachbarn echt lässig.

    Das Wendland ist ein extremst dünn besiedelter Teil der BRD.

    Straftaten gibts hier so gut wie gar nicht, Zeitungsmeldungen meist, wenn jemand mit dem Fahrrad gestürzt ist, sonst wochenlang höchstens besoffene Autofahrer.

    Bei vielen Leuten sind Tag und Nacht die Türen offen, uralte Köter, die jedes Kind kennen, liegen vor den Hofeinfahrten.

    Frische Polizisten aus Hannover und Lüneburg sind anfangs eifrig, werden dann von den alten Beamten hier schön eingenordet.

    Dafür gibts hier nicht viel zu unternehmen.

    Jagdschein beschert immerhin Spaß + Geselligkeit.

    Auf traditionelle KK-Vereine kann ich eher verzichten.