Armbrust nach änderung des Waffengesetz vom Mai 2017 verschlossen aufbewahren?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 11.861 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2018 um 22:04) ist von Jan von Katzenbach.

  • An welcher Stelle genau steht im Waffengrsetz, dass auch Armbrüste verschlossen aufzubewahren sind?

    Das steht an keiner Stelle, aber solange Studienabbrecher und Theaterwissenschaftler in diesem Land Gesetze mitbestimmen und formulieren werden diese Fragen aufkommen.

    Gesetze werden so formuliert dass sie bei Bedarf gegen dich verwendet werden können. Hauptsache ist dass sie keiner versteht und jeder Bedenken hat einen Nagelreiniger in der Hosentasche mitzuführen.

    LG

    Rolf

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinebraten (17. Februar 2018 um 01:28)

  • Ja, das geht. Ich würde aber an deiner Stelle deinen, dir nahestehen Personen mitteilen, wo du dich möglicherweise befindest, wenn du plötzlich von der Bildfläche verschwunden bist.

  • Das steht an keiner Stelle, aber solange Studienabbrecher und Theaterwissenschaftler in diesem Land Gesetze mitbestimmen und formulieren werden diese Fragen aufkommen.
    Gesetze werden so formuliert dass sie bei Bedarf gegen dich verwendet werden können. Hauptsache ist dass sie keiner versteht und jeder Bedenken hat einen Nagelreiniger in der Hosentasche mitzuführen.

    LG

    Rolf

    Dennoch muss es ja eine Änderung des Waffengesetzes gegeben haben, aus der jetzt Manche schließen, dass nun auch Armbrüste verschlossen aufzubewahren sind.

    Ich weiß nur, dass bzgl. freier Waffen eine diesbezügliche Änderung vorgesehen war, die dann aber letztlich doch nicht ins Waffengesetz aufgenommen wurde.

    Daher nochmals die Frage: Aus welcher Änderung meint ihr das schließen zu können?

  • Das steht an keiner Stelle, aber solange Studienabbrecher und Theaterwissenschaftler in diesem Land Gesetze mitbestimmen und formulieren werden diese Fragen aufkommen.


    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
    § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition


    (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
    Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen
    Beschränkungen aufzubewahren:

    1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

    ...

    Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen



    Abschnitt 1:
    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1:
    Schusswaffen 1.
    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    1.1
    Schusswaffen
    Schusswaffen
    sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur
    Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport
    oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf
    getrieben werden.
    1.2
    Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

    [...]

    1.2.3
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen
    werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch
    eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
    ...

  • Wer bekommt es denn mit wen ich mein AB zuhause in die ecke stelle,habt ihr dauernd Polizeibesuch ? :D

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Armbrustpfeile, Diabolos und BB`s sind aber keine Munition sondern lediglich Geschosse!

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"